Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.08.2012

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   BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 1858/12   

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https://dejure.org/2012,37927
BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 1858/12 (https://dejure.org/2012,37927)
BVerfG, Entscheidung vom 21.11.2012 - 2 BvR 1858/12 (https://dejure.org/2012,37927)
BVerfG, Entscheidung vom 21. November 2012 - 2 BvR 1858/12 (https://dejure.org/2012,37927)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 775 Nr 2 ZPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: § 765a ZPO gebietet Entscheidung des Vollstreckungsgerichts bzgl des Bestehens von Vollstreckungshindernissen wegen Suizidgefahr des Schuldners - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 775 Nr 2 ZPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: § 765a ZPO gebietet Entscheidung des Vollstreckungsgerichts bzgl des Bestehens von Vollstreckungshindernissen wegen Suizidgefahr des Schuldners - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Prüfung auch zu späterem Räumungszeitpunkt gebotener Maßnahmen zur Abwendung der Suizidgefährdung des Schuldners durch das Vollstreckungsgericht

  • rabüro.de

    Vollstreckungs- und erforderlichenfalls Beschwerdegericht selbst haben bei Entscheidung über Vollstreckungsschutz Bestehen von Vollstreckungshindernissen wegen Suizidgefahr des Schuldners zu prüfen

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: § 765a ZPO gebietet Entscheidung des Vollstreckungsgerichts bzgl des Bestehens von Vollstreckungshindernissen wegen Suizidgefahr des Schuldners - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: § 765a ZPO gebietet Entscheidung des Vollstreckungsgerichts bzgl des Bestehens von Vollstreckungshindernissen wegen Suizidgefahr des Schuldners - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Zwangsräumung bei Suizidgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollstreckungsschutz gegen Zwangsräumung bei Suizidgefahr - Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) ist zu beachten

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 290
  • NZM 2013, 93
  • WM 2013, 40
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 1858/12
    Das gilt jedenfalls dann, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG konkret zu besorgen ist und eine an dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientierte Abwägung zwischen den widerstreitenden, grundrechtlich geschützten Interessen der an der Vollstreckung Beteiligten zu einem Vorrang der Belange des Schuldners führt (vgl. BVerfGE 52, 214 ).

    Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 320/11 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2007 - 1 BvR 2246/07 -, juris).

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11

    Zum Erfordernis, im Zwangsvollstreckungsverfahren bei hinreichenden

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 1858/12
    Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 320/11 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2007 - 1 BvR 2246/07 -, juris).
  • BVerfG, 05.11.2007 - 1 BvR 2246/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Einstellung der Räumungsvollstreckung

    Auszug aus BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 1858/12
    Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 320/11 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2007 - 1 BvR 2246/07 -, juris).
  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 1507/22

    Verfassungsbeschwerde gegen eine - verfassungsrechtlich bedenkliche - Verwehrung

    Vielmehr hat das Vollstreckungsgericht selbst zu prüfen, wie einer Gefahr für Leib und Leben gegebenenfalls zu begegnen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 2012 - 2 BvR 1858/12 -, Rn. 17) und in eigener Zuständigkeit sicherzustellen, dass die zuständigen öffentlichen Stellen rechtzeitig tätig werden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2019 - 2 BvR 2425/18 -, Rn. 20; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 1786/20 -, Rn. 40; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 25).
  • BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und

    Das Landgericht hätte daher selbst prüfen müssen, ob die von dem Sachverständigen für den Fall der Räumung bejahte Suizidgefahr Vollstreckungsschutzmaßnahmen gebietet (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 2012 - 2 BvR 1858/12 -, juris, Rn. 18).
  • BGH, 09.10.2013 - I ZB 15/13

    Räumungsvollstreckung: Unbefristete Einstellung bei Selbstmordgefahr des

    Im Interesse des Gläubigers ist dem Schuldner zuzumuten, auf die Verbesserung seines Gesundheitszustands hinzuwirken und den Stand seiner Behandlung dem Vollstreckungsgericht nachzuweisen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, DGVZ 2010, 149 Rn. 11 mwN; vgl. auch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 21. November 2012 - 2 BvR 1858/12, NJW 2013, 290 Rn. 14).
  • LG München I, 13.02.2019 - 14 T 16334/18

    Antrag auf die dauerhafte Einstellung von Zwangsvollstreckung bzw. Zwangsräumung

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG konkret zu besorgen ist und eine an dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientierte Abwägung zwischen den widerstreitenden, grundrechtlich geschützten Interessen der an der Vollstreckung Beteiligten zu einem Vorrang der Belange des Schuldners führt (BVerfG NJW 2013, 290).

    Dies kann in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Räumungsvollstreckung für einen gewissen auch längeren Zeitraum (BVerfG NJW 2013, 290) oder in einem noch engeren Kreis von Ausnahmefällen auch auf Dauer einzustellen ist (BVerfG NJW 2016, 3090).

  • BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 1786/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz

    Vielmehr hat das Vollstreckungsgericht insbesondere selbst zu prüfen, wie einer Gefahr für Leib und Leben gegebenenfalls zu begegnen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 2012 - 2 BvR 1858/12 -, juris, Rn. 17) und in eigener Zuständigkeit sicherzustellen, dass die zuständigen öffentlichen Stellen rechtzeitig tätig werden (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2019 - 2 BvR 2425/18 -, juris, Rn. 20).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 15/13

    Berichtigung eines Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Im Interesse des Gläubigers ist dem Schuldner zuzumuten, auf die Verbesserung seines Gesundheitszustands hinzuwirken und den Stand seiner Behandlung dem Vollstreckungsgericht nachzuweisen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 34/09, DGVZ 2010, 149 Rn. 11 mwN; vgl. auch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 21. November 2012 - 2 BvR 1858/12, NJW 2013, 290 Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 01.08.2017 - 2 W 5/17

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung der Ordnungshaft nach

    Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und dadurch der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214, 220 f.; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2012 - 2 BvR 1858/12, NJW 2013, 290, bei juris Rz. 14, m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW 2016, 336, bei juris Rz. 6 ff.).
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   BVerfG, 22.08.2012 - 2 BvR 1858/12   

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https://dejure.org/2012,33013
BVerfG, 22.08.2012 - 2 BvR 1858/12 (https://dejure.org/2012,33013)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2012 - 2 BvR 1858/12 (https://dejure.org/2012,33013)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2012 - 2 BvR 1858/12 (https://dejure.org/2012,33013)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 775 Nr 2 ZPO
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung eines Räumungsvergleichs bis zur Entscheidung in der Hauptsache wegen Suizidgefahr des Schuldners

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 775 Nr 2 ZPO
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung eines Räumungsvergleichs bis zur Entscheidung in der Hauptsache wegen Suizidgefahr des Schuldners

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung des BVerfG i.R.e. Zwangsräumung bei befürchteter Selbsttötung eines Beschwerdeführers

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung eines Räumungsvergleichs bis zur Entscheidung in der Hauptsache wegen Suizidgefahr des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Einstweilige Anordnung des BVerfG i.R.e. Zwangsräumung bei befürchteter Selbsttötung eines Beschwerdeführers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2012 - 2 BvR 1858/12
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
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