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   BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01   

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BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01 (https://dejure.org/2003,917)
BVerfG, Entscheidung vom 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01 (https://dejure.org/2003,917)
BVerfG, Entscheidung vom 27. August 2003 - 2 BvR 2032/01 (https://dejure.org/2003,917)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Hinzuziehung eines Dolmetschers für Verteidigergespräche auf Staatskosten; Verstoß gegen die Grundsätze fairen Verfahrens ; Verstoß gegen das Willkürverbot ; Diskriminierung wegen der Sprache; Recht des fremdsprachigen Angeklagten zum Ausgleich seiner sprachbedingten ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6; StPO § 464c; GG Art. 3 Abs. 3 S. 1
    Erstattung von Dolmetscherkosten für Verteidigergespräche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 331
  • NJW 2004, 50
  • NStZ 2004, 161
  • NStZ-RR 2004, 63
  • StV 2004, 28
  • Rpfleger 2004, 179
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01
    Diese Belastung würde nicht nur zu einer Ungleichbehandlung bei der staatlichen Rechtsgewährung führen, sondern wäre auch geeignet, das Verteidigungsverhalten des sprachunkundigen Beschuldigten im Hinblick auf eventuelle Kostenfolgen nachteilig zu beeinträchtigen (vgl. BGHSt 46, 178 ).

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2000 (BGHSt 46, 178 ff.) ist es zudem herrschende Auffassung in Rechtsprechung und juristischer Literatur, dass die Dolmetscherkosten nicht nur dem Pflichtverteidiger, sondern auch dem Wahlverteidiger für die erforderlichen Mandantengespräche zu ersetzen sind (vgl. Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 464 a Rn. 8 m.w.N.).

    Die unentgeltliche Beistandsleistung eines Dolmetschers auch für die die Verteidigung vorbereitenden Gespräche mit seinem Wahl- oder Pflichtverteidiger ist unabdingbar, da eine wirksame Verteidigung und damit ein faires Verfahren ohne vorbereitende Verteidigergespräche kaum denkbar sind (vgl. BGHSt 46, 178 ; Peukert, in: Frowein/Peukert, EMRK-Kommentar, 2. Auflage, Art. 6 Rn. 205; Villiger, Handbuch der EMRK, 2. Auflage, Art. 6 Rn. 530).

    a) Der Bundesgerichtshof (BGHSt 46, 178 ) hat ausdrücklich offen gelassen, wie die durch die unmittelbare Anwendung von Art. 6 Abs. 3 e MRK als Anspruchsgrundlage für den Ersatz von Dolmetscherkosten entstandenen Lücken des Kostenrechts bis zu einem Tätigwerden des Gesetzgebers im Einzelnen auszufüllen sind.

  • OLG Köln, 08.12.1998 - 2 Ws 661/98

    Erstattung von Dolmetscherkosten

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01
    Er hat als Möglichkeiten einer Beschränkung der Kostenfreistellung bzw. -erstattung auf die entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 4 GKG (so angewandt vom Kammergericht Berlin, NStZ 1990, S. 402 , mit zustimmender Anmerkung von Hilger; OLG Karlsruhe, Justiz 2000, S. 90 f.), der §§ 3, 17 ZSEG (so OLG Köln, StraFo 1999, S. 69 ff.), aber auch des § 126 BRAGO (hierfür spricht sich Hilger, a.a.O., aus) hingewiesen.
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01
    a) Jeder Ausländer hat im Verfahren vor Gerichten der Bundesrepublik dieselben prozessualen Grundrechte sowie denselben Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren wie jeder Deutsche (vgl. BVerfGE 40, 95 ).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01
    Die in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmale dürfen grundsätzlich weder unmittelbar noch mittelbar als Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung herangezogen werden (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 97, 35 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01
    Das Recht auf ein faires Verfahren verbietet es, den der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend mächtigen Angeklagten zu einem unverstandenen Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen; er muss in die Lage versetzt werden, die ihn betreffenden wesentlichen Verfahrensvorgänge verstehen und sich im Verfahren verständlich machen zu können (BVerfGE 64, 135 ).
  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01
    Mit dieser Vorschrift ist der Gesetzgeber den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 e MRK und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefolgt, wonach "der Angeklagte, der die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann, Anspruch auf unentgeltlichen Beistand eines Dolmetschers hat, damit ihm sämtliche Schriftstücke und mündliche Erklärungen in dem gegen ihn geführten Verfahren übersetzt werden, auf deren Verständnis er angewiesen ist, um ein faires Verfahren zu haben" (EGMR, NJW 1979, S. 1091 ; zuvor schon EKMR, NJW 1978, S. 477 f.; Begründung der Gesetzesänderung in BTDrucks 11/4394 S. 11 zu Artikel 2).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01
    Die in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Merkmale dürfen grundsätzlich weder unmittelbar noch mittelbar als Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung herangezogen werden (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 97, 35 ).
  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Das bedeutet aber nicht, dass die damit verbundenen Kosten in jedem Fall von der öffentlichen Hand zu tragen wären, wie es etwa Art. 6 Abs. 3 Buchst. e EMRK für den Strafprozess (vgl. BVerfG vom 27.8.2003 NJW 2004, 50 f.; vom 7.10.2003 NJW 2004, 1095/1096) oder Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2013/32/EU für das Asylverfahren ausnahmsweise vorsehen.
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Entscheidend ist, ob der Betroffene auf Grund der Übersetzung in der Lage ist, den Haftgrund zu verstehen und seine Rechte zu wahren (EGMR, Urt. v. 5. April 2001, aaO; vgl. zu Strafverfahren BVerfG NJW 2004, 50, 51).

    Wegen dieser Zweckrichtung besteht der Anspruch im gesamten Verfahren und nicht etwa nur in der eigentlichen Hauptverhandlung (BVerfG NJW 2004, 50, 51).

  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    Dem Beschuldigten, der die Gerichtssprache nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann, dürfen daher keine Nachteile im Vergleich zu einem dieser Sprache kundigen Beschuldigten entstehen (vgl. zusammenfassend BVerfG, NJW 2004, 50, Rdn. 16 f. nach juris; OLG München, Beschluss vom 18.11.2013 - 4 StRR 120/13, NJW-Spezial 2014, 89, Rdn. 11 nach juris).

    Für das Gespräch mit dem Verteidiger habe der nicht ausreichend sprachkundige Beschuldigte bereits nach geltendem Recht Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher aus Artikel 6 Abs. 3 lit. e EMRK sowie Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (unter Hinweis auf BVerfG NJW 2004, 50).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2010 - 1 Ws 271/10

    Vergütungsanspruch des durch den Pflichtverteidiger hinzugezogenen Dolmetschers

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung räumt Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers ein (BGHSt 46, 178), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).

    Denn dem Beschuldigten, der die Gerichtssprache nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann, dürfen keine Nachteile im Vergleich zu einem dieser Sprache kundigen Beschuldigten entstehen (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; Brandenburgisches OLG StraFo 2005, 415).

  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05

    Strafverfahren: Anspruch des Beschuldigten auf unentgeltliche Inanspruchnahme

    Nach innerstaatlichem Verfassungsrecht folgt der vorstehend skizzierte Anspruch eines der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten auf kostenfreie Zuziehung eines Dolmetschers aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG: Allein wegen mangelnder Sprachkenntnisse darf niemand schlechter gestellt werden als andere, mit solchen Kosten nicht belastete Beschuldigte (vgl. BVerfG NJW 2004, 50; grundlegend auch BGHSt 46, 178 f, 184).

    Zum Schutz des Staates ist ein vorheriges "Bewilligungsverfahren" zudem nicht notwendig; es genügt, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Dolmetschers gerichtlich festgestellt wird (BVerfG NJW 2004, 50, 51).

    Den Wahlverteidiger auf die vorherige gerichtliche Bewilligung einer Übernahme der Dolmetscherkosten zu verweisen, würde zumindest das Recht des - wie hier - inhaftierten Beschuldigten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG praktisch leerlaufen lassen (Nachweise bei BVerfG NJW 2004, 50, 51).

  • OLG Hamburg, 27.10.2004 - 2 BJs 85/01

    Anspruch des der deutschen Sprache nicht mächtigen Nebenklägers auf Beiordnung

    Bisher hatte es außerhalb des allein die Hauptverhandlung betreffenden § 185 Satz 1 GVG für Nebenkläger keine gesetzliche Regelung gegeben und für Beschuldigte beziehungsweise Angeklagte war ein Anspruch auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen aus Art. 6 Abs. 3 Ziff. e MRK hergeleitet worden (vgl. für viele BVerfG NJW 2004, 50; BGHSt 46, 178, 183; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 158; LG Oldenburg NStZ-RR 1999, 149; Wickern in Löwe-Rosenberg, GVG, 25. Auflage 2003, Rdz. 10 zu § 185 GVG).

    Dies folgt aus der mit dem OpferRG bezweckten Angleichung der Rechtsstellung nebenklageberechtigter Verletzter an diejenige von Beschuldigten, für die auch nach bisherigen Rechtslage ein Anspruch auf Kostenerstattung anerkannt war, sofern einem entsprechenden Antrag auf Bestellung eines Dolmetschers durch das Gericht nicht oder nicht rechtzeitig vor dem vorzubereitenden Termin stattgegeben worden war (vgl. BVerfG in NJW 2004, S. 50 f; Wickern a.a.O.).

  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/14

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für die Verständigung

    Es entspricht den in Art. 6 Abs. 3e EMRK aufgestellten Grundsätzen, dass einem der Gerichtssprache nicht kundigen Angeklagten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger ein Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers eingeräumt wird, so dass die im Verkehr mit dem Wahlverteidiger entstandenen Dolmetscherkosten dem Angeklagten zu erstatten sind (zu vgl. BVerfG NJW 2004, 50).

    Ergänzend wird auf die Beschlüsse des OLG Jena vom 16.02.2012 - 2 Ws 580/11 - www.burhoff.de - und des OLG Karlsruhe vom 09.09.2009 - 2 Ws 305/09 - juris - hingewiesen und angemerkt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2010 - III - 1 Ws 271/10 - ) Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers einräumt (BGHSt 46, 178), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).

  • OLG Köln, 21.01.2011 - 2 Ws 56/11

    Dolmetscherkosten; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für gerichtliche Feststellung

    Vor einer diesbezüglichen Inanspruchnahme eines Dolmetschers bedarf es auch keines förmlichen Antragsverfahrens (vgl. BVerfG NJW 2004, 50 ff.).

    Vor einer Inanspruchnahme eines Dolmetschers bedarf es insoweit auch keines förmlichen Antragsverfahrens (vgl. BVerfG NJW 2004, 50 ff.).

    Liegen die Voraussetzungen für eine Hinzuziehung (mangelnde Sprachkenntnisse und Verteidigungszweck) vor, sind die Kosten zu ersetzen (vgl. BVerfG NJW 2004, 50 ff.).

  • OLG Hamburg, 06.12.2013 - 2 Ws 253/13

    Strafverfahren: Umfang und Grenzen des Anspruchs des Angeklagten auf schriftliche

    Für das Gespräch mit dem Verteidiger hat der nicht ausreichend sprachkundige Beschuldigte aus Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK sowie Art. 3 Abs. 3 S. 1 und Art. 2 Abs. 1 des GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip einen Anspruch auf einen kostenlosen Dolmetscher für das Gespräch mit seinem Verteidiger (BVerfG NJW 2004, 50f; Meyer-Goßner, a.a.O. § 148 Rdn. 13).
  • OLG München, 08.02.2006 - 34 Wx 4/06

    Übernahme und Absicherung von Dolmetscherkosten bei Abschiebungshaft - weitere

    Die zu Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK ergangene Rechtsprechung ist auch auf Freiheitsentziehungen außerhalb des Strafverfahrens zu übertragen (BVerfG NJW 2004, 50).

    Das Anrecht eines Betroffenen auf ein faires Verfahren gebietet es, ihn in die Lage zu versetzen, die ihn betreffenden wesentlichen Verfahrensvorgänge zu erfassen und sich im Verfahren verständlich machen zu können (BVerfG NJW 2004, 50/51).

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2023 - 20 KLs 358 Js 11338/21

    Erstattung von Dolmetscher-/Übersetzungskosten bei Beauftragung des

  • LSG Bayern, 03.02.2015 - L 15 SF 18/14

    Anordnung der Hinzuziehung eines Dolmeterschers durch das Gericht

  • OLG Frankfurt, 17.10.2013 - 5 WF 249/13

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für Dolmetscher im Sorgerechtsverfahren, der

  • OLG Jena, 16.02.2012 - 1 Ws 580/11

    Notwendige Auslagen des Angeklagten - Erstattungsfähigkeit von Dolmetscherkosten

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 189/07

    Vergütung von Dolmetscher bei Heranziehung durch die Polizei

  • OLG Frankfurt, 13.10.2005 - 2 Ws 117/05

    Auslagen des Pflichtverteidigers: Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten

  • OLG Celle, 05.04.2005 - 22 W 12/05

    Kostentragung für die Beiziehung eines Dolmetschers während der Abschiebehaft

  • OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11

    Der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter hat Anspruch auf Beiordnung

  • OLG Braunschweig, 20.06.2023 - 1 WF 61/23

    Dolmetscherkosten; Hinzuziehung; Verfahrensbeistand; Benachteiligung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 A 10408/20

    Kompetenz zur Regelung der Höchstzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten

  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/13

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für vorbereitende

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 Ws 500/06

    Anspruch eines strafrechtlich verurteilten Ausländers auf Erstattung der ihm

  • LG Dortmund, 30.11.2017 - 35 Qs 24/17

    Erstattungsanspruch eines Rechtsanwalts von Dolmetscherkosten für ein

  • BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die

  • OLG Oldenburg, 24.06.2011 - 1 Ws 241/11

    Anspruch auf Erstattung von Dolmetscherkosten für Gespräche mit einem zweiten

  • OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09

    Freistellung von den Kosten für Dolmetscher bezüglich von Gesprächen zwischen

  • KG, 22.01.2008 - 1 W 371/07

    Abschiebungshaft: Rechtsmäßigkeit einer vorläufigen Freiheitsentziehung bei

  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 15 Wx 58/09

    Anforderungen an das Verfahren der Anrodnung von Abschiebungshaft; Übersetzung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.02.2011 - 2 O 10/11

    Keine Kostenfreistellung des Ausländers bei Dolmetscherbeiziehung

  • LG Düsseldorf, 15.12.2015 - 12 KLs 31/15

    Übernahme der Dolmetscherkosten von der Staatskasse bei Bevollmächtigung und

  • LG Dresden, 16.08.2010 - 3 Qs 92/10

    Recht eines Sprachunkundigen auf Anbahnungsgespräche bzw. Mandatsgespräche mit

  • LG Braunschweig, 22.11.2004 - 3 T 1120/04

    Notwendigkeit der Beiziehung eines Dolmetschers zu einem gerichtlichen Verfahren;

  • LG Neuruppin, 24.03.2017 - 11 KLs 13/16

    Auslagen, Dolmetscherkosten, Wörterbuch, Ersatz, Pflichtverteidiger

  • AG Rosenheim, 03.03.2011 - 8 Ds 280 Js 22311/10

    Dolmetscherkosten des Ausländers: Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines

  • LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10

    Strafverfahren: Anspruch des Wahlverteidigers auf unentgeltliche Zuziehung eines

  • LG Dortmund, 28.01.2008 - 36 Qs 6/08
  • AG Rosenheim, 26.01.2011 - 8 Ds 280 Js 22311/10

    Dolmetscherkosten des Ausländers: Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines

  • KG, 03.05.2006 - 25 W 31/05

    D (A), Abschiebungshaft, Dolmetscher, Beschwerde, Haftbefehl

  • OLG Celle, 17.06.2005 - 22 W 20/05

    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss,

  • LG Saarbrücken, 29.08.2009 - 5 T 329/09
  • LG Braunschweig, 10.06.2005 - 3 T 517/05

    D (A), Beschwerde, Sofortige Beschwerde, Abschiebungshaft, Dolmetscher, Kosten,

  • OLG Schleswig, 16.07.2020 - 1 Ws 129/20

    Dem Wahlverteidiger sind Dolmetscherkosten für Verteidiger- gespräche mit seinem

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