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   BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11   

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https://dejure.org/2012,23042
BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11 (https://dejure.org/2012,23042)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11 (https://dejure.org/2012,23042)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 (https://dejure.org/2012,23042)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 198 Abs 1 S 1 GVG, § 198 Abs 3 S 1 GVG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels Rechtswegerschöpfung - hier: materielle Subsidiarität bei unterlassener Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen überlanger Verfahrensdauer (§ 198 Abs 1 S 1 GVG, ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 198 Abs 1 S 1 GVG, § 198 Abs 3 S 1 GVG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels Rechtswegerschöpfung - hier: materielle Subsidiarität bei unterlassener Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen überlanger Verfahrensdauer (§ 198 Abs 1 S 1 GVG, ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung bei Vorliegen eines Nachteils wegen unangemessen langer Dauer des Verfahrens i.R.e. Zahlungsklage einer Hochschule gegen einen pensionierten Professor

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels Rechtswegerschöpfung - hier: materielle Subsidiarität bei unterlassener Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen überlanger Verfahrensdauer (§ 198 Abs 1 S 1 GVG, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; GVG § 198 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Entschädigung bei Vorliegen eines Nachteils wegen unangemessen langer Dauer des Verfahrens i.R.e. Zahlungsklage einer Hochschule gegen einen pensionierten Professor

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 387
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.07.2008 - II B 18/08

    Aufhebung eines Steuerbescheids und anschließender Erlass eines neuen

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11
    Ob auch der gerügte Verstoß gegen das Verbot überlanger Verfahrensdauer hätte beseitigt werden können, etwa durch eine Feststellung des Rechtsverstoßes (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 10. Februar 2005 - 64387/01 -, juris, Rn. 39 sowie § 198 Abs. 4 Satz 1 GVG in der seit dem 3. Dezember 2011 geltenden Fassung) oder durch eine Berücksichtigung der Verfahrensdauer im Rahmen der Beweiswürdigung (vgl. BFH, Beschluss vom 22. Juli 2008 - II B 18/08 -, juris, Rn. 33), kann offen bleiben, weil die Verfassungsbeschwerde insoweit bereits deswegen aus Gründen der materiellen Subsidiarität unzulässig ist, weil es nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, dass der Beschwerdeführer nach den Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl I S. 2302) eine Kompensation des gerügten Verstoßes gegen das Verbot überlanger Verfahrensdauer hätte erreichen können.
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11
    Nach dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität muss ein Beschwerdeführer das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11
    Nach dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität muss ein Beschwerdeführer das ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird und alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11
    Das Unterlassen einer Anhörungsrüge, wenn diese nicht offensichtlich aussichtslos wäre, hat zudem zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde nicht nur in Bezug auf die behauptete Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG, sondern insgesamt unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so zählt die Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 122, 190 ).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11
    Wie der Beschwerdeführer zu Recht anmerkt, spricht einiges dafür, dass das Oberverwaltungsgericht ihm vor Ablehnung des Berufungszulassungsantrags Gelegenheit zur Stellungnahme hätte geben müssen, weil es die Begründetheit der gegen den Beschwerdeführer gerichteten Klage mit anderen tragenden Erwägungen begründen wollte, als dies die Vorinstanz getan hatte (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 -, NVwZ-RR 2011, S. 460 f.).
  • EGMR, 10.02.2005 - 64387/01

    Überlange Verfahrensdauer

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11
    Ob auch der gerügte Verstoß gegen das Verbot überlanger Verfahrensdauer hätte beseitigt werden können, etwa durch eine Feststellung des Rechtsverstoßes (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 10. Februar 2005 - 64387/01 -, juris, Rn. 39 sowie § 198 Abs. 4 Satz 1 GVG in der seit dem 3. Dezember 2011 geltenden Fassung) oder durch eine Berücksichtigung der Verfahrensdauer im Rahmen der Beweiswürdigung (vgl. BFH, Beschluss vom 22. Juli 2008 - II B 18/08 -, juris, Rn. 33), kann offen bleiben, weil die Verfassungsbeschwerde insoweit bereits deswegen aus Gründen der materiellen Subsidiarität unzulässig ist, weil es nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, dass der Beschwerdeführer nach den Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl I S. 2302) eine Kompensation des gerügten Verstoßes gegen das Verbot überlanger Verfahrensdauer hätte erreichen können.
  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

    Denn der Beschwerdeführer hat es versäumt, beim zuständigen Oberverwaltungsgericht eine Klage auf angemessene Entschädigung für infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens erlittene Nachteile gemäß § 198 Abs. 1, § 201 GVG zu erheben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11, juris, Rn. 8 f.).
  • VerfGH Bayern, 04.02.2019 - 39-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Unterlassung der Erhebung einer Anhörungsrüge

    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur wird überwiegend die Ansicht vertreten, dass eine Verfassungsbeschwerde, die neben der unzulässigen Rüge der Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör auf die Verletzung weiterer Grundrechte gestützt ist, grundsätzlich insgesamt unzulässig ist (vgl. dazu z. B. BVerfG vom 25.4.2005 NJW 2005, 3059 f.; vom 30.5.2008 1 BvR 27/08 - juris Rn. 13; vom 9.6.2008 - 2 BvR 947/08 - juris Rn. 6; vom 24.10.2011 NJW 2012, 372 Rn. 6; vom 20.6.2012 - 2 BvR 1565/11 - juris Rn. 7; vom 16.7.2013 BVerfGE 134, 106 Rn. 22; vom 7.10.2016 - 2 BvR 1313/16 - juris Rn. 13; VerfGH Berlin vom 2.7.2007 - 136/02 - juris Rn. 12; VerfGH Brandenburg vom 24.3.2017 - VfGBbg 27/16 - juris Rn. 15; VerfGH Rheinland-Pfalz vom 23.1.2018 - VGH B 18/17 - juris Rn. 23 ff.; VerfGH Saarland vom 28.3.2017 -Lv 1/17 - juris Rn. 39; VerfGH Sachsen vom 28.2.2007 - Vf. 122-IV-07 - juris Rn. 8; vom 28.3.2017 - Vf. 32-IV-17 u. a. - juris Rn. 11; vom 28.7.2017 -Vf. 2-IV-17 - juris Rn. 14; Thüringer VerfGH vom 18.12.2012 - 18/11 - juris Rn. 10 f.; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2012, Rn. 577; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 90 Rn. 467 f.; Hellmann in Barczak, BVerfGG, 2018, § 90 Rn. 327 ff.; Desens, NJW 2006, 1243 ff.; kritisch Heinrichsmeier, NVwZ 2010, 228 ff.).
  • BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2516/13

    Unterbleibt bei Anordnung der vorläufigen Betreuung wegen Gefahr im Verzug die

    Die Beschwerdeführerin hat gegen den - in Bezug auf die Anordnung der vorläufigen Betreuung - letztinstanzlichen Beschluss des Landgerichts vom 22. Januar 2013 nicht die Anhörungsrüge des § 44 FamFG erhoben; diese gehört zum Rechtsweg im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris).
  • OLG Koblenz, 31.01.2014 - 2 Ws 689/13

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an den Inhalt eines Vollzugsplans;

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und unbegleiteten Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen auf unterster Stufe in Gestalt von Begleitausgängen geboten sein (vgl. zu Ausführungen auch § 11 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG, BVerfG 2 BvR 865/11 v. 20.6.2012 - NStZ-RR 2012, 387; 2 BvR 368/10 v. 29.2.2012 - StV 2012, 681).

    Denn die bei dieser Lockerungsform vorgesehene Aufsicht einer begleitenden Person hat gerade den Sinn, Flucht- und Missbrauchsgefahren entgegenzuwirken (vgl. BVerfG 2 BvR 865/11 v. 20.6.2012 - NStZ-RR 2012, 387 für Ausführungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG).

  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

    Es spricht viel dafür, dass die Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen des Grundsatzes der Subsidiarität darüber hinaus zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde insgesamt, also auch wegen sonstiger Grundrechtsrügen führt (vgl. dazu z. B. BVerfG vom 30.5.2008 - 1 BvR 27/08 - juris Rn. 13; vom 9.6.2008 - 2 BvR 947/08 - juris Rn. 6; vom 17.2.2011 - 1 BvR 279/11 - juris Rn. 3; vom 24.2.2011 - 2 BvR 45/11 - juris Rn. 6; vom 24.10.2011 NJW 2012, 372 Rn. 6; vom 20.6.2012 - 2 BvR 1565/11 - juris Rn. 7; vom 20.11.2012 NZS 2013, 257 Rn. 9; vom 13.8.2015 - 1 BvR 1768/15 - BeckRS 2015, 52552 Rn. 4; VerfGH Sachsen vom 28.2.2007 - Vf. 122-IV-07 - juris Rn. 8; VerfGH des Landes Berlin vom 2.7.2007 - 136/02 - juris Rn. 12; Thüringer VerfGH vom 18.12.2012 - 18/11 -juris Rn. 10 f.; VerfGH des Landes Brandenburg vom 24.3.2017 - VfGBbg 27/16 juris Rn. 15; O. Klein in Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2011, Rn. 577; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 90 Rn. 467 f.).
  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 1 Vollz (Ws) 150/16

    Vollzugslockerungen; vollzugsöffnende Maßnahmen; Feststellung von Fluchtgefahr

    Denn die bei dieser Lockerungsform vorgesehene Aufsicht einer begleitenden Person hat gerade den Sinn, Flucht- und Missbrauchsgefahren entgegenzuwirken (vgl. OLG Koblenz a.a.O. unter Verweis auf: BVerfG, 2 BvR 865/11 vom 20.06.2012, NStZ-RR 2012, 387 für Ausführungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG).".
  • EGMR, 05.12.2013 - 46344/06

    RUMPF ET 70 AUTRES AFFAIRES CONTRE L'ALLEMAGNE

    By rulings of 28 January 2013 (2 BvR 1912/12), 20 June 2012 (2 BvR 1565/11) and 30 May 2012 (1 BvR 2292/11), the Federal Constitutional Court did not admit constitutional complaints because of excessive length of proceedings that had been lodged for adjudication since the applicants had omitted to lodge a damage action in accordance with section 198 subs.
  • BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11

    Effektiver Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

    b) Gemessen hieran wäre es dem Beschwerdeführer auch nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde noch zumutbar gewesen, zu versuchen, den gerügten Grundrechtsverstoß durch die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG in der Fassung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 ganz oder zumindest teilweise zu beseitigen (so auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 16.10.2014 - 2 BvR 437/12

    Versehentliche Nichtbehandlung des Eilantrages eines Strafgefangenen gegen eine

    Allerdings hat der Beschwerdeführer es versäumt, beim zuständigen Oberlandesgericht eine Klage auf angemessene Entschädigung für infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens erlittene Nachteile gemäß § 198 Abs. 1, § 201 GVG zu erheben (zu diesem Erfordernis vgl. BVerfGK 19, 424 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 -, juris, Rn. 4, und vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris, Rn. 11 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris, Rn. 12 ff.).
  • OLG Hamm, 06.10.2016 - 1 Vollz (Ws) 281/16

    Maßregelvollzug, Therapie- und Eingliederungsplan, Behandlungsplan

    Notwendig sind nachvollziehbare Ausführungen dazu, inwiefern negative Umstände in der Persönlichkeit und Entwicklung des Betroffenen jegliche Lockerungsformen, also etwa auch Ausführungen, ausschließen, zumal die hierbei vorgesehene Aufsicht gerade den Sinn hat, Flucht- und Missbrauchsgefahren entgegenzuwirken (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 a. a. O. unter Verweis auf OLG Koblenz a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, NStZ-RR 2012, 387 für Ausführungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 11/20

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen

  • VerfGH Bayern, 09.04.2018 - 29-VI-17

    Formell unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde versperrt den Weg zur

  • BVerfG, 11.11.2015 - 2 BvQ 40/15

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nur zulässig, wenn die

  • OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16

    Strafvollstreckung: Vollzugslockerungen bei langjähriger Inhaftierung; Aufhebung

  • BFH, 28.08.2012 - IV B 14/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungserfordernis eines auf die überlange Dauer

  • OLG Hamm, 25.02.2016 - 1 Vollz (Ws) 28/16
  • OLG Hamm, 27.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 427/16
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen überlange

  • OLG Hamm, 06.10.2016 - 1 Vollz (Ws) 340/16
  • BayObLG, 19.01.2022 - 203 StObWs 569/21

    Strafgefangener, Rechtsbeschwerde, Fluchtgefahr, Ausführung, Beschlüsse,

  • OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 3 Ws 679/21

    Strafvollzug: Gewährung einer Ausführung

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