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   BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06   

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BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06 (https://dejure.org/2007,209)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06 (https://dejure.org/2007,209)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 2007 - 2 BvR 2273/06 (https://dejure.org/2007,209)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB
    Unerlaubtes (Sich) Entfernen von Unfallort (keine Erstreckung des Abs. 2 Nr. 2 auf Fälle des unvorsätzlichen Entfernens; "Unfallflucht"); verfassungsrechtliches Analogieverbot (Bestimmtheitsgebot; Auslegung; Wortlautgrenze; Adressatensicht; keine Korrektur von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 2 Abs 1 und Art 103 Abs 2 GG durch Verurteilung nach § 142 Abs 2 Nr 2 StGB bei unvorsätzlichem Entfernen vom Unfallort

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Strafbare Unfallflucht bei unvorsätzlichem Entfernen vom Unfallort

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen und den Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von noch neun Monaten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Gleichsetzung des gesetzlich geregelten unvorsätzlichen Entfernens vom ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gleichsetzung des Vorganges des unvorsätzlichen Entfernens vom Unfallort mit dem berechtigten oder entschuldigten Entfernen verstößt gegen das Analogieverbot, Art. 103 Abs.2 GG

  • RA Kotz

    Unfallflucht - verbotswidriges Überholen in Baustelle mit Rollsplitt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142 Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 103 Abs. 2
    Auslegung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsatzlose Unfallflucht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem Sich-Entfernen vom Unfallort

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem Sich-Entfernen vom Unfallort

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    § 142 StGB
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bei Fahrerflucht können Aussagen gefährlich werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht - Bundesverfassungsgericht schränkt Strafbarkeit ein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht - Strafbarkeit wird eingeschränkt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem Sich-Entfernen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.3.2007)

    Keine Strafe wegen "Fahrerflucht" bei nicht bemerktem Unfall

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Unfallflucht - Mache ich mich strafbar, wenn ich nach Verlassen des Unfallortes vom Unfall Kenntnis erlange und mich dann von einem anderen Ort entferne?

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unvorsätzliches Sich-Entfernen ist kein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rollsplit-Fall

    § 142 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Unvorsätzliches Sich-Entfernen vom Unfallort; Nachholpflicht; Analogieverbot

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Pflicht zur Nachholung von Feststellungen bei unvorsätzlichem Verlassen des Unfallorts?

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Strafbarkeit gem. § 142 StGB wegen unvorsätzlichen Entfernens vom Unfallort (Janique Brüning; ZIS 2007, 317)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrerflucht - Strafbarkeit eingeschränkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 442
  • NJW 2007, 1666
  • NZV 2007, 368
  • DVBl 2007, 566
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 196/62

    Begehen einer Unfallflucht durch erneutes Verlassen der Unfallstelle nach

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06
    Die zu § 142 StGB a.F. ergangene Rechtsprechung (vgl. BGHSt 14, 89 ; 18, 114 ) habe zudem ausdrücklich den Fall einer erst späteren Kenntniserlangung von der eigenen Unfallbeteiligung als Beispiel einer "erlaubten oder entschuldigten" Weiterfahrt bezeichnet; diese Rechtsprechung habe der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 142 StGB durch das 13. Strafrechtsänderungsgesetz berücksichtigen wollen (vgl. BTDrucks 7/2434, S. 4).

    Einer solchen Auslegung, die ähnlich bereits in der früheren Rechtsprechung vertreten wurde (vgl. BGHSt 14, 89 ; 18, 114 ), steht nicht von vornherein entgegen, dass sich der Unfallbeteiligte seit der Neufassung des § 142 StGB durch das 13. Strafrechtsänderungsgesetz bereits strafbar macht, sobald er den Unfallort verlässt (so aber BGHSt 28, 129 ), zumal der Begriff des Unfallorts - der sich hier über eine durch den Überholvorgang bestimmte größere Distanz erstreckt - der Konkretisierung durch die Rechtsprechung bedarf.

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06
    Die Reichweite des strafrechtlichen Analogieverbots ist bereits Gegenstand bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen gewesen (vgl. BVerfGE 92, 1 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 92, 1 m.w.N.) enthält die Regelung des Art. 103 Abs. 2 GG nicht nur ein Rückwirkungsverbot für Strafvorschriften.

  • BGH, 20.01.1960 - 4 StR 292/59

    Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfall - Wie weit muss ich von der Unfallstelle

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06
    Die zu § 142 StGB a.F. ergangene Rechtsprechung (vgl. BGHSt 14, 89 ; 18, 114 ) habe zudem ausdrücklich den Fall einer erst späteren Kenntniserlangung von der eigenen Unfallbeteiligung als Beispiel einer "erlaubten oder entschuldigten" Weiterfahrt bezeichnet; diese Rechtsprechung habe der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 142 StGB durch das 13. Strafrechtsänderungsgesetz berücksichtigen wollen (vgl. BTDrucks 7/2434, S. 4).

    Einer solchen Auslegung, die ähnlich bereits in der früheren Rechtsprechung vertreten wurde (vgl. BGHSt 14, 89 ; 18, 114 ), steht nicht von vornherein entgegen, dass sich der Unfallbeteiligte seit der Neufassung des § 142 StGB durch das 13. Strafrechtsänderungsgesetz bereits strafbar macht, sobald er den Unfallort verlässt (so aber BGHSt 28, 129 ), zumal der Begriff des Unfallorts - der sich hier über eine durch den Überholvorgang bestimmte größere Distanz erstreckt - der Konkretisierung durch die Rechtsprechung bedarf.

  • BGH, 30.08.1978 - 4 StR 682/77

    Auch der Unfallbeteiligte, der sich in Unkenntnis des Unfalls vom Unfallort

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06
    aa) Nach mehreren divergierenden obergerichtlichen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 30. August 1978 (BGHSt 28, 129 ff. = NJW 1979, S. 434 f.) diese Gleichsetzung bejaht.

    Einer solchen Auslegung, die ähnlich bereits in der früheren Rechtsprechung vertreten wurde (vgl. BGHSt 14, 89 ; 18, 114 ), steht nicht von vornherein entgegen, dass sich der Unfallbeteiligte seit der Neufassung des § 142 StGB durch das 13. Strafrechtsänderungsgesetz bereits strafbar macht, sobald er den Unfallort verlässt (so aber BGHSt 28, 129 ), zumal der Begriff des Unfallorts - der sich hier über eine durch den Überholvorgang bestimmte größere Distanz erstreckt - der Konkretisierung durch die Rechtsprechung bedarf.

  • OLG Hamm, 12.09.2006 - 3 Ss 297/06

    Verwerfung einer Revision als unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. September 2006 - 3 Ss 297/06 - und das Urteil des Amtsgerichts Herford vom 29. März 2006 - 3 Cs 13 Js 1891/05 - 173/06 - verletzen den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes.
  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    cc) Auch im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB könnte eine solche Ausdehnung des Schutzzwecks des § 299 Abs. 2 StGB ohne gesetzliche Grundlage bedenklich sein (vgl. hierzu BVerfG NJW 2007, 1666 ff.; Saliger/Gaede aaO 63 f.).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Mit dem Wortlaut des Gesetzes (vgl. dazu BVerfG NJW 2007, 1666) ist es daher ohne Weiteres vereinbar, die Bewegung des Unfallbeteiligten vom Unfallort weg als einheitlichen Vorgang zu begreifen, der insgesamt den Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB verwirklicht (dieses Verständnis liegt auch dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.5.1993, BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1, zugrunde), auch wenn der Tatbestand bereits dann vollendet ist, wenn andere Unfallbeteiligte oder feststellungsbereite Dritte keinen Bezug mehr des wartepflichtigen Täters zum unmittelbaren Unfallgeschehen herstellen können (LK-Geppert, StGB, 12. Aufl., § 142 Rn. 54 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Das Bestimmtheitsgebot verlangt daher, Strafnormen so zu fassen, dass die Normadressaten im Regelfall bereits anhand deren Wortlauts voraussehen können, ob ein Verhalten strafbar ist oder nicht, und in Grenzfällen wenigstens das Risiko einer Bestrafung erkennbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 2007 - 2 BvR 2273/06, NJW 2007, 1666).
  • BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10

    Unerlaubtes Sich Entfernen vom Unfallort (Begriff des Unfallorts; Tatvorsatz;

    Auch eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB scheidet aus, da das unvorsätzliche Verlassen des Unfallorts nicht vom Wortlaut der Norm erfasst wird (BVerfG, NZV 2007, 368).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 583/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von nicht bloß unerheblichem

    Einer Anwendung des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB auf solche Fälle steht das Analogieverbot entgegen (vgl. zum unvorsätzlichen Entfernen vom Unfallort BGH, Beschluss vom 15. November 2010 - 4 StR 413/10, NStZ 2011, 209, 210 im Anschluss an BVerfG, NJW 2007, 1666).
  • BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 1404/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten Kudamm-Raser-Fall

    Der Gesetzgeber hat zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er ein bestimmtes Rechtsgut, dessen Schutz ihm wesentlich und notwendig erscheint, gerade mit den Mitteln des Strafrechts verteidigen will (vgl. BVerfGE 130, 1 ; 153, 310 ; BVerfGK 10, 442 ; 14, 177 ).
  • BGH, 05.07.2022 - StB 7/22

    BGH entscheidet zur Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit und Bestechung von

    Für den Mandatsbegriff ist kein abweichender, insbesondere kein engerer herkömmlicher Sprachsinn ersichtlich (s. etwa Duden, Onlinewörterbuch, abrufbar unter https://www.duden.de/rechtschreibung/Mandat: "Auftrag, den Abgeordnete durch eine Wahl erhalten haben" sowie "auf einer Wahl beruhendes Amt eines Abgeordneten mit Sitz und Stimme im Parlament"; zum Verhältnis von allgemeinsprachlicher Bedeutung und juristischem Sprachgebrauch vgl. im Übrigen BVerfG, Beschluss vom 19. März 2007 - 2 BvR 2273/06, NJW 2007, 1666 Rn. 20; BGH, Beschluss vom 3. Februar 1960 - 4 StR 562/59, BGHSt 14, 116, 118; Simon, Gesetzesauslegung im Strafrecht, 2005, S. 82 f.; MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl., § 1 Rn. 87; Schönke/Schröder/ Hecker, StGB, 30. Aufl., § 1 Rn. 37).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07

    Keine Unfallflucht, wenn bei Kenntniserlangung vom Unfall kein zeitlicher und

    Diese Gleichsetzung ist jedoch mit dem möglichen Wortsinn der Begriffe "berechtigt oder entschuldigt" nicht vereinbar und verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 2007 in: NJW 2007, 1666, 1667 f.).

    Da sich der Senat aber der vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 19. März 2007 (NJW 2007, 1666) vertretenen Auffassung anschließt, kommt eine Vorlegung gemäß § 121 Abs. 2 GVG nicht in Betracht (vgl. BGHSt 44, 171, 173; Hannich in: KK-StPO, 5. Auflage, § 121 GVG Rn. 26).

  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 177/16

    Verschweigen von für die Einbürgerung unbeachtlichen Verurteilungen straflos

    Der Wortlaut ist so zu fassen, dass die Normadressaten im Regelfall bereits anhand des Wortlauts der gesetzlichen Vorschrift voraussehen können, ob ein Verhalten strafbar ist oder nicht (BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09, BVerfGE 126, 170, 195 und vom 19. März 2007 - 2 BvR 2273/06, NJW 2007, 1666).
  • OLG Rostock, 07.05.2010 - 7 U 67/09

    Zulässigkeit der weiteren Verwendung imprägnierter Eizellen nach dem Tode des

    Die Regelung verpflichtet den Gesetzgeber auch, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Anwendungsbereich und Tragweite der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfG NJW 2007, 1666 ).
  • OLG Hamburg, 27.03.2009 - 3-13/09

    Unfallflucht: Kenntniserlangung von der Unfallbeteiligung nach Verlassen des

  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale;

  • BVerfG, 16.08.2021 - 2 BvR 972/21

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetruges

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2016 - L 9 KR 144/16

    Häusliche Krankenpflege - Haushalt - sonstiger geeigneter Ort - (einfache)

  • OLG München, 08.05.2007 - 6 St 1/07

    Verfassungsmäßiger Straftatbestand der Unterstützung ausländischer

  • KG, 05.06.2014 - 22 U 90/13

    Haustürgeschäfts-AGB: Wirksamkeit eines vereinbarten ausländischen

  • LG Arnsberg, 11.09.2014 - 6 Qs 81/14

    Unerlaubtes Entfernen, räumliche Entfernung, Rückkehr, nochmaliges Entfernen

  • OLG Köln, 19.12.2007 - 2 Ws 683/07

    Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil

  • OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2-14/11

    Strafurteil: Fehlen eines Schuld- und Rechtsfolgenausspruchs; Feststellungen zum

  • OLG Oldenburg, 03.06.2009 - 2 SsBs 47/09

    Abfallmakler als auskunftspflichtige Person i.S. von § 8 Abs. 2 Düngemittelgesetz

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