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   BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06   

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https://dejure.org/2007,10685
BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06 (https://dejure.org/2007,10685)
BVerfG, Entscheidung vom 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06 (https://dejure.org/2007,10685)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2592/06 (https://dejure.org/2007,10685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    § 51 RVG
    Pauschgebühr; Vorschuss; Begründung des Antrags

  • Burhoff online

    Pauschgebühr; Vorschuss; Begründung des Antrags

  • Wolters Kluwer

    Institut der Pflichtverteidigung als besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken; Vereinbarkeit der Indienstnahme als staatlich erzwungene Maßnahme zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens mit Art. 12 Abs. 1 GG; Verfassungsrechtliches Gebot ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; RVG § 51; ; RVG § 51 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 51 Abs. 1 Satz 5; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; RVG § 51
    Verfassungsmäßigkeit eines Vorschusses auf eine zuzubilligende Pauschgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1445
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Senats- und Kammerentscheidungen ausgeführt, dass das Institut der Pflichtverteidigung eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken darstellt, die das Grundrecht des betroffenen Rechtsanwalts auf freie Ausübung seines Berufes berührt (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, NJW 2005, S. 3699).

    Als staatlich erzwungene Maßnahme zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens ist eine solche Indienstnahme nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn dem Verteidiger für die von ihm geleistete Tätigkeit eine Vergütung zufließt, die dem Eintritt einer für ihn unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung vorbeugt (vgl. BVerfGE 54, 251 ; 68, 237 ).

  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 896/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Vorschusses auf eine Pauschgebühr

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Senats- und Kammerentscheidungen ausgeführt, dass das Institut der Pflichtverteidigung eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken darstellt, die das Grundrecht des betroffenen Rechtsanwalts auf freie Ausübung seines Berufes berührt (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, NJW 2005, S. 3699).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Senats- und Kammerentscheidungen ausgeführt, dass das Institut der Pflichtverteidigung eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken darstellt, die das Grundrecht des betroffenen Rechtsanwalts auf freie Ausübung seines Berufes berührt (vgl. BVerfGE 39, 238 ; 68, 237 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 2005 - 2 BvR 896/05 -, NJW 2005, S. 3699).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2592/06
    Als staatlich erzwungene Maßnahme zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens ist eine solche Indienstnahme nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn dem Verteidiger für die von ihm geleistete Tätigkeit eine Vergütung zufließt, die dem Eintritt einer für ihn unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung vorbeugt (vgl. BVerfGE 54, 251 ; 68, 237 ).
  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10

    Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in

    Seine Ausführungen genügen den Anforderungen an die für diese Prüfung erforderliche konkrete Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben seines Kanzleibetriebs (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2592/06 -, NJW 2007, S. 1445).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Als staatlich erzwungene Maßnahme zur Durchführung eines geordneten Strafverfahrens ist eine solche Indienstnahme nur dann mit der Berufsfreiheit vereinbar, wenn dem Pflichtverteidiger für die von ihm geleistete Tätigkeit eine Vergütung zufließt, die dem Eintritt einer für ihn unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung vorbeugt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 1984, BVerfGE 68, 237 [255]; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 BvR 2592/06 - juris Rn. 3; Beschluss vom 4. Mai 2009 - 1 BvR 2251/08 - juris Rn. 19 zu Art. 12 Abs. 1 GG).
  • OLG Hamm, 19.01.2012 - 5 RVGs 54/11

    Pflichtverteidigervergütung; Mangelnde Darlegung zur Höhe erhaltener

    X - 57/09 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 2007 in 2 BvR 2592/06 = NJW 2007, 1445), kommt die Bewilligung eines solchen Vorschusses nach dem oben Gesagten auch deshalb nicht in Betracht, weil derzeit ohne weitere Angaben des Antragstellers zu den Zahlungen des Mandanten nicht einmal sicher davon ausgegangen werden kann, ob überhaupt die Bewilligung einer Pauschgebühr und ggf. in welcher Höhe erfolgen kann und wird.
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