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   BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09   

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https://dejure.org/2009,8430
BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09 (https://dejure.org/2009,8430)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09 (https://dejure.org/2009,8430)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 (https://dejure.org/2009,8430)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09
    Die Information über Äußerungen der Gegenseite gehört zur Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 49, 325 ; 55, 95 ).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580 , und - 1 BvR 189/09 - [...]).
  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09
    Die Erhebung einer Anhörungsrüge war hier nicht ausnahmsweise entbehrlich, weil sie offensichtlich aussichtslos gewesen wäre (vgl. BVerfGK 7, 115 ).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580 , und - 1 BvR 189/09 - [...]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09
    Die Information über Äußerungen der Gegenseite gehört zur Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 49, 325 ; 55, 95 ).
  • BVerfG, 15.07.2016 - 2 BvR 857/14

    Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör im Verfahren über die Beschwerde

    Dazu müssen sie grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, Rn. 10, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, Rn. 3, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, Rn. 22, juris).
  • BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 279/11

    Unzulässigkeit einer gegen eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerichteten

    Die Anhörungsrüge war gegen den die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Oberlandesgerichts statthaft, da der Beschluss zu einem bleibenden rechtlichen Nachteil für die Betroffenen geführt hat, der im weiteren Verfahrensverlauf nicht mehr behoben werden kann (vgl. BVerfGE 119, 292 m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris; zur Bedeutung des Rechts auf Äußerung zum Vortrag der Gegenseite als Grundlage des Vertrauens der Verfahrensbeteiligten in die Arbeit der Justiz vgl. EGMR, Urteil vom 21. Februar 2002, Ziegler v. Switzerland, Appl. no. 33499/96, Rn. 38; Urteil vom 19. Mai 2005, Steck-Risch et al.
  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher  und rechtlicher  Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe der

    a) Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher  und    rechtlicher  Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 -, 2 BvR 86/10 -, 2 BvR 140/10 -, juris, Rn. 2 unter Verweis auf BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 21.03.2011 - 2 BvR 301/11

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 43/10

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris).
  • BVerfG, 24.07.2014 - 2 BvR 1489/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 - sowie vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, beide juris).
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