Rechtsprechung
BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 213 StPO; § 275 Abs. 1 StPO; § 347 Abs. 1 Satz 2 StPO
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über fünf Jahre und zehn Monate; Detailprüfung; geringe Hauptverhandlungsdichte; Urteilsabsetzungsfrist; verzögerte Zustellung des Urteils; verzögerte Revisionsgegenerklärung); ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft unter Verkennung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots in Haftsachen
- IWW
- Wolters Kluwer
Auswirkungen einer geringen Hauptverhandlungsdichte von weniger als zwei Tagen pro Woche auf die Zulässigkeit der Haftfortdauer; Umfang des Beschleunigungsverbotes in Haftsachen; Begrenzung der Haftdauer durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unabhängig von der zu ...
- Judicialis
StPO § 275 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erneut Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft erfolgreich
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
VB gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft erfolgreich
- 123recht.net (Pressemeldung, 3.1.2006)
Angeklagter klagt erfolgreich gegen über fünfjährige U-Haft
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 21.11.2005 - 1 Ws 767/05
- BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
- OLG Koblenz, 03.01.2006 - 1 Ws 767/05
Papierfundstellen
- BVerfGK 7, 140
- NJW 2006, 677
- NStZ 2006, 295
- StV 2006, 81
Wird zitiert von ... (126) Neu Zitiert selbst (35)
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 20, 144 ; 36, 264 ; 53, 152 ), und gleichzeitig zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstärkt sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
Der verfassungsrechtlich verankerte Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen verlangt bezogen auf das in Rede stehende Strafverfahren, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
Ebenso wie sich aus dem Beschleunigungsgebot die Pflicht des Gerichtspräsidenten ableitet, durch Ergreifen geeigneter organisatorischer Maßnahmen die beschleunigte Bearbeitung von Haftsachen sicher zu stellen (vgl. BVerfGE 36, 264 ), folgt daraus zugleich, solche gerichtsorganisatorische Maßnahmen zu unterlassen, die einer beschleunigten Bearbeitung von Haftsachen zuwiderlaufen.
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstärkt sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
- BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 20, 144 ; 36, 264 ; 53, 152 ), und gleichzeitig zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstärkt sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstärkt sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
- BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Auszug aus BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen umfasst das gesamte Strafverfahren (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, StV 2005, S. 220 ).So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkung für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 46, 17 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, StV 2005, S. 220 ), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht im Einklang stehenden überlangen Verfahrens zu sorgfältiger Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -, NJW 2003, S. 2225;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 -, NJW 2003, S. 2897).
Dementsprechend ist nach § 120 StPO der Haftbefehl aufzuheben, wenn die Fortdauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, StV 2005, S. 220 ).
Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermag aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (so ausdrücklich Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, StV 2005, S. 220 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/05 -, NJW 2005, S. 3485 ).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstärkt sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstärkt sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 36, 264 ; 53, 152 ).
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
Auszug aus BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung betont, dass der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 36, 264 ; 53, 152 ).Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 20, 144 ; 36, 264 ; 53, 152 ), und gleichzeitig zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).
Der verfassungsrechtlich verankerte Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen verlangt bezogen auf das in Rede stehende Strafverfahren, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).
- BVerfG, 27.07.1966 - 1 BvR 296/66
Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Haftdauer auch unabhängig von der zu erwartenden Strafe Grenzen setzt (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 20, 144 ; 36, 264 ; 53, 152 ), und gleichzeitig zu bedenken, dass sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig vergrößert (vgl. BVerfGE 36, 264 ; 53, 152 ).Soweit sich der Beschwerdeführer schließlich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Annahme von Fluchtgefahr wendet, rügt er die tatsächliche fachgerichtliche Würdigung des Sachverhalts, die vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit nachgeprüft wird (vgl. BVerfGE 15, 245 ; 18, 85 ; 20, 144 ).
- OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 2 Ws 86/96
Auszug aus BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (vgl. BGHSt 38, 43 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ;… Beschluss vom 1. Februar 1991 - 2 Ws 632-633/90 -, StV 1991, S. 308;… Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586; Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496; KG…, Beschluss vom 30. Juni 1999 - (3) 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ).Daraus folgt zum einen, dass die Anforderungen an die Zügigkeit der Arbeit in einer Haftsache mit der Dauer der Untersuchungshaft zunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 121 Rn. 19).
- BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05
Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange …
Auszug aus BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Über den bisherigen Vortrag hinaus wird darin ausgeführt, dass das Landgericht den wenige Tage zuvor ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/05 - zur überlangen Untersuchungshaft nicht beachtet habe.Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermag aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (…so ausdrücklich Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, StV 2005, S. 220 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/05 -, NJW 2005, S. 3485 ).
- BVerfG, 30.09.1999 - 2 BvR 1775/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerbeschluß
Auszug aus BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Dabei findet der Vollzug von Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass eines Urteils nur in ganz besonderen Ausnahmefällen seine Rechtfertigung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586; OLG Köln…, Beschluss vom 14. Juni 1992 - HEs 164/91-181/92 u.a. -, MDR 1992, S. 1070).Dauert die Untersuchungshaft bereits ein Jahr an, so führt in bestimmten Fällen schon eine Verzögerung um einen Monat oder sechs Wochen zur Verletzung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153 ; KG…, Beschluss vom 30. Juni 1999 - (3) 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ).
- KG, 30.06.1999 - 1 HEs 299/98
Strafprozeßrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
Auszug aus BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (vgl. BGHSt 38, 43 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ;… Beschluss vom 1. Februar 1991 - 2 Ws 632-633/90 -, StV 1991, S. 308;… Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586;… Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496; KG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - (3) 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ).Dauert die Untersuchungshaft bereits ein Jahr an, so führt in bestimmten Fällen schon eine Verzögerung um einen Monat oder sechs Wochen zur Verletzung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen (…vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153 ; KG, Beschluss vom 30. Juni 1999 - (3) 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ).
- OLG Düsseldorf, 10.08.1992 - 2 Ws 312/92
- EGMR, 05.07.2001 - 38321/97
Fall E. gegen DEUTSCHLAND
- OLG Hamburg, 18.10.1982 - 2 Ws 292/82
Aufhebung des Haftbefehls wegen Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; …
- BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05
Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
- BVerfG, 07.08.1998 - 2 BvR 962/98
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund …
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BGH, 12.12.1991 - 4 StR 436/91
Unterschrift des Richters - Fristablauf - Fristüberschreitung - Urteilsfrist - …
- BVerfG, 13.09.2001 - 2 BvR 1316/01
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch unzureichend begründeten …
- BVerfG, 20.12.1962 - 2 BvR 612/62
Umfang der Schutzwirkung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
- BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvR 171/99
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von StPO § 121 Abs 1 für die …
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen
- OLG Hamm, 16.03.2004 - 1 Ws 76/04
Sachverständiger; Befangenheit; Ablehnung; verzögerte Gutachtenerstellung
- OLG Düsseldorf, 01.02.1991 - 2 Ws 632/90
- OLG Hamburg, 07.03.1985 - 2 Ws 90/85
- BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger …
- OLG Schleswig, 02.04.1992 - 1 HEs 14/92
Abschluß der Ermittlungen; Faktischer Abschluß; Ermittlungshandlungen; …
- BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …
- OLG Düsseldorf, 18.08.1982 - 1 Ws 607/82
Zur Auslegung des Begriffs "anderer wichtiger Grund" in § 121 Abs. 1 StPO
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters
- OLG Köln, 18.08.1992 - HEs 136/92
Untersuchungshaft; Fortdauer; Anordnung; Ermittlungshandlungen; Verfahren; …
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung
- OLG Köln, 14.06.1992 - HEs 164/91
- BGH, 23.07.1991 - 3 StE 6/91
Keine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft bei nicht nur kurzfristiger …
- OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 BL 71/00
Wichtiger Grund, Verhinderung des Sachverständigen, langer Zeitraum zwischen …
- BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der …
Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 15, 474 ; 17, 517 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 -, juris, Rn. 40).Bei absehbar umfangreicheren Verfahren ist stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlung mit mehr als einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche notwendig (vgl. BVerfGK 7, 21 ; 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris, Rn. 49 ff.).
Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermögen bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfGK 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2014 - 2 BvR 1457/14 -, juris, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2552/17 -, juris, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2018 - 2 BvR 819/18 -, juris, Rn. 29).
e) Da der Grundrechtsschutz auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken ist (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ), unterliegen Haftfortdauerentscheidungen einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrem Gewicht verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
- BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ). - BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör …
Haftfortdauerentscheidungen unterliegen einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
Mit einer gerichtlichen Verurteilung vergrößert sich auch das Gewicht des staatlichen Strafanspruchs, weil aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme die Begehung einer Straftat durch den Verurteilten als erwiesen angesehen worden ist (vgl. BVerfGK 7, 140 ).
Der Umstand, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, rechtfertigt keine andere Beurteilung, denn die Einlegung eines Rechtsmittels hindert lediglich die Vollstreckung der durch das angegriffene Urteil ausgesprochenen Sanktionen bis zur Überprüfung durch das nächsthöhere Gericht, beseitigt indessen nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, dass auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens bereits ein Schuldnachweis gelungen ist (vgl. BVerfGK 7, 140 ).
Gleichwohl rechtfertigt dieser Gesichtspunkt noch nicht, dass der Verurteilte jedenfalls bis zum Zeitpunkt der Vollverbüßung der ausgesprochenen Strafe in Untersuchungshaft gehalten werden kann; die verhängte Freiheitsstrafe kann nicht ohne weiteres als Maßstab für die mögliche Länge der Untersuchungshaft dienen, weil dies mit dem Resozialisierungszweck der Strafhaft in ein Spannungsverhältnis tritt (vgl. BVerfGK 7, 140 ).
Wird die verhängte Freiheitsstrafe durch Anrechnung der Untersuchungshaft zum überwiegenden Teil oder gar vollständig verbüßt, so können die im Rahmen des Vollzuges der Strafhaft möglichen Maßnahmen zur Resozialisierung nur in geringem Ausmaß oder überhaupt keine Wirkung entfalten (vgl. BVerfGK 7, 140 ).
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht …
Der Vollzug der Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils wird nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zu rechtfertigen sein (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153; BVerfGK 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, 198 ).Der Umstand, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, führt zu keiner anderen Beurteilung; denn die eingelegte Berufung beseitigt nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, dass auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens bereits ein Schuldnachweis gelungen ist (BVerfGK 5, 109 ; 7, 140 ).
Dem steht schon der Resozialisierungszweck der Strafhaft entgegen; denn wird die verhängte Freiheitsstrafe durch Anrechnung der Untersuchungshaft zum überwiegenden Teil oder gar vollständig verbüßt, so können die im Rahmen des Vollzugs der Strafhaft möglichen Maßnahmen zur Resozialisierung nur in geringem Ausmaß oder überhaupt keine Wirkung entfalten (BVerfGK 5, 109 ; 7, 140 ).
Dieser Rechtsgedanke erfordert es auch, dass bei der Ermittlung der Dauer der zu erwartenden Strafhaft eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung gemäß § 57 StGB jedenfalls dann berücksichtigt werden muss, wenn sie im konkreten Fall zu erwarten ist (vgl. BVerfGK 7, 140 ; OLG Celle…, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 StE 6/01 -, NStZ-RR 2002, S. 254; OLG Hamm, Beschluss vom 5. November 1992 - 3 Ws 540/92 -, JURIS; OLG Bamberg…, Beschluss vom 19. April 1989 - Ws 148/89 -, StV 1989, S. 486; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 16. Juni 1986 - 1 Ws 146/86 -, NStZ 1986, S. 568; LG Köln…, Beschluss vom 24. Juni 1998 - 110-13/97 -, StraFo 1998, S. 351; LG Zweibrücken…, Beschluss vom 29. September 1994 - 1 Qs 135/94 -, StV 1994, S. 589;… Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 112 Rn. 48;… Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1996, § 120 Rn. 10;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 120 Rn. 4).
Dass über den Beschwerdeführer noch keine Erkenntnisse aus der Strafhaft vorliegen, die die Prüfung der Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB ermöglichen, und dass auch ein Sachverständigengutachten nach § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO, § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB noch nicht erstellt wurde, rechtfertigt nicht den völligen Wegfall der Prognoseentscheidung (vgl. auch BVerfGK 7, 140 ).
- BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 15, 474 ; 17, 517 ).Bei absehbar umfangreicheren Verfahren ist daher stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlung mit mehr als einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche notwendig (vgl. BVerfGK 7, 21 ; 7, 140 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris Rn. 52).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrem Gewicht verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ).
Das Oberlandesgericht hätte in diesem Zusammenhang insbesondere prüfen müssen, ob die Strafkammer ihrer Aufgabe einer vorausschauenden straffen Hauptverhandlungsplanung bei - wie hier - umfangreichen Verfahren hinreichend nachgekommen ist (vgl. BVerfGK 7, 21 ; 7, 140 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, juris Rn. 54).
- BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2090/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 15, 474 ; 17, 517 ).Dabei findet der Vollzug von Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass eines Urteils nur in ganz besonderen Ausnahmefällen seine Rechtfertigung (vgl. BVerfGK 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18 -, Rn. 55).
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen erfordert bei absehbar umfangreichen Verfahren wie dem vorliegenden zudem stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur durchschnittlich einem Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 12, 166 ).
Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermögen bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (vgl. BVerfGK 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2018 - 2 BvR 819/18 -, Rn. 29; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18 -, Rn. 58).
Haftfortdauerentscheidungen unterliegen insofern einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ).
Zwar kann grundsätzlich auch das Verhalten der Verteidigung ein Abwägungskriterium bei der Bestimmung der objektiv erforderlichen Verfahrensdauer und der Beurteilung der Zulässigkeit der Haftfortdauer sein (vgl. BVerfGK 7, 140 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18 -, Rn. 56).
- BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvR 1457/14
Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann Haftfortdauer grundsätzlich nicht …
Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 15, 474 ; 19, 428 ).Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermögen aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (BVerfGK 7, 140 ).
Da der Grundrechtsschutz auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken ist (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ), unterliegen Haftfortdauerentscheidungen insofern einer erhöhten Begründungstiefe (vgl. BVerfGE 103, 21 ; BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38).
- BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10
Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig
Daraus folgt zum einen, dass die Anforderungen an die Zügigkeit der Arbeit in einer Haftsache mit der Dauer der Untersuchungshaft zunehmen (vgl. BVerfGK 7, 140 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496).Zum anderen steigen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund (vgl. BVerfGK 7, 140 ; EGMR…, Urteil vom 5. Juli 2001 - Beschw.Nr. 38321/97 - Erdem, EuGRZ 2001, S. 391 ).
Dafür streitet schon der Resozialisierungszweck der Strafhaft; denn wird die verhängte Freiheitsstrafe zu einem erheblichen oder überwiegenden Teil durch Anrechnung der Untersuchungshaft verbüßt, so können die im Rahmen des Vollzugs der Strafhaft möglichen Maßnahmen zur Resozialisierung nur in geringem Ausmaß oder überhaupt keine Wirkung entfalten (vgl. BVerfGK 7, 140 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).
Damit vergrößert sich zwar das Gewicht des staatlichen Strafanspruchs, doch stellt die verhängte Freiheitsstrafe grundsätzlich nur ein Indiz für das Gewicht der zu verfolgenden Straftat dar (vgl. BVerfGK 7, 140 ).
Das verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot in Haftsachen fordert aber stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. BVerfGK 7, 140 ).
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut …
Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03). - BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
aa) Der verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 194 ), der das gesamte Strafverfahren umfasst (vgl. EGMR…, Urteil vom 31. Mai 2001 - 37591/91 -, NJW 2002, S. 2856 f.;… Urteil vom 27. Juli 2000 - 33379/96 -, NJW 2001, S. 213 f.;… Urteil vom 25. Februar 2000 - 29357/95 -, NJW 2001, S. 211 f.; BVerfGE 46, 17 ; 63, 45 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, StV 2005, S. 220 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/05 -, NJW 2005, S. 3485 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, StV 2006, S. 73 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, StV 2006, S. 81 ), verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, StV 2006, S. 81 ; vgl. auch BGHSt 38, 43 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. August 1982 - 1 Ws 607/82 -, StV 1982, S. 531 ;… Beschluss vom 1. Februar 1991 - 2 Ws 632-633/90 -, StV 1991, S. 308;… Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586;… Beschluss vom 25. März 1996 - 2 Ws 86/96 -, StV 1996, S. 496; KG…, Beschluss vom 30. Juni 1999 - (3) 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ).
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …
- KG, 03.11.2015 - 3 Ws 532/15
Haftsache: Fortdauer der Untersuchungshaft bei erheblicher Verzögerung der …
- BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11
Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene …
- BVerfG, 11.06.2018 - 2 BvR 819/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft …
- BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22
Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben
- BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20
Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung …
- BVerfG, 01.04.2020 - 2 BvR 225/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12
Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
- BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1275/16
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- KG, 17.01.2018 - 4 Ws 149/17
Verfahrensverzögerung am BGH: Fortsetzung der U-Haft wird unverhältnismäßig
- OLG Hamburg, 23.12.2021 - 2 Ws 124/21
Fortdauer der Untersuchungshaft nach Verurteilung und Revisionseinlegung und …
- BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvR 2128/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über ein Jahr (Beschleunigungsgebot in Haftsachen …
- BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19
Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft; …
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und …
- BVerfG, 08.07.2021 - 2 BvR 575/21
Invollzugsetzung eines Haftbefehls anlässlich neu hinzugetretener Tatvorwürfe …
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1853/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschleunigungsgebot in …
- BVerfG, 17.01.2024 - 2 BvR 1756/23
Begründete, aber unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 1 Ws 203/18
Aufhebung des Haftbefehls bei unverhältnismäßig langer Untersuchungshaft
- BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2552/17
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 631/18
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- OLG Köln, 29.02.2016 - 2 Ws 60/16
Unverhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft wegen …
- KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14
Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr; …
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht …
- BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13
Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung …
- OLG Zweibrücken, 06.10.2022 - 1 Ws 184/22
Bedeutung des Beschleunigungsgebots nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils
- BGH, 07.03.2024 - StB 14/24
- BGH, 20.04.2022 - StB 16/22
Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während …
- BVerfG, 01.08.2018 - 2 BvR 1258/18
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …
- OLG Hamburg, 21.07.2016 - 2 Ws 146/16
Untersuchungshaft: Aufhebung eines (Über-)Haftbefehls wegen vermeidbarer …
- BGH, 24.01.2024 - StB 2/24
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; …
- OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 1 Ws 184/18
Wegen überlanger Verfahrensdauer: Haftbefehl gegen wegen Mordes Verurteilten …
- BGH, 09.02.2023 - StB 4/23
Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit: …
- OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07
Untersuchungshaft: Geltung des Beschleunigungsgebots nach erstinstanzlicher …
- BGH, 03.05.2023 - StB 26/23
Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftgründe der Fluchtgefahr und der …
- OLG Brandenbrug, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen
- OLG Hamm, 29.03.2007 - 2 Ws 88/07
Beschleunigungsgebot; Aussetzung; Hauptverhandlung; Justizfehler
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 05.08.2019 - LVG 19/19
Eilantrag, Beschleunigungsgebot, Untersuchungshaft
- KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15
Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der …
- BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06
Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde); …
- BGH, 20.04.2022 - StB 15/22
Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht …
- BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07
Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen …
- BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 2655/17
Auslieferungshaft (keine unionsrechtliche Determiniertheit der Auslieferungshaft …
- BGH, 03.11.2022 - StB 49/22
Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit unter …
- OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19
Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des …
- BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12
Rechtsschutzbedürfnis (Freiheitsentziehung; Rehabilitierungsinteresse; …
- OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 2 Ws 203/18
Beschleunigung, Urteilserlass, vermeidbare Verfahrensverzögerungen
- VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 90-IV-16
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17
Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen
- OLG Dresden, 23.12.2014 - 2 Ws 542/14
Haftprüfung - Infinus-Manager bleiben weiter in Untersuchungshaft
- OLG Zweibrücken, 17.08.2021 - 1 Ws 188/21
Untersuchungshaft: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot durch Anordnung der …
- BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - VerfGH 1/19
Individualverfassungsbeschwerde in Haftsachen
- BVerfG, 17.07.2006 - 2 BvR 1190/06
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Freiheit der Person; Umfangsverfahren; …
- OLG Bremen, 20.05.2016 - 1 HEs 2/16
Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen wenn später als sechs Monate …
- BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 419/19
Fortdauer der Auslieferungshaft von über einem Jahr (Auslieferungsersuchen der …
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1847/07
Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots …
- OLG Naumburg, 30.03.2020 - 1 Ws HE 4/20
Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen der aktuellen Gefährdungslage durch …
- BGH, 30.05.2018 - StB 12/18
Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten …
- OLG Hamm, 03.11.2009 - 3 Ws 412/09
Haftfortdauerbeschluss; Begründungsanforderungen
- BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08
Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine; …
- OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 Ws 100/06
Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Vorausschauende Hauptverhandlungsplanung in …
- VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
- OLG Nürnberg, 28.09.2018 - 2 Ws 645/18
Beschleunigungsgebot in Haftsachen - Dauer der Fertigstellung des …
- OLG Bremen, 11.01.2016 - 1 HEs 3/15
Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen durch verspätete …
- OLG Koblenz, 11.09.2006 - 1 Ws 472/06
Aufhebung des Haftbefehls nach Aufhebung und Zurückverweisung in der …
- VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 39/07
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch mangelnde Begründungstiefe bei …
- OLG Naumburg, 07.11.2006 - 1 Ws 533/06
Haftbeschwerde eines Angeklagten
- OLG Frankfurt, 25.01.2006 - 1 Ws 142/05
Haftbeschwerde im Strafverfahren: Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung von …
- BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
Fortdauer der Auslieferungshaft (Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung; …
- OLG Jena, 30.04.2020 - 1 Ws 146/20
Untersuchungshaft: Haftfortdauer aufgrund pandemiebedingter Verschiebung von …
- VerfGH Sachsen, 03.08.2016 - 93-IV-16
Zum Teil erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06
Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen nach Erlass eines …
- OLG Hamburg, 25.04.2018 - 1 Ws 31/18
Haftbefehlssache: Einhaltung des Beschleunigungsgebots durch gerichtliche …
- OLG Hamburg, 10.02.2015 - 1 Ws 14/15
Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Unverhältnismäßigkeit der Fortdauer von …
- OLG Karlsruhe, 13.02.2018 - 2 Ws 5/18
Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis …
- OLG Stuttgart, 04.11.2013 - 4a HEs 154/12
Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot; nicht nur kurzfristige Überlastung des …
- OLG Naumburg, 24.01.2008 - 1 Ws 35/08
Vermeidbare Verzögerungen
- BGH, 14.12.2006 - 5 StR 472/06
Besorgnis der Befangenheit bei Verletzung des Fragerechts, des …
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 7-IV-17
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung
- BVerfG, 29.07.2021 - 2 BvR 1195/21
Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; erhöhte …
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 100-IV-19
- KG, 29.07.2013 - 4 Ws 92/13
Zur Beurteilung des dringenden Tatverdachts in Haftbeschwerdeverfahren während …
- OLG Köln, 18.01.2006 - 2 Ws 617/05
Beschleunigung in Haftsachen - Unzulässigkeit weiträumiger Terminierung bei …
- VerfGH Berlin, 26.07.2017 - VerfGH 90/17
Verletzung des Grundrechts der Freiheit der Person (Art 8 Abs 1 S 2 VvB ) durch …
- KG, 03.08.2018 - 5 Ws 140/18
Untersuchungshaft: Rechtmäßigkeit einer Trennungsanordnung zur Abwehr der …
- BGH, 20.09.2022 - StB 39/22
Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit unter …
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1850/07
Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots …
- OLG Brandenburg, 23.02.2015 - 1 Ws 20/15
Anforderungen an die Verfahrensbeschleunigung in Haftsachen
- BGH, 24.04.2006 - 2 StR 497/05
Unterschriftsleistung durch den Beisitzer (Abordnung; Verhinderung; …
- OLG Köln, 13.01.2006 - 2 Ws 22/06
Beschwerde gegen Terminsverfügung des Vorsitzenden in Haftsachen
- BVerfG, 23.07.2020 - 2 BvR 1233/20
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen …
- OLG Hamburg, 06.10.2017 - 2 Ws 161/17
Beschleunigungsgebot in Haftsachen: Unterbrechung der Hauptverhandlung aus …
- OLG Düsseldorf, 17.10.2007 - 5 Ss 160/07
Urteilsabsetzungsfrist
- OLG Düsseldorf, 16.09.2009 - 3 Ws 362/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen
- OLG Naumburg, 18.07.2008 - 1 Ws 420/08
Verfahrensverzögerung bei Anberaumung des Beginns der Hauptverhandlung für einen …
- OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr
- OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 1 Ws 437/06
Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
- OLG Oldenburg, 24.03.2011 - 1 Ws 128/11
Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen; Vorrang vor Verfahrensverbindung
- OLG Koblenz, 26.09.2006 - 1 Ws 601/06
Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls bei Verletzung des …
- OLG Naumburg, 02.12.2008 - 1 Ws 674/08
Einheitliche Einordung aller den Gegenstand eines Haftbefehls darstellenden …
- KG, 08.02.2016 - 5 Ws 12/16
Zur Annahme von Fluchtgefahr bei Begründung eines ausländischen Wohnsitzes
- OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06
Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, Verletzung des …
- LG Marburg, 23.11.2015 - 3 Qs 17/15
Unverhältnismäßige Untersuchungshaft von mehr als fünf Wochen gegen ausländischen …
- OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 2 Ws 281/07
- OLG Koblenz, 08.05.2006 - 1 Ws 247/06
Aufhebung des vorläufigen Unterbringungsbefehls wegen Verfahrensverzögerungen
- OLG Frankfurt, 09.01.2020 - 5 Ws 1/20
Auswirkungen des Beschleunigungsgebots auf die Fortdauer der Untersuchungshaft …
- OLG Celle, 20.02.2008 - 2 Ws 77/08
Antrag auf Aussetzung bzw. Außervollzugsetzung eines bestehenden Haftbefehls …
- KG, 30.01.2023 - 3 Ws 4/23
Selbständige Anfechtbarkeit des europäischer Haftbefehls
- LG Potsdam, 11.10.2018 - 25 KLs 7/18
Aufhebung eines Haftbefehls bei Verfahrensverzögerung
- OLG Oldenburg, 18.10.2007 - 1 Ws 557/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei …
- OLG Köln, 14.12.2018 - 2 Ws 766/18
Aufhebung des Haftbefehls im Haftprüfungsverfahren gemäß § 121 ff. StPO wegen …
- OLG Naumburg, 03.09.2007 - 1 Ws 457/07
Verstoß gegen Beschleunigungsgebot
- OLG Frankfurt, 19.07.2007 - 3 Ws 685/07
- OLG Naumburg, 19.05.2008 - 1 Ws 294/07
- OLG Hamm, 29.03.2007 - 4 Ws 148/07
Haftbeschwerde; laufende Hauptverhandlung; Wirtschaftsstrafsache; …