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   BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10   

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https://dejure.org/2011,10954
BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10 (https://dejure.org/2011,10954)
BVerfG, Entscheidung vom 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10 (https://dejure.org/2011,10954)
BVerfG, Entscheidung vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 (https://dejure.org/2011,10954)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 176 GVG, § 33a StPO, § 116 Abs 1 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Gebot der Rechtswegerschöpfung <§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG> fordert Erhebung der Anhörungsrüge 130 StVollzG, § 33a StPO> bei Indizien für Gehörsverstoß - hier: mögliche Gehörsverletzung durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 116 Abs 1 StVollzG trotz ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Fesselung eines sicherungsverwahrten Beschwerdeführers während der mündlichen Verhandlung in einem Verwaltungsrechtsstreit

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Gebot der Rechtswegerschöpfung <§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG> fordert Erhebung der Anhörungsrüge bei Indizien für Gehörsverstoß - hier: mögliche Gehörsverletzung durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 116 Abs 1 StVollzG trotz ungeklärter Rechtsfrage - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Gebot der Rechtswegerschöpfung <§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG> fordert Erhebung der Anhörungsrüge bei Indizien für Gehörsverstoß - hier: mögliche Gehörsverletzung durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 116 Abs 1 StVollzG trotz ungeklärter Rechtsfrage - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 116 Abs. 1
    Zulässigkeit der Fesselung eines sicherungsverwahrten Beschwerdeführers während der mündlichen Verhandlung in einem Verwaltungsrechtsstreit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 392
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10
    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge (vgl. BVerfGE 122, 190 ).

    Die Rechtsbeschwerde warf bei der gebotenen am recht verstandenen Interesse des Beschwerdeführers orientierten Auslegung (vgl. BVerfGE 122, 190 ) die Frage auf, ob die - hinsichtlich der beanstandeten Fortdauer der Fesselung während der mündlichen Verhandlung entscheidungstragende - Annahme des Landgerichts zutrifft, dass der Vorsitzende eines Verwaltungsgerichts kraft seiner Sitzungsgewalt die Entfesselung des Beschwerdeführers hätte anordnen können.

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10
    a) Allerdings verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht, auf jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich einzugehen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 96, 205 ; stRspr).
  • LG Hildesheim, 18.12.2006 - 23 StVK 566/06

    Angeklagter; Anordnung; Anstaltsleiter; Anweisung; Aufsichtsbehörde; Befugnis;

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10
    Wird aber die Fesselung für die Dauer einer Ausführung zu einem Gerichtstermin als besondere Sicherungsmaßnahme nach § 88 StVollzG von der Justizvollzugsanstalt angeordnet, in der der Strafgefangene inhaftiert ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 15. Juli 1991 - 1 VAs 15/90 -, ZfStrVo 1992, S. 68; LG Hildesheim, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 23 StVK 566/06 -, juris), so versteht sich nicht von selbst, dass in jeder Gerichtsverhandlung, die von einer solchen Anordnung erfasst sein kann, der Vorsitzende befugt ist, eine solche von der Justizvollzugsanstalt angeordnete Fesselung aufzuheben (vgl., eine derartige Befugnis verneinend, Nagel, a.a.O. S. 233 f., mit dem Hinweis auf fehlende Klärung in Rechtsprechung und Literatur).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1147/05

    Recht auf ein faires Verfahren; Wiedereinsetzung bei der Rechtsbeschwerde (vom

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10
    Die Rechtsbeschwerde war bei der gebotenen interessengerechten Auslegung nicht - jedenfalls nicht offensichtlich - schon aus formalen Gründen unzulässig (vgl. im Übrigen zum verfassungsrechtlich gebotenen Umgang mit Rechtsbeschwerden, deren Unzulässigkeit auf Fehlern des protokollierenden Rechtspflegers beruht, und zu dessen Aufgabe, auf die Beseitigung von Formfehlern bei den von ihm aufgenommenen Rechtsbeschwerden hinzuwirken, BVerfGK 8, 303 , m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10
    Die Verfassungsbeschwerde, die die Fesselung des sicherungsverwahrten Beschwerdeführers während der mündlichen Verhandlung in einem Verwaltungsrechtsstreit betrifft, wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Anhörungsrüge); Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10
    Eine Anhörungsrüge ist in einem solchen Fall vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erforderlich, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, dass entscheidungserhebliches Vorbringen des Beschwerdeführers nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen oder erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 6, m.w.N.).
  • OLG Celle, 15.07.1991 - 1 VAs 15/90
    Auszug aus BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10
    Wird aber die Fesselung für die Dauer einer Ausführung zu einem Gerichtstermin als besondere Sicherungsmaßnahme nach § 88 StVollzG von der Justizvollzugsanstalt angeordnet, in der der Strafgefangene inhaftiert ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 15. Juli 1991 - 1 VAs 15/90 -, ZfStrVo 1992, S. 68; LG Hildesheim, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 23 StVK 566/06 -, juris), so versteht sich nicht von selbst, dass in jeder Gerichtsverhandlung, die von einer solchen Anordnung erfasst sein kann, der Vorsitzende befugt ist, eine solche von der Justizvollzugsanstalt angeordnete Fesselung aufzuheben (vgl., eine derartige Befugnis verneinend, Nagel, a.a.O. S. 233 f., mit dem Hinweis auf fehlende Klärung in Rechtsprechung und Literatur).
  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56

    Anfechtbarkeit der Anordnung des Vorsitzenden betreffend die Aufrechterhaltung

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10
    Zwar fällt, soweit ein Richter im Rahmen seiner Zuständigkeiten als Haftrichter oder Leiter einer strafgerichtlichen Verhandlung befugt ist, die Fesselung eines Gefangenen anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 489/56 -, NJW 1957, S. 271; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 1 Ws 25/06, NStZ 2007, S. 479; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO und GVG, 26. Auflage 2006 ff., § 119 StPO Rn. 67; Nagel, in: NStZ 2001, S. 233), selbstverständlich auch die Aufhebung oder Änderung einer solchen Anordnung in die Zuständigkeit des betreffenden Richters.
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07

    Anhalten von Haftpost (grob unrichtige Darstellung von Anstaltsverhältnissen;

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10
    Um eine Fallgestaltung, deren Singularität einen Klärungsbedarf ausschloss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2009 - 2 BvR 2279/07 - StraFo 2009, S. 379 ) handelte es sich ebenfalls nicht.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10
    a) Allerdings verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG die Gerichte nicht, auf jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich einzugehen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 96, 205 ; stRspr).
  • OLG Dresden, 15.02.2006 - 1 Ws 25/06
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Art. 103 Abs. 1 GG ist nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 47, 182 ; 96, 205 ; BVerfGK 18, 392 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    Eine Anhörungsrüge ist vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde deswegen erst, dann allerdings zwingend zu erheben, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, dass entscheidungserhebliches Vorbringen nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen oder erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie

    Betrifft die Anordnung, wie hier, die Vorführung eines Gefangenen zu einem Gerichtstermin, so kommt erschwerend noch hinzu, dass die Fesselung während der Dauer eines Gerichtstermins die Rechtsverteidigung des Betroffenen behindern kann, beispielsweise dadurch, dass das Anfertigen von Notizen erschwert oder unmöglich gemacht wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 -, juris).
  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2407/10

    Rechtswegerschöpfung (Anhörungsrüge); rechtliches Gehör; Begründungspflicht

    Eine Anhörungsrüge ist in einem solchen Fall vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde erforderlich, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, dass entscheidungserhebliches Vorbringen des Beschwerdeführers nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen oder erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 -, juris, Rn. 4, BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 6, m. w. N.).
  • BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11

    Freiheitsgrundrecht (Richtervorbehalt im Maßregelvollzug: Einfluss und Verhalten

    Gleichwohl können besondere Umstände darauf hindeuten, dass ein Gehörsverstoß durch eine nicht hinreichende Erwägung entscheidungserheblichen Vorbringens eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 -, juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 5).
  • LSG Sachsen, 30.04.2013 - L 8 AS 702/13
    Abgesehen davon, dass die Gerichte nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (BVerfG, Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris RdNr. 44; Beschluss vom 01.02.1978 - 1 BvR 426/77 - juris RdNr. 16; Beschluss vom 03.10.1961 - 2 BvR 4/60 - juris RdNr. 59), sondern dem Anspruch auf rechtliches Gehör vielmehr bereits dann ausreichend Rechnung getragen ist, wenn die Begründung der Entscheidung auf das für das Verfahren wesentliche und nach Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserhebliche Vorbringen eingeht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12 - juris RdNr. 15; Kammerbeschluss vom 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10 - juris RdNr. 4; Kammerbeschluss vom 24.07.2008 - 2 BvR 610/08 - juris RdNr. 6), ist der Begründung der Anhörungsrüge nicht zu entnehmen, mit welcher konkreten Argumentation der Antragstellerin sich der Senat in der angegriffenen Entscheidung nicht auseinandergesetzt haben soll.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 100/20

    Verfassungsbeschwerde gegen strafvollzugsrechtliche Entscheidungen im

    Ein Gehörsverstoß kommt in einem solchen Fall in Betracht, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, dass entscheidungserhebliches Vorbringen des Beschwerdeführers nicht in der gebotenen Weise zur Kenntnis genommen oder erwogen worden ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10, BVerfGK 18, 392 = juris, Rn. 4, und vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10, juris, Rn. 5).
  • SG Frankfurt/Main, 09.08.2013 - S 9 AS 782/12

    Sozialgerichtliches Verfahren: Anhörungsrüge; Voraussetzung der Annahme einer

    Demgegenüber sind die Gerichte nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen ( BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - juris RdNr. 44; Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - juris RdNr. 16; Beschluss vom 3. Oktober 1961 - 2 BvR 4/60 - juris RdNr. 59), sondern dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist vielmehr bereits dann ausreichend Rechnung getragen ist, wenn die Begründung der Entscheidung auf das für das Verfahren wesentliche und nach Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserhebliche Vorbringen eingeht ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. November 2012 - 1 BvR 1526/12 - juris RdNr. 15; Kammerbeschluss vom 19. April 2011 - 2 BvR 2374/10 - juris RdNr. 4; Kammerbeschluss vom 24. Juli 2008 - 2 BvR 610/08 - juris RdNr. 6).
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