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   BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1844/07   

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BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1844/07 (https://dejure.org/2007,72600)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.2007 - 2 BvR 1844/07 (https://dejure.org/2007,72600)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 2007 - 2 BvR 1844/07 (https://dejure.org/2007,72600)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene

    Dort kommt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Betracht, wenn das Freiheitsrecht etwa durch eine sachwidrige Verzögerung der Entscheidung unangemessen weiter beschränkt wird (vgl. zum Verfahren über die Strafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2001 - 2 BvR 828/01 -, NJW 2001, S. 2707, und vom 24. September 2007 - 2 BvR 1844/07 -, juris).
  • OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18

    Strafvollstreckung: Umfang der Anrechnung des Maßregelvollzuges auf die Strafe

    Bei dieser nur teilweisen Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten nach § 67 Abs. 4 StGB bleibt es im Vollstreckungsverfahren auch dann, wenn die Anordnung des Maßregelvollzugs auf einer Fehldiagnose beruhen und deshalb ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB beim Verurteilten nicht vorgelegen haben könnte (BVerfG NStZ 1995, 174; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 5 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, Az.: 1 Ws 12/08, juris Rn. 14 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 59 f. und Beschluss vom 3. Juni 2005, 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 13 ff. und 18; LK-Schöch § 67 Rn. 29; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder § 67 Rn. 5; Jehle in Satzger/Schluckebier/Widmaier § 67 Rn. 27; Wolf NJW 1997, 779, 781).

    Deshalb ist ungeachtet der Frage, ob im Rahmen eines erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrens eine vollständige Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten auf die Strafe erfolgen müsste, die nur teilweise Anrechnung der Zeit des Maßregelvollzugs auf die Freiheitsstrafe auch im Falle einer anfänglichen Fehleinweisung in den Maßregelvollzug verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG aaO.; bestätigt durch Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 5 f.).

    Das gesetzgeberische Anliegen, den Verurteilten für die Dauer der Freiheitsentziehung zur Mitarbeit am Resozialisierungsziel und zur Schaffung der Voraussetzungen für eine günstige Legalprognose im Sinn des § 57 Abs. 1 StGB zu motivieren und ggf. den Verurteilten sodann unter dem Eindruck einer bedingten Reststrafaussetzung auch für die Zukunft zu einer straffreien Lebensweise zu veranlassen, ist ein allgemeingültiges Ziel und von der Richtigkeit der der Maßregelanordnung zugrunde liegenden Diagnose unabhängig (so ausdrücklich: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 6; OLG Brandenburg aaO. Rn. 15).

  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 1844/07 - entschieden, dass die Anrechnungsregel des § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB grundsätzlich auch dann nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verfassungsgemäß ist, wenn ein Fall einer anfänglichen Fehleinweisung vorliegt, die im Wiederaufnahmeverfahren korrigiert werden kann (vgl. auch BVerfG, NJW 1995, S. 2405).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 54/07

    Krankenversicherung

    Zwar lässt sich Artikel 6 EMRK wie auch dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes die Verpflichtung zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren ohne unangemessene Verzögerung entnehmen (vergl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 21.01.2004, Az 2 BvR 1471/03; Beschluss vom 05.10.2006, Az 2 BvR 1815/06; Beschluss vom 24.09.2007 Az 2 BvR 1844/07 - jeweils mit weiteren Nachweisen (mwN)).
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