Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.12.1998

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 (1)   

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BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 (1) (https://dejure.org/2000,1873)
BVerfG, Entscheidung vom 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 (1) (https://dejure.org/2000,1873)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 (1) (https://dejure.org/2000,1873)
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Rückwirkende Änderung des Rechts der Sicherungsverwahrung

§ 2 Abs. 6 StGB, Art. 1a Abs. 3 EGStGB, Art. 103 Abs. 2 GG;

§ 92 BVerfGG, unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen ein rückwirkendes Gesetz, wenn der Beschwerdeführer sich nicht eingehend mit Rechtsprechung und Literatur auseinandersetzt;

§ 90 BVerfGG, Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erfordert, daß schon im fachgerichtlichen Verfahren verfassungsrechtliche Bedenken nicht nur pauschal, sondern ebenso eingehend vorgebracht werden

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Begründung - Sicherungsverwahrung - Rückwirkungsverbot - Rückwirkung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StGB § 67 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67d; GG Art. 103 Abs. 2, Art. 2 Abs. 2
    Zulässigkeit des Wegfalls der zeitlichen Begrenzung einer ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der Sicherungsverwahrung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Dauer der Sicherungsverwahrung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 634
  • NStZ 1999, 156
  • NStZ-RR 2000, 281
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dies gilt umso mehr, als die Frage des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG nicht geklärt ist (vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 103 Abs. 11, Rn. 194, 244; Degenhart in: Sachs, Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 103, Rn. 57) und auch das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen hat, ob auch Maßregeln der Besserung und Sicherung am Schutz von Art. 103 Abs. 2 GG teilhaben (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 83, 119 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dies gilt umso mehr, als die Frage des Anwendungsbereichs des Art. 103 Abs. 2 GG nicht geklärt ist (vgl. Schmidt-Aßmann in: Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 103 Abs. 11, Rn. 194, 244; Degenhart in: Sachs, Grundgesetz, 2. Aufl., Art. 103, Rn. 57) und auch das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen hat, ob auch Maßregeln der Besserung und Sicherung am Schutz von Art. 103 Abs. 2 GG teilhaben (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 83, 119 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Darüber hinaus legt der Beschwerdeführer nicht dar, inwiefern ihn die angegriffene Neuregelung, mit der der Gesetzgeber die zeitliche Begrenzung einer ersten Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hatte fallen lassen, in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt (vgl. BVerfGE 99, 84 ).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98
    Dazu gehört, dass ein Beschwerdeführer verfassungsrechtliche Einwände bereits im Ausgangsverfahren vorträgt (BVerfGE 66, 337 ; 68, 384 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris, Abs.-Nr. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris, Abs.-Nr. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris, Abs.-Nr. 6).
  • BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 527/02

    Keine Höheranrechnung oder erneute Strafzumessung im Rahmen der

    Dies gilt auch bei einer sich gegen eine Norm richtenden Verfassungsbeschwerde; auch hier muss der Beschwerdeführer wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte zu erlangen suchen (BVerfGE 71, 305 ; 74, 69 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).

    Dies erfordert bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen Vortrag, der sich mit den geltend gemachten verfassungsrechtlichen Fragen näher befasst (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).

  • VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13

    Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge

    Dazu gehört, dass die verfassungsrechtlichen Einwände bereits im fachgerichtlichen Verfahren vorgetragen werden (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 = VerfGH 59, 47/51; VerfGH BayVBl 2011, 757; BVerfG vom 29.2.2000 = NStZ-RR 2000, 281/282).
  • LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10

    Zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen

    Mit Beschluss vom 10.01.2001 hat die Strafvollstreckungskammer (Kammer ) die Fortdauer der Sicherungsverwahrung angeordnet und im Blick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29.02.2000 - 2 BvR 2033/98 -, wonach gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelung keine Bedenken bestünden, solchen Bedenken auch keinen Raum gegeben.
  • VerfGH Bayern, 12.08.2011 - 74-VI-10

    Teils aus Subsidiaritätsgründen und wegen Verfristung unzulässige, im Übrigen

    Dazu gehört, dass die verfassungsrechtlichen Einwände bereits im fachgerichtlichen Verfahren vorgetragen werden (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 = VerfGH 59, 47/51; BVerfG vom 29.2.2000 = NStZ-RR 2000, 281/282).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

    Dazu gehört, dass er bereits im fachgerichtlichen Verfahren die geschehene oder drohende Grundrechtsverletzung nicht nur als Rechtsverletzung, sondern spezifisch als Verfassungsverletzung zu beanstanden hat (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 - 2 BvR 1394/00 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2000 - 1 BvR 479/00 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 -, juris).
  • VerfGH Bayern, 24.03.2014 - 87-VI-12

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu einer

    Dazu gehört, dass die Einwände bereits im fachgerichtlichen Verfahren vorgetragen werden (vgl. VerfGH vom 14.2.2006 VerfGHE 59, 47/51; BayVBl 2011, 757; BVerfG vom 29.2.2000 NStZ-RR 2000, 281/282).
  • BVerfG, 05.05.2003 - 1 BvR 2357/02

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einer Geltendmachung der

    Dies erfordert bereits im fachgerichtlichen Verfahren einen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2000, S. 281 f.).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 3 Ws 543/01

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Die Beschlüsse vom 29.2.2000 /NStZ-RR 2000, 281) und vom 3.12.1998 (NStZ 1999, 156) befassen sich nur mit der Vorfrage der Zulässigkeit bzw. der - für den dortigen Beschwerdeführer im konkreten Fall nachteiligen - notwendigen Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter im Rahmen der beantragten Eilentscheidung.
  • BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 114/03

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einer Geltendmachung der

    Dies erfordert bereits im Ausgangsverfahren einen substantiierten Vortrag im Hinblick auf die behauptete Verfassungswidrigkeit einer Norm (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Februar 2000 - 2 BvR 2033/98 - dokumentiert in JURIS).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 295/07

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.09.2004 - 1 BvR 428/04

    Verfassungsmäßigkeit der Beschlussverwerfung einer Berufung

  • OLG Frankfurt, 05.10.2001 - 3 Ws 925/01

    Sicherungsverwahrung: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls der Höchstdauer einer

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03

    Vollzugslockerungen im Rahmen der Sicherungsverwahrung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98   

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https://dejure.org/1998,1375
BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98 (https://dejure.org/1998,1375)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98 (https://dejure.org/1998,1375)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 2 BvR 2033/98 (https://dejure.org/1998,1375)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung einer eA bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen Entscheidungen, mit denen die Entlassung aus der erstmals angeordneten Sicherungsverwahrung nach Ablauf von zehn Jahren abgelehnt wurde

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung einer Haftentlassung aus einer erstmals angeordneten Sicherungsverwahrung; Geltung des Rückwirkungsverbots für Maßregeln der Besserung und Sicherung; Reichweite des Vertrauensschutzes von in der Sicherungsverwahrung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 634
  • NStZ 1999, 156
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvR 665/62

    Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 14.07.1964 - 1 BvR 352/64

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung eines Jugendarrestes

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
    Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (vgl. BVerfGE 66, 39 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 87, 334 ; stRspr; zuletzt BVerfGE 89, 109 ).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 87, 334 ; stRspr; zuletzt BVerfGE 89, 109 ).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 27.05.2003 - 2 BvR 1588/02

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Unterbringung besonders rückfallgefährdeter

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 87, 334 ; stRspr; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ 1999, S. 156).
  • BVerfG, 02.05.2001 - 2 BvR 571/01

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

    Die Beurteilung der verfassungsrechtlichen Frage des Verstoßes der rückwirkenden Neuregelung des § 67d Abs. 1 StGB (i.V.m. § 2 Abs. 6 StGB) gegen Art. 103 Abs. 2 GG oder gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ist offen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ 1999, S. 156 f.).
  • BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 765/03

    Ablehnung einer eA bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen Entscheidungen,

    Im Hinblick auf diese konkrete Gefahr wäre mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Allgemeinheit zu besorgen, der im Streitfall das Interesse des Beschwerdeführers überwiegt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 2 BvR 2033/98 -, NStZ 1999, S. 156 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 2001 - 2 BvR 1768/01 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Oktober 2002 - 2 BvR 664/02 -).
  • EGMR, 27.02.2003 - 39547/98

    Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND

    Der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zufolge kann dies eine solche Maßnahme von Amts wegen anordnen, d.h. wenn der Betroffene keinen Antrag gestellt hat (siehe z.B. Urteil vom 7. April 1976, Az. 2 BvH 1/75, veröffentlicht in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 42, S. 103, und Entscheidung vom 3. Dezember 1998, Az. 2 BvR 2033/98).
  • VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 113 A/02
    Die für die Vollstreckung von Strafhaft oder den Maßregelvollzug herangezogenen Gesichtspunkte dergestalt, dass diesen Maßnahmen ein erheblicher, grundsätzlich nicht wieder gutzumachender Eingriff in das Freiheitsgrundrecht zukommt, falls sich später eine gegen diese Maßnahmen gerichtete Verfassungsbeschwerde als begründet erweisen sollte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1998 - BvR 2033/98 - NStZ 1999, 156 ), lassen sich im Rahmen der Güterabwägung auf die fortdauernde Untersuchungshaft nicht ohne weiteres übertragen.
  • VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 104 A/04
    Die für die Vollstreckung von Strafhaft oder den Maßregelvollzug herangezogenen Gesichtspunkte, daß diesen Maßnahmen ein erheblicher, grundsätzlich nicht wieder gutzumachender Eingriff in das Freiheitsgrundrecht zukommt, falls sich später eine gegen diese Maßnahme gerichtete Verfassungsbeschwerde als begründet erweisen sollte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - BvR 2033/98 - NStZ 1999, 156 ), lassen sich im Rahmen der Güterabwägung auf die fortdauernde Untersuchungshaft nicht ohne weiteres übertragen.
  • VerfGH Berlin, 23.08.2004 - VerfGH 94 A/04
    Die für die Vollstreckung von Strafhaft oder den Maßregelvollzug herangezogenen Gesichtspunkte, daß diesen Maßnahmen ein erheblicher, grundsätzlich nicht wieder gutzumachender Eingriff in das Freiheitsgrundrecht zukommt, falls sich später eine gegen diese Maßnahme gerichtete Verfassungsbeschwerde als begründet erweisen sollte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluß vom 3. Dezember 1998 - BvR 2033/98 - NStZ 1999, 156 ), lassen sich im Rahmen der Güterabwägung auf die fortdauernde Untersuchungshaft nicht ohne weiteres übertragen.
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