Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 11.08.2016

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22891
BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14 (https://dejure.org/2017,22891)
BVerfG, Entscheidung vom 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14 (https://dejure.org/2017,22891)
BVerfG, Entscheidung vom 20. April 2017 - 2 BvR 1754/14 (https://dejure.org/2017,22891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Kontrolle einer präventiven Ingewahrsamnahme während eines Castor-Transport

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 39 Abs 1 Nr 3 BGSG 1994, § 26 FamFG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichende fachgerichtliche Überprüfung der polizeilichen Ingewahrsamnahme einer "Kletteraktivistin" im Kontext eines Castor-Transports - unzureichende Berücksichtigung des Vortrags der ...

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Kontrolle einer präventiven Ingewahrsamnahme während eines Castor-Transports; Unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit; Anspruch des Einzelnen auf eine ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichende fachgerichtliche Überprüfung der polizeilichen Ingewahrsamnahme einer "Kletteraktivistin" im Kontext eines Castor-Transports - unzureichende Berücksichtigung des Vortrags der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Kontrolle einer präventiven Ingewahrsamnahme während eines Castor-Transports; Unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit; Anspruch des Einzelnen auf eine ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Kontrolle einer präventiven Ingewahrsamnahme während eines Castor-Transports; Unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit; Anspruch des Einzelnen auf eine ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichende fachgerichtliche Überprüfung der polizeilichen Ingewahrsamnahme einer "Kletteraktivistin" im Kontext eines Castor-Transports - unzureichende Berücksichtigung des Vortrags der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
    a) Art. 19 Abs. 4 GG verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle, das heißt auf eine umfassende Prüfung des Verfahrensgegenstandes (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 103, 142 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, juris, Rn. 18).

    aa) Die Gewährleistung schließt einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Verletzungen der Individualrechtssphäre durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt ein (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 101, 106 ; stRspr).

    Ein solcher Rechtsschutz ist von besonderer Bedeutung, wenn es um die Abwehr von Grundrechtsverletzungenoder um die Durchsetzung verfassungsrechtlicher Gewährleistungen zugunsten des Einzelnen gegenüber der öffentlichen Gewalt geht (vgl. BVerfGE 60, 253 ; 101, 106 ).

    Zur Effektivität des Rechtsschutzes gegenüber der öffentlichen Gewalt gehört es, dass das Gericht das Rechtsschutzbegehren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht prüfen kann und genügend Entscheidungsbefugnisse besitzt, um drohende Rechtsverletzungen abzuwenden oder erfolgte Rechtsverletzungen zu beheben (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 101, 106 ; stRspr).

    Das schließt grundsätzlich eine Bindung des Gerichts an die im Verwaltungsverfahren getroffenen Feststellungen und Wertungen aus (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 84, 34 ; 101, 106 ).

    Das Gericht muss die tatsächlichen Grundlagen selbst ermitteln und seine rechtliche Auffassung unabhängig von der Verwaltung, deren Entscheidung angegriffen ist, gewinnen und begründen (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
    a) Art. 19 Abs. 4 GG verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle, das heißt auf eine umfassende Prüfung des Verfahrensgegenstandes (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 103, 142 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, juris, Rn. 18).

    Ihre Konkretisierung ist von Verfassungs wegen Sache der Rechtsprechung, die die Rechtsanwendung der Behörden insoweit uneingeschränkt nachzuprüfen hat (vgl. BVerfGE 103, 142 m.w.N. zur "Gefahr im Verzug" nach Art. 13 Abs. 2 GG; OLG Celle, Beschluss vom 14. September 2011 - 22 W 2/11 -, juris, Rn. 15 m.w.N. zu § 18 NdsSOG).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
    Der Zulässigkeit steht auch weder der in § 90 Abs. 2 BVerfGG enthaltene Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ), noch ist die Beschwerdeführerin ihrer diesbezüglichen Darlegungsobliegenheit nicht nachgekommen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 11 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, juris, Rn. 6).

    Die Beschwerdeführerin hat ihre Schriftsätze aus dem fachgerichtlichen Verfahren sowie die jeweils darauf ergangenen Entscheidungen vorgelegt und dem Bundesverfassungsgericht damit die Prüfung der Rechtswegerschöpfung und der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes ermöglicht (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 11 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 764/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Anrechnung freiwilliger

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
    Wenn das Fachgericht die betreffenden Zulässigkeitsanforderungen in verfassungswidriger Weise - etwa unter Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes oder das Willkürverbot - überspannt hat, kann die vom Fachgericht angenommene Unzulässigkeit einem Beschwerdeführer nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 16, 409 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 -, juris, Rn. 11, 18; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf (Hrsg.), BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).

    Denn in diesem Fall hat der Rechtsbehelf das mit dem Gebot der Rechtswegerschöpfung verfolgte Ziel - dem Bundesverfassungsgericht durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial zu verschaffen und ihm die Fall- und Rechtsanschauung der Gerichte zu vermitteln (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 114, 258 ) - in der Regel erreicht (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 13, 409 ; 19, 157 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 19; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf (Hrsg.), BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
    Denn in diesem Fall hat der Rechtsbehelf das mit dem Gebot der Rechtswegerschöpfung verfolgte Ziel - dem Bundesverfassungsgericht durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial zu verschaffen und ihm die Fall- und Rechtsanschauung der Gerichte zu vermitteln (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 114, 258 ) - in der Regel erreicht (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 13, 409 ; 19, 157 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2013 - 2 BvR 2784/12 -, juris, Rn. 19; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf (Hrsg.), BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).

    Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten Interessen nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 25.01.2014 - 1 BvR 1126/11

    Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
    Aus der fachgerichtlichen Verwerfung eines Rechtsbehelfs als unzulässig kann daher nicht automatisch geschlossen werden, der Rechtsweg sei nicht ordnungsgemäß erschöpft worden (vgl. BVerfGE 128, 90 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 -, juris, Rn. 18).

    Wenn das Fachgericht die betreffenden Zulässigkeitsanforderungen in verfassungswidriger Weise - etwa unter Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes oder das Willkürverbot - überspannt hat, kann die vom Fachgericht angenommene Unzulässigkeit einem Beschwerdeführer nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerfGK 13, 181 ; 16, 409 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2014 - 1 BvR 1126/11 -, juris, Rn. 11, 18; Henke, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf (Hrsg.), BVerfGG, 2015, § 90 Rn. 168).

  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 1612/06
    Auszug aus BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
    Der Zulässigkeit steht auch weder der in § 90 Abs. 2 BVerfGG enthaltene Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ), noch ist die Beschwerdeführerin ihrer diesbezüglichen Darlegungsobliegenheit nicht nachgekommen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 11 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, juris, Rn. 6).

    Die Beschwerdeführerin hat ihre Schriftsätze aus dem fachgerichtlichen Verfahren sowie die jeweils darauf ergangenen Entscheidungen vorgelegt und dem Bundesverfassungsgericht damit die Prüfung der Rechtswegerschöpfung und der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes ermöglicht (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 11 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 02.02.2016 - 1 BvR 3078/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Gewährung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
    Der Zulässigkeit steht auch weder der in § 90 Abs. 2 BVerfGG enthaltene Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ), noch ist die Beschwerdeführerin ihrer diesbezüglichen Darlegungsobliegenheit nicht nachgekommen (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 11 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, juris, Rn. 6).

    Die Beschwerdeführerin hat ihre Schriftsätze aus dem fachgerichtlichen Verfahren sowie die jeweils darauf ergangenen Entscheidungen vorgelegt und dem Bundesverfassungsgericht damit die Prüfung der Rechtswegerschöpfung und der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes ermöglicht (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2006 - 2 BvR 1612/06 -, juris, Rn. 11 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2016 - 1 BvR 3078/15 -, juris, Rn. 6).

  • BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2584/12

    Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
    a) Art. 19 Abs. 4 GG verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, einen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle, das heißt auf eine umfassende Prüfung des Verfahrensgegenstandes (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 103, 142 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, juris, Rn. 18).

    Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten Interessen nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 9, 390 ; 9, 460 ; 13, 472 ; 13, 487 ; 17, 429 ; 19, 157 ; 20, 107 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2017 - 2 BvR 2584/12 -, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 20.04.2017 - 2 BvR 1754/14
    Soweit die Beschwerdeführerin die polizeiliche Maßnahme und den Beschluss des Amtsgerichts angreift, sind die Annahmevoraussetzungen nach § 93a Abs. 2 BVerfGG mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde nicht erfüllt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; BVerfGK 12, 189 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

  • BVerfG, 30.11.2006 - 2 BvR 1418/05

    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Anordnung belastender Maßnahmen

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

  • BVerfG, 18.03.2008 - 1 BvR 125/06

    Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit iSv Art 2 Abs 1 GG durch

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 2144/07

    Verletzung der Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG und 19 Abs 4 GG

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 3324/08

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 2518/08

    Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl der Besitzerlaubnis für ein

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • OLG Celle, 14.09.2011 - 22 W 2/11

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Verfahren der Überprüfung eines

  • BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht

  • BVerfG, 28.11.2013 - 2 BvR 2784/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Rechtswegerschöpfung;

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Ihre Konkretisierung ist von Verfassungs wegen Sache der Rechtsprechung, die die Rechtsanwendung der Behörden auch insoweit regelmäßig uneingeschränkt nachzuprüfen hat (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. April 2017 - 2 BvR 1754/14 - juris Rn. 46 ).
  • VGH Bayern, 19.01.2022 - 10 CS 22.162

    Allgemeinverfügung zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen

    Die Frage, ob bei der (allgemein) im Gefahrenabwehrrecht gebotenen ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der Maßnahme konkrete Tatsachen vorlagen, die die Annahme einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung begründeten, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung; die darin enthaltenen prognostischen Elemente rechtfertigen keine Kontrollbeschränkung der Gerichte (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 - juris Rn. 46; BayVGH, U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - juris Rn. 26).
  • VG Hamburg, 05.06.2018 - 17 K 1823/18

    Ingewahrsamnahme eines italienischen Staatsangehörigen im Rahmen der

    Es ist Sache des angerufenen Gerichts, die erforderliche Bewertung im Rahmen der uneingeschränkten Überprüfung der Rechtsanwendung der Behörden zu treffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 - juris Rn 46).

    Das Bundesverfassungsgericht verweist in seiner oben (unter 2. b) bereits zitierten Entscheidung auf diese Rechtsprechung, wonach es insoweit konkreter Tatsachen bedarf, die die Annahme begründen, dass der Schaden sofort oder in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten werde (Beschl. v. 20.4.2017, - 2 BvR 1754/14 - juris Rn 46).

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    - 2 BvR 2784/12 -, juris Rn. 19; vom 20. April 2017 - 2 BvR 1900/14 -, juris Rn. 37 f und - 2 BvR 1754/14 -, juris Rn. 40 f).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - VerfGH 56/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Baunachbarklage

    Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten Interessen nur gewährleisten, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 BvR 1754/14 -, juris, Rn. 44, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 132/20

    Corona; Mund-Nasen-Bedeckung; Normenkontrolle

    Ausgehend von einem behördlichen Handeln im Bereich des Gefahrenabwehrrechts (siehe hierzu bereits oben II.1.a.) ist dabei für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Infektionsschutzmaßnahme allein die Sachlage gemäß objektiver Kenntnislage der die Maßnahmen anordnenden zuständigen Infektionsschutzbehörde im Zeitpunkt ihres Handelns maßgeblich (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser ex ante-Sicht bei der Beurteilung von Gefahrenprognosen: BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 -, juris Rn. 48 f.; BVerwG, Urt. v. 29.3.2019 - BVerwG 9 C 4.18 -, BVerwGE 165, 138 - juris Rn. 48; Urt. v. 25.10.2017 - BVerwG 6 C 46.16 -, BVerwGE 160, 169, 192 f. - juris Rn. 49; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2019 - 11 LC 161/17 -, NordÖR 2019, 379 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996

    Verbot von Parolen auf Versammlung

    Die Frage, ob bei der (allgemein) im Gefahrenabwehrrecht gebotenen ex-ante-Betrachtung im Zeitpunkt der Maßnahme konkrete Tatsachen vorlagen, die die Annahme einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung begründeten, unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung; die darin enthaltenen prognostischen Elemente rechtfertigen keine Kontrollbeschränkung der Gerichte (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 - juris Rn. 46).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn das Fachgericht die betreffenden Zulässigkeitsanforderungen in verfassungswidriger Weise - etwa unter Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes oder das Willkürverbot - überspannt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 BvR 1754/14 -, juris Rn. 40, m. w. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 62/20

    Autowaschanlage; Corona; Normenkontrolle

    Ausgehend von einem behördlichen Handeln im Bereich des Gefahrenabwehrrechts (siehe hierzu bereits oben II.1.a.) ist dabei für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Infektionsschutzmaßnahme allein die Sachlage gemäß objektivierter Kenntnislage der die Maßnahmen anordnenden zuständigen Infektionsschutzbehörde im Zeitpunkt ihres Handelns maßgeblich (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser ex ante-Sicht bei der Beurteilung von Gefahrenprognosen: BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 -, juris Rn. 48 f.; BVerwG, Urt. v. 29.3.2019 - BVerwG 9 C 4.18 -, BVerwGE 165, 138 - juris Rn. 48; Urt. v. 25.10.2017 - BVerwG 6 C 46.16 -, BVerwGE 160, 169, 192 f. - juris Rn. 49; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2019 - 11 LC 161/17 -, NordÖR 2019, 379 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 389/20

    Corona; Fitnessstudio; Maskenpflicht; Normenkontrolle

    Ausgehend von einem behördlichen Handeln im Bereich des Gefahrenabwehrrechts (siehe hierzu bereits oben II.1.a.) ist dabei für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Infektionsschutzmaßnahme allein die Sachlage gemäß objektivierter Kenntnislage der die Maßnahmen anordnenden zuständigen Infektionsschutzbehörde im Zeitpunkt ihres Handelns maßgeblich (vgl. zur Maßgeblichkeit dieser ex ante-Sicht bei der Beurteilung von Gefahrenprognosen: BVerfG, Beschl. v. 20.4.2017 - 2 BvR 1754/14 -, juris Rn. 48 f.; BVerwG, Urt. v. 29.3.2019 - BVerwG 9 C 4.18 -, BVerwGE 165, 138 - juris Rn. 48; Urt. v. 25.10.2017 - BVerwG 6 C 46.16 -, BVerwGE 160, 169, 192 f. - juris Rn. 49; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 19.3.2019 - 11 LC 161/17 -, NordÖR 2019, 379 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2023 - 14 KN 41/22

    Corona; Feststellungsinteresse; Laienselbsttest; Schule; Schüler; Selbsttest;

  • VG Hamburg, 28.01.2022 - 20 K 5872/17
  • VerfG Brandenburg, 18.02.2022 - VfGBbg 48/20

    Verfassungsbeschwerde, teilweise unzulässig; Verfassungsbeschwerde unbegründet;

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2023 - 14 KN 30/22

    Antragsbefugnis; Bestimmtheitsgebot; Corona; Corona-Pandemie; COVID-19;

  • VG Würzburg, 06.11.2017 - W 8 K 16.1289

    Verbot von Taubenausstellungen - Bekämpfung der Geflügelpest

  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 ZB 19.423

    Erfolgreicher Berufungszulassungsantrag

  • VG Lüneburg, 07.03.2019 - 6 B 17/19

    Anhörungsmangel; EIA; Equine infektiöse Anämie; FLI; LAVES; Radar-Bulletin; Rotz;

  • VG Berlin, 27.03.2023 - 19 K 376.19

    Rechtsschutz gegen eine Innovationsabgabe: Überprüfbarkeit der Richtigkeit einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvR 1754/14, 2 BvR 1900/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24537
BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvR 1754/14, 2 BvR 1900/14 (https://dejure.org/2016,24537)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.2016 - 2 BvR 1754/14, 2 BvR 1900/14 (https://dejure.org/2016,24537)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14, 2 BvR 1900/14 (https://dejure.org/2016,24537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,24537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, § 114 ZPO
    Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei Antragstellern, die in der Lage sind, Ihre Interessen eigenständig wahrzunehmen

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei Antragstellern, die in der Lage sind, Ihre Interessen eigenständig wahrzunehmen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114
    Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei Antragstellern, die in der Lage sind, Ihre Interessen eigenständig wahrzunehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2016, 306
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvR 1754/14
    Allerdings wird Prozesskostenhilfe im schriftlichen Verfahren nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ).

    Sie wird nur gewährt, wenn die Beiordnung eines Rechtsanwalts unbedingt erforderlich ist, weil der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 92, 122 ).

  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvR 1754/14
    Allerdings wird Prozesskostenhilfe im schriftlichen Verfahren nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvR 1754/14
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung (seit BVerfGE 1, 109 ) davon aus, dass im Verfahren der Verfassungsbeschwerde für den Beschwerdeführer die Bestimmungen der §§ 114 ff. ZPO über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe entsprechend anzuwenden sind.
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 11.08.2016 - 2 BvR 1754/14
    Sie wird nur gewährt, wenn die Beiordnung eines Rechtsanwalts unbedingt erforderlich ist, weil der Beschwerdeführer nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 92, 122 ).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 12 B 15.18

    Anspruch auf Informationen über die Rechnungsendsummen anwaltlicher Beratung der

    Diese ließ sich vor dem Bundesverfassungsgericht in zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren der Klägerin (2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14) von der beigeladenen Rechtsanwaltskanzlei vertreten, die eine 55 Seiten umfassende Stellungnahme verfasste und für ihre anwaltliche Tätigkeit zwei Rechnungen stellte.

    Die insoweit zu leistende Arbeit ist bereits dadurch offenbar, dass die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts über die relevanten Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14) vom Bundesverfassungsgericht veröffentlicht worden sind (u.a. in juris) und dort der Sachverhalt ausführlich geschildert ist, der ihnen zugrunde lag.

    Bestätigt wird dies durch die Gründe der ebenfalls veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2016 (2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14), mit der es die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Klägerin abgelehnt hat.

  • BVerfG, 09.06.2017 - 2 BvR 336/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 31/21

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    Der Betroffene ist jedenfalls dann nicht gehindert, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen, wenn er in der Lage ist, in dem von § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG erwarteten Maße den Sachverhalt sowie die Rechte, die er geltend machen will, klar darzustellen und dabei auch rechtlich zu argumentieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 u. a., juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 1105/19

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 932/17

    Ablehnung eines isolierten Antrags auf Prozesskostenhilfe im

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 28.06.2018 - 2 BvR 2380/17

    Versagung von Prozesskostenhilfe im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 02.03.2020 - 2 BvR 1819/19

    Keine Prozesskostenhilfe für Verfassungsbeschwerde mangels Erforderlichkeit

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 19.07.2019 - 2 BvR 2484/18

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 78, 7 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2016 - 2 BvR 1754/14 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -, Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht