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   BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06   

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BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06 (https://dejure.org/2006,18704)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06 (https://dejure.org/2006,18704)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 2 BvR 2226/06 (https://dejure.org/2006,18704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 223 StGB; § 224 StGB; § 17 Abs. 2 JGG
    Gebot der Schuldangemessenheit der Strafe (Jugendstrafe; gefährliche Körperverletzung); Willkürverbot (Schwere der Schuld); Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Voraussetzungen der Verhängung einer Jugendstrafe gem § 17 Abs 2 JGG wegen gefährlicher Körperverletzung

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Gebot der Schuldangemessenheit der Strafe; Gerechtes Verhältnis zwischen Strafmaß und Tatschwere sowie Schuldmaß des Täters; Überprüfungsmöglichkeit durch das Bundesverfassungsgericht; Verstoß gegen das Willkürverbot bei der Strafzumessung; Anzulegender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01

    Kein Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens bzw das Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06
    Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entferne sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).

    a) Ein Verstoß gegen das Willkürverbot kann neben einem Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens in Betracht kommen, soweit Gesichtspunkte der Strafzumessung in Rede stehen, die nicht das Verhältnis der Höhe der Strafe zum Maß des Verschuldens betreffen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 1667/91 -, juris).

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 1667/91

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Jugendstrafe

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06
    Der Beschwerdeführer hat eine gefährliche Körperverletzung begangen, die nach allgemeinem Strafrecht - dessen gesetzliche Wertung auch bei der Bemessung von Jugendstrafe nicht außer Betracht bleiben darf (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 1667/91 -, juris, m.w.N.) - mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe sanktioniert ist.

    a) Ein Verstoß gegen das Willkürverbot kann neben einem Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens in Betracht kommen, soweit Gesichtspunkte der Strafzumessung in Rede stehen, die nicht das Verhältnis der Höhe der Strafe zum Maß des Verschuldens betreffen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 1667/91 -, juris).

  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06
    Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entferne sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).
  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2178/98

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06
    Das Bundesverfassungsgericht kann nicht nachprüfen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 466/99 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2178/98 -, juris).
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 466/99
    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06
    Das Bundesverfassungsgericht kann nicht nachprüfen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 466/99 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2178/98 -, juris).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06
    Eine Verletzung des Willkürverbots liegt vor, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48, ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06
    Die Strafzumessung ist Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entferne sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 54, 100 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06
    Sie muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und zum Maß der Schuld des Täters stehen (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 25, 269 ; 50, 5 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06
    Das Bundesverfassungsgericht kann nicht nachprüfen, ob die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte in jeder Hinsicht zutreffend gewichtet worden sind oder ob eine andere Entscheidung näher gelegen hätte (vgl. BVerfGE 95, 96 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 1999 - 2 BvR 466/99 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2178/98 -, juris).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 2226/06
    Eine Verletzung des Willkürverbots liegt vor, wenn die den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegende Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48, ; 83, 82 ; 86, 59 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 36-IV-10
    Die Strafzumessung selbst ist grundsätzlich Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Verfassungsgerichtshofs entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entferne sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 617/07 - juris Rn. 3; Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 2226/06 - juris Rn. 3; Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 1178/06 - juris Rn. 11).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 57-IV-11

    Fehlende Substantiierung - keine Auseinandersetzung mit dem eine Verfahrensrüge

    Die Strafzumessung selbst ist grundsätzlich Sache der Tatgerichte und der Prüfung des Verfassungsgerichtshofs entzogen, es sei denn, die Strafzumessung entfernte sich so weit von dem Gedanken des gerechten Schuldausgleichs, dass sie sich als objektiv willkürlich erwiese (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 36IV-10; BVerfG, Beschluss vom 29. März 2007 - 2 BvR 617/07 - juris Rn. 3; Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 2 BvR 2226/06 - juris Rn. 3).
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