Rechtsprechung
BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch eine Regelung im Geschäftsverteilungsplan, die nicht generell-abstrakt im Voraus die Zuständigkeit festlegt
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 101 Abs 3 VwGO
Stattgebender Kammerbeschluss: Änderung der Geschäftsverteilung auch für bereits anhängige Verfahren verletzt bei Einwirkungsmöglichkeit der ursprünglich zuständigen Kammer auf Übergang jener Verfahren die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - ...
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Änderung der Zuständigkeit für die Verfahren des Beschwerdeführers mit dem Gebot des gesetzlichen Richters i.R.d. Erteilung einer Duldung; Ausweisung eines marokkanischen Staatsangehörigen wegen Beschaffungskriminalität zur Finanzierung des ...
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Stattgebender Kammerbeschluss: Änderung der Geschäftsverteilung auch für bereits anhängige Verfahren verletzt bei Einwirkungsmöglichkeit der ursprünglich zuständigen Kammer auf Übergang jener Verfahren die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - ...
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GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Vereinbarkeit der Änderung der Zuständigkeit für die Verfahren des Beschwerdeführers mit dem Gebot des gesetzlichen Richters i.R.d. Erteilung einer Duldung; Ausweisung eines marokkanischen Staatsangehörigen wegen Beschaffungskriminalität zur Finanzierung des ... - datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Änderung der Geschäftsverteilung auch für bereits anhängige Verfahren verletzt bei Einwirkungsmöglichkeit der ursprünglich zuständigen Kammer auf Übergang jener Verfahren die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Recht auf den gesetzlichen Richter - und der Geschäftsverteilungsplan
Verfahrensgang
- VG Köln, 30.08.2017 - 11 L 2304/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - 18 B 1129/17
- BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 1155
- NVwZ 2018, 861
- NZS 2018, 327
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17
Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung - gleichgültig von welcher Seite - beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper und ihre Zusammensetzung festlegen, müssen die wesentlichen Merkmale gesetzlicher Vorschriften aufweisen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ).
Sie müssen also zum einen der Schriftform genügen und zum anderen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 95, 322 ).
Solche Umstände erfordern ein Eingreifen des Spruchkörpers oder des Präsidiums, um die Effizienz des Geschäftsablaufs zu erhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ).
- BVerfG, 23.12.2016 - 2 BvR 2023/16
Geschäftsverteilung und Garantie des gesetzlichen Richters (nachträgliche …
Auszug aus BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17
Damit werde sie den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, juris) an die Gewährleistung des gesetzlichen Richters nicht gerecht.Sie sind demgegenüber nicht im Voraus generell-abstrakt, wenn sie im Einzelfall sowohl die Neuverteilung als auch die Beibehaltung bestehender Zuständigkeiten ermöglichen und dabei die konkreten Zuständigkeiten von Beschlüssen einzelner Spruchkörper abhängig machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, juris, Rn. 24 ff.).
Eine solche Delegation der Entscheidung über die Geschäftsverteilung an die Spruchkörper, die gerade Adressaten der generell-abstrakten Zuständigkeit sein sollen, ist mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, juris, Rn. 31).
- BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17
Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung - gleichgültig von welcher Seite - beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper und ihre Zusammensetzung festlegen, müssen die wesentlichen Merkmale gesetzlicher Vorschriften aufweisen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ).
Solche Umstände erfordern ein Eingreifen des Spruchkörpers oder des Präsidiums, um die Effizienz des Geschäftsablaufs zu erhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ).
- BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17
Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper und ihre Zusammensetzung festlegen, müssen die wesentlichen Merkmale gesetzlicher Vorschriften aufweisen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ).Solche Umstände erfordern ein Eingreifen des Spruchkörpers oder des Präsidiums, um die Effizienz des Geschäftsablaufs zu erhalten oder wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 344 ; 95, 322 ).
- BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch …
Auszug aus BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG steht einer Änderung der Zuständigkeit auch für bereits anhängige Verfahren jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (vgl. BVerfGE 24, 33 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, juris, Rn. 19).c) Betrifft ein Verfahren die Frage, ob eine Zuständigkeitsregel eines Geschäftsverteilungsplanes überhaupt als generell-abstrakte Regelung im Sinne der Garantie des gesetzlichen Richters anzusehen ist, nimmt das Bundesverfassungsgericht keine bloße Willkürprüfung vor, sondern überprüft vollumfänglich, ob die angewendete Regelung generell-abstrakt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, juris, Rn. 21 f.).
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17
Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung - gleichgültig von welcher Seite - beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).Sie müssen also zum einen der Schriftform genügen und zum anderen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 95, 322 ).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17
Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über …
Auszug aus BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17
Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung - gleichgültig von welcher Seite - beeinflusst werden kann (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ). - BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17
Lediglich bei der Überprüfung, ob eine im Voraus abstrakt-generelle Zuständigkeitsregel durch einen Spruchkörper im Einzelfall fehlerhaft angewendet oder ausgelegt wurde, beschränkt sich das Bundesverfassungsgericht auf eine Willkürkontrolle (vgl. BVerfGE 82, 159 ). - BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 251/63
AKU-Beschluß
Auszug aus BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG steht einer Änderung der Zuständigkeit auch für bereits anhängige Verfahren jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (vgl. BVerfGE 24, 33 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, juris, Rn. 19). - BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
- VG Köln, 30.08.2017 - 11 L 2304/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 4 E 578/23 vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 20.2.2018 - 2 BvR 2675/17 -, juris, Rn. 17.
- BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20
Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen
aa) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, der den Parteien eines Rechtsstreits den "gesetzlichen Richter" garantiert, sichert die Rechtsstaatlichkeit des gerichtlichen Verfahrens (vgl. Jachmann-Michel in Maunz/Dürig Stand August 2018 GG Art. 101 Rn. 5) , indem er der Gefahr vorbeugt, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung - gleichgültig von welcher Seite (vgl. BVerfG 24. März 1964 - 2 BvR 42/63 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 17, 294) - beeinflusst werden kann (vgl. BVerfG 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 - Rn. 16) . - BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20
Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus …
Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, Rn. 35; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 -).
- BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt …
Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, Rn. 35; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 -). - BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21
Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den …
Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 95, 322 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 -, Rn. 16).Das Bundesverfassungsgericht beanstandet deshalb die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind oder die Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ; 138, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 -, Rn. 20).
- VG Münster, 26.05.2021 - 5 L 339/21
Gerichtszuständigkeit für Verfahren wegen angeblich kindeswohlgefährdender …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 -, juris, Rn. 17. - BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20
Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund …
Diese Unterscheidung hat das Verfassungsgericht auch in neueren Entscheidungen bekräftigt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17, NJW 2018, 1155 Rn. 20;… vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2011/16 u.a., NJW 2017, 1233 Rn. 27 f.). - BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des …
101 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, dass sich der zur Entscheidung berufene Richter möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergibt (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 17, 294 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, Rn. 23; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 -, Rn. 17). - BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R
Gesundheitsministerium durfte die AOK Bayern zur Durchführung der …
Soweit der Geschäftsverteilungsplan des LSG eine von der bundesrechtlich vorgegebenen Zuordnung von Aufsichtsstreitigkeiten zu den jeweiligen Fachsenaten abweichende Bestimmung enthalten sollte, ist diese unwirksam (Art. 31 GG; zu den Zuordnungsregelungen eines Geschäftsverteilungsplans als abstrakt-generellen Rechtssätzen vgl BVerfG Beschluss vom 8.4.1997 - 1 PBvU 1/95 - BVerfGE 95, 322, 328 f - Juris RdNr 28; BVerfG Beschluss vom 20.2.2018 - 2 BvR 2675/17 - NJW 2018, 1155 RdNr 17; zur Geltung des Art. 31 GG für alle Arten von Rechtssätzen s BVerfG Beschluss vom 15.10.1997 - 2 BvN 1/95 - BVerfGE 96, 345, 364 = Juris RdNr 62) . - BGH, 16.10.2018 - 3 StR 168/18
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verfahrensrüge …
Es kann offenbleiben, ob die Feststellung der ordentlichen Sitzungstage der Strafkammer gemäß § 77 Abs. 1 und 3, § 45 Abs. 1 GVG einer vollumfänglichen Rechtmäßigkeits- oder einer bloßen Willkürprüfung unterliegt (zur Unterscheidung: BVerfG, Beschlüsse vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03, NJW 2005, 2689, 2690; vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16, wistra 2017, 187, 189; vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17, NJW 2018, 1155, 1156; BGH, Urteile vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75, 79 f.; vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 274 ff.; Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 116/13, NStZ 2014, 226, 227), da sie sich auch bei Anlegung des strengeren Maßstabs als rechtsfehlerfrei erweist.Die (vollumfängliche) Überprüfung des Geschäftsverteilungsplans auf Grund einer diesen selbst betreffenden Rüge ist daher an den Gewährleistungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen und richtet sich darauf, ob die angewendete Regelung generellabstrakt ist (BVerfG, Beschlüsse vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12 u.a., NStZ 2012, 458, 459; vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16, wistra 2017, 187, 189; vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17, NJW 2018, 1155, 1156).
- VGH Bayern, 20.04.2021 - 22 A 21.40004
Änderung der sachlichen Zuständigkeit für Windenergieanlagen
- BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19
Versagung von Eilrechtsschutz in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ohne …
- BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19
Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan; …
- BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
Abstraktionsprinzip; Begründungsanforderungen; Bemessungsfaktoren; …
- VG Münster, 31.05.2021 - 5 L 344/21
Gerichtszuständigkeit für Verfahren wegen angeblich kindeswohlgefährdender …
- BGH, 07.04.2021 - 1 StR 10/20
Unterjährige Änderung der Geschäftsverteilung für bereits anhängige Verfahren …
- VGH Bayern, 02.06.2020 - 15 C 20.1266
Zum Rechtsschutzinteresse eines wiederholten Wiederaufnahmeantrages
- BGH, 05.10.2021 - 3 StR 485/20
Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Gerichtsbesetzung: Terminierungen …
- BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 46.16
Gebührenerhebung für die Durchführung von amtlichen Schlachttieruntersuchungen …
- VGH Bayern, 06.06.2019 - 8 ZB 19.30033
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Grundsatzbedeutung
- OLG Köln, 09.01.2020 - 2 Ws 716/19
- BVerwG, 10.12.2021 - 6 B 1.21
Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs; gesetzlicher Richter; rechtliches …
- VGH Bayern, 02.06.2020 - 15 C 20.1265
Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme eines Wiederaufnahmeverfahrens
- VG Chemnitz, 16.04.2019 - 1 L 131/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 19 A 3067/18
Ablehnung einer Berufungszulassung im asylgerichtlichen Verfahren; Fragen nach …
- OLG Frankfurt, 27.08.2021 - 26 Sch 11/21
Unzulässiger Restitutionsantrag in Schiedsgerichtssache
- VGH Bayern, 22.02.2022 - 6 ZB 22.30173
Kein Verstoß gegen gesetzlichen Richter bei Änderung der Geschäftsverteilung
- VGH Bayern, 27.11.2020 - 19 ZB 20.1827
Unzulässiger Wiederaufnahmeantrag
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 54/18