Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 20.10.2016

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   BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2148/16   

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BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2148/16 (https://dejure.org/2017,2817)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.2017 - 2 BvR 2148/16 (https://dejure.org/2017,2817)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 (https://dejure.org/2017,2817)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Verwerfung einer Gegenvorstellung (Antrag auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs): Nichtannahmeentscheidung grds unanfechtbar - kein Fall der Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichem Prozessstoff in einer den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden ...

  • Wolters Kluwer

    Wertung des Antrags auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs als Gegenvorstellung; Verwerfung der Gegenvorstellung; Unanfechtbarkeit der Nichtannahmeentscheidungen der Kammern

  • rewis.io

    Verwerfung einer Gegenvorstellung (Antrag auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs): Nichtannahmeentscheidung grds unanfechtbar - kein Fall der Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichem Prozessstoff in einer den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertung des Antrags auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs als Gegenvorstellung; Verwerfung der Gegenvorstellung; Unanfechtbarkeit der Nichtannahmeentscheidungen der Kammern

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Wertung des Antrags auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs als Gegenvorstellung; Verwerfung der Gegenvorstellung; Unanfechtbarkeit der Nichtannahmeentscheidungen der Kammern

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung einer Gegenvorstellung (Antrag auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs): Nichtannahmeentscheidung grds unanfechtbar - kein Fall der Nichtberücksichtigung von entscheidungserheblichem Prozessstoff in einer den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14

    Erfolglose Gegenvorstellung nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2148/16
    Der nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens gestellte Antrag des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers vom 4. November 2016 auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs, der als Gegenvorstellung zu werten ist (vgl. BVerfGK 19, 148 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 -, juris, Rn. 1), ist zu verwerfen.

    Ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher, dem Bundesverfassungsgericht vorliegender Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise außer Acht geblieben ist, kann dahingestellt bleiben, da ein solcher Fall hier nicht gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, juris, Rn. 1 und vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 -, juris, Rn. 2).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 256/08

    Gegenvorstellung gegen einen Kammerbeschluss (grundsätzliche Unzulässigkeit;

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2148/16
    Ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher, dem Bundesverfassungsgericht vorliegender Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise außer Acht geblieben ist, kann dahingestellt bleiben, da ein solcher Fall hier nicht gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, juris, Rn. 1 und vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2674/10

    Unverletzlichkeit der Wohnung und Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit); Tatverdacht

    Auszug aus BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2148/16
    Der nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens gestellte Antrag des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers vom 4. November 2016 auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs, der als Gegenvorstellung zu werten ist (vgl. BVerfGK 19, 148 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 -, juris, Rn. 1), ist zu verwerfen.
  • BVerfG, 19.01.2022 - 2 BvR 1872/21

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen Nichtannahmeentscheidungen des BVerfG

    Es kann dahinstehen, ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher, dem Bundesverfassungsgericht vorliegender Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise außer Acht geblieben ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 - vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1586/14 -).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegensteht (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, juris, Rn. 2, und vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 04.07.2019 - 2 BvR 2255/17

    Verwerfung einer Gegenvorstellung und eines Antrags auf Festsetzung des

    Der nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens gestellte Antrag des Beschwerdeführers auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs, der als Gegenvorstellung zu werten ist (vgl. BVerfGK 19, 148 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 -, Rn. 1 und vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, Rn. 1), ist zu verwerfen.

    Ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher, dem Bundesverfassungsgericht vorliegender Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise außer Acht geblieben ist, kann dahingestellt bleiben, da ein solcher Fall hier nicht gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, Rn. 1, vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 -, Rn. 2 und vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 229/19

    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer

    Ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher, dem Bundesverfassungsgericht vorliegender Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise außer Acht geblieben ist, kann dahingestellt bleiben, da ein solcher Fall hier nicht gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.11.2020 - 1 BvR 856/20

    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer

    Ein solcher Fall ist hier nicht gegeben (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 - vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 - und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1586/14 -).
  • BVerfG, 19.06.2020 - 1 BvR 1586/14

    Verwerfung einer Gegenvorstellung zu einem Nichtannahmebeschluss (1 BvR 1586/14)

    Ein solcher Fall ist hier nicht gegeben (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 - vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 -).
  • VerfGH Thüringen, 07.11.2018 - VerfGH 1/14

    Wegen Erhebung der Finanzausgleichsumlage

    Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verletzenden Weise außer Acht geblieben ist (vgl. Kammerbeschluss vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
    Soweit das BVerfG ausnahmsweise gegen seine Entscheidungen Gegenvorstellungen zulässt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 01. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, juris Rn. 2, und 01. April 2019 - 2 BvC 4/18 -, juris) beruht dies darauf, dass das BVerfGG anders als die fachgerichtlichen Verfahrensordnungen keine Anhörungsrüge kennt.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.10.2016 - 2 BvR 2148/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,61451
BVerfG, 20.10.2016 - 2 BvR 2148/16 (https://dejure.org/2016,61451)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.2016 - 2 BvR 2148/16 (https://dejure.org/2016,61451)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 2 BvR 2148/16 (https://dejure.org/2016,61451)
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