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   BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12   

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BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 (https://dejure.org/2013,6782)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 (https://dejure.org/2013,6782)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 2013 - 2 BvR 2582/12 (https://dejure.org/2013,6782)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer Beförderung unter Beibehaltung des bisherigen (Beförderungs-)Dienstpostens bei Topfwirtschaft und Bündelung von Dienstposten - sowie zu den Voraussetzungen der Heranziehung nicht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 9 BeamtStG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer Beförderung unter Beibehaltung des bisherigen (Beförderungs-)Dienstpostens bei Topfwirtschaft und Bündelung von Dienstposten - sowie zu den Voraussetzungen der ...

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen verwaltungsgerichtliche Eilentscheidungen in einem Konkurrentenstreit um Beförderungen zum Steueroberamtsrat im Saarland; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung des nicht leistungsbezogenen ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer Beförderung unter Beibehaltung des bisherigen (Beförderungs-)Dienstpostens bei Topfwirtschaft und Bündelung von Dienstposten - sowie zu den Voraussetzungen der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 33 Abs. 5
    Einstweiliger Rechtschutz vor dem Bundesverfassungsgericht gegen verwaltungsgerichtliche Eilentscheidungen in einem Konkurrentenstreit um Beförderungen zum Steueroberamtsrat im Saarland; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Heranziehung des nicht leistungsbezogenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • wiesekollegen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auswahlentscheidung bei Topfwirtschaft/Bündelbewertung rechtswidrig! Kein Beförderungsanspruch aber Schadensersatzanspruch?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1603
  • NVwZ-RR 2013, 626
 
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Wird zitiert von ... (193)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
    Hierzu hätte allerdings Anlass bestanden, nachdem die Bewerber nicht um einen konkreten Dienstposten konkurrierten und an der Möglichkeit der Bestimmung des abstrakten Aufgabenbereichs eines Steueroberamtsrates zumindest im Hinblick auf die gebündelte Bewertung der meisten (auch) mit A 13 bewerteten Dienstposten erhebliche Bedenken bestehen (vgl. dazu BVerwGE 140, 83 ).

    Zwar ist nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung das ausnahmsweise Heranziehen nicht leistungsbezogener Hilfskriterien bei der Vergabe von Beförderungsämtern zulässig, soweit der Dienstherr annehmen darf, die konkurrierenden Bewerber seien im Wesentlichen gleich geeignet (vgl. nur BVerwGE 140, 83 ).

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
    Der Fall sei vergleichbar mit dem Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 2008 - 2 BvL 11/07 - (BVerfGE 121, 205) über die Unzulässigkeit von Führungspositionen auf Zeit.

    Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzustimmen, dass das Auseinanderfallen von Statusamt und Dienstposten in der saarländischen Finanzverwaltung Probleme hinsichtlich der durch Art. 33 Abs. 5 GG im Interesse einer rechtsstaatlichen Verwaltung garantierten - insbesondere durch das Lebenszeitprinzip abgesicherten - Unabhängigkeit der Beamten aufwerfen kann (vgl. dazu BVerfGE 121, 205 ).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
    Die Ermittlung des gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung am besten geeigneten Bewerbers hat stets in Bezug auf das konkret angestrebte Amt zu erfolgen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; 108, 282 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010, a.a.O.; vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11).

    Der dabei in Ausfüllung der Begriffe "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" dem Dienstherrn eröffnete Beurteilungsspielraum unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfGK 12, 184 ; 12, 284 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, S. 746 ; vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, NVwZ 2011, S. 1191).

    Die Ermittlung des gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung am besten geeigneten Bewerbers hat stets in Bezug auf das konkret angestrebte Amt zu erfolgen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; 108, 282 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010, a.a.O.; vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfGK 12, 184 ; 12, 284 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, S. 746 ; vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, NVwZ 2011, S. 1191).

    Der dabei in Ausfüllung der Begriffe "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" dem Dienstherrn eröffnete Beurteilungsspielraum unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
    Die Ermittlung des gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung am besten geeigneten Bewerbers hat stets in Bezug auf das konkret angestrebte Amt zu erfolgen (vgl. BVerfGE 96, 205 ; 108, 282 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. November 2010, a.a.O.; vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11).

    Die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung können vom Dienstherrn in Bezug auf den Aufgabenbereich eines konkreten Amtes durch die Festlegung eines Anforderungsprofils bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung konkretisiert werden (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2012, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 07.09.2012 - 1 B 213/12

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren; erfolgreiche Dienstpostenwahrnehmung;

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
    Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19. Juni 2012 - 2 L 294/12 - und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7. September 2012 - 1 B 213/12 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7. September 2012 - 1 B 213/12 - wird aufgehoben.

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
    Wie das Oberverwaltungsgericht allerdings zutreffend darlegt, vermag aber auch der in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Fürsorgegrundsatz grundsätzlich keine Relativierung des Bestenauslesegrundsatzes des Art. 33 Abs. 2 GG und die vorrangige Beförderung des Beschwerdeführers vor besser geeigneten Kandidaten zu rechtfertigen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 24. September 2008 - 2 B 117/07 -, juris Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
    Dies setzt allerdings voraus, dass die vom Dienstherrn zur Ermittlung des Leistungsstandes der Bewerber herangezogenen Erkenntnismittel ausreichend aussagekräftig sind und eine tragfähige, dem Gebot der Bestenauslese entsprechende Grundlage für die Auswahlentscheidung darstellen (vgl. BVerfGK 1, 292 ).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
    Der dabei in Ausfüllung der Begriffe "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" dem Dienstherrn eröffnete Beurteilungsspielraum unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

  • VG Saarlouis, 19.06.2012 - 2 L 294/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Beförderung im beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Bezugspunkt der Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG ist aber nicht die Funktionsbeschreibung des konkreten Dienstpostens, sondern das angestrebte Statusamt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - IÖD 2013, 98; zum Amtsbezug auch Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ).
  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Sie müssen eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung vermitteln (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - BVerfGK 1, 292 und vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 6 B 1109/16

    Neuregelung zur Frauenförderung verfassungswidrig

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, BVerfG, Beschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, jeweils juris.
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