Rechtsprechung
   BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16409
BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07 (https://dejure.org/2008,16409)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07 (https://dejure.org/2008,16409)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 (https://dejure.org/2008,16409)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07
    Im Hinblick auf den mit dem Freiheitsentzug verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriff besteht ein solches aber gleichwohl für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Entscheidungen (vgl. BverfGE 70, 297 [322]).

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers kann der Richter nach sachverständiger Beratung eine eigenständige Prognoseentscheidung, bei der er dem ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegensetzt (vgl. BverfGE 70, 297 [310]; - 109, 133 [164]), im Regelfall nur treffen, wenn er nicht nur das schriftliche Gutachten zur Kenntnis genommen, sondern den Sachverständigen auch mündlich angehört hat.

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07
    Verfahrensrechtlich muss gewährleistet sein, dass das Vollstreckungsgericht die Notwendigkeit weiterer Maßregelvollstreckung regelmäßig überprüft und dabei besonderen Anforderungen an die Wahrheitserforschung gerecht wird (vgl. BverfGE 109, 133 [162]; BVerfGK 4, 176 [181]).

    bb) Die Vorschriften über die Einholung eines Sachverständigengutachtens und die Mitwirkung des Beschuldigten dienen der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gebotes der bestmöglichen Sachaufklärung und sollen ein faires Verfahren gewährleisten (vgl. BverfGE 109, 133 [162 f.]).

  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07
    Verfahrensrechtlich muss gewährleistet sein, dass das Vollstreckungsgericht die Notwendigkeit weiterer Maßregelvollstreckung regelmäßig überprüft und dabei besonderen Anforderungen an die Wahrheitserforschung gerecht wird (vgl. BverfGE 109, 133 [162]; BVerfGK 4, 176 [181]).

    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BverfGE 18, 85 [93]; - 72, 105 [114 f.]; - 109, 133 [163]; BVerfGK 4, 176 [181]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07
    Ihre Missachtung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. BverfGE 18, 85 [93]; - 72, 105 [114 f.]; - 109, 133 [163]; BVerfGK 4, 176 [181]).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07
    Es muss sichergestellt sein, dass der Beschuldigte auf den Gang und das Ergebnis des gegen ihn geführten Verfahrens Einfluss nehmen kann (vgl. BverfGE 63, 380 [391]; - 70, 297 [323]).
  • OLG Hamm, 27.02.2003 - 1 Ws (L) 9/03

    Verwertung eines von der Justizvollzugsanstalt zur Frage der Lockerungseignung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07
    Stützt das Gericht seine Entscheidung aber auf das Ergebnis eines Gutachtens, so ist der Sachverständige auch bei Aussichtslosigkeit des Antrags anzuhören; denn die Vorschrift des § 454 Abs. 2 Satz 3 StPO ist zwingendes Recht und dient auch dem Anspruch des Verurteilten auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 Ws (L) 9/03 -, NStZ 2005, S. 55 [56]).
  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 792/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07
    a) Im Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf der Untergebrachte, ebenso wie auch sonst im Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein (vgl. BVerfGK 6, 326 [331]).
  • BVerfG, 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis

    ee) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Rn. 17 und vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16).
  • EGMR, 19.09.2013 - 17167/11

    Sicherungsverwahrter soll Schmerzensgeld bekommen

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der weiteren Vollstreckung einer angeordneten Sicherungsverwahrung in Fällen, in denen die Strafvollstreckungsgerichte die in § 67e StGB vorgesehene Zweijahresfrist für die Überprüfung, ob die Sicherungsverwahrung des Betroffenen im Hinblick auf ihren Zweck noch erforderlich ist (§ 67d StGB), nicht eingehalten haben, folgende Grundsätze aufgestellt: Die Missachtung der genannten Bestimmungen über die regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung kann das Freiheitsgrundrecht verletzen, wenn es sich um eine nicht vertretbare Fehlhaltung gegenüber diesem Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Freiheitsgrundrechts schließen lässt (siehe Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2004/04, Entscheidung vom 16. November 2004, Neue Zeitschrift für Strafrecht - Rechtsprechungsreport (NStZ-RR) 2005, S. 92-94, Rdnr. 20 mit weiteren Verweisen; Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1615/07, Entscheidung vom 5. Mai 2008, Rdnr. 17; siehe auch Oberlandesgericht Brandenburg, 1 Ws 34/09, Entscheidung vom 12. März 2009).

    Das Bundesverfassungsgericht betonte zudem, dass die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung der Anordnung der Sicherungsverwahrung der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts dienten (siehe Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2004/04, Entscheidung vom 16. November 2004, a. a. O., Rdnr. 20 mit weiteren Verweisen; und 2 BvR 1615/07, Entscheidung vom 5. Mai 2008, Rdnr. 17).

    Das Bundesverfassungsgericht wies erneut darauf hin, dass in Verfahren zur Überprüfung der Notwendigkeit der weiteren Unterbringung einer Person das Übermaßverbot bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts auch durch die erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen und die gebotene sachverständige Begutachtung der Gefährlichkeit des Untergebrachten gewahrt werde, wenn die Gerichte die Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung erwägen (siehe Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2004/04, Entscheidung vom 16. November 2004, a. a. O., Rdnr. 20; 2 BvR 1615/07, Entscheidung vom 5. Mai 2008, Rdnr. 17 ).

    Bei Prognoseentscheidungen, bei denen geistige und seelische Anomalien in Frage stehen, sei der Richter jedoch in der Regel verpflichtet, einen erfahrenen Sachverständigen hinzuzuziehen (siehe u.a. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2380/06, Entscheidung vom 3. Januar 2008, Rdnr. 26; 2 BvR 2413/10, Entscheidung vom 19. Juli 2011, Rdnr. 15; 2 BvR 1334/10, Entscheidung vom 22. November 2011, Rdnr. 15; und 2 BvR 2521/11, Entscheidung vom 19. Juni 2012, Rdnr. 16; diese Entscheidungen betreffen die Überprüfung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; siehe auch 2 BvR 1615/07, Entscheidung vom 5. Mai 2008, Rdnr. 22).

  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung;

    bb) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris).
  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 2077/14

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

    c) Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).
  • BVerfG, 10.10.2016 - 2 BvR 1103/16

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Dementsprechend wird auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine das Freiheitsgrundrecht der untergebrachten Person verletzende Fortdauerentscheidung ohne Rücksicht darauf aufgehoben (und die Sache zur neuen Entscheidung an die Fachgerichte zurückverwiesen), ob die Verletzung des Freiheitsgrundrechts weitergehend zu einem Vollstreckungshindernis führt (vgl. jüngst BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Abs.-Nr. 18 ff.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2008 - 2 BvR 1119/07 -, juris, Abs.-Nr. 19 und 21; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2008 - 2 BvR 936/08 -, juris, Abs.-Nr. 23; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. April 1995 - 2 BvR 1087/94 -, NJW 1995, S. 3048 [3049]; analog die Feststellung der Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG durch Verzögerungen im Prüfverfahren, vgl. BVerfGK 4, 176 [183]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NStZ 2002, S. 333 [334]).
  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung;

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris).
  • BVerfG, 03.07.2017 - 2 BvR 1549/16

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Nichteinhaltung der

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 2 und Abs. 6, § 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Rn. 17 und vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 746/14

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 1419/18

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht;

    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGK 4, 176 ; 5, 67 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, Rn. 16).
  • BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09

    Überwiegen des Sicherungsinteresses der Allgemeinheit gegenüber dem

  • BVerfG, 11.05.2017 - 2 BvR 30/15

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Nichteinhaltung der

  • OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 1 Ws 70/09

    Strafrechtliche Unterbringung in einen psychiatrischen Krankenhaus:

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts bei erheblicher Überschreitung der

  • OLG Brandenburg, 12.03.2009 - 1 Ws 34/09

    Unterbringung: Überschreitung der Frist zur Prüfung der Fortdauer

  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 64-IV-19
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09

    Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Fortdauer der

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 4 S 1383/10

    Ablehnung der Aktenübersendung an die Kanzlei des bevollmächtigten Rechtsanwalts

  • KG, 20.05.2015 - 2 Ws 73/15

    Erhebliche Verzögerung der Entscheidung gem. § 67c StGB als

  • KG, 09.06.2015 - 2 Ws 105/15

    Form und Frist der Entscheidung nach § 67e StGB; Fristüberschreitung als

  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
  • OLG Hamm, 15.12.2016 - 4 Ws 380/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; mündliche

  • OLG Brandenburg, 03.11.2008 - 1 Ws 141/08

    Fortdauer der Unterbringung: Folge der Nichteinhaltung der Jahresfrist zur

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2012 - 2 Ws 37/12

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Unterbringung in einem

  • KG, 06.03.2020 - 5 Ws 32/20

    Aussetzung der Restfreiheitsstrafe: Gewährleistung bestmöglicher Sachaufklärung

  • OLG Köln, 16.01.2020 - 2 Ws 25/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht