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   BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 2332/99, 2 BvR 2376/99   

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https://dejure.org/2000,8660
BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 2332/99, 2 BvR 2376/99 (https://dejure.org/2000,8660)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.2000 - 2 BvR 2332/99, 2 BvR 2376/99 (https://dejure.org/2000,8660)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 2332/99, 2 BvR 2376/99 (https://dejure.org/2000,8660)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 2332/99
    Die Beschwerdeführer hätten deshalb vor Einlegung ihrer Verfassungsbeschwerde Abhilfe zunächst durch diesen außerordentlichen Rechtsbehelf im fachgerichtlichen Verfahren suchen müssen (vgl. BVerfGE 63, 77 ).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 2332/99
    Sie sind im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität unzulässig (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 1996 - 2 BvR 662/95 -, NJW 1997, S. 46 und vom 7. Dezember 1998 - 2 BvR 214/98 -).
  • BVerfG, 09.11.2000 - 1 BvR 933/97

    Zur Zulassung der weiteren Beschwerde in Notarkostensachen nach Gegenvorstellung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt es bei offenkundiger Verletzung rechtlichen Gehörs durch ein Fachgericht von Verfassungs wegen nahe, die Gegenvorstellung zuzulassen (vgl. schon BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; 63, 77 ; 69, 233 ; 70, 180 ; 73, 322 ; in jüngerer Zeit etwa Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1995 - 2 BvR 2119/94 -, 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1995 - 1 BvR 1822/94 -, 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95, 2 BvR 3000/95 -, 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 2332/99, 2376/99 -, 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2000 - 2 BvR 1245/00 -).
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