Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 28.10.2011

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   BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10   

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https://dejure.org/2013,7282
BVerfG, 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 (https://dejure.org/2013,7282)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 (https://dejure.org/2013,7282)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 2013 - 2 BvR 2567/10 (https://dejure.org/2013,7282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ladung zum Haftantritt zur Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 17 Abs 2 Alt 2 JGG, § 23 JGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgebot sowie zur richterlichen Sachaufklärungspflicht in Jugendstrafsachen - verzögerte Ladung eines zu einer Jugendstrafe verurteilten Heranwachsenden zum Haftantritt (hier: ca zwei Jahre nach Rechtskraft des ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgebot sowie zur richterlichen Sachaufklärungspflicht in Jugendstrafsachen - verzögerte Ladung eines zu einer Jugendstrafe verurteilten Heranwachsenden zum Haftantritt (hier: ca zwei Jahre nach Rechtskraft des ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Beschleunigungsgebot sowie zur richterlichen Sachaufklärungspflicht in Jugendstrafsachen - verzögerte Ladung eines zu einer Jugendstrafe verurteilten Heranwachsenden zum Haftantritt (hier: ca zwei Jahre nach Rechtskraft des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Daraus folgt, dass der Ablauf und insbesondere die Dauer des Disziplinarverfahrens wegen ihrer Auswirkungen auf den Beamten bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme in den Blick genommen werden müssen, wenn das materielle Disziplinarrecht dies zulässt (zur Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Strafverfahren vgl. zuletzt BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. April 2013 - 2 BvR 2567/10 - juris Rn. 16; vgl. auch Kammerbeschluss vom 21. Januar 2004 - 2 BvR 1471/03 - BVerfGK 2, 239 Rn. 29, 31; stRspr).
  • OLG Hamm, 16.06.2016 - 4 Ws 173/16

    Nachholen des rechtlichen Gehörs durch schriftliche Anhörung im

    Eine funktionstüchtige Strafrechtspflege erfordert die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs innerhalb eines so bemessenen Zeitraums, dass die Rechtsgemeinschaft die Strafe noch als Reaktion auf geschehenes Unrecht wahrnehmen kann (BVerfG, Beschl. v. 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 -juris m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2016 - 3 Ws 684/16

    Untersuchungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes in Jugend- und

    Es stellt einen Verstoß gegen das Verfassungsgebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege (BVerfG, B. v. 8.4.2013 - 2 BvR 2567/10) dar, wenn rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen in Nichthaftsachen immer mehr (soweit dem Senat bekannt ist, werden Statistiken hierüber nicht geführt) unter Anwendung der sog. "Vollstreckungslösung" (BGHSt 52, 124) als scheinbar nicht zu vermeidender Nachteil Akzeptanz finden und sich nicht mehr nur auf besondere bzw. außergewöhnliche Umstände zurückzuführende Einzelfälle beschränken.
  • LG Heilbronn, 11.10.2017 - 8 Qs 40/17

    Strafaussetzung zur Bewährung: Voraussetzungen eines Bewährungswiderrufs wegen

    Denn eine funktionstüchtige Strafrechtspflege erfordert die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs innerhalb eines so bemessenen Zeitraums, dass die Rechtsgemeinschaft die Strafe noch als Reaktion auf geschehenes Unrecht wahrnehmen kann (BVerfG, Beschl. v. 08.04.2013 - 2 BvR 2567/10 - juris).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10   

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https://dejure.org/2011,6734
BVerfG, 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10 (https://dejure.org/2011,6734)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10 (https://dejure.org/2011,6734)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 2 BvR 2567/10 (https://dejure.org/2011,6734)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vorläufige Untersagung der Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz - Überwiegen der irreparablen Nachteile infolge der mit der Strafvollstreckung verbundenen Freiheitsentziehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 17 Abs 1 JGG, § 79 StGB
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz - Überwiegen der irreparablen Nachteile infolge der mit der Strafvollstreckung verbundenen Freiheitsentziehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 17 Abs 1 JGG, § 79 StGB
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz - Überwiegen der irreparablen Nachteile infolge der mit der Strafvollstreckung verbundenen Freiheitsentziehung

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde bzgl. der Rechtmäßigkeit einer Ladung zum Strafantritt mehr als 21 Monate nach Eintritt der Rechtskraft

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz - Überwiegen der irreparablen Nachteile infolge der mit der Strafvollstreckung verbundenen Freiheitsentziehung

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Vollstreckung einer Jugendstrafe nach fast zweijähriger Untätigkeit der Justiz - Überwiegen der irreparablen Nachteile infolge der mit der Strafvollstreckung verbundenen Freiheitsentziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde bzgl. der Rechtmäßigkeit einer Ladung zum Strafantritt mehr als 21 Monate nach Eintritt der Rechtskraft

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde bzgl. der Rechtmäßigkeit einer Ladung zum Strafantritt mehr als 21 Monate nach Eintritt der Rechtskraft

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 ).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 28.10.2011 - 2 BvR 2567/10
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat (vgl. BVerfGE 65, 317 ).
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