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   BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89, 2 BvR 201/89, 2 BvR 162, 201/89   

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BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89, 2 BvR 201/89, 2 BvR 162, 201/89 (https://dejure.org/1989,5604)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.1989 - 2 BvR 162/89, 2 BvR 201/89, 2 BvR 162, 201/89 (https://dejure.org/1989,5604)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 1989 - 2 BvR 162/89, 2 BvR 201/89, 2 BvR 162, 201/89 (https://dejure.org/1989,5604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89
    Blankettstrafgesetze genügen dem in Art. 103 Abs. 2 GG verankerten Bestimmtheitsgrundsatz nur dann, wenn sich die möglichen Fälle der Strafbarkeit schon aufgrund eines Gesetzes, auf das Bezug genommen wird, voraussehen lassen (BVerfGE 14, 245 >252<; 75, 329 >342<; st. Rspr.).

    Die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie Art und Maß der Strafe müssen entweder im Blankettstrafgesetz selbst oder in einer anderen gesetzlichen Vorschrift, auf die das Blankettstrafgesetz Bezug nimmt, hinreichend deutlich umschrieben werden (BVerfGE 75, 329 >342<).

  • BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89
    Gilt die verfassungsrechtliche Prüfung einer im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Revisionsentscheidung, die zur Frage der Zulässigkeit der Verfahrensrügen nicht mit weiteren Gründen versehen ist (vgl. dazu BVerfG >Vorprüfungsausschuss<, NJW 1982, S. 925 ; ferner BVerfGE 50, 287 >289 f.<), so lässt sich allerdings nicht immer sagen, von welchen rechtlichen Erwägungen im einzelnen sich das Revisionsgericht bei der Beurteilung der Revisionsrügen und bei der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO hat bestimmen lassen.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89
    Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen auf der Grundlage des allgemeinen Willkürverbots kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht; es erfordert, dass sich über eine fehlerhafte Rechtsanwendung hinaus der Schluss aufdrängt, diese beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 62, 189 >192<).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89
    Gilt die verfassungsrechtliche Prüfung einer im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO ergangenen Revisionsentscheidung, die zur Frage der Zulässigkeit der Verfahrensrügen nicht mit weiteren Gründen versehen ist (vgl. dazu BVerfG >Vorprüfungsausschuss<, NJW 1982, S. 925 ; ferner BVerfGE 50, 287 >289 f.<), so lässt sich allerdings nicht immer sagen, von welchen rechtlichen Erwägungen im einzelnen sich das Revisionsgericht bei der Beurteilung der Revisionsrügen und bei der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO hat bestimmen lassen.
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89
    Blankettstrafgesetze genügen dem in Art. 103 Abs. 2 GG verankerten Bestimmtheitsgrundsatz nur dann, wenn sich die möglichen Fälle der Strafbarkeit schon aufgrund eines Gesetzes, auf das Bezug genommen wird, voraussehen lassen (BVerfGE 14, 245 >252<; 75, 329 >342<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89
    In § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist hinreichend deutlich bestimmt, dass sich derjenige strafbar macht, der den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt (zu § 392 Abs. 1 Satz 1 RAO vgl. BVerfGE 37, 201 >206 ff.<).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Verfahrensbeteiligten auch zur Kenntnis genommen und erwogen hat (BVerfGE 54, 43 >45 f.<).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1989 - 2 BvR 162/89
    Im übrigen sind die Auslegung und Anwendung des sogenannten einfachen Rechts, die der Beschwerdeführer zu 1) hier beanstandet, allein Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

    b) Eine sowohl unter dem Gesichtspunkt der Erkennbarkeit für die Adressaten (aa)) wie hinsichtlich der Wahrung der parlamentarischen Verantwortung (bb)) hinreichend bestimmte Umschreibung des tatbestandlichen Unrechts ließ sich § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO auch dann entnehmen, wenn die Tatbestandsmerkmale der steuerlich erheblichen Tatsachen und der Steuerverkürzung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. BVerfGE 37, 201 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 1989 - 2 BvR 162/89 u.a. -, juris, Rn. 2, und der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, juris, Rn. 3; BGHSt 20, 177 ; 34, 272 ) als Blankettmerkmale aufgefasst wurden, die auf das materielle Abgabenrecht - hier also die Vorschriften der Verordnung Nr. 3950/92 und der Milch-Garantiemengen-Verordnung - verwiesen und durch dieses ausgefüllt wurden.
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale;

    Entsprechend entschieden die Fachgerichte zur Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen (vgl. BFHE 130, 118; BGHSt 31, 248; BGH, Beschluss vom 4. Januar 1989 - 3 StR 415/88 -, UR 1990, S. 26 = wistra 1989, S. 190; dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 1989 - 2 BvR 162/89 u.a. -, DStZ/E 1989, S. 142).
  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    b) Es kann auf sich beruhen, ob § 370 AO - wie die Rechtsprechung bisher angenommen hat - ein Blankettstrafgesetz ist, dessen Tatbestand durch die Vorschriften des materiellen Steuerrechts ergänzt wird (BVerfGE 37, 201, 208; BVerfG - Dritte Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 21. März 1989 - 2 BvR 162/89 und 2 BvR 201/89; BVerfG - Zweite Kammer des 2. Senats, Beschluß vom 15. Oktober 1990 - 2 BvR 385/87; BGHSt 34, 272, 282; BGH NStZ 1982, 206), oder ob er eine in sich vollständige Strafnorm enthält, die - ähnlich wie zum Beispiel die §§ 242 und 246 StGB - anhand der geltenden (auch außerstrafrechtlichen) Gesetze nur auszulegen ist (vgl. BVerfGE 78, 205, 213).
  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 150/03

    Verurteilung wegen Umsatzsteuer- Verkürzung nach AO 1977 § 370 Abs 1 Nr 1 iVm

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG und des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG gerecht wird (vgl. BVerfGE 37, 201 zu § 392 Abs. 1 AO a.F.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1989 - 2 BvR 162/89 u.a.-, Juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Oktober 1990 - 2 BvR 385/87 -, NJW 1992, S. 35 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvR 1084/94 -, NJW 1995, S. 1883).
  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 V 54/97

    Umsatzsteuerkürzung bei Vorliegen eines landwirtschaftlichen und

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