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BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 2119/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Grundrechtsverletzung durch Revisionsverwerfung mittels nichtbegründeten Beschlusses (StPO § 349 Abs 2); pauschale Bezugnahme auf Revisionsbegründung zur Substantiierung einer Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter unzureichend
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Willkürverbot - Befangenheitsantrag - Fehlende Unterschrift - Verfahrensmängel
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 23; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Anforderungen an die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung im Strafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.04.2001 - 116 PLs 1584/99
- KG, 07.11.2001 - 1 Ss 302/01
- BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 2119/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81
Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen …
Auszug aus BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 2119/01
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 22. Januar 1982 (2 BvR 1506/81, NJW 1982, S. 925) entschieden, dass die dem Rechtsmittelgericht in § 349 Abs. 2 StPO eingeräumte Möglichkeit, die Revision durch nichtbegründeten Beschluss zu verwerfen, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
- BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvR 382/19
Anordnung und Aufrechterhaltung außer Vollzug gesetzter Untersuchungshaft; …
Soweit der Beschwerdeführer ergänzend auf seine Ausführungen in der Gehörsrüge verweist, sind diese als Gegenstand eines pauschalen Verweises auf die Anlagen unbeachtlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 2119/01 -, Rn. 4).