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   BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91   

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BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91 (https://dejure.org/1991,913)
BVerfG, Entscheidung vom 11.04.1991 - 2 BvR 196/91 (https://dejure.org/1991,913)
BVerfG, Entscheidung vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 (https://dejure.org/1991,913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer auf Angaben des verdeckten Ermittlers gestützten Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 168
  • NStZ 1991, 445
  • StV 1991, 449
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91
    Zur Bekämpfung besonders gefährlicher Kriminalität, wie etwa der Bandenkriminalität und des Rauschgifthandels, können die Strafverfolgungsorgane, wenn sie ihrem Auftrag der rechtsstaatlich gebotenen Verfolgung von Straftaten überhaupt gerecht werden sollen, ohne den Einsatz sogenannter V-Leute nicht auskommen, deren Identität auch noch nach dem Einsatz gewahrt werden muß (vgl. BVerfGE 57, 250 [284]).

    Der in aller Schärfe gehandhabte Grundsatz der freien Beweiswürdigung ist - auch im Blick auf das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" - regelmäßig ausreichend, um die besonderen Gefahren der beweisrechtlichen Lage aufzufangen; ein Beweisverbot, das den Willen und die Fähigkeit der Gerichte in Zweifel zöge, den genannten Grundsätzen der Beweiswürdigung den zutreffenden Stellenwert einzuräumen, ist von Verfassungs wegen regelmäßig nicht geboten (vgl. BVerfGE 57, 250 [292 f.]).

    Der Beschwerdeführer hätte, auch soweit es das eigentliche Tatgeschehen betrifft, durch entsprechende Anträge auf eine ergänzende Befragung der verdeckten Ermittler durch die als Zeugen vernommenen Polizeibeamten dringen können (vgl. BVerfGE 57, 250 [274]).

  • EGMR, 20.11.1989 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91
    Da die Verurteilung des Beschwerdeführers nicht auf "anonymen Quellen" beruht, begegnet die Verfahrensweise auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 20. November 1989 (vgl. StV 1990, S. 481) keinen rechtsstaatlichen Bedenken.
  • BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96

    Hörfalle

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen vielmehr Privatpersonen zur Strafverfolgung eingesetzt werden (BGHSt 32, 115, 121 f.; 32, 345, 346; 41, 42, 43; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG NStZ 1987, 276; 1991, 445; 1995, 95, 96; EGMR NJW 1992, 3088).
  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. BVerfGE 57, 250; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07-, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 -, NJW 1992, S. 168; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93 -, NJW 1996, S. 448; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NJW 1997, S. 999; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245; BVerfGK 4, 72).

    Ein Beweisverbot, das den Willen und die Fähigkeit der Gerichte in Zweifel zöge, den genannten Grundsätzen der Beweiswürdigung den zutreffenden Stellenwert einzuräumen, ist von Verfassungs wegen hingegen regelmäßig nicht geboten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 -, NJW 1992, S. 168; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93 -, NJW 1996, S. 448 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NJW 1997, S. 999; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ).

  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Dies gilt für den Maßstab, der bei der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen im Allgemeinen von Verfassungs wegen anzulegen ist (vgl. z. B. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 62, 189 [192 f.]; 89, 1 [14 f.] und 95, 96 [127 f.]; stRspr), ebenso wie für die aus dem Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren abzuleitenden Anforderungen an die Zulässigkeit mittelbarer Beweisführung als Grundlage für eine strafgerichtliche Verurteilung (grundlegend BVerfGE 57, 250 [273 ff.]; vgl. ferner Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1988 - 2 BvR 301/88 - vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 - = NJW 1992, S. 168 = StV 1991, S. 449 f.; vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 1142/93 - = NJW 1996, S. 448 f. = StV 1995, S. 561 f.; vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 - = NJW 1997, S. 999 f. = StV 1997, S. 1 ff. und - für Zivilverfahren - Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1994 - 1 BvR 1485/93 - = NJW 1994, S. 2347 f.).

    Hier ist es nämlich die Exekutive, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit der im Dunkeln bleibenden Gewährsperson zu überprüfen (vgl. neben BVerfGE 57, 250 [287 f.] Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 und vom 9. März 1988 - 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88 - aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte insbesondere EGMR, StV 1990, S. 481 ff. [Kostovski v. Niederlande]; StV 1991, S. 193 f. [Windisch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 474 f. [Asch v. Österreich]; EuGRZ 1992, S. 476 f. [Artner v. Österreich]; ferner StV 1997, S. 617 ff. [van Mechelen u. a. v. Niederlande] und zuletzt auch StV 1999, S. 127 f. [Castro v. Portugal]; aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits BGHSt 17, 382 [385 f.]; ferner insbesondere BGHSt 33, 83 [88 f.]; 33, 178 [181 f.]; 36, 159 [166 f.] und 42, 15 [25]; BGHR StPO § 261 Zeuge 13, 15, 16, 17 und 19; aus der Literatur zusammenfassend z. B. Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. [1999], Rn. 1027 ff., insbesondere Rn. 1033 ff., 1050 ff. und Karlsruher Kommentar-Pfeiffer, 4. Aufl. [1999], Einleitung, Rn. 98 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; zur Rechtsprechung des EGMR nunmehr eingehend Rzepka, Zur Fairness im deutschen Strafverfahren [2000], S. 74 ff., insbesondere S. 90 bis 92; Frowein/Peukert, EMRK, 2. Aufl. [1996], Art. 6, Rn. 106 ff., 200 und Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], Art. 6 MRK, Rn. 22).

  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Die Zulässigkeit einer Tatprovokation wurzelt in dem Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens, erhebliche Straftaten wirksam aufzuklären (vgl. BVerfGE 29, 183, 194; 77, 65, 76; siehe weiter zum Einsatz einer VP BVerfGE 57, 250, 284; BVerfG Kammer NJW 1987, 1874, 1875; NStZ 1991, 445; StV 1995, 169, 171).
  • BGH, 08.10.1993 - 2 StR 400/93

    Mithören eines Telefongesprächs durch Polizeibeamten

    Zum anderen war bereits vor Einführung des § 110 a StPO durch das OrgKG vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302) in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß die Polizei unter bestimmten, hier nicht näher zu erörternden Voraussetzungen "verdeckte Ermittler" einsetzen darf und die Ergebnisse der Tätigkeit solcher Personen auch insoweit verwertbar sind, als es sich um selbstbelastende Äußerungen von Tatverdächtigen handelt (vgl. BVerfG NJW 1992, 168).
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

    Der Zeuge vom Hörensagen ist - als eine Form des "mittelbaren Beweises" - ein nach der Strafprozeßordnung zulässiges Beweismittel, dessen Heranziehung und Bewertung nach den §§ 244 Abs. 2, 261 StPO zu beurteilen ist (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991, 2 BvR 196/91).

    Dessen Angaben genügen regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Strafgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 und 9. März 1988, 2 BvR 196/91 und 2 BvR 301/88; vgl. auch BVerfGE 57, 250 [291 f.]).

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/94

    Einsatz von Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung der

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zur Verfolgung der besonders gefährlichen und schwer aufklärbaren Kriminalität, zu der insbesondere der Rauschgifthandel gehören kann, Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt werden (z.B. BGHSt 32, 115, 121/122 - GSSt; 32, 345, 346; 40, 211 = BGH NStZ 1994, 593, 594 ; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfGE - 2. Kammer des 2. Senats - NStZ 1991, 445).
  • OLG Zweibrücken, 26.05.2010 - 1 Ws 241/09

    Ermittlungsmaßnahmen im Kandeler Brandstiftungsfall ('cold case') waren

    Sie war bereits zuvor in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfG NJW 1981, 1719, 1724; NJW 1985, 1767; NJW 1992, 168).
  • BVerfG, 17.09.2004 - 2 BvR 2122/03

    Anforderungen an die strafrichterliche Aufklärungspflicht bei Verwertung der

    Hier ist es nämlich die Exekutive, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit der im Dunkeln bleibenden Gewährsperson zu überprüfen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 1996 - 2 BvR 1304/96 -, NStZ 1997, S. 94; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 -, NStZ 1991, S. 445 f.; aus der Rechtsprechung des EGMR insbesondere EGMR, StV 1997, S. 617 - van Mechelen u.a. v. Niederlande; StV 1999, S. 127 - Teixeira de Castro v. Portugal; NJW 2003, S. 2297 f. - N.F.B. v. Deutschland).
  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

    Die Angaben des Gewährsmannes reichen grundsätzlich nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte gestützt werden (vgl. BVerfGE 57, 250 [292]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 196/91 -, NJW 1992, S. 168 ).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2000 - 11 M 1239/00

    Zulässigkeit der Verweigerung der Abgabe der ladungsfähigen Anschrift einer von

  • OLG Köln, 21.02.1996 - Ss 58/96

    Anforderungen an einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ; Erörterung der

  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen

  • VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10

    Ausweisung; PKK-Unterstützer

  • VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99

    Einbürgerung eines führenden PKK-Aktivisten abgelehnt

  • VG Darmstadt, 14.11.1994 - 5 E 1538/94

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für die Geltendmachung eines Anspruchs auf

  • VGH Bayern, 04.08.2014 - 13a ZB 14.30173

    Asylrecht Afghanistan; teilweise Zulassung; soziale Gruppe; Extremgefahr für

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/95
  • OLG Köln, 07.01.1994 - Ss 555/93

    Zeugnis vom "Hörensagen"; Verurteilung; Überzeugung des Tatrichters; Weitere

  • VG Köln, 22.03.2006 - 6 K 1676/04

    Zulassung zur erneuten zweiten Wiederholungsprüfung i.R.d. Ärztlichen Vorprüfung;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 13 S 1349/96

    Zur Einbürgerung nach AuslG 1990 § 86; Anforderungen an den Ausweisungsgrund des

  • VG Dresden, 08.11.2002 - 7 K 1894/02

    Rechtswegseröffnung im Streitfall um die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung einer

  • VG Braunschweig, 27.01.2000 - 6 A 177/99

    Asylfolgeverfahren; inländ. Abschiebungshindernis; Reiseunfähigkeit;

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