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   BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 256/08   

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BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 256/08 (https://dejure.org/2008,5624)
BVerfG, Entscheidung vom 13.02.2008 - 2 BvR 256/08 (https://dejure.org/2008,5624)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 (https://dejure.org/2008,5624)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 93d Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; Art. 103 Abs. 1 GG
    Gegenvorstellung gegen einen Kammerbeschluss (grundsätzliche Unzulässigkeit; offen gelassen für Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Kammer); Haftentlassung (nachträgliche Verschlechterung des Gesundheitszustands); Verwerfungsbeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen einen Nichtannahmebeschluss des BVerfG - Zumutbarkeit der Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbehelfe gegen eine Nichtannahmeentscheidung; Ausnahmsweises Bestehen einer Abänderungskompetenz; Ausschluss einer Abänderungskompetenz im Hinblick auf aktuelle Veränderungen des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StVollzG § 65 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93d Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1582
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.02.2008 - 2 BvR 185/08
    Auszug aus BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 256/08
    Die Gegenvorstellung vom 7. Februar 2008 gegen den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Februar 2008 - 2 BvR 185/08 - wird verworfen.

    Der Beschwerdeführer hat mit der Gegenvorstellung keine Gesichtspunkte aufgezeigt, die bei der Entscheidung der Kammer vom 1. Februar 2008 im Verfahren 2 BvR 185/08 nicht berücksichtigt worden wären, obwohl sie vorgetragen waren.

  • BVerfG, 19.01.2022 - 2 BvR 1872/21

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen Nichtannahmeentscheidungen des BVerfG

    Es kann dahinstehen, ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher, dem Bundesverfassungsgericht vorliegender Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise außer Acht geblieben ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 - vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1586/14 -).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

    Es hat dort (Urteil vom 2. März 2010 - 2 BvR 256/08, Ziffer 3 des Tenors) ausdrücklich angeordnet, dass die aufgrund der einstweiligen Anordnungen von Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen erhobenen Daten unverzüglich zu löschen sind, soweit sie nicht bereits an die ersuchenden Behörden übermittelt worden sind.

    Vielmehr erstreckt sich seine Schutzwirkung auch auf den Gebrauch der erlangten Kenntnisse, also auch auf jede Auswertung oder sonstige Verwendung durch die öffentliche Gewalt (BVerfG, Beschluss vom 2. März 2010 - 2 BvR 256/08 u.a., Rn. 190 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 3 StR 342/08, NJW 2009, 791).

  • BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 1304/14

    Erfolglose Gegenvorstellung nach Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Bundesverfassungsgericht vorliegendem Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde (vgl. Graßhof, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Juni 2001, § 93b Rn. 19), kann offen bleiben, da ein solcher Verstoß im vorliegenden Fall nicht gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Ob hiervon abweichend die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts (vgl. hierzu VerfGH RP, Beschlüsse vom 2. Dezember 2003 - VGH B 13/03 -, juris, Rn. 12, und vom 14. Dezember 2018 - VGH A 19/18 -, juris, Rn. 2) beziehungsweise die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19 -, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 -, juris, Rn. 3; VerfGH BE, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 149/12 -, juris, Rn. 1; LVerfG ST, Beschluss vom 25. Januar 2015 - LVG 5/15 -, juris, Rn. 3; VerfGH TH, Beschluss vom 7. November 2018 - 1/14 -, juris, Rn. 7) in Betracht kommen können, kann hier offen bleiben, weil - wie dargelegt - eine Gehörsverletzung der Sache nach nicht gerügt ist und sonstige Verletzungen des Prozessrechts nicht ersichtlich sind.
  • BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2148/16

    Erfolglose Gegenvorstellung

    Ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher, dem Bundesverfassungsgericht vorliegender Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise außer Acht geblieben ist, kann dahingestellt bleiben, da ein solcher Fall hier nicht gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, juris, Rn. 1 und vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 -, juris, Rn. 2).
  • LSG Bayern, 18.01.2022 - L 2 U 167/20

    Verfahrensrecht: Statthaftigkeit und Voraussetzungen einer Gegenvorstellung

    Zugunsten des Klägers geht der Senat davon aus, dass eine Gegenvorstellung auch nach Einführung der Anhörungsrüge bei einer noch vom Gericht selbst abänderbaren Entscheidung statthaft ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.11.2008, 1 BvR 848/07, BFH, Beschlüsse vom 01.07.2009 V S 10/07, vom 14.02.2012, IV S 1/12, und vom 08.05.2014, II S 18/14; BSG, Beschlüsse vom 28.09.2006, B 3 P 1/06 C, vom 28.09.2017, B 10 ÜG 17/17 C, vom 17.10.2017 B 6 KA 5/17 C, und vom 30.03.2021, B 10 ÜG 1/21 C; offengelassen: BVerfG, Beschlüsse vom 13.02.2008, 2 BvR 256/08, und vom 19.11.2020, 1 BvR 856/20; BSG, Beschlüsse vom 26.02.2021, B 5 SF 1/21 C, und vom 28.10.2021, B 5 R 35/21 C).
  • BVerfG, 19.11.2020 - 1 BvR 856/20

    Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer

    Ein solcher Fall ist hier nicht gegeben (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 - vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 - und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1586/14 -).
  • BVerfG, 04.07.2019 - 2 BvR 2255/17

    Verwerfung einer Gegenvorstellung und eines Antrags auf Festsetzung des

    Ob ausnahmsweise eine Abänderungskompetenz der Kammer besteht, wenn bei der Entscheidung entscheidungserheblicher, dem Bundesverfassungsgericht vorliegender Prozessstoff in einer Art. 103 Abs. 1 GG verletzenden Weise außer Acht geblieben ist, kann dahingestellt bleiben, da ein solcher Fall hier nicht gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 -, Rn. 1, vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 -, Rn. 2 und vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 70/20

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Ob abweichend hiervon in besonderen Ausnahmekonstellationen, wenn unter Außerachtlassung von entscheidungserheblichem, dem Verfassungsgerichtshof vorliegenden Prozessstoff und damit unter Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG entschieden wurde, eine Abänderungskompetenz der Kammer in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08, juris, Rn. 1, vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 229/19, juris, Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17, juris, Rn. 3; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7, und vom 11. Februar 2020 - VerfGH 28/19.VB-2, juris, Rn. 5), kann hier offen bleiben, weil eine Anhörungsrüge jedenfalls im Ergebnis erfolglos bliebe.
  • BVerfG, 19.06.2020 - 1 BvR 1586/14

    Verwerfung einer Gegenvorstellung zu einem Nichtannahmebeschluss (1 BvR 1586/14)

    Ein solcher Fall ist hier nicht gegeben (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 256/08 - vom 13. Juli 2016 - 2 BvR 1304/14 - vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2148/16 -, und vom 4. Juli 2019 - 2 BvR 2255/17 -).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 158/20

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 132/20

    Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

  • OLG München, 27.05.2010 - 2 Ws 404/10

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung: Verwertbarkeit von vor der Entscheidung des

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