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   BVerfG, 02.04.2008 - 2 BvR 2173/07   

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https://dejure.org/2008,10781
BVerfG, 02.04.2008 - 2 BvR 2173/07 (https://dejure.org/2008,10781)
BVerfG, Entscheidung vom 02.04.2008 - 2 BvR 2173/07 (https://dejure.org/2008,10781)
BVerfG, Entscheidung vom 02. April 2008 - 2 BvR 2173/07 (https://dejure.org/2008,10781)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 28 StVollzG, § 33 StVollzG
    Informationsfreiheit; Empfang "umfangreicher schriftlicher Beilagen" in der Strafhaft (Briefempfang; Paketempfang)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 430
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 14.12.2006 - 5 Ws 480/06

    Briefkontrolle im Strafvollzug: Einbehaltung von Briefeinlagen in Form von

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2008 - 2 BvR 2173/07
    Soweit in Rechtsprechung und Literatur für die Abgrenzung zwischen Schreiben im Sinne des § 28 StVollzG und Paketen im Sinne des § 33 StVollzG auf den Gesichtspunkt des Gedankenaustausches oder des individuellen Gedankenaustausches abgestellt wird (vgl. KG, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 5 Ws 480/06 u.a. -, juris, Rn. 16; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 28 Rn. 1; Schwind, in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl. 2005, § 28 Rn. 3; Joester/Wegner, in: Feest, StVollzG, 5. Aufl. 2006, § 28 Rn. 2; Arloth, in: Arloth/Lückemann, StVollzG, 2004, § 28 Rn. 3 m.w.N.), folgt hieraus nicht - jedenfalls nicht von Verfassungs wegen -, dass für die Zuordnung von Druckstücken, die als Beilage zu einem vom Absender verfassten Schreiben versandt und durch Bezugnahme zum Gegenstand des Gedankenaustausches mit dem Empfänger gemacht werden, ein erheblicher Umfang dieser Druckstücke prinzipiell unberücksichtigt bleiben müsste.
  • BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen

    Auszug aus BVerfG, 02.04.2008 - 2 BvR 2173/07
    Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum grundrechtlichen Schutz der Versendung der Broschüre "Positiv in Haft" (BVerfGK 4, 305).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 64-IV-18

    Strafvollzug - und der Justizgewährungsanspruch

    Das Landgericht verkennt damit, dass bei der Anwendung und Auslegung der Bestimmungen der Strafvollzugsgesetze das Gewicht des Grundrechts auf Informationsfreiheit zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. April 2008 - 2 BvR 2173/07 - juris - zu § 33 StVollzG ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. September 2008, NStZ 2009, 216 [217] [OLG Nürnberg 16.09.2008 - 2 Ws 433/08] zu § 36 Abs. 1 BayStVollzG; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1994 - 2 BvR 2731/93 - juris; Beschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 - juris - zu § 70 Abs. 2 StVollzG ) und wird nicht der Verpflichtung gerecht, eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstandes zu ermöglichen.
  • BayObLG, 08.11.2022 - 204 StObWs 301/22

    Vollzugsrecht - Abgrenzung der Behandlung von Schreiben und Paketen nach

    Beilagen eines Schreibens stellen somit grundsätzlich ein Paket im Sinne des Art. 36 BayStVollzG dar, sofern sie umfangreich sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 02.04.2008 - 2 BvR 2173/07, BVerfGK 13, 430 = NStZ 2008, 680, Nr. 11 bei Roth, juris Rn. 1) oder nicht durch inhaltliche Bezugnahme in den Gedankenaustausch eingebunden sind (vgl. KG, Beschluss vom 14.12.2006 - 5 Ws 480/06 Vollz, NStZ-RR 2007, 125, juris Rn. 15 f. m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 04.09.2018 - 5 Ws 14/18 (R), juris Rn. 23; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.09.2008 - 2 Ws 433/08, NStZ 2009, 216, juris Rn. 15; Arloth, in: Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 28 StVollzG Rn. 3 m.w.N.; Knauer, in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., § 37 LandesR, Rn. 3).
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