Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 20.09.2018

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16   

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https://dejure.org/2016,47780
BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16 (https://dejure.org/2016,47780)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16 (https://dejure.org/2016,47780)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16 (https://dejure.org/2016,47780)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG; § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG; § 34 StPO; § 32 BbgJVollzG; § 34 Abs. 4 BbgJVollzG
    Willkürliche Versagung wirksamen Eilrechtsschutzes im Strafvollzug (Antrag auf Langzeitbesuche und auf Freistellung von der Arbeit; Verbot objektiver Willkür; Pflicht zur Begründung auch unanfechtbarer Entscheidungen bei Antragsablehnung; Willkürverstoß bei fehlender ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend die Zurückweisung von Anträgen eines Strafgefangenen auf Erlass einstweiliger Anordnungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 32 Abs 1 S 1 JVollzG BB, § 32 Abs 3 JVollzG BB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch unzureichend begründete Ablehnung von strafvollzugsrechtlichem Eilrechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Langzeitbesuchen eines Häftlings in Anwesenheit des Pfarrers oder eines Sozialarbeiters

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Langzeitbesuchen eines Gefangenen zur Pflege der familiären Kontakte ohne Aufsicht

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch unzureichend begründete Ablehnung von strafvollzugsrechtlichem Eilrechtsschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Langzeitbesuchen eines Häftlings in Anwesenheit des Pfarrers oder eines Sozialarbeiters

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Langzeitbesuchen eines Gefangenen zur Pflege der familiären Kontakte ohne Aufsicht

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Langzeitbesuchen eines Häftlings in Anwesenheit des Pfarrers oder eines Sozialarbeiters

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Langzeitbesuchen eines Gefangenen zur Pflege der familiären Kontakte ohne Aufsicht

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch unzureichend begründete Ablehnung von strafvollzugsrechtlichem Eilrechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweiliger Rechtsschutz im Strafvollzug - und die Begründungspflicht der Strafvollstreckungskammer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 620
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann deshalb dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, NJW 2016, S. 861 ).
  • BGH, 23.03.1996 - 1 StR 685/95

    Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Zustimmung zum Einsatz eines

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
    Inhaltlich muss die Begründung die rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen erkennen lassen, auf denen eine Entscheidung beruht (vgl. zum Inhalt der Begründungspflicht etwa BGH, Beschluss vom 23. März 1996 - 1 StR 685/95 -, juris, Rn. 12; Pollähne, in: Gerke/Julius/Temming et al., Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2012, § 34 Rn. 5).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
    a) Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsrechtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in seltenen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Bedeutung als Willkürverbot in Betracht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
    Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann deshalb dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, NJW 2016, S. 861 ).
  • BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15

    Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16
    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 1160/17, 2 BvR 2531/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,53986
BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 1160/17, 2 BvR 2531/16 (https://dejure.org/2018,53986)
BVerfG, Entscheidung vom 20.09.2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 1160/17, 2 BvR 2531/16 (https://dejure.org/2018,53986)
BVerfG, Entscheidung vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 1160/17, 2 BvR 2531/16 (https://dejure.org/2018,53986)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren nach stattgebenden Kammerbeschlüssen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 2 BVerfGG, § 104 Abs 2 S 1 ZPO
    Kammerbeschluss: Auslagenerstattung gem § 34a Abs 2 BVerfGG, § 104 ZPO setzt konkreten Vortrag sowie Glaubhaftmachung der geltend gemachten Kosten voraus - hier: Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren nach stattgebenden Kammerbeschlüssen

  • rewis.io

    Kammerbeschluss: Auslagenerstattung gem § 34a Abs 2 BVerfGG, § 104 ZPO setzt konkreten Vortrag sowie Glaubhaftmachung der geltend gemachten Kosten voraus - hier: Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren nach stattgebenden Kammerbeschlüssen

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a Abs. 2 ; ZPO § 104 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a Abs. 2 ; ZPO § 104 Abs. 2 S. 1
    Erstattung der Auslagen eines im Strafvollzug befindlichen Verfassungsbeschwerdeführers; Glaubhaftmachung der geltend gemachten Kosten in einem konkreten Vortrag

  • datenbank.nwb.de

    Kammerbeschluss: Auslagenerstattung gem § 34a Abs 2 BVerfGG, § 104 ZPO setzt konkreten Vortrag sowie Glaubhaftmachung der geltend gemachten Kosten voraus - hier: Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren nach stattgebenden Kammerbeschlüssen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvA 1/92
    Auszug aus BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 2530/16
    Der Kostengläubiger hat die geltend gemachten Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren konkret vorzutragen und ihre Entstehung glaubhaft zu machen (§ 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juli 1997 - 2 BvA 1/92 -, Rn. 2; Umbach/Clemens/ Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 34a Rn. 30).

    Die Erstattung von Kosten für Telefonate, Briefporto und Schreibauslagen setzt dabei voraus, dass diese nachvollziehbar aufgeschlüsselt und belegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juli 1997 - 2 BvA 1/92 -, Rn. 9).

  • BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1041/88

    Erfolglose Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus BVerfG, 20.09.2018 - 2 BvR 2530/16
    Erstattungsfähig sind dabei diejenigen Auslagen, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht entstanden sind (vgl. BVerfGE 89, 313 ; Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 34a Rn. 17).

    Darüber hinaus sind sie schon dem Vortrag des Beschwerdeführers zufolge allein im fachgerichtlichen Verfahren entstanden und stellen somit keine Auslagen des Verfassungsbeschwerdeverfahrens dar (vgl. BVerfGE 89, 313 ).

  • BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 1763/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren zu

    1. Das Land Schleswig-Holstein hat der Beschwerdeführerin gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG die notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16, 2 BvR 1160/17 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 1457/18 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG die notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16, 2 BvR 1160/17 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 1457/18 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 1615/16

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche erneute Verfassungsbeschwerde gegen die

    1. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat der Beschwerdeführerin gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG die notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16, 2 BvR 1160/17 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 1457/18 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 28.09.2023 - 2 BvR 739/17

    Teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Die Kostenfestsetzung als solche erfolgt gemäß § 104 ZPO (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16, 2 BvR 1160/17 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 17.09.2020 - 2 BvR 1605/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterbliebener Parteianhörung

    1. Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Beschwerdeführerin gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG die notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16, 2 BvR 1160/17 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 1457/18 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 859/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG die notwendigen Auslagen zur Hälfte zu erstatten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16, 2 BvR 1160/17 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 1457/18 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 25.05.2021 - 2 BvR 1719/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Entscheidung ohne vorherigen

    Der Freistaat Bayern hat der Beschwerdeführerin gemäß § 34a Abs. 2 BVerfGG die notwendigen Auslagen zu erstatten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16, 2 BvR 2531/16, 2 BvR 1160/17 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 28; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 1457/18 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 19.06.2020 - 1 BvQ 41/20

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung bezüglich der Kosten des

    Solche im Ausgangsverfahren entstandenen Auslagen sind nicht von der Regelung des § 34a BVerfGG erfasst (vgl. BVerfGE 89, 313 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 2530/16 u.a. -, Rn. 14).
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