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   BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 2388/06   

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https://dejure.org/2006,6204
BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 2388/06 (https://dejure.org/2006,6204)
BVerfG, Entscheidung vom 05.12.2006 - 2 BvR 2388/06 (https://dejure.org/2006,6204)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 2 BvR 2388/06 (https://dejure.org/2006,6204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Rechte des Angeklagten durch die Gewährung von Akteneinsicht für die geschädigte Bank; Beschränkung der Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts auf die Verletzung von Grundrechten

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 406 e Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 406 e Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Akteneinsicht an den Verletzten einer Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1052
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Düsseldorf, 05.02.2002 - X Qs 10/02

    Anspruch auf Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft ;

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 2388/06
    Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die Verfolgung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche ein schutzwürdiges Interesse des Verletzten einer Straftat, das zu Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt nach § 406 e Abs. 1 Satz 1 StPO berechtigt (vgl. BTDrucks 10/6124, S. 2; siehe hierzu auch Kiethe, wistra 2006, S. 50, 52; LG Düsseldorf, wistra 2003, S. 239).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 2388/06
    Der Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts unterliegen diese Entscheidungen nur insoweit, als ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung in Frage steht (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 02.12.2015 - 1 BvQ 47/15

    Akteneinsichtsrecht für den Verletzten einer Straftat (Einsicht in die Anklage

    Die Prüfung des Bundesverfassungsgerichts beschränkt sich darauf, ob die Auslegung und Anwendung des § 406e StPO grundrechtliche Positionen der Betroffenen - hier: des Antragstellers - außer Acht lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2006 - 2 BvR 2388/06 -, NJW 2007, S. 1052 ).
  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

    Da es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, fachgerichtliche Entscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, ist Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Prüfung allein, ob bei der Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht grundrechtliche Positionen des Beschwerdeführers außer Acht gelassen wurden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2006 - 2 BvR 2388/06 -, NJW 2007, S. 1052 ).
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

    Für diese Sichtweise spricht zudem das in § 406e der Strafprozessordnung verbürgte Recht des Verletzten auf Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt, das die Prüfung ermöglichen soll, ob und in welchem Umfang zivilrechtliche Ansprüche mit Erfolgsaussicht geltend gemacht werden können (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg 21. März 2012 - 2 Ws 11/12 ua. - Rn. 22, wistra 2012, 397; zur Einsicht in strafrechtliche Ermittlungsakten vgl. BVerfG 5. Dezember 2006 - 2 BvR 2388/06 - NJW 2007, 1052) .
  • BayObLG, 30.04.2019 - 3 O 7479/17

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

    (2) Wird durch die Gewährung von Akteneinsicht in Grundrechte der Betroffenen eingegriffen, sind diese in der Regel anzuhören (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2006, 2 BvR 67/06, NJW 2007, 1052 Rn. 9 m. w. N.).

    Die mit der Akteneinsicht beauftragten Rechtsanwälte standen als Organ der Rechtspflege in der Pflicht, ihrer Mandantin nur die Auskünfte zukommen zu lassen, die zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Beschwerdeführer dringend erforderlich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2006, 2 BvR 2388/06, NJW 2007, 1052 [juris Rn. 8]).

  • OLG Hamburg, 11.11.2022 - 6 Ws 74/22
    Grundsätzlich kommt den durch § 406e Abs. 2 S. 1 StPO geschützten Interessen des Beschuldigten in einem Verfahren hohes Gewicht zu, weil die Gewährung von Akten­einsicht einen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verfassungs­rechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.12.2006 - 2 BvR 2388/06).

    Auch wenn die Einhaltung dieser Zusage nicht erzwungen und ein Verstoß nicht sank­tioniert werden könnte, ist diese Zusage des Nebenklägervertreters als Organ der Rechtspflege (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 05.12.2006 - 2 BvR 2388/06) nicht von vornherein ohne jede Bedeutung (siehe auch BeckOK StPO/Weiner, a. a. O., Rdnr. 13), sondern kann im Rahmen der Gesamtabwägung mitberücksichtigt werden.

  • LG Zweibrücken, 16.12.2009 - Qs 127/09

    Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer

    Da die Gewährung von Akteneinsicht nach § 406e StPO in das Grundrecht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eingreift, ist aber eine sorgfältige Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände erforderlich (Anschluss BVerfG, 5. Dezember 2006, 2 BvR 2388/06, NJW 2007, 1052).

    11 bb) Die Gewährung von Akteneinsicht nach § 406 e StPO setzt, weil sie in das Grundrecht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG eingreift, eine sorgfältige Abwägung aller entscheidungserheblichen Umstände voraus (BVerfG, NJW 2007, 1052, 1053 ff.).

  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 156/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung von Akteneinsicht im

    Bei der Entscheidung darüber, ob einem Rechtsanwalt in einem Strafverfahren gemäß § 406e Abs. 1 StPO Akteneinsicht für einen - vermeintlich - Geschädigten zu gewähren ist, haben die Fachgerichte zu prüfen, ob es sich bei dem Mandanten um einen "Verletzten" im Sinne der Vorschrift handelt, ob ein berechtigtes Interesse dargelegt ist und entgegenstehende Interessen von Beschuldigten diese Interessen nicht überwiegen.Zu den schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten zählt auch sein Interesse an der Geheimhaltung persönlicher Daten (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2006 - 2 BvR 2388/06 - NJW 2007, 1052, 1053).
  • LG Stralsund, 11.07.2008 - 26 Qs 177/08

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Geschädigten bei Urheberrechtsverletzung

    Das Interesse der Geschädigten an der Akteneinsicht kann dabei auch in der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche liegen (BVerfG, Beschl. v. 05.12.2006, Az. 2 BvR 2388/06; LG Stralsund, StraFO 06, 76).
  • BayObLG, 08.09.2023 - 101 VA 117/23

    Akteneinsichtsrecht der früheren Partei eines Zivilprozess - Sachentscheidung des

    Die mit der Akteneinsicht beauftragten Rechtsanwälte stehen als Organ der Rechtspflege in der Pflicht, ihrer Mandantin nur diejenigen Auskünfte zukommen zu lassen, die zur Verfolgung ihrer zivilrechtlichen Interessen dringend erforderlich sind (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2006, 2 BvR 2388/06, NJW 2007, 1052 [juris Rn. 8]).
  • AG Bonn, 05.06.2014 - 52 Gs 177/14
    Nach einem weiteren Verständnis des Verletztenbegriffs ist Verletzter auch der durch eine Straftat nur mittelbar Geschädigte (vgl. zum Streitstand BVerfG NJW 2007, 1052, 1053; BVerfG NJW 2003, 501, 503).

    Ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht besteht insbesondere, wenn diese der Prüfung der Frage dienen soll, ob oder in welchem Umfang der Verletzte gegen den Beschuldigten bürgerlich rechtliche Ansprüche geltend machen kann (BVerfG, NJW 2007, 1052, 1053).

  • VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 162/18

    Parallelentscheidung

  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 VA 63/19

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer vollzogenen

  • LG Duisburg, 27.11.2009 - 34 AR 4/09

    Strafprozessualer Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen

  • LG Bielefeld, 10.06.2009 - 2 Qs 224/09

    Akteneinsicht in Ermittlungsverfahren bezüglich Filesharing

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