Rechtsprechung
   BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1854
BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 (https://dejure.org/2009,1854)
BVerfG, Entscheidung vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 (https://dejure.org/2009,1854)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 (https://dejure.org/2009,1854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB
    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ("die Fahnen hoch"; "Horst-Wessel-Lied"; Gesamtbetrachtung; Kontext des Verwendens); Bestimmtheitsgebot (Analogieverbot); Meinungsfreiheit

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 86a StGB; Art. 103 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 103 Abs 2 GG durch Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - zur Frage der Verwechslungsähnlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gesetzgebers aus Art. 103 Abs. 2 GG zur konkreten Umschreibung der Voraussetzungen der Strafbarkeit; Schutzzweck des § 86a Strafgesetzbuch (StGB) als abstraktes Gefährdungsdelikt; Verwendung eines zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 2; ; StGB § 86a Abs. 1; ; StGB § 86a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Gesetzgebers aus Art. 103 Abs. 2 GG zur konkreten Umschreibung der Voraussetzungen der Strafbarkeit; Schutzzweck des § 86a Strafgesetzbuch ( StGB ) als abstraktes Gefährdungsdelikt; Verwendung eines zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Liedzitat als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    T-Shirt mit eindeutigem Aufdruck - NPD-Mitglied mit Verfassungsbeschwerde gegen eine Geldstrafe erfolglos

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vb gegen Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    T-Shirt mit Aufdruck "die Fahnen hoch" ist verbotenes Kennzeichen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2805
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
    Die Feststellung der Gerichte im Ausgangsverfahren, dass es sich dabei um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation handelt (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, MDR 1965, S. 923; OLG Jena, Urteil vom 18. Mai 2001 - 1 Ss 202/00 -, NJW 2002, S. 310 ) ist, auch vor dem Hintergrund, dass das Kennzeichen auch unverfängliche Verwendung findet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ), verfassungsrechtlich unbedenklich.

    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BVerfGK 8, 159 ; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ; Steinmetz, in: Münchener Kommentar zum StGB, 1. Aufl. 2005, § 86a Rn. 1).

    Ausgeschlossen werden hiernach Handlungen, welche dem Schutzzweck ersichtlich nicht zuwiderlaufen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ).

    Der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt ist anhand aller maßgeblichen Umstände des Falles zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ; BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ; BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - …

  • BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
    Diese fachgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 f.) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGK 8, 159 ) und wurde in vorliegendem Fall beanstandungsfrei angewandt.

    Letztlich sticht der Originaltext hervor und prägt Aussage und Erscheinungsbild der Parole (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ).

    Der mit dem Gebrauch des Kennzeichens verbundene Aussagegehalt ist anhand aller maßgeblichen Umstände des Falles zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ; BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 ; BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - …

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
    Zum anderen soll sichergestellt werden, dass gerade der Gesetzgeber über die Strafbarkeit entscheidet (vgl. BVerfGE 71, 108 ).

    Da Gegenstand der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen immer nur der Gesetzestext sein kann, erweist dieser sich als maßgebendes Kriterium: Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 71, 108 ).

  • BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65

    Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schallaufnahme - Gestaltung einer

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
    Die Feststellung der Gerichte im Ausgangsverfahren, dass es sich dabei um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation handelt (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, MDR 1965, S. 923; OLG Jena, Urteil vom 18. Mai 2001 - 1 Ss 202/00 -, NJW 2002, S. 310 ) ist, auch vor dem Hintergrund, dass das Kennzeichen auch unverfängliche Verwendung findet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ), verfassungsrechtlich unbedenklich.

    Diese Gefahr besteht aber auch dann, wenn der Titel sowie derart markante Textteile der parteiamtlichen Hymne der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), welche regelmäßig während der NS-Diktatur nach der Nationalhymne gesungen werden musste (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, MDR 1965, S. 923), wiedergegeben werden.

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03

    Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
    Es soll bereits jeder Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik Deutschland gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (vgl. BVerfGK 8, 159 ; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ; Steinmetz, in: Münchener Kommentar zum StGB, 1. Aufl. 2005, § 86a Rn. 1).

    Diese fachgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, S. 3223 f.) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGK 8, 159 ) und wurde in vorliegendem Fall beanstandungsfrei angewandt.

  • BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1107/03

    Bestimmtheitsgebot; Analogieverbot; Auslegung (Wortlautgrenze; kein Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
    Auch bei einer Rüge der Verletzung des Art. 103 Abs. 2 GG ist es jedoch nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, seine Auffassung von der zutreffenden oder überzeugenden Auslegung des einfachen Rechts an die Stelle derjenigen der Strafgerichte zu setzen (vgl. BVerfGK 2, 174 ).
  • BayObLG, 15.03.1989 - RReg. 3 St 133/88

    Kennzeichenverwendung; Melodie; Text; Teile; Nationalsozialistisches Lied; Takte;

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
    Auch im Falle bloßer Verwendung von markanten Textteilen kann daher das Verwenden von Kennzeichen im Sinne von § 86a Abs. 1 StGB liegen, da auf charakteristische, für die Verkehrsauffassung im Bedeutungsgehalt erkennbare Symbole abgestellt wird (vgl. BayObLG, Urteil vom 15. März 1989 - 3 St 133/88 -, …
  • BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch eine strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
    Als spezielles Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafbarkeit verpflichtet Art. 103 Abs. 2 GG den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 -, NJW 1998, S. 2589 ).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
    Als spezielles Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafbarkeit verpflichtet Art. 103 Abs. 2 GG den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 -, NJW 1998, S. 2589 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • OLG Jena, 18.05.2001 - 1 Ss 202/00

    Obergau-Armdreiecke als verfassungsfeindliches Kennzeichen

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    825 (6) Den Kreisvorsitzenden Erlangen-Höchstadt P. verurteilte das Amtsgericht Forchheim mit Urteil vom 31. Oktober 2007 aufgrund des Tragens eines T-Shirts unter anderem mit der Aufschrift "die Fahnen hoch" wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 -, juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Soweit es sich dabei um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit nationalsozialistischem Hintergrund handelt, läuft dies auch dem Anliegen zuwider, die Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen infolge des Gebrauchs entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole zu hindern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - NJW 2009, 2805 Rn. 17).

    Er ist verpflichtet, bereits dem Anschein einer Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen entgegenzutreten und hat den Gebrauch entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole und Verhaltensweisen zu unterlassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - NJW 2009, 2805 Rn. 13 und 17; BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 13 S. 23).

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt die Vorschrift Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (BGHSt 52, 364, 373; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wieder finden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Anerkannt ist dies etwa für Lieder und Kopfbilder von Personen, die sinnbildhaft für eine Organisation oder Vereinigung stehen (vgl. BGH MDR 1965, 923 - für das Horst-Wessel-Lied und das Kopfbild Hitlers; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - für den Anfang des Horst-Wessel-Liedes; ablehnend hingegen für das Kopfbild von Rudolph Heß: OLG Rostock NStZ 2002, 320).

  • OLG Dresden, 10.09.2015 - 26 Ss 505/15

    Das Führen eines Pferdes ist kein Reiten

    Unter diesem Aspekt ist für die Bestimmtheit der Straf- oder Bußgeldbewehrung in erster Linie der erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes, also die Sicht des Bürgers maßgebend (vgl. BVerfGE 64, 389; 71, 108; 87, 209; BVerfG, NJW 2005, 349; BVerfG, NJW 2009, 2805).
  • OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Truppenkennzeichen

    Als abstraktes Gefährdungsdelikt wehrt die Vorschrift Gefahren ab, die allein mit dem äußeren Erscheinungsbild solcher Kennzeichen verbunden sind, und verbannt deshalb die von diesen Organisationen verwendeten Symbole aus dem Bild des politischen Lebens (BGHSt 52, 364, 373; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NStZ 2003, 31, 32; BGH NJW 2005, 3223 f.; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20

    Personenbedingte Kündigung - Lehrer mit Tätowierung aus dr rechtsextremen Szene -

    Soweit es sich dabei um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit nationalsozialistischem Hintergrund handelt, läuft dies auch dem Anliegen zuwider, die Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen infolge des Gebrauchs entsprechend assoziierungsgeeigneter Symbole zu hindern (BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805 Rn. 17).
  • OLG Braunschweig, 05.10.2022 - 1 Ss 34/22

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Objektiver

    Diese Auslegung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Norm des § 86a StGB die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens verbanne und ein kommunikatives "Tabu" errichte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18. Mai 2009, 2 BvR 2202/08, Rn. 13, juris).
  • OLG Jena, 06.06.2019 - 1 OLG 191 Ss 39/19

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Benutzung der

    b) Über die dargelegten (handwerklichen) Lücken und Unklarheiten hinaus erweist sich die Würdigung des Landgerichts insbesondere aber deshalb als rechtsfehlerhaft, weil sie dem weiten Kennzeichenbegriff des § 86a StGB in der Auslegung von Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 18.05.2009, 2 BvR 2202/08, bei juris) und Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 52, 364ff) nicht gerecht wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 A 2430/11

    Schießen mit einer Waffe im Wald zur Jagdausübung nach der Aufnahme von Alkohol

    vgl. zum Strafrecht BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 -, NJW 2009, 2805.
  • LG Halle, 09.06.2021 - 10a Qs 24/21

    Umstrittenes Nazi-Bier: Verkauf von "Deutschem Reichsbräu" bleibt straffrei

    Dafür genügt nicht, dass sich lediglich einzelne Merkmale des Vorbildes in der Abwandlung wiederfinden, ohne dass dadurch einem unbefangenen Betrachter, der das Original kennt, der Eindruck des Originalkennzeichens vermittelt wird (BGH NJW 2002, 3186, 3187 f.; NJW 2005, 3223, 3223 f.; NJW 2010, 163, 164; BVerfG, 01.06.2006, 1 BvR 150/03 = NJW 2006, 3050, 3051; BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08 = NJW 2009, 2805, 2806).

    Es kann zwar auch die bloße Verwendung von markanten Textteilen ein Kennzeichen im Wortsinn von § 86a Abs. 1 und Abs. 2 StGB sein, wenn auf charakteristische, für die Verkehrsauffassung im Bedeutungsgehalt erkennbare Symbole abgestellt wird (BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805, 2806).

    Es soll bereits der Anschein vermieden werden, in der Bundesrepublik gebe es eine rechtsstaatswidrige politische Entwicklung in dem Sinne, dass verfassungsfeindliche Bestrebungen in der durch das Kennzeichen symbolisierten Richtung geduldet würden (BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805, 2805 f.).

    Mit der Rechtsprechung dient die Gesamtbetrachtung unter Heranziehung des Schutzzwecks der Norm und der Tatumstände jedoch der restriktiven Auslegung des Tatbestands des § 86a StGB, um etwa unverfängliche Verwendungsformen vor allem bei mehrdeutigen Kennzeichen, bei denen eine Verwechslungsgefahr besteht, auszuschließen (BGH NJW 2009, 928, 931; BVerfG 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08, NJW 2009, 2805, 2806).

  • BayObLG, 15.11.2022 - 206 StRR 289/22

    Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

  • BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11

    Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei

  • OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09

    Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2012 - 11 ME 113/12

    Öffentliches Singen oder Besprechen des Liedes "Ein junges Volk steht auf" i.R.e.

  • VG Saarlouis, 14.07.2014 - 1 K 507/13

    Versammlungsbeschränkungen wegen Art und Weise, nicht aber wegen des Inhalts

  • VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21

    Klage gegen die Äußerungen von Polizeibeamten zur Verwendung von Fahnen

  • VG Greifswald, 30.10.2019 - 10 A 178/18

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Verstoßes gegen die Pflicht nach BBG 2009 § 60

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2009 - 5 B 1265/09

    Demonstration gegen die Einweihung des Denkmals für die Opfer der

  • BayObLG, 12.04.2023 - 207 StRR 80/23

    Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung von (Hilfs-)Beweisanträgen und zur

  • AG Naumburg, 08.02.2021 - 10 Ds 113 Js 1/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht