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   BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14   

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https://dejure.org/2016,23270
BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14 (https://dejure.org/2016,23270)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14 (https://dejure.org/2016,23270)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 (https://dejure.org/2016,23270)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 33 OWiG; § 46 Abs. 1 OWiG; § 24 StVG; § 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO; § 31a StVZO
    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Wohnungsgrundrecht; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; besondere Bedeutung im Ordnungswidrigkeitenverfahren; Fahrtenbuchauflage kein milderes Mittel gegenüber der Durchsuchung; grundsätzliche ...

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Durchsuchung, Bußgeldverfahren, Verhältnismäßigkeit

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung wegen der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Anhang Nr 11.3.5 BKatV 2002 vom 05.01.2009, § 46 Abs 1 OWiG 1968
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unverhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit bei erfolgversprechender Möglichkeit eines anthropologischen Gutachtens zur Identitätsfeststellung - Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - ...

  • verkehrslexikon.de

    Unverhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wohnungsdurchsuchung zur Identifizierung des Fahrers i.R.e. Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unverhältnismäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit bei erfolgversprechender Möglichkeit eines anthropologischen Gutachtens zur Identitätsfeststellung - Verletzung von Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungsdurchsuchung zur Identifizierung des Fahrers i.R.e. Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

  • rechtsportal.de

    Wohnungsdurchsuchung zur Identifizierung des Fahrers i.R.e. Bußgeldverfahrens wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung im Bußgeldverfahren

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Durchsuchung wegen Identifizierung nach VerkehrsOWi mit 80 Euro Geldbuße ist unverhältnismäßig!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zu schnell gefahren - Wohnungsdurchsuchung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohnungsdurchsuchung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Hausdurchsuchung wegen Fahrerfeststellung bei Geschwindigkeitsübertretung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungsdurchsuchung wegen Geschwindigkeits-Überschreitung war unverhältnismäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zu schnell mit dem Motorrad: Wohnungsdurchsuchung zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hausdurchsuchung bei Temposünde/Bußgeld?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14
    Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss zum einen im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten gesetzlichen Zweck Erfolg versprechend sein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 115, 166 ); dabei ist die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

    Insbesondere muss der jeweilige Eingriff schließlich auch in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Beurteilung der Erforderlichkeit der Maßnahme muss sich an der Ermittlung und Verfolgung der bereits begangenen Tat messen lassen (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14
    Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Die Durchsuchung muss zum einen im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten gesetzlichen Zweck Erfolg versprechend sein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 115, 166 ); dabei ist die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

    Insbesondere muss der jeweilige Eingriff schließlich auch in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 27.07.2007 - 2 BvR 254/07
    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14
    Soweit durch Bußgeldvorschriften Eingriffe in die Sicherheit des Straßenverkehrs sanktioniert werden, dient die Prävention des Ordnungswidrigkeitenverfahrens jedenfalls auch dem Schutz der hochrangigen Rechtsgüter Leib und Leben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2007 - 2 BvR 254/07 - ZfSch 2007, S. 655 f.).

    Dabei sind - unabhängig davon, ob es sich um eine Durchsuchung bei einem Betroffenen oder einer dritten Person handelt - unter anderem die Schwere der Tat und die Stärke des Tatverdachts, die Auffindewahrscheinlichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2007 - 2 BvR 254/07 -, ZfSch 2007, S. 655 f.), etwa bereits vorliegendes oder anderweitig zu gewinnendes Beweismaterial, Inhalt und Umfang der Anordnung, Voreintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister (vgl. LG Itzehoe, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 1 Qs 143/08 -, juris, Rn. 13), die Art der betroffenen Räumlichkeiten und Schutzvorkehrungen zur Beschränkung der Maßnahme zu berücksichtigen (vgl. EGMR, III. Sektion, Urteil vom 28. April 2005 - 41604/98 -, NJW 2006, S. 1495 ff.).

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14
    Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; BVerfGK 1, 126 ).

    Insbesondere muss der jeweilige Eingriff schließlich auch in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14
    Mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung durch Art. 13 Abs. 1 GG erfährt die räumliche Lebenssphäre des Einzelnen einen besonderen grundrechtlichen Schutz, in den mit einer Durchsuchung schwerwiegend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ; 139, 245 ).

    Die Durchsuchung muss zum einen im Blick auf den bei der Anordnung verfolgten gesetzlichen Zweck Erfolg versprechend sein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 96, 44 ; 115, 166 ); dabei ist die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14
    Dem erheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen entspricht ein besonderes Rechtfertigungsbedürfnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Insbesondere muss der jeweilige Eingriff schließlich auch in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • EGMR, 28.04.2005 - 41604/98

    Recht auf Achtung des Privatlebens und der Wohnung (Einsatz von Durchsuchungen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14
    Zwar könne die Durchsuchung privater Wohnräume wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unverhältnismäßig sein (unter Hinweis auf EGMR, III. Sektion, Urteil vom 28. April 2005 - 41604/98 -).

    Dabei sind - unabhängig davon, ob es sich um eine Durchsuchung bei einem Betroffenen oder einer dritten Person handelt - unter anderem die Schwere der Tat und die Stärke des Tatverdachts, die Auffindewahrscheinlichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 2007 - 2 BvR 254/07 -, ZfSch 2007, S. 655 f.), etwa bereits vorliegendes oder anderweitig zu gewinnendes Beweismaterial, Inhalt und Umfang der Anordnung, Voreintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister (vgl. LG Itzehoe, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 1 Qs 143/08 -, juris, Rn. 13), die Art der betroffenen Räumlichkeiten und Schutzvorkehrungen zur Beschränkung der Maßnahme zu berücksichtigen (vgl. EGMR, III. Sektion, Urteil vom 28. April 2005 - 41604/98 -, NJW 2006, S. 1495 ff.).

  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14
    Insoweit hätte das Amtsgericht die Tauglichkeit der Überwachungsbilder für ein Gutachten zunächst mit dem Sachverständigen abklären und gegebenenfalls die Erstellung des Gutachtens abwarten müssen (zu den Anforderungen an ein anthropologisches Identitätsgutachten, bei welchem es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt, vgl. z.B. BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04 -, NStZ 2005, S. 458 ).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem OWi-Verfahren wegen eines

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14
    Zwar handelt es sich bei der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit nicht um eine Bagatelle (vgl. dazu z.B. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2006 - 2 BvR 1141/05 -, juris, Rn. 17), aber auch nicht - wie von den Fachgerichten angenommen - um eine "beträchtliche' Geschwindigkeitsüberschreitung.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. dazu BVerfGE 79, 365 ).
  • LG Zweibrücken, 23.12.1998 - 1 Qs 1168/98
  • LG Freiburg, 03.02.2014 - 3 Qs 9/14

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Wohnungsdurchsuchung zwecks

  • LG Zweibrücken, 22.12.1998 - 1 Qs 168/98
  • BVerfG, 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13

    Durchsuchung bei der Betreiberin eines Weblogs wegen des Verdachts des

  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 103/04

    Durchsuchung wegen handwerksrechtlicher Verstöße (Betrieb eines

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • LG Mühlhausen, 24.09.2008 - 3 Qs 153/08
  • BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13

    Durchsuchung zur Auffindung des Banners einer Fangruppierung eines Fußballvereins

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 27.07.2007 - 2 BvR 1994/02

    Anforderungen an die Begründung einer Durchsuchungsanordnung;

  • BVerfG, 09.03.2005 - 2 BvR 1178/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Verhältnismäßigkeit; Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

  • LG Itzehoe, 10.10.2008 - 1 Qs 143/08
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19

    Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von

    Das Gewicht des Eingriffs verlangt dabei Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 39-IV-19; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 2006, BVerfGE 115, 166 [197]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Daher ist im Bußgeldverfahren von Eingriffsbefugnissen in der Regel nach den Wertungen des Gesetzgebers zurückhaltender Gebrauch zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 - juris Rn. 33 m.w.N.; vgl. auch Seitz/Bauer in: Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 46 Rn. 10, vor § 59 Rn. 108).

    Dabei sind - unabhängig davon, ob es sich um eine Durchsuchung bei einem Betroffenen oder einer dritten Person handelt - unter anderem die Schwere der Tat und die Stärke des Tatverdachts, die Auffindewahrscheinlichkeit, etwa bereits vorliegendes oder anderweitig zu gewinnendes Beweismaterial, Inhalt und Umfang der Anordnung, die Art der betroffenen Räumlichkeiten und Schutzvorkehrungen zur Beschränkung der Maßnahme zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 - juris Rn. 34 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    aa) Dabei ist es im Hinblick auf das Fehlen eines gesicherten Stands der Wissenschaft im Bereich der anthropologischen Identitätsgutachten zwar vertretbar, ein derartiges Sachverständigengutachten als nicht gleich geeignet im Vergleich zu einer Durchsuchung nach Beweisgegenständen wie der Brille und dem Rucksack des Täters anzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 -, Rn. 31; BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - 1 StR 91/04 -, juris, Rn. 26).
  • LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18

    Durchsuchung, Bußgeldverfahren, Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit, erhebliche

    Der Eingriff in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffenen ist, gemessen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. insgesamt BVerfG, NJOZ 2017, 580 Rn. 26 ff.), ebenfalls rechtmäßig.

    Auch nicht aufzuklärende vorausgegangene Ordnungswidrigkeiten mit dem gleichen Kraftfahrzeug können mit in Betracht zu ziehen sein (vgl. insgesamt BVerfG, NJOZ 2017, 580 Rn. 33 ff.).

  • VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18

    Evidenzkontrolle; Fahrtenbuchauflage; Messfoto, Qualität des;

    Eine Fahrtenbuchauflage dient demgegenüber der präventiven Abwehr von abstrakten Gefahren wegen künftiger ähnlicher Zuwiderhandlungen von Fahrern eines bestimmten Fahrzeugs des polizeipflichtigen Halters und der Ermittlung eines Betroffenen in etwaigen zukünftigen Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 -, zit. nach juris Rn. 30).

    Aus dem Ermittlungsbericht ergibt sich indirekt auch, dass die eingesetzten Polizeibeamten des Fachkommissariats 7 den Betroffenen jedenfalls nicht persönlich zuhause angetroffen haben, sodass sie - anders als der Außendienst der Antragsgegnerin - keine eigenen Feststellungen zur möglichen Täterschaft des Ehemanns der Antragstellerin treffen konnten (zur mangelnden Geeignetheit einer polizeilichen Nachbarschaftsbefragung, wenn es allein auf den Abgleich mit einem Tatfoto ankommt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016, a. a. O., Rn. 30).

  • OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18

    Wohnungsdurchsuchung für Zwecke der Gefahrenabwehr

    aa) Der mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundene schwerwiegende Eingriff in die grundrechtlich gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 GG geschützte Lebenssphäre des Betroffenen (vergleichbar auch Art. 8 EMRK sowie Art. 8 EuGrCH; Hömig/Wolff Art. 13 Rn. 1) ist erheblich, denn mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung ist dem Einzelnen mit Blick auf seine Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie im Interesse der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein elementarer Lebensraum verbürgt (BVerfGE 103, 142/150 f.; BVerfG NJW 2005, 1707; BVerfG vom 30.7.2015 - 1 BvR 1951/13, juris Rn. 15; vom 14.7.2016 - 2 BvR 2748/14 -, juris Rn. 25 f.; Hömig/Wolff GG Art. 13 Rn. 2).
  • LG Münster, 28.04.2020 - 10 Qs 10/20

    Durchsuchungsanordnung, Voraussetzungen, eigenverantwortliche Prüfung

    Insbesondere ist bei der Abwägung zwischen den durch eine Ermittlungsmaßnahme beeinträchtigten Grundrechten und dem Verfolgungsinteresse des Staates zu berücksichtigen, dass der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit stets weniger schwer wiegt als der einer Straftat ( vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.07.2016, Az. 2 BvR 2748/14 - beck online ).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 79-IV-21
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt dabei Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. August 2019 - Vf. 39-IV-19; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2748/14 - juris Rn. 25 m.w.N.).
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