Rechtsprechung
BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 1979/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von GG Art 12 und 13 durch die aufgrund eines tragfähig begründeten Durchsuchungsbeschlusses vollzogene Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Beschwerdebefugnis - Selbstbetroffenheit - Willkürverbot - Auslegungsfehler - Durchsuchungsbeschluss
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 97; ; StPO § 102; ; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 2b; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §§ 102 105
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 16.07.2001 - 353 Gs 3888/01
- AG Berlin-Tiergarten, 08.08.2001 - 353 Gs 4377/01
- LG Berlin, 11.10.2001 - 514 Qs 300/01
- BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 1979/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2090
- NVwZ 2002, 1233 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 1979/01
Der aus Art. 2 Abs. 1 GG beanspruchte Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant (vgl. BVerfGE 44, 353 ) ist nicht darauf gerichtet, den Rechtsanwalt im Falle des Verdachts einer bei Gelegenheit seiner Berufsausübung begangenen Straftat vor staatlichen Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 291/92 -, NJW 2000, S. 3557 f.). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 1979/01
Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen. - BVerfG, 22.05.2000 - 2 BvR 291/92
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen strafgerichtliche …
Auszug aus BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 1979/01
Der aus Art. 2 Abs. 1 GG beanspruchte Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant (vgl. BVerfGE 44, 353 ) ist nicht darauf gerichtet, den Rechtsanwalt im Falle des Verdachts einer bei Gelegenheit seiner Berufsausübung begangenen Straftat vor staatlichen Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 291/92 -, NJW 2000, S. 3557 f.). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 1979/01
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 85, 248 ). - BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94
Mauerschützen
Auszug aus BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 1979/01
Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen.
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
TKÜ-Neuregelung
Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen einem Berufsgeheimnisträger und einem bei ihm Rat und Hilfe Suchenden nicht darauf gerichtet ist, den Berufsgeheimnisträger im Falle des Verdachts, sich selbst strafbar gemacht zu haben, vor staatlichen Strafverfolgungsmaßnahmen zu schützen (…vgl. BTDrucks 16/5846, S. 37;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 291/92 -, NJW 2000, S. 3557 zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient und vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 1979/01 -, NJW 2002, S. 2090 zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant).