Rechtsprechung
BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvR 2863/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Verfassungsbeschwerde, Rücknahme, Gegenstandswert
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässiger Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde - kein Rechtsschutzbedürfnis
- Wolters Kluwer
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde - kein Rechtsschutzbedürfnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde; kein Rechtsschutzbedürfnis
- rechtsportal.de
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde - kein Rechtsschutzbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die nicht angenommene Verfassungsbeschwerde - und der Gegenstandswert
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 01.12.2017 - 42 T 3811/17
- BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvR 2863/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 2263/16
Verwerfung eines mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässigen Antrags auf …
Auszug aus BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvR 2863/17
Ist deshalb vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juni 2018 - 2 BvR 2263/16 -). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvR 2863/17
Ist deshalb vom Mindestgegenstandswert auszugehen, so besteht für die gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juni 2018 - 2 BvR 2263/16 -).