Rechtsprechung
BVerfG - 2 BvR 1783/88 |
Anhängiges Verfahren
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 01.08.2006 - 5 B 37.06
Begriff des "Aufnahmefindens" in Bezug auf den erforderlichen kausalen …
3 1.1 Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, unter welchen Voraussetzungen i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG von einem Aufnahmefinden einer Person ausgegangen werden kann, ist in der auch von dem Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. Urteil vom 12. Mai 1992 BVerwG 1 C 37.90 BVerwGE 90, 181; ebenso Urteil vom 12. Mai 1992 BVerwG 1 C 54.89 BVerwGE 90, 173; s.a. BVerfG, Beschluss vom 9. August 1990 2 BvR 1783/88 InfAuslR 1990, 297) dahin geklärt, dass Aufnahme finden zunächst voraussetzt, dass der Betroffene mit dem Zuzug einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet erstrebt und aufgrund eines Tätigwerdens oder sonstigen Verhaltens der Behörden der Schluss berechtigt ist, dass ihm die Aufnahme nicht verweigert wird.