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   BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1580/03   

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https://dejure.org/2003,7525
BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1580/03 (https://dejure.org/2003,7525)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2003 - 2 BvR 1580/03 (https://dejure.org/2003,7525)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2003 - 2 BvR 1580/03 (https://dejure.org/2003,7525)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 12 Abs. 1 GG; § 132a Abs. 1 StPO; § 70 StGB
    Berufsfreiheit (vorläufiges Berufsverbot; Rechtsanwalt; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: konkrete Gefahr für die Rechtsordnung; Funktionsfähigkeit der Rechtspflege als wichtiges Gemeinschaftsgut; unbefristetes Verbot: Amtspflicht zur Aufhebung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots (§§ 70 StGB, 132a StPO) gegen Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines vorläufig verhängten Berufsverbots gegen die Freiheit der Berufswahl; Vornahme einer Gesamtwürdigung der Person des Beschwerdeführers und seiner Taten im Rahmen einer Gefahrenprognoseentscheidung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StPO § 132a Abs. 1; ; StGB § 70; ; StGB § 70 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; StGB § 70; StPO § 132a
    Verfassungsmäßigkeit eines vorläufigen Berufsverbots gegen einen Rechtsanwalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1580/03
    Das die Freiheit der Berufswahl einschränkende (vgl. BVerfGE 25, 88 zu § 42 Abs. 1 StGB a.F.) vorläufige Berufsverbot ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 93, 213 m.w.N.).

    Die gemäß § 70 Abs. 1 StGB in das Ermessen des Gerichts gestellte Sicherungsmaßregel "Berufsverbot", die Art. 12 Abs. 1 GG in verfassungsmäßiger Weise einschränkt (vgl. BVerfGE 25, 88 zu § 42 Abs. 1 StGB a.F.), soll die Allgemeinheit vor Gefahren schützen, die von der Ausübung eines Berufs durch hierfür nicht hinreichend zuverlässige Personen ausgehen (vgl. Hanack, in: Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 10. Aufl., § 70 Rn. 1 mit Rn. 39).

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1580/03
    Das die Freiheit der Berufswahl einschränkende (vgl. BVerfGE 25, 88 zu § 42 Abs. 1 StGB a.F.) vorläufige Berufsverbot ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 93, 213 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1580/03
    Auch soweit die Kammer die Anordnung des vorläufigen Berufsverbots zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter (vgl. auch BVerfGE 44, 105 ; BVerfGE 48, 292 ), nämlich das Funktionieren der Rechtspflege für geboten erachtet, ist dies verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1580/03
    Diese Erwägungen lassen nicht befürchten, dass das Landgericht Bedeutung und Tragweite von Art. 12 Abs. 1 GG verkannt hat (vgl. zum Prüfungsmaßstab BVerfGE 97, 12 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1580/03
    Auch soweit die Kammer die Anordnung des vorläufigen Berufsverbots zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter (vgl. auch BVerfGE 44, 105 ; BVerfGE 48, 292 ), nämlich das Funktionieren der Rechtspflege für geboten erachtet, ist dies verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1580/03
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21
    cc) Die vom Gesetzgeber mit diesen Vorschriften verfolgten Ziele des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. die Gesetzesbegründung, Drs. 7/4269, S. 12) sowie der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sind auch besonders wichtige Gemeinschaftsgüter, welche einen Grundrechtseingriff grundsätzlich rechtfertigen können (vgl. BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 25. September 2003 - 2 BvR 1580/03 - juris Rn. 5; Beschluss vom 14. Januar 2020, BVerfGE 153, 1 [49 f. Rn. 110]; Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 BvR 1627/19 - juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 10 C 1/15 - juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    Die insoweit ausreichenden vernünftigen Gründe des Allgemeinwohls liegen hier in dem Ziel, das wichtige Gemeinschaftsgut der Funktionsfähigkeit und Integrität der Rechtspflege - vgl. insoweit etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. September 2003 - 2 BvR 1580/03 -, juris, Rn. 5 - dadurch zu schützen, dass schon der Anschein vermieden wird, von dem pensionierten Richter vor dem Gericht seiner früheren Diensttätigkeit vertretene Rechtssachen könnten wegen seiner Beziehungen zu Personal dieses Gerichts in ungebührlicher Weise gefördert werden.
  • BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19

    Verfassungswidrigkeit eines vorläufigen Berufsverbots gegen einen Rechtsanwalt

    Die Anordnung nach § 132a StPO schließt damit ein, dass der Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter auf dem Spiel steht, da nur dann die Verhängung eines Berufsverbots in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2003 - 2 BvR 1580/03 -, Rn. 2 m.w.N).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 95-IV-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den

    cc) Die vom Gesetzgeber mit diesen Vorschriften verfolgten Ziele des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. die Gesetzesbegründung, Drs. 7/4269, S. 12) sowie der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sind auch besonders wichtige Gemeinschaftsgüter, welche einen Grundrechtseingriff grundsätzlich rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 BvR 1627/19 - juris Rn. 24; Beschluss vom 14. Januar 2020, BVerfGE 153, 1 [49 f. Rn. 110]; Beschluss vom 25. September 2003 - 2 BvR 1580/03 - juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 10 C 1/15 - juris Rn. 19).
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