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   BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98   

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https://dejure.org/1998,1070
BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98 (https://dejure.org/1998,1070)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.1998 - 2 BvR 291/98 (https://dejure.org/1998,1070)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 (https://dejure.org/1998,1070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Bestellung und Auswahl eines Pflichtverteidigers für einen Rechtsanwalt - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer amtsgerichtlichen Bestellung und Auswahl eines Pflichtverteidigers; Bestellung des in einem Strafverfahren beschuldigten Rechtsanwalts zu seinem eigenen Pflichtverteidiger bzw. als Wahlverteidiger in eigener Sache; Missbräuchlichkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt - Bestellung eines Pflichtverteidigers - Verteidigung in eigener Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2205
  • NStZ 1998, 363
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
    Nach Ablauf der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde sind die aufgezeigten Begründungsmängel nicht mehr zu beheben (vgl. z. B. BVerfGE 28, 17 [19]).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
    Dies folgt schon aus dem miteinander unvereinbaren Status des Verteidigers einerseits und der Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren andererseits (vgl. neben BVerfGE 53, 207 [214 f.] etwa Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O., § 138 Rn. 6 und Laufhütte in: Karlsruher Kommentar, a. a. O., § 138 Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
    Mit dem Institut der notwendigen Verteidigung und mit der Bestellung eines Verteidigers ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Angeschuldigten sichert der Gesetzgeber damit das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozeßordnungsgemäßen Strafverfahren und zu diesem Zweck nicht zuletzt an einer effektiven Verteidigung des Beschuldigten hat (stRspr; vgl. z. B. BVerfGE 39, 238 [242]; 65, 171 [174] und 68, 237 [254], jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94

    Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z. B. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f. und Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
    Die Vorschriften der Strafprozeßordnung über die notwendige Mitwirkung und die Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren stellen sich als einfachrechtliche Konkretisierungen im Rahmen des Gewährleistungsgehalts des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes dar, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens (stRspr; vgl. z. B. BVerfGE 46, 202 [210]).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z. B. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f. und Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
    Mit dem Institut der notwendigen Verteidigung und mit der Bestellung eines Verteidigers ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Angeschuldigten sichert der Gesetzgeber damit das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozeßordnungsgemäßen Strafverfahren und zu diesem Zweck nicht zuletzt an einer effektiven Verteidigung des Beschuldigten hat (stRspr; vgl. z. B. BVerfGE 39, 238 [242]; 65, 171 [174] und 68, 237 [254], jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
    Mit dem Institut der notwendigen Verteidigung und mit der Bestellung eines Verteidigers ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Angeschuldigten sichert der Gesetzgeber damit das Interesse, das der Rechtsstaat an einem prozeßordnungsgemäßen Strafverfahren und zu diesem Zweck nicht zuletzt an einer effektiven Verteidigung des Beschuldigten hat (stRspr; vgl. z. B. BVerfGE 39, 238 [242]; 65, 171 [174] und 68, 237 [254], jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98
    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z. B. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f. und Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785).
  • BGH, 13.12.2018 - IX ZR 216/17

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflichten des zum Pflichtverteidiger bestellten

    Ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Strafverfahrens Einfluss zu nehmen; hierzu ist er unter bestimmten Voraussetzungen auf rechtskundige Hilfe eines ihm verpflichteten Beistandes angewiesen (BVerfG NStZ 1998, 363, 364 mwN).
  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 188/08

    Rechtsschutzversicherung: Erstattung der durch die Selbstvertretung eines

    Eine andere Regelung ist - wie das Bundesverfassungsgericht inzwischen wiederholt ausgesprochen hat (BVerfGE 53, 207, 214 f.; BVerfG NJW 1998, 2205) - auch nicht von Verfassungs wegen geboten, weil sich die Rolle des Beschuldigten oder Betroffenen mit der dem Verteidiger zugeschriebenen Stellung eines unabhängigen Organs der Rechtspflege nicht vereinbaren lässt.
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Dies gilt namentlich dann, wenn ein Beschwerdeführer trotz zahlreicher Nichtannahmeentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin Verfassungsbeschwerden in derselben Sache anhängig macht (stRspr; vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; vom 14. September 1994 - 2 BvR 1626/94 -, NJW 1995, S. 1419; vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 f.; vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785; vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NJW 1998, S. 2205; vom 13. April 1999 - 2 BvR 539/98 -, NJW-RR 1999, S. 1149 f.).
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