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   BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02   

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BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02 (https://dejure.org/2003,2886)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02 (https://dejure.org/2003,2886)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 (https://dejure.org/2003,2886)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 94 StPO; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 102 StPO
    Fristbeginn für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Gegenvorstellung gegen Beschwerdeentscheidung; Zeitpunkt des Zugangs der ursprünglichen Beschwerdeentscheidung); Durchsuchung; Beschlagnahme; Verwertungsverbot (substantiierte Darlegung; hypothetische ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nicht innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG erhobene Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung sowie Beschlagnahme

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Beginn der Einlegungsfrist bei unanfechtbarer Beschwerdeentscheidung; Anforderungen an die verfassungsgerichtliche Geltendmachung eines Verwertungsverbotes

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Wahrung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 216
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02
    Wird mit einer Verfassungsbeschwerde ein Verwertungsverbot geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer daher substantiiert darlegen, ob ein geltend gemachter formaler Fehler bei der Durchsuchung die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 2001 - 2 BvR 2257/00 -, StV 2002, S. 113).
  • BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95

    Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig

    Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02
    Werden gegen mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbare Entscheidungen Gegenvorstellungen erhoben, die ausschließlich materiell-rechtliche Rügen enthalten, so ist der Zeitpunkt des Zugangs der ursprünglichen Beschwerdeentscheidung für den Fristbeginn gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG maßgeblich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 -, NJW 2000, S. 273).
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Die Strafprozessordnung stellt kein grundsätzliches Beschlagnahmeverbot für Fälle fehlerhafter Durchsuchungen auf, die zur Sicherstellung von Beweisgegenständen führen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • LG Wiesbaden, 04.10.2016 - 2 Qs 74/16

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses

    Vielmehr sind Durchsuchung und Beschlagnahme getrennte Entscheidungsgegenstände, das Gesetz stellt kein grundsätzliches Beschlagnahmeverbot für solche Beweisgegenstände auf, die bei fehlerhaften Durchsuchungen sichergestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 9.10.2003 - Az. 2 BvR 1707/02).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, Abs 2 iVm Art 19 Abs 4 durch unzureichend

    Wird mit einer Verfassungsbeschwerde ein Verwertungsverbot geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer daher substantiiert darlegen, ob ein geltend gemachter formaler Fehler bei der Durchsuchung die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • EGMR, 03.03.2016 - 7215/10

    Zum Begriff des fairen Verfahrens und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (siehe u. a. 2 BvR 2017/94 und 2 BvR 2039/94 vom 1. März 2000; 2 BvR 1990/96 vom 27. April 2000; 2 BvR 75/94 vom 27. April 2000; 2 BvR 2257/00 vom 8. November 2001; 2 BvR 1707/02 vom 9. Oktober 2003; 2 BvR 1502/04 vom 30. Juni 2005; und 2 BvR 784/08 vom 28. Juli 2008) und des Bundesgerichtshofs (siehe u. a. 5 StR 190/91 vom 27. Februar 1992) besteht allerdings in Strafverfahren kein absolutes Verwertungsverbot für Beweismittel, die unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften erlangt wurden.
  • BVerfG, 31.08.2007 - 2 BvR 1681/07

    Rechtsstaatsprinzip (faires Verfahren); Unverletzlichkeit der Wohnung

    Wird mit einer Verfassungsbeschwerde ein Verwertungsverbot geltend gemacht, muss der Beschwerdeführer daher substantiiert darlegen, ob ein ebenso geltend gemachter formaler Fehler bei der Durchsuchung die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12

    Disziplinarrechtliche Durchsuchung und Beschlagnahme sowie vorläufige

    Das Gesetz stellt kein grundsätzliches Beschlagnahmeverbot auf für Beweisgegenstände, die auf Grund einer fehlerhaften Durchsuchung erlangt wurden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.2004, 2 BvR 1714/04, juris, Rn. 3; Beschl. v. 9.10.2003, 2 BvR 1707/02, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1313/04

    Fristbeginn zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Der Beschwerdeführer hat nicht in substantiierter Weise dargelegt, ob ein geltend gemachter formaler Fehler bei der Durchsuchung die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 1714/04

    Schutz gegen eine Beschlagnahme

    Das Gesetz stellt kein Beschlagnahmeverbot für fehlerhafte Durchsuchungen auf, die zur Sicherstellung von Beweisgegenständen führen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    Der Beschwerdeführer hat nicht in substantiierter Weise dargelegt, ob ein geltend gemachter formaler Fehler bei der Durchsuchung die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20

    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung

    Sonstige Fehler bei der Durchsuchung lösen hingegen regelmäßig kein Verwertungsverbot für die sichergestellten Beweismittel aus, insbesondere dann nicht, wenn dem Erlass der Durchsuchungsanordnung keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden hätten und die tatsächlich sichergestellten Beweismittel als solche der Verwertung als Beweismittel rechtlich zugänglich gewesen wären (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Februar 1989 - 2 StR 402/88, NJW 1989, 1741, 1744; BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, NStZ 2004, 449, 450; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 21, § 105 Rn. 19 m.w.N.; KK-StPO/Bruns, § 105 Rn. 21 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02, NStZ 2004, 216; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 123).
  • VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
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