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   BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19   

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BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19 (https://dejure.org/2019,3597)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.2019 - 2 BvR 280/19 (https://dejure.org/2019,3597)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - 2 BvR 280/19 (https://dejure.org/2019,3597)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 92 BVerfGG; § 140 StPO; § 304 StPO; § 305 Satz 1 StPO; § 336 Satz 2 StPO
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines weiteren Verteidigers (Anfechtbarkeit strafprozessualer Zwischenentscheidungen; ausnahmsweise Statthaftigkeit der Beschwerde; Überprüfung durch das Revisionsgericht; Zumutbarkeit der ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Beiordnung einer weiteren Verteidigerin in einem Staatsschutzverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Beiordnung einer weiteren Verteidigerin in einem Staatsschutzverfahren - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bzw mangels hinreichender Begründung

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des Beschlusses über die Versagung der Beiordnung eines weiteren Verteidigers als strafprozessuale Zwischenentscheidung mit der Verfassungsbeschwerde; Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Rechtswegerschöpfung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Beiordnung einer weiteren Verteidigerin in einem Staatsschutzverfahren - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bzw mangels hinreichender Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anfechtung des Beschlusses über die Versagung der Beiordnung eines weiteren Verteidigers als strafprozessuale Zwischenentscheidung mit der Verfassungsbeschwerde; Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung hinsichtlich Rechtswegerschöpfung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Beiordnung einer weiteren Verteidigerin in einem Staatsschutzverfahren - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bzw mangels hinreichender Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde - und die Anlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die abgelehnte Beiordnung einer weiteren Verteidigerin - und das Bundesverfassungsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 156
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 178/06

    Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19
    Auf der Grundlage dieser Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen von Vorsitzenden erstinstanzlich zuständiger Strafkammern als unzulässig angesehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 2018 - 2 BvR 2039/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Rn. 2 f. m.w.N.).

    Damit entfiele die rechtliche Beschwer für den Angeklagten und die Strafgerichte hätten erneut über die Rechtmäßigkeit der Verteidigerbestellung zu befinden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Rn. 4).

    Insbesondere reicht die abstrakte Gefahr einer Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers nicht aus, um eine Unzumutbarkeit des fachgerichtlichen Verfahrens zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 2000/03

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19
    Auf der Grundlage dieser Auffassung hat das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen von Vorsitzenden erstinstanzlich zuständiger Strafkammern als unzulässig angesehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. April 2018 - 2 BvR 2039/17 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Rn. 2 f. m.w.N.).

    Insbesondere reicht die abstrakte Gefahr einer Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers nicht aus, um eine Unzumutbarkeit des fachgerichtlichen Verfahrens zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19
    Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine abweichende Beurteilung rechtfertigen könnten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, juris, Rn. 27 ff.), sind weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00

    Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19
    a) Der Beschwerdeführer kann die Versagung der Beiordnung einer weiteren Verteidigerin noch im weiteren fachgerichtlichen Verfahren zur Nachprüfung stellen, und sie im Falle seiner Verurteilung insbesondere dem Revisionsgericht unterbreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00 -, NJW 2001, S. 237; Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 781/96 -, NJW 1997, S. 3385).
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19
    Wäre die einfachrechtliche Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung einer weiteren Verteidigerin hingegen nicht statthaft (vgl. BVerfGE 45, 363 ; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2015 - StB 27/14 -, juris, Rn. 3 m.w.N.), wäre die Entscheidung gemäß § 336 Satz 2 StPO zwar im weiteren Fortgang des fachgerichtlichen Verfahrens auch der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. BGHSt 27, 96; BGH, Urteil vom 22. März 2002 - 4 StR 485/01 -, juris, Rn. 9; a.A. BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98 -, juris, Rn. 23 (insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 45, 65)).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19
    a) Die unzureichende Substantiierung folgt bereits daraus, dass die in der Verfassungsbeschwerdeschrift zu erbringende Begründungsleistung nicht durch die Vorlage von Anlagen oder auch deren Hineinkopieren in den Text der Verfassungsbeschwerde ersetzt werden kann, weil es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist, sich das Relevante aus den maßgeblichen Unterlagen herauszusuchen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; 131, 66 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19
    Die Verfassungsbeschwerde ist unabhängig davon unzulässig, ob die vom Beschwerdeführer erhobene Beschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 15. Januar 2019 statthaft ist (2.) oder nicht (3.); (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57

    Richard Schmid ./. DER SPIEGEL

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19
    Das hat zur Folge, dass der angegriffene Beschluss vom 15. Januar 2019 als strafprozessuale Zwischenentscheidung der unmittelbaren Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde entzogen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19
    Das hat zur Folge, dass der angegriffene Beschluss vom 15. Januar 2019 als strafprozessuale Zwischenentscheidung der unmittelbaren Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde entzogen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ).
  • BGH, 22.03.2002 - 4 StR 485/01

    Dienstliche Erklärung über Wahrnehmungen, eines erkennenden Richters aus einer

    Auszug aus BVerfG, 20.02.2019 - 2 BvR 280/19
    Wäre die einfachrechtliche Beschwerde gegen die Versagung der Beiordnung einer weiteren Verteidigerin hingegen nicht statthaft (vgl. BVerfGE 45, 363 ; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2015 - StB 27/14 -, juris, Rn. 3 m.w.N.), wäre die Entscheidung gemäß § 336 Satz 2 StPO zwar im weiteren Fortgang des fachgerichtlichen Verfahrens auch der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen (vgl. BGHSt 27, 96; BGH, Urteil vom 22. März 2002 - 4 StR 485/01 -, juris, Rn. 9; a.A. BGH, Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98 -, juris, Rn. 23 (insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 45, 65)).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

  • BVerfG, 22.05.2006 - 2 BvR 1054/06

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Notwendigkeit einer

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 173/60

    Verletzung des Anspruchs audf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • BVerfG, 15.07.1963 - 2 BvR 6/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zwangsversteigerungsverfahren

  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BGH, 19.01.2015 - StB 27/14

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Rücknahme einer Bestellung

  • BVerfG, 17.04.2018 - 2 BvR 2039/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen die Versagung der

  • BGH, 03.05.2019 - AK 15/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von

    Diesen Antrag wies der Vorsitzende des Strafsenats des Oberlandesgerichts nach ablehnender Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit Vorsitzendenbeschluss vom 15. Januar 2019 zurück; die Beschwerde dagegen verwarf der Senat mit Beschluss vom 7. Februar 2019 (StB 3/19, juris), die Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Februar 2019 nicht zur Entscheidung an und stellte die Erledigung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fest (2 BvR 280/19, juris).

    Im Verfassungsbeschwerdeverfahren hatte die Wahlverteidigerin solche Ermessensfehler zudem nicht zu substantiieren vermocht (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 2 BvR 280/19, juris Rn. 9).

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Um der Verfassungsbeschwerde den erforderlichen Inhalt zu geben, darf der Beschwerdeführer auf Schriftstücke Bezug nehmen, die er ihr beifügt, wobei er seinen erforderlichen Sachvortrag nicht durch eine pauschale Bezugnahme auf beigefügte Schriftstücke ersetzen kann (vgl. VerfGH vom 27.2.2017 BayVBl 2018, 34 Rn. 20); die in der Verfassungsbeschwerdeschrift zu erbringende Begründungsleistung kann weder durch die Vorlage von Anlagen noch deren Hineinkopieren in den Text der Verfassungsbeschwerde ersetzt werden (vgl. BVerfG vom 20.2.2019 - 2 BvR 280/19 - juris Rn. 7).
  • VerfGH Bayern, 09.02.2022 - 62-VI-20

    Anforderungen an Darlegung eines Grundrechtsverstoßes bei Verfassungsbeschwerde

    Die in der Verfassungsbeschwerdeschrift zu erbringende Begründungsleistung kann weder durch die Vorlage von Anlagen noch durch deren Hineinkopieren in den Text der Verfassungsbeschwerde ersetzt werden (VerfGH BayVBl 2018, 34 Rn. 20; vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 - juris Rn. 63; BVerfG vom 20.3.2012 - 2 BvR 1382/09 - juris Rn. 5; vom 20.2.2019 - 2 BvR 280/19 - juris Rn. 7; VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 16.7.2020 - 41/20.VB-1 - juris Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2019 - 2 StE 9/18

    Aussetzungskostentragungspflicht eines Wahlverteidigers

    Darüber hinaus wandte sich der Angeklagte mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Vorsitzenden vom 15. Januar 2019, die vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Februar 2019, Az.: 2 BvR 280/19, nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
  • VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Es kann nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs sein, aufgrund eines undifferenzierten Verweises auf die Anlagen den verfassungsrechtlich relevanten Sachverhalt und die daraus hergeleitete Verletzungsrüge selbst zu ermitteln (VerfGH vom 7.2.2017 - Vf. 84-VI-15 - juris Rn. 19; vgl. zur Art. 51 Abs. 1 Satz 1 VfGHG entsprechenden Vorschrift des § 92 BVerfGG: BVerfG vom 21.6.1989 BVerfGE 80, 257/263; vom 23.2.2016 - 2 BvR 63/16 u. a. - juris Rn. 1; vom 20.2.2019 NStZ-RR 2019, 156/157).
  • VerfGH Bayern, 17.10.2023 - 72-VI-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich eines Klageerzwingungsverfahrens wegen

    Die in der Verfassungsbeschwerdeschrift zu erbringende Begründungsleistung kann weder durch die Vorlage von Anlagen noch durch deren Hineinkopieren in den Text der Verfassungsbeschwerde ersetzt werden (VerfGH vom 27.2.2017 BayVBl 2018, 34 Rn. 20; vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 - juris Rn. 63; BVerfG vom 20.3.2012 - 2 BvR 1382/09 - juris Rn. 5; vom 20.2.2019 NStZ-RR 2019, 156/157; VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 16.7.2020 - 41/20.VB-1 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 20.09.2022 - 1-VI-22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Berufsbetreuers gegen Ablehnung seines

    Die in der Verfassungsbeschwerdeschrift zu erbringende Begründungsleistung kann weder durch die Vorlage von Anlagen noch durch deren Hineinkopieren in den Text der Verfassungsbeschwerde ersetzt werden (VerfGH BayVBl 2018, 34 Rn. 20; vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 - juris Rn. 63; vom 9.2.2022 - Vf. 62-VI-20 - juris Rn. 34; BVerfG vom 20.3.2012 - 2 BvR 1382/09 - juris Rn. 5; vom 20.2.2019 - 2 BvR 280/19 - juris Rn. 7; VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 16.7.2020 - 41/20.VB-1 - juris Rn. 3).
  • BGH, 03.05.2019 - StB 9/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Beschleunigungsgebot; Berücksichtigung von

    Diesen Antrag wies der Vorsitzende des Strafsenats des Oberlandesgerichts nach ablehnender Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit Vorsitzendenbeschluss vom 15. Januar 2019 zurück; die Beschwerde dagegen verwarf der Senat mit Beschluss vom 7. Februar 2019 (StB 3/19, juris), die Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Februar 2019 nicht zur Entscheidung an und stellte die Erledigung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fest (2 BvR 280/19, juris).

    Im Verfassungsbeschwerdeverfahren hatte die Wahlverteidigerin solche Ermessensfehler zudem nicht zu substantiieren vermocht (BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 2 BvR 280/19, juris Rn. 9).

  • VerfGH Bayern, 16.11.2023 - 48-VI-22

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Die in der Verfassungsbeschwerdeschrift zu erbringende Begründungsleistung kann weder durch die Vorlage von Anlagen noch durch deren Hineinkopieren in den Text der Verfassungsbeschwerde ersetzt werden (VerfGH BayVBl 2018, 34 Rn. 20; vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 - juris Rn. 63; vom 9.2.2022 - Vf. 62-VI-20 - juris Rn. 34; BVerfG vom 20.3.2012 - 2 BvR 1382/09 - juris Rn. 5; vom 20.2.2019 - 2 BvR 280/19 - juris Rn. 7; VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 16.7.2020 - 41/20.VB-1 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 22.12.2020 - 15-VI-19

    Unzulässige, nämlich völlig unsubstanziierte Urteilsverfassungsbeschwerde

    Die in der Verfassungsbeschwerdeschrift zu erbringende Begründungsleistung kann weder durch die Vorlage von Anlagen noch durch deren Hineinkopieren in den Text der Verfassungsbeschwerde ersetzt werden (VerfGH BayVBl 2018, 34 Rn. 20; vom 21.7.2020 - Vf. 56-VI-17 - juris Rn. 63; BVerfG vom 20.3.2012 - 2 BvR 1382/09 - juris Rn. 5; vom 20.2.2019 - 2 BvR 280/19 - juris Rn. 7; VerfGH Nordrhein-Westfalen vom 16.7.2020 - 41/20.VB-1 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 23.03.2022 - 36-VI-21

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen straf- und

  • VerfGH Bayern, 06.08.2019 - 79-VI-18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

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