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BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beanstandungen einer Kommunalwahl - Einsicht in Wahlunterlagen - Streitwert bei Anfechtung einer Gemeinderatswahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren - Streitwert der Hauptsache - Antrag - Vorwegnahme der Hauptsache - Streitwertfestsetzung - Substantiierung von Wahlbeanstandungen - Wahlunterlagen - Nachgeschobene Rüge
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 22.09.1992 - 10 M 1665/92
- OVG Niedersachsen, 08.11.1992 - 10 M 1665/92
- OVG Niedersachsen, 10.11.1992 - 10 O 1881/92
- BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1994, 105
- DVBl 1994, 41
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91
Wahlprüfungsumfang
Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92
Sie werden bei Anlegung der auch hier geltenden Maßstäbe der Entscheidung des Senats vom 12. Dezember 1991 (BVerfGE 85, 148 [157 ff.]) dem Grundsatz der Wahlgleichheit gerecht.Das ist - anders als bei sonstigen Wahlmängeln - grundsätzlich nicht ohne Nachzählung der abgegebenen Stimmen möglich (vgl. BVerfGE 85, 148 [160 f.]).
Die weiteren Beanstandungen des Beschwerdeführers hat das Oberverwaltungsgericht ohne Verkennung der aus dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit folgenden Anforderungen an eine Zählfehler verhindernde Organisation der Stimmenauszählung (vgl. dazu BVerfGE 85, 148 [157 f.]) nicht als Fehler bei der Feststellung des Wahlergebnisses gewertet.
Dezember 1991 die Rüge von Wahlfehlern, die der Beschwerdeführer erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gerügt hatte (fehlerhafte Zähllisten im Wahlbezirk 1, 1ückenhafte Wahlprotokolle), als unzulässig nicht berücksichtigt hat, weil das Interesse, möglichst rasch Gewißheit über die rechtsgültige Zusammensetzung der gewählten Vertretung zu erhalten, ein Nachschieben neuer Anfechtungsgründe nach Ablauf der zweiwöchigen Begründungsfrist des § 46 Abs. 2 NKWG nicht zulasse (…vgl. zum niedersächsischen Recht auch Schiefel, Niedersächsisches Kommunalwahlrecht, 2. Aufl., 1991, § 46 NKWG Anm. 3.1 und 3.2 m.w.N.; zum Bundeswahlrecht: BVerfGE 40, 11 [33]; 79, 50;… Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 4. Aufl., § 49 Rdnr. 19 f.; siehe auch BVerfGE 85, 148 [159 f.]).
Das ist mit den Aufgaben und Zielen einer gerichtlichen Wahlprüfung nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 85, 148 [159 f.]).
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92
Es ist nicht Sinn und Zweck grundsätzlicher Gewährleistung rechtlichen Gehörs vor Gericht, den Beteiligten Zugang zu dem Gericht nicht bekannten Tatsachen zu erzwingen; ein Recht auf Kenntnis von Akteninhalten aus Art. 103 Abs. 1 GG ist vielmehr beschränkt auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten (vgl. BVerfGE 63, 45 [59 f.]).Dazu kann auch die möglichst umfassende Ermittlung des wahren Sachverhalts als der notwendigen Grundlage eines gerechten Urteils dienen, ebenso wie eine verfahrensrechtliche "Waffengleichheit" zwischen den Beteiligten (vgl. zum Strafverfahren BVerfGE 57, 250 [27 f.]; 63, 45 [61]; siehe ferner BVerfGE 52, 131 [144 f., 156 f.]; 55, 72 [93 f.]; 69, 126 [140]).
Erst wenn sich unter Berücksichtigung aller Umstände und nicht zuletzt der im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes selbst angelegten Gegenläufigkeiten eindeutig ergibt, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit selbst konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des Verfahrens gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 [275 f.]; 63, 45 [61]; 70, 297 [308 f.]).
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92
Es dürfen einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen die Partei Stellung nehmen konnte (vgl. BVerfGE 57, 250 [273 f.]; 81, 123 [126]; 84, 188 [190]).Dazu kann auch die möglichst umfassende Ermittlung des wahren Sachverhalts als der notwendigen Grundlage eines gerechten Urteils dienen, ebenso wie eine verfahrensrechtliche "Waffengleichheit" zwischen den Beteiligten (vgl. zum Strafverfahren BVerfGE 57, 250 [27 f.]; 63, 45 [61]; siehe ferner BVerfGE 52, 131 [144 f., 156 f.]; 55, 72 [93 f.]; 69, 126 [140]).
Erst wenn sich unter Berücksichtigung aller Umstände und nicht zuletzt der im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes selbst angelegten Gegenläufigkeiten eindeutig ergibt, daß rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit selbst konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des Verfahrens gezogen werden (vgl. BVerfGE 57, 250 [275 f.]; 63, 45 [61]; 70, 297 [308 f.]).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92
Der Gesetzgeber muß deshalb Vorkehrungen treffen, die auch Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zum Gericht ermöglichen (BVerfGE 81, 347 [356 f.]; 85, 337 [347]).Verfassungsrechtlich hinreichende Vorkehrungen zur Gleichstellung Unbemittelter hat der Gesetzgeber indessen mit dem Institut der Prozeßkostenhilfe getroffen (vgl. BVerfGE 81, 347 [356 f.]); diesen Weg hat der Beschwerdeführer hier auch - allerdings erfolglos - beschritten.
- BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59
Kostenrechtsnovelle
Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92
Ebenso ist es grundsätzlich gerechtfertigt, den Streit- oder Geschäftswert nach dem Wert des geltend gemachten prozessualen Anspruchs zu bemessen (vgl. BVerfGE 11, 139 [143]; 85, 337 [346]); das gilt zumal dann, wenn es sich um Streitigkeiten nichtvermögensrechtlicher Art handelt und die mit einer Klage verfolgten wirtschaftlichen Ziele auch deswegen keine hinreichende Bemessungsgrundlage abgeben können, wie es hier der Fall ist.Außerdem darf der Wert des prozessualen Anspruchs nicht so unangemessen hoch festgesetzt werden, daß es damit dem Bürger praktisch unmöglich gemacht würde, die Gerichte anzurufen (vgl. BVerfGE 11, 139 [143]).
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92
Ebenso ist es grundsätzlich gerechtfertigt, den Streit- oder Geschäftswert nach dem Wert des geltend gemachten prozessualen Anspruchs zu bemessen (vgl. BVerfGE 11, 139 [143]; 85, 337 [346]); das gilt zumal dann, wenn es sich um Streitigkeiten nichtvermögensrechtlicher Art handelt und die mit einer Klage verfolgten wirtschaftlichen Ziele auch deswegen keine hinreichende Bemessungsgrundlage abgeben können, wie es hier der Fall ist.Der Gesetzgeber muß deshalb Vorkehrungen treffen, die auch Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zum Gericht ermöglichen (BVerfGE 81, 347 [356 f.]; 85, 337 [347]).
- BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88
Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren
Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92
Dezember 1991 die Rüge von Wahlfehlern, die der Beschwerdeführer erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gerügt hatte (fehlerhafte Zähllisten im Wahlbezirk 1, 1ückenhafte Wahlprotokolle), als unzulässig nicht berücksichtigt hat, weil das Interesse, möglichst rasch Gewißheit über die rechtsgültige Zusammensetzung der gewählten Vertretung zu erhalten, ein Nachschieben neuer Anfechtungsgründe nach Ablauf der zweiwöchigen Begründungsfrist des § 46 Abs. 2 NKWG nicht zulasse (…vgl. zum niedersächsischen Recht auch Schiefel, Niedersächsisches Kommunalwahlrecht, 2. Aufl., 1991, § 46 NKWG Anm. 3.1 und 3.2 m.w.N.; zum Bundeswahlrecht: BVerfGE 40, 11 [33]; 79, 50;… Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 4. Aufl., § 49 Rdnr. 19 f.; siehe auch BVerfGE 85, 148 [159 f.]). - BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92
Dazu kann auch die möglichst umfassende Ermittlung des wahren Sachverhalts als der notwendigen Grundlage eines gerechten Urteils dienen, ebenso wie eine verfahrensrechtliche "Waffengleichheit" zwischen den Beteiligten (vgl. zum Strafverfahren BVerfGE 57, 250 [27 f.]; 63, 45 [61]; siehe ferner BVerfGE 52, 131 [144 f., 156 f.]; 55, 72 [93 f.]; 69, 126 [140]). - BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …
Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92
Es dürfen einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen die Partei Stellung nehmen konnte (vgl. BVerfGE 57, 250 [273 f.]; 81, 123 [126]; 84, 188 [190]). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen …
Auszug aus BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92
Dazu kann auch die möglichst umfassende Ermittlung des wahren Sachverhalts als der notwendigen Grundlage eines gerechten Urteils dienen, ebenso wie eine verfahrensrechtliche "Waffengleichheit" zwischen den Beteiligten (vgl. zum Strafverfahren BVerfGE 57, 250 [27 f.]; 63, 45 [61]; siehe ferner BVerfGE 52, 131 [144 f., 156 f.]; 55, 72 [93 f.]; 69, 126 [140]). - BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74
Wahlprüfung
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07
Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung - …
Der Senat hat vielmehr ausgeführt, dass - lediglich - Beanstandungen, die über nicht belegte Vermutungen oder die bloße Andeutung der Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinausgehen und einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht enthalten, als unsubstantiiert zurückzuweisen sind (vgl. Urteil des erk. Senats vom 02.12.1991 - 1 S 818/91 -, ESVGH 42, 161 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92 -, DVBl 1994, 41 ). - VerfG Hamburg, 23.01.2017 - HVerfG 8/15 Denn die Gewährung von Akteneinsicht dient der grundsätzlichen Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, indem sichergestellt wird, dass das Gericht keine den Parteien nicht bekannten Sachverhalte verwertet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.8.1993, 2 BvR 1858/92, DVBl. 1994, 41, juris Rn. 22 ff.).
Vermutungen, Andeutungen von möglichen Wahlfehlern oder allgemeine Behauptungen über solche Fehler oder nicht unwahrscheinliche Fehlerquellen reichen zur Substantiierung einer Rüge nicht aus (…vgl. HVerfG, Urt. v. 14.12.2011, a.a.O., juris Rn. 154; vgl. ferner BVerfG, Beschl. v. 24.8.1993, 2 BvR 1858/92, DVBl. 1994, 41, juris Rn. 17).
- BVerwG, 26.06.2002 - 6 C 21.01
Handwerkskammer, Vollversammlung, Wahl zur Vollversammlung, Materielle …
Hätte das Gesetz einem gleichwohl noch bestehenden Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der Zusammensetzung des Vertretungsorgans (BVerfGE 85, 148 ); BVerfG, DVBl 1994, 41 ) entscheidendes Gewicht beimessen und daher in bestimmtem Umfang eine Präklusion anordnen wollen, hätte dies angesichts der Tragweite einer solchen Regelung eindeutig und unmissverständlich gesetzlich angeordnet werden müssen.
- VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Anfechtung einer Kreistagswahl
Das Bundesverfassungsgericht hat eine zweiwöchige Wahlanfechtungsfrist am Beispiel von § 46 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes als mit dem Grundrecht auf Wahlrechtsgleichheit vereinbar beurteilt (vgl. BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluß vom 24.08.1993 2 BvR 1858/92, in NVwZ-RR 1994, 105 [106]).Zur Begründung stellt es auf das öffentliche Interesse, möglichst rasch Gewißheit über die rechtsgültige Zusammensetzung der gewählten Volksvertretung zu erhalten, ab (BVerfG, Beschluß vom 24.08.1993, a.a.O., S. 106).
Auch das Bundesverfassungsgericht hat eine solche zeitliche Beschränkung des Wahlanfechtungsverfahrens im Hinblick auf dessen Zielsetzung nach rascher Klärung der Wirksamkeit einer Wahl als zulässig angesehen (BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschluß vom 24.08.1993 2 BvR 1858/92 , in NVwZ-RR 1994, 105 [106]).
- VG Düsseldorf, 07.05.2002 - 3 K 335/02
Auskunft über die näheren Einzelheiten einer Kammerwahl; Beschränkung der …
Daraus ergibt sich zugleich, dass der allgemeine Grundsatz des Wahlprüfungsrechtes zu beachten ist, der das Verwaltungsgericht auf die Prüfung der innerhalb der Einspruchsfrist vorgetragenen Einspruchsgründe beschränkt (vgl. BVerfG, DVBl. 1994, 41, BVerwG, Buchholz, 160 Wahlrecht Nr. 32, VGH Baden-Württemberg, GewArch. 1998, 65 (67), GewArch 2001, 422, OVG NRW, NWVBl. 1998, 60 (61), VGH Baden-Württemberg, DVBl. 1992, 437).Wahlbeanstandungen, die über nicht belegte Vermutungen oder die bloße Andeutung einer Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinausgehen und einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht enthalten, eröffnen insoweit keine Überprüfungsmöglichkeit (vgl. BVerfG, DVBl. 1994, 41).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 8 E 928/16
Festsetzung des Streitwerts für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 -, DVBl. 1994, 41 = juris Rn. 32; OVG NRW, Beschluss vom 10. August 2011 - 8 E 799/11 -, NVwZ-RR 2011, 880 = juris Rn. 5 f. - VerfG Hamburg, 03.02.2023 - HVerfG 13/20 Lässt sich ausschließen, dass dieser sich auf das im konkreten Fall in Zweifel gezogene Wahlergebnis und die Zuteilung von Mandaten ausgewirkt haben kann, so bedarf es regelmäßig keiner Ermittlungen und kann der Einspruch ohne weitere Prüfung zurückgewiesen werden (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.12.1991, 2 BvR 562/91, BVerfGE 85, 148, juris Rn. 39; Kammerbeschl. v. 24.8.1993, 2 BvR 1858/92, juris Rn. 17).
- VGH Hessen, 17.06.2020 - 2 E 1289/20
Streitwert in versammlungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren
Außerdem darf der Wert des prozessualen Anspruchs nicht so unangemessen hoch festgesetzt werden, dass es damit dem Bürger praktisch unmöglich gemacht würde, die Gerichte anzurufen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 -, juris Rn. 29; BVerfG…, Beschluss vom 31. Mai 1960 - 2 BvL 4/59 -, BVerfGE 11, 139 ff., juris Rn. 24). - VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im …
Eine unzumutbare Erschwernis liegt jedoch vor, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung des Gerichts nicht mehr sinnvoll erscheint (BVerfG vom 24.8.1993 BayVBl 1994, 47;… vom 29.9.2006 a.a.O.).Diese der Praktikabilität und der Gleichheit der Rechtsanwendung dienende Pauschalierung ist sachgerecht; sie macht das Prozessrisiko für die Betroffenen kalkulierbar (vgl. BVerfG vom 24.8.1993 a.a.O.; vom 26.3.1999 NVwZ 1999, 1104;… BVerwG vom 19.7.1985 a.a.O.; vom 28.8.1992 NVwZ-RR 1993, 108).
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 10 S 2047/15
Kein Mengenrabat bei der Streitwertfestsetzung in Fahrtenbuchauflageverfahren
An der Aufgabe des Gerichts, im jeweiligen Einzelfall das Gesetz anzuwenden und das ihm eingeräumte Ermessen auszuüben, ändert deswegen der Streitwertkatalog nichts (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92 - DVBl. 1994, 41; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.11.2009 - 8 B 1342/09.AK - juris). - VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 14.805
Reihenfolge persönlicher Angaben auf dem Stimmzettel für eine Bürgermeisterwahl
- VerfG Hamburg, 02.12.2022 - HVerfG 13/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2009 - 8 B 1342/09
Erhebung einer Anfechtungsklage Dritter gegen immissionsschutzrechtliche …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09
Gegenstandswert - Berechnung des Bruttomonatsentgelts bei Kündigungsschutzantrag …
- VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188
Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit, …
- VG Hannover, 24.06.2021 - 1 A 5987/20
Ausschließliche Briefwahl; Briefwahl; Corona; Corona-Lockdown; Corona-Pandemie; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 84/16
Wahl des Ortschaftsrates von Bottmersdorf gültig
- VG Gera, 24.05.2017 - 2 K 606/16
Hochschulwahl; elektronische Wahl; Wahlprüfung; Anfechtungsfrist
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2011 - 8 E 23/11
Gewährung von Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen durch Erteilung …
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2021 - 2 S 379/21
Zur Berechnung des Streitwerts für eine Klage auf zinslose Stundung von …
- VG Berlin, 28.06.2005 - 14 KE 9.05
Berliner Unis müssen ihre Anwaltskosten bei NC-Klagen selbst tragen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - 6 E 31/20
Beförderung Klage Neubescheidung Streitwert
- VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639
Gebot der Konkretisierung der Fehlertatbestände
- VG Berlin, 19.12.2007 - 14 A 27.07
Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin 2006 ungültig
- OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 1 OA 7/20
Additionsverbot; Baunachbarstreit; Streitwertannahmen der Bausenate; …
- VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 C 08.1776
Streitwertbeschwerde; Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin; …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - 3 LA 14/14
Notwendigkeit der Begründung von Wahlbeschwerden; (keine) Pflicht der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - 8 E 986/14
Bemessung des Streitwertes nach richterlichem Ermessen
- VG Stade, 20.03.2013 - 1 A 1517/11
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Wahleinspruchs nach § 46 Abs. 1 S. 2 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2020 - 13 E 786/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - 13 E 152/18
Reduktion des Streitwerts auf den aus dem Tenor ersichtlichen Betrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2021 - 9 A 1493/20
Erledigung in der Hauptsache in Berufungsverfahren
- VGH Bayern, 22.02.2021 - 4 ZB 20.3109
Prüfungs- und Informationspflichten des Wahlleiters nach Art. 32 Abs. 1 GLKrWG
- OVG Niedersachsen, 20.07.2020 - 1 OA 20/20
Nutzungsuntersagung; Spielhalle; Streitwert; Streitwertbeschwerde; Vorwegnahme …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 8 E 1157/10
Zulässigkeit der Heranziehung des Streitwertkatalogs für die …
- OVG Niedersachsen, 21.07.2020 - 1 OA 52/20
Beeinträchtigung; Nachbarstreit; Räume; Streitwert; Streitwertbeschwerde; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2011 - 8 E 799/11
Streitwert im Verfahren um die Aufhebung der Genehmigung zur Errichtung und zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 8 E 1246/10
Streitwertfestsetzung bei einem Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplanes zur …
- VG Augsburg, 28.10.2008 - Au 3 K 08.982
Wahlanfechtung; Gemeinderat; Ungültigerklärung; Wahlwerbung auf …
- VGH Bayern, 22.10.2014 - 4 A 14.387
Die Frist für die Wahlprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof beginnt mit der …
- VG Arnsberg, 26.03.2014 - 9 K 2001/12
Rechtmäßigkeit einer Wahl des Studierendenparlaments sowie der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 8 E 814/10
Addition der Werte der einzelnen Klagen im Falle von mehreren Klagen gegen den …
- FG Niedersachsen, 10.07.2000 - 5 KO 23/99
Höhe des Streitwerts im Verfahren bezüglich der Aussetzung der Vollziehung
- FG Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 9 V 35/99
Streitwert für AdV-Verfahren wegen Forderungspfändung
- FG Berlin, 10.12.1998 - 2 B 2507/98
- VGH Bayern, 28.07.2000 - 7 C 00.1718
Streitwertfestsetzung bei Klage gegen die Bewertung einer Prüfungsarbeit an der …
- FG Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 9 V 46/99
Streitwert für AdV-Verfahren wegen Forderungspfändung
- VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 C 08.1774
Streitwertbeschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Fortbildungsprüfung zur …
- VGH Bayern, 22.07.2008 - 7 C 08.1775
Streitwertbeschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Fortbildungsprüfung zur …
- VG Weimar, 25.01.2006 - 6 K 20/05
Kommunalwahlrecht; Anforderungen an Vorbringen im Wahlanfechtungsverfahren; …
- FG Thüringen, 04.04.2001 - III 425/99
Streitwert des Verfahrens der Aussetzung der Vollziehung
- VGH Bayern, 18.09.2000 - 7 C 00.839
Streitwertfestsetzung im Verfahren auf Zulassung zum Examen eines vereidigten …
- VGH Bayern, 04.08.2000 - 7 C 00.2241
Streitwertfestsetzung bei Klage gegen Exmatrikulationsbescheid - …
- VGH Bayern, 10.08.2011 - 9 C 10.2021
Streitwertbeschwerde des Bevollmächtigten
- VG Regensburg, 01.10.2008 - RN 3 K 08.00971
Wahlanfechtung wegen Zählfehlern
- LSG Baden-Württemberg, 04.04.2005 - L 13 AL 219/05