Rechtsprechung
BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1785/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 13 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 94 StPO; § 98 StPO
Durchsuchungsbeschluss (effektiver Grundrechtsschutz; Anforderungen; Begründung; Kontrollmöglichkeit durch den Betroffenen; messbarer und kontrollierbarer Eingriff in die Grundrechte; Verlust der rechtfertigenden Kraft nach einem halben Jahr; richterliche Bestätigung); ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss; Verfassungsrechtliche Anforderungen einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; StGB § 259; ; GG Art. 13
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 102, 105; GG Art. 13
Zeitliche Grenzen des Gebrauchmachens von einer Durchsuchungsanordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 17.05.2002 - 350 Gs 1605/02
- LG Berlin, 09.10.2002 - 534 Qs 129/02
- BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1785/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1785/02
Art. 13 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet den eine Durchsuchung anordnenden Richter als Kontrollorgan der Strafverfolgungsbehörden, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 103, 142 ).Der Beschwerdeführer war damit in den Stand versetzt, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1785/02
Es wird auch im Hinblick auf den Wert des gegenständlichen Radladers nicht erkennbar, dass zu dem maßgeblichen Zeitpunkt der richterlichen Bestätigung - Durchsuchungsbeschluss vom 17. Mai 2002 - der verfassungsrechtliche Maßstab der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zur Stärke des bestehenden Tatverdachts (vgl. BVerfGE 59, 95 ) von den Fachgerichten verkannt wurde. - BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1785/02
Spätestens nach Ablauf eines halben Jahres hat ein Durchsuchungsbeschluss - zur Sicherung eines effektiven Grundrechtsschutzes - seine rechtfertigende Kraft verloren (vgl. BVerfGE 96, 44 ).