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   BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16   

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BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16 (https://dejure.org/2017,45600)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16 (https://dejure.org/2017,45600)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 (https://dejure.org/2017,45600)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 242 StGB; § 246 StGB
    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls oder Unterschlagung eines Mobiltelefons; Anfangsverdacht; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang grundrechtsschonenderer Ermittlungshandlungen; Unverhältnismäßigkeit der ...

  • Burhoff online

    Anfangsverdacht, Durchsuchung, Verhältnismäßigkeit

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung durch eine Wohnungsdurchsuchung bei unzureichendem Tatverdacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 242 StGB, § 246 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei unzureichendem Tatverdacht Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Durchsuchung wegen Verdachts des Diebstahls eines Mobiltelefons bzw einer insoweit begangenen Fundunterschlagung trotz lediglich sehr schwacher ...

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchung der Wohnung als schwerwiegender Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung des Einzelnen wegen Anfangsverdachts der Begehung einer Straftat (hier: Diebstahl eines Smartphones)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei unzureichendem Tatverdacht Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Durchsuchung wegen Verdachts des Diebstahls eines Mobiltelefons bzw einer insoweit begangenen Fundunterschlagung trotz lediglich sehr schwacher ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 13 Abs. 1 ; StGB § 248a
    Durchsuchung der Wohnung als schwerwiegender Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung des Einzelnen wegen Anfangsverdachts der Begehung einer Straftat (hier: Diebstahl eines Smartphones)

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei unzureichendem Tatverdacht Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Durchsuchung wegen Verdachts des Diebstahls eines Mobiltelefons bzw einer insoweit begangenen Fundunterschlagung trotz lediglich sehr schwacher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung: Nur dünner Anfangsverdacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnungsdurchsuchung bei unzureichendem Tatverdacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1240
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16
    Eine Durchsuchung darf somit nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erforderlich sind (BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).

    Ein Grundrechtseingriff ist aber jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. November 2005, a.a.O., Rn. 24; BVerfGK 11, 88 ).

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt jedenfalls dann vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen, so dass die richterliche Entscheidung im Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; BVerfGK 3, 55 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2005 - 2 BvR 728/05 u.a. -, juris, Rn. 23).

    Ein Grundrechtseingriff ist aber jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. November 2005, a.a.O., Rn. 24; BVerfGK 11, 88 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16
    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 84 ).

    Ferner muss gerade diese Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2014 - 2 BvR 2393/12 -, juris, Rn. 23; BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Januar 2015, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14

    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht;

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16
    Insoweit ist lediglich die Feststellung zu treffen, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14 -, juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvR 2393/12

    Durchsuchung (Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verleumdung und der

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16
    Ferner muss gerade diese Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat erforderlich sein; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2014 - 2 BvR 2393/12 -, juris, Rn. 23; BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Januar 2015, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt jedenfalls dann vor, wenn sich sachlich zureichende, plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen, so dass die richterliche Entscheidung im Ergebnis bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 59, 95 ; BVerfGK 3, 55 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2005 - 2 BvR 728/05 u.a. -, juris, Rn. 23).
  • BGH, 17.03.1987 - 1 StR 693/86

    Begriff des Beiseiteschaffens; Zueignung sicherungsübereigneter Gegenstände

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16
    Auch das anschließende bloße Unterlassen einer Herausgabe des Smartphones war nicht ohne weitere Umstände geeignet, einen Zueignungsvorsatz zu manifestieren (vgl. BGHSt 34, 309 ; Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 246 Rn. 9).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16
    Eine Durchsuchung darf somit nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erforderlich sind (BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16
    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 84 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 10.11.2017 - 2 BvR 1775/16
    Dieser Anfangsverdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 84 ).
  • BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 1981, BVerfGE 59, 95 [97]; Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [197 f.]; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 - juris Rn. 12; Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 25 f.).

    Ein Grundrechtseingriff ist aber jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 2005 - 2 BvR 728/05 - juris Rn. 24; Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 27).

    Insbesondere mussten die Umstände des vorliegenden Falles - auch im Lichte der vom Bundesverfassungsgericht aus dem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG entwickelten speziellen Anforderungen an die Rechtfertigung von Durchsuchungsmaßnahmen (BVerfG, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 27 m.w.N.) - den Ermittlungsbehörden nicht Anlass geben, vor der Durchführung einer Durchsuchung in Wohn- und Geschäftsräumen den Anzeigeerstatter oder den Beschwerdeführer zu vernehmen.

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20

    Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 25 f.; Beschluss vom 31. August 2010 - 2 BvR 223/10 - juris Rn. 24).

    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16; Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 3044/09 - juris Rn. 15).

    Ein Grundrechtseingriff ist aber jedenfalls dann unverhältnismäßig, wenn naheliegende grundrechtsschonende Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterbleiben oder zurückgestellt werden und die vorgenommene Maßnahme außer Verhältnis zur Stärke des in diesem Verfahrensabschnitt vorliegenden Tatverdachts steht (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 39-IV-19; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 27; Beschluss vom 13. November 2005 - 2 BvR 728/05 - juris Rn. 24).

  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19

    Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht

    - Vf. 121-IV-18; vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 2005 - 2 BvR 728/05 - juris Rn. 24; Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 27).

    Wird ein für die Durchsuchung hinreichender Tatverdacht gegen die Beschwerdeführerin angenommen, haben die Ermittlungsbehörden - auch im Lichte der besonderen Anforderungen an die Rechtfertigung von Durchsuchungsmaßnahmen (BVerfG, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 27 m.w.N.; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18 m.w.N.) - auch keine naheliegenden grundrechtsschonenden Ermittlungsmaßnahmen ohne greifbare Gründe unterlassen.

  • VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 56-IV-23
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 25 f.; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 - juris Rn. 12; Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [197 f.]; Beschluss vom 10. November 1981, BVerfGE 59, 95 [97]).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 5-IV-23
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16 - juris Rn. 25 f.; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 2 BvR 1219/07 - juris Rn. 12; Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [197 f.]; Beschluss vom 10. November 1981, BVerfGE 59, 95 [97]).
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