Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.05.2009

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   BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07   

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https://dejure.org/2009,559
BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07 (https://dejure.org/2009,559)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2009 - 2 BvR 310/07 (https://dejure.org/2009,559)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2009 - 2 BvR 310/07 (https://dejure.org/2009,559)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 3, 6 GG; § 93a BVerfGG; § 24b EStG

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Gewährung des Entlastungsbetrages nach § 24b EStG nur für Alleinerziehende unter gleichzeitigem Ausschluss von Steuerpflichtigen, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Haushaltsfreibetrags in Höhe des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende bei Zusammenleben mit Ehefrau und eigenen Kindern; Verfassungswidrige Benachteiligung von Ehepaaren mit Kindern bei Nichtgewährung eines Entlastungsbetrages wie bei alleinstehenden ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 24b; ; EStG § 32 Abs. 7; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtgewährung eines Haushaltsfreibetrages für einen verheirateten Steuerpflichtigen

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Entlastungsbetrags nur für Alleinstehende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende nicht zur Entscheidung angenommen

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer - Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für Ehepaare

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für Ehepaare

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinstehende

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerfreibetrag für Alleinerziehende ist verfassungsgemäß: Der Gesetzgeber darf sie gezielt entlasten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Regelung verfassungsgemäß

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Nur Unverheiratete nutzen Steuervorteile

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Freibetrag für Alleinerziehende verfassungsgemäß

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Freibetrag für Alleinerziehende und Verfassung

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Entlastungsbetrag auch für Eheleute

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende nicht zur Entscheidung angenommen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.7.2009)

    Steuerfreibetrag nur für Alleinerziehende ist rechtens

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 521
  • NJW 2009, 3019
  • FamRZ 2009, 1295
  • BStBl II 2009, 884
  • BStBl II 2010, 884
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07
    Das Bundesverfassungsgericht stellte mit Beschluss vom 10. November 1998 - 2 BvR 1057, 1226, 980/91 - (BVerfGE 99, 216) fest, dass die Vorschrift mit Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG unvereinbar war, soweit sie die in ehelicher Gemeinschaft lebenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern von der Gewährung des Haushaltsfreibetrages ausschloss.

    Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) anknüpft (vgl. BVerfGE 99, 216 ).

    Dies ist hingegen der Fall, wenn Ehepartner oder Eltern wegen ihrer Ehe oder Familie und deren Gestaltung von Steuerentlastungen ausgeschlossen werden (vgl. BVerfGE 12, 151 ; 99, 216 ).

    6 Abs. 1 GG garantiert zugleich eine Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist (stRspr, z.B. BVerfGE 21, 329 ; vgl. auch BVerfGE 61, 319 m.w.N.; 99, 216 ).

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07
    Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ; 117, 1 ).

    Durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).

    Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ) darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ).

    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07
    Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ) darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ).

    Ein strukturelles Vollzugsdefizit (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 110, 94 ) liegt, entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers, nicht vor.

    Nimmt sie gleichwohl keine weiteren Ermittlungen vor, so handelt es sich allenfalls um einen nicht zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelung führenden Vollzugsmangel (vgl. BVerfGE 84, 239 ).

  • FG Sachsen, 07.01.2016 - 6 K 1546/13

    Berücksichtigung von Betreuungskosten und Verpflegungsaufwendungen für die Kinder

    Keine Bedenken hat das BVerfG schließlich auch dagegen erkennen lassen, dass der Gesetzgeber der besonderen Belastungssituation Alleinerziehender durch den in § 24b EStG geregelten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Rechnung trägt (s. hierzu im Einzelnen Nichtannahmebeschluss vom 22. Mai 2009 2 BvR 310/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 1027; Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 362 ).
  • BFH, 05.02.2015 - III R 9/13

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Unwiderlegbare Vermutung der

    b) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BVerfG vom 22. Mai 2009  2 BvR 310/07, BStBl II 2009, 884.
  • BFH, 28.06.2012 - III R 26/10

    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten

    § 24b EStG ist verfassungsgemäß, ohne dass es darauf ankäme, ob die Vorschrift einer tatsächlichen Mehrbelastung Rechnung trägt oder allein der sozialen Förderung dient (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Mai 2009  2 BvR 310/07, BFH/NV 2009, 1578 nur Leitsatz, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 1027).
  • BFH, 27.05.2013 - III B 2/13

    Kein Anspruch auf Anwendung eines Splittingverfahrens auf (verwitwete)

    Keine Bedenken hat das BVerfG schließlich auch dagegen erkennen lassen, dass der Gesetzgeber der besonderen Belastungssituation Alleinerziehender durch den in § 24b EStG geregelten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Rechnung trägt (s. hierzu im Einzelnen Nichtannahmebeschluss vom 22. Mai 2009  2 BvR 310/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 1027; Senatsbeschluss in BFH/NV 2013, 362).
  • BFH, 17.10.2012 - III B 68/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem

    Das BVerfG hat insoweit keine Bedenken gegen die gesetzgeberische Entscheidung erkennen lassen, diese besondere Belastungssituation durch die in § 24b EStG geregelte Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu berücksichtigen (Nichtannahmebeschluss vom 22. Mai 2009  2 BvR 310/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 1027).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.07.2011 - 1 K 2232/06

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch im Jahre der Eheschließung

    Der Sachverhalt unterscheide sich insoweit von dem vom Bundesverfassungsgericht -BVerfG- und vom Bundesfinanzhof -BFH- zu entscheidenden Fall (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.05.2009 2 BvR 310/07, HFR 2009, 1027, im Anschluss an das BFH-Urteil vom 19.10.2006 III R 4/05, BFHE 215, 217, BStBl II 2007, 637), in dem sich Eheleute gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligt gefühlt und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt hätten, obwohl sie verheiratet gewesen seien und mit ihren Kindern gemeinsam in einem Haushalt gelebt hätten.

    So hat das BVerfG mit Nichtannahmebeschluss vom 22.05.2009 (2 BvR 310/07, HFR 2009, 1027) im Anschluss an die Entscheidung des BFH vom 19.10.2006 (III R 4/05, BFHE 215, 217, BStBl II 2007, 637) in der Gewährung des Entlastungsbetrags nach § 24b EStG nur für Alleinerziehende unter gleichzeitigem Ausschluss von Steuerpflichtigen, die die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung erfüllen, keine Verletzung von Grundrechten gesehen.

  • BFH, 17.09.2015 - III R 36/14

    Einkommensbesteuerung Alleinerziehender, wenn der andere Elternteil keinen

    Selbst für den Fall, dass eine solche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindernde Mehrbelastung tatsächlich bestehen sollte, räumt es dem Gesetzgeber bei der Festlegung der Höhe dieses Entlastungsbetrags einen Einschätzungsspielraum ein (BVerfG-Beschluss vom 22. Mai 2009  2 BvR 310/07, BStBl II 2009, 884, unter II.2.a bb; s. auch Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2012 III B 68/12, BFH/NV 2013, 362, Rz 24).
  • BFH, 25.10.2007 - III R 104/06

    Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Kind

    Der Senat hält daran fest, dass der Ausschluss des Entlastungsbetrages für einen Steuerpflichtigen, der mit einer anderen volljährigen Person eine Haushaltsgemeinschaft bildet --ausgenommen Kinder, für die ihm ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht oder Kinder i.S. des § 63 Abs. 1 Satz 1 EStG, die einen Dienst nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG leisten oder eine Tätigkeit nach § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG ausüben--, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 III R 4/05, BFHE 215, 217, BStBl II 2007, 637 --Verfassungsbeschwerde anhängig, 2 BvR 310/07--; Senatsbeschluss vom 10. Mai 2007 III B 6/07, BFH/NV 2007, 1647).
  • BFH, 11.05.2023 - III R 9/22

    Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG -

    In diesem Sinne hat das BVerfG durch Beschluss vom 22.05.2009 - 2 BvR 310/07 (BVerfGK 15, 521) eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich dagegen richtete, dass der Entlastungsbetrag gemäß § 24b EStG nur für Alleinerziehende gilt.
  • VerfGH Bayern, 19.10.2017 - 17-VII-14

    Widerruf der Lehrbefugnis und der Bestellung zum außerplanmäßigen Professor

    Es liegt innerhalb der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers, derartige atypische Sonderfälle, deren Härten sich im Übrigen in der Regel bei einer wiederholten Abhaltung von Lehrveranstaltungen abmildern dürften, außer Betracht zu lassen (VerfGHE 52, 79/85; BVerfG vom 22.5.2009 BVerfGK 15, 521/532).
  • FG Niedersachsen, 23.01.2013 - 3 K 12326/12

    Begründung einer unwiderlegliche Vermutung der Haushaltszugehörigkeit durch die

  • FG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 11 K 4253/08

    Abzugsfähigkeit der Kosten der im Rahmen einer erstmaligen Berufsausbildung

  • BFH, 11.08.2016 - III B 88/16

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags in den Jahren 2011 und

  • FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 467/09

    Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Erststudium als vorweggenommene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 12 A 1814/09

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners eines in einer

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 2352/10

    Verfassungsmäßigkeit des Nichtabzugs der Kosten für Besuchsfahrten eines beim

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 2240/04   

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https://dejure.org/2009,5374
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Einräumung eines Freibetrages in Höhe von 2871 EUR wegen Nichtbeachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch den Gesetzgeber betreffend die Neuregelung des Haushaltsfreibetrages

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 7

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 7
    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung eines Freibetrages bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 2003 mangels hinreichender Darlegung eines Verfassungsverstoßes durch finanzgerichtliche Entscheidungen

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Nichtgewährung eines Haushaltsfreibetrags für Ehegatten im Veranlagungszeitraum 2003; Anforderungen an Verfassungsbeschwerdebegründung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Familienleistungsausgleich ? Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende nicht zur Entscheidung angenommen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende nicht zur Entscheidung angenommen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Freibetrag für Alleinerziehende verfassungsgemäß

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende nicht zur Entscheidung angenommen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 1510
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 2240/04
    Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob dem Beschwerdeführer für den Veranlagungszeitraum 2003 ein Freibetrag in Höhe von 2.871 EUR (entspricht 5.616 DM) einzuräumen war, weil der Gesetzgeber die Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 - 2 BvR 1057, 1226, 980/91 - (BVerfGE 99, 216) betreffend die Neuregelung des Haushaltsfreibetrages gemäß § 32 Abs. 7 EStG in der seinerzeit geltenden Fassung nicht beachtet habe.
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 2240/04
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht entgegen, dass der Beschwerdeführer sich nicht mit den von ihm angegriffenen Entscheidungen und deren Begründung dergestalt auseinandergesetzt hat, dass beurteilt werden könnte, ob sie mit dem Grundgesetz im Einklang stehen (vgl. BVerfGK 8, 249 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 2240/04
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG sind nicht erfüllt; die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
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