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   BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95   

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https://dejure.org/1996,3047
BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95 (https://dejure.org/1996,3047)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95 (https://dejure.org/1996,3047)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1996 - 2 BvR 1777/95 (https://dejure.org/1996,3047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Versagung der rückwirkenden Gewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkende Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 69
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95
    Die Versagung der rückwirkenden Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist mit der vom Gericht gegebenen Begründung nicht verständlich und unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar (vgl. BVerfGE 18, 85 [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63] ; 87, 273 [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 402/87] ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95
    Die Versagung der rückwirkenden Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist mit der vom Gericht gegebenen Begründung nicht verständlich und unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar (vgl. BVerfGE 18, 85 [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63] ; 87, 273 [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 402/87] ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95
    Die Versagung der rückwirkenden Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist mit der vom Gericht gegebenen Begründung nicht verständlich und unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar (vgl. BVerfGE 18, 85 [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63] ; 87, 273 [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 402/87] ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 402/87

    Erfolglose Erinnerung betreffend die Erstattung der Kosten eines zweiten

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95
    Die Versagung der rückwirkenden Gewährung von Prozeßkostenhilfe ist mit der vom Gericht gegebenen Begründung nicht verständlich und unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar (vgl. BVerfGE 18, 85 [BVerfG 10.06.1964 - 1 BvR 37/63] ; 87, 273 [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 402/87] ; 89, 1 ).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 48/08

    Nebenklage (Anschlusserklärung; Beiordnung eines Rechtsanwalts)

    Die Antragstellerin hatte wegen des verspäteten Eingangs ihres Antrages beim Bundesgerichtshof auch nicht rechtzeitig alles ihrerseits für die Bestellung Erforderliche getan, so dass ihrem Antrag auch nicht ausnahmsweise nachträglich stattzugeben war (vgl. BVerfG NStZ-RR 1997, 69).
  • OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die

    Soweit eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit einer rückwirkenden Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes oder der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Rechtsprechung dann in Betracht kommt, wenn der Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; BGH aaO; OLG Köln Beschl. v. 01.10.1999, 2 Ws 528/99; KK-Senge aaO), führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerde.
  • BGH, 13.10.2010 - 5 StR 179/10

    Prozesskostenhilfe für den Adhäsionskläger (Bewilligung jeweils nur für eine

    Eine auf den Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkende Entscheidung kommt jedoch in Betracht, wenn der Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerfG NStZ-RR 1997, 69; BGH NJW 1985, 921; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. § 397a Rdn. 15).
  • OLG Celle, 08.05.2012 - 2 Ws 119/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beiordnung nach § 397a Abs. 1 StPO zum

    Sie konnte hier auch mit Rückwirkung erfolgen, weil bereits das Amtsgericht den Antrag der Nebenklägerin falsch und das Landgericht den im Berufungsverfahren gestellten (zweiten) Antrag nicht zeitnah beschieden hat (vgl. für den Bereich der Prozesskostenhilfe BVerfG NStZ-RR 1997, 69; BGH NStZ-RR 2008, 255).
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 Ws 90/17

    Zulässigkeit der nachträglichen Beiordnung eines Nebenklägers bei rechtzeitiger

    Vorliegend ist nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen allerdings von einer Ausnahme von diesem Grundsatz auszugehen, denn der von der Nebenklägerin bereits am 15.09.2015 gestellte Antrag ist durch die Kammer nicht rechtzeitig beschieden worden und die Antragstellerin hatte mit ihrem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; OLG Köln, Beschluss vom 01.10.1999, 2 Ws 528/99; OLG Celle, Beschluss vom 04.08.2015, 2 Ws 111/15).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    In der ....Entscheidung NStZ-RR 1997, 69 hatte der BVerfG in der Verweigerung der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts gem. § 397a StPO trotz rechtzeitig gestellten Antrags einen Verstoß gegen das aus Artikel 3 Absatz I GG folgende Willkürverbot gesehen.
  • LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08

    Pflichtverteidigung: Rückwirkende Beiordnung zum Pflichtverteidiger

    Zudem ist in der Rechtsprechung für die vergleichbaren Konstellationen der Beiordnung eines anwaltlichen Verletztenbeistandes (§ 397a Abs. 1 S. 2 StPO) sowie bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung eines Anwaltes gem. § 397 Abs. 2 StPO - zumindest seit einer hierzu ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ-RR 1997, 69) - anerkannt, dass die Vollziehung der Beiordnung bzw. die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch noch nach Beendigung des Verfahrens bzw. für bereits abgeschlossene Verfahrensabschnitte wirksam erfolgen kann und dabei allein darauf abgestellt wird, ob dem Gericht rechtzeitig ein bescheidungsreifer Beiordnungsantrag vorgelegen hatte (LG Bremen aaO; Meyer-Goßner 51. Auflage § 397a Rdn. 15 mwN).
  • OLG Hamm, 03.07.2003 - 2 Ws 97/03

    Nebenklage, Anschluss, nachträgliche Entscheidung; Verzögerung im Justizablauf

    Hier hat die Antragstellerin aber bereits alles für die Bestellung des Beistandes und die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan, so dass bei ordnungsgemäßer Sachbehandlung rechtzeitig mit dem Eröffnungsbeschluss vom 28. August 2002 durch das Gericht hätte entschieden werden können und somit - wie auch im Fall der Geschädigten D. - eine rückwirkende Entscheidung möglich ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 1997, 69, zitiert auch bei Meyer-Goßner, a. a. O., § 397 a Rdnr. 15).
  • KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06

    Rückwirkende Beiordnung eines Zeugenbeistands

    Konsequent wird daher bei der auf die Prozesskostenhilfe abhebenden Vorschrift des § 397a Abs. 2 StPO die rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Korrektur eines gerichtlichen Versäumnisses zugelassen (vgl. dazu BVerfG NStZ-RR 1997, 69 zu § 397a StPO a.F.; Meyer-Goßner aaO, Rdn. 15 zu § 397a m.w.Nachw.).
  • AG Kempten, 27.08.2019 - 12 Gs 1887/19

    Pflicht zur unverzüglichen Beiordnung eines Verteidigers

    In der Entscheidung NStZ-RR 1997, 69 hatte der BVerfG in der Verweigerung der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts gem. § 397 a StPO trotz rechtzeitig gestellten Antrags einen Verstoß gegen das aus Artikel 3 Absatz 1 GG folgende Willkürverbot gesehen.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
  • LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17

    Notwendige Verteidigung: Statthaftigkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung nach

  • LG Kiel, 26.01.2022 - 5 Qs 2/22

    Nebenklage, Anfangsverdacht, rückwirkende Beiordnung

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