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   BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12, 2 BvR 2484/13   

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https://dejure.org/2016,471
BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12, 2 BvR 2484/13 (https://dejure.org/2016,471)
BVerfG, Entscheidung vom 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12, 2 BvR 2484/13 (https://dejure.org/2016,471)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, 2 BvR 2484/13 (https://dejure.org/2016,471)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 GG; § 57 Abs. 1 StGB
    Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; prognostische Gesamtwürdigung; richterliche Pflicht zur Sachaufklärung; vertretbares Restrisiko; Leugnen der Tat begründet keine Negativprognose; fehlende ...

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG durch Ablehnung der Strafrestaussetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 104 Abs 1 S 2 GG, § 57 Abs 1 StGB, § 57 Abs 2 StGB, § 177 Abs 1 Nr 1 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten durch Versagung der Strafrestaussetzung zur Bewährung - hinreichende Sachaufklärung - zur Bewertung des Rückfallrisikos bei Sexualstraftaten, insb bei Tatleugnung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundrechts auf Freiheit der Person durch Aufhebung einer Reststrafenaussetzung ; Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Aufhebung einer zunächst erfolgten Aussetzung einer Bewährungsrestfreiheitsstrafe; Verstoß gegen den Grundsatzes der ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten durch Versagung der Strafrestaussetzung zur Bewährung - hinreichende Sachaufklärung - zur Bewertung des Rückfallrisikos bei Sexualstraftaten, insb bei Tatleugnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 104
    Verletzung des Grundrechts auf Freiheit der Person durch Aufhebung einer Reststrafenaussetzung; Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Aufhebung einer zunächst erfolgten Aussetzung einer Bewährungsrestfreiheitsstrafe; Verstoß gegen den Grundsatzes der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die Reststrafenaussetzung und das Leugnen der Tat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tatleugnung - und die Reststrafenaussetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 362 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12
    Vielmehr ist die Ablehnungsentscheidung durch konkrete Tatsachen zu belegen, die das Risiko als unvertretbar erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 117, 71 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ).

    Allerdings kann in Fällen, in denen aufgrund des Leugnens eine Aufarbeitung des Motivationsgefüges der Tat nicht ermöglicht und damit auch die Erstellung einer positiven Sozialprognose wesentlich erschwert wird, dies Auswirkungen auf die Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe haben (vgl. BVerfGE 117, 71 ).

    Dabei kommt dem verfahrensrechtlichen Gebot einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung die Bedeutung eines Verfassungsgebots zu (vgl. BVerfGE 117, 71 m.w.N.).

    Diese Umstände sind "konkrete Tatsachen' im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die sich zwar nicht zwingend negativ auf die Prognose auswirken müssen, dies aber können und über die Hinnahme eines vertretbaren Restrisikos hinausreichen (vgl. zur Unkenntnis der Tatmotivation und daraus folgender Prognoseschwierigkeiten BVerfGE 117, 71 ).

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12
    Vielmehr ist die Ablehnungsentscheidung durch konkrete Tatsachen zu belegen, die das Risiko als unvertretbar erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 117, 71 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ).

    Das mag zwar die Tatbewertung als Indiz fortbestehender Gefährlichkeit erschweren; ein ärztlicher Erfahrungssatz, wonach aus dem Leugnen der Tat auf den Fortbestand der Gefährlichkeit geschlossen werden kann, ist jedoch nicht ersichtlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ).

    Es verlangt, dass sich der Richter ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12
    Denn die angegriffenen Entscheidungen waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Freiheit der Person gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 128, 326 ).

    Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als "unverletzlich' bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre Beschränkung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässt und Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG besondere Verfahrensgarantien für ihre Beschränkung statuieren (vgl. BVerfGE 35, 185 ; 109, 133 ; 128, 326 ).

    Kollidiert der Freiheitsanspruch der Person mit der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs oder dem Erfordernis, die Allgemeinheit vor zu erwartenden Rechtsgutverletzungen zu schützen, sind beide Belange gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 109, 133 ; 128, 326 ).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12
    Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als "unverletzlich' bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre Beschränkung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässt und Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG besondere Verfahrensgarantien für ihre Beschränkung statuieren (vgl. BVerfGE 35, 185 ; 109, 133 ; 128, 326 ).

    Kollidiert der Freiheitsanspruch der Person mit der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs oder dem Erfordernis, die Allgemeinheit vor zu erwartenden Rechtsgutverletzungen zu schützen, sind beide Belange gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 90, 145 ; 109, 133 ; 128, 326 ).

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12
    Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als "unverletzlich' bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre Beschränkung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässt und Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG besondere Verfahrensgarantien für ihre Beschränkung statuieren (vgl. BVerfGE 35, 185 ; 109, 133 ; 128, 326 ).

    Die Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 29, 312 ; 35, 185 ; 45, 187 ; stRspr).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12
    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, juris, Rn. 36; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2014 - 2 BvR 1056/12 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12
    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, juris, Rn. 36; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2014 - 2 BvR 1056/12 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12
    Es verlangt, dass sich der Richter ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ).
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12
    Die Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen eingeschränkt werden (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 29, 312 ; 35, 185 ; 45, 187 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12
    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, juris, Rn. 36; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2014 - 2 BvR 1056/12 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 02.07.2014 - 2 BvR 1056/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • OLG Zweibrücken, 31.08.2017 - 1 Ws 248/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Aussetzungsentscheidung bei fehlerhaftem

    Es besteht kein Erfahrungssatz des Inhalts, dass aus dem Leugnen der Tat stets auch auf die fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten geschlossen werden könne; es handelt sich lediglich um ein - nicht notwendigerweise negatives - Indiz (BVerfG, NJW 1998, 2202 [2204]; BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 29; OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2009 - 3 Ws 279/09, BeckRS 2009, 26828 m. w. N.).

    Indes kann in Fällen, in denen aufgrund des Leugnens der Tat eine Aufarbeitung des Motivationsgefüges der Tat nicht ermöglicht und damit auch die Erstellung einer positiven Sozialprognose wesentlich erschwert wird, dies Auswirkungen auf die Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe haben (vgl. BVerfGE 117, 71 [106] = BVerfG, NJW 2007, 1933 [1939]; BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 29).

    Das Gebot einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung verlangt, dass sich der Richter ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, BeckRS 2016, 41106, Rn. 30 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 1 Ws 160/17).

  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Das Bundesverfassungsgericht (B.v. 11.1.2016 - 2 BvR 2961/12, 2 BvR 2484/13 - juris Rn. 34) habe eine Auslegung des § 57 Abs. 1 StGB dahingehend, dass "eine Entlassung (...) aufgrund des bei einem möglichen Rückfall bedrohten Rechtsguts nur in Betracht kommt, wenn eine künftige Straffreiheit aufgrund eindeutiger positiver Umstände erwartet werden kann" und es hierfür einer "tragfähigen Grundlage für die Erwartung künftiger Straffreiheit" bedürfe, ausdrücklich gebilligt.
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 36-IV-22
    Die Vertretbarkeit des Restrisikos ist von den im Falle eines Rückfalls bedrohten Rechtsgütern und vom Grad der Wahrscheinlichkeit erneuter Straffälligkeit abhängig (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 59-IV-19; vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12 - juris Rn. 28).

    Hierbei vermag die besonders hohe Wertschätzung des Lebens die weitere Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe nicht nur in den Fällen zu rechtfertigen, in denen eine fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten positiv festgestellt werden kann, sondern auch dann, wenn nach Erfüllung des verfassungsrechtlichen Gebots ausreichender richterlicher Sachaufklärung eine günstige Gefährlichkeitsprognose nicht gestellt werden kann, weil verbleibende Zweifel an einer hinreichend günstigen Prognose zu Lasten des Verurteilten gehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, 2 BvR 2484/13 - juris Rn. 36; Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 BvR 942/11 - juris Rn. 26; Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 - juris Rn. 26; Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02, 2 BvR 796/02 - juris Rn. 94).

    Zwar kann das Abstreiten der Tat für sich allein eine negative Sozialprognose nicht stützen; jedoch kann dies in solchen Fällen Auswirkungen auf die Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe haben, in denen aufgrund des Leugnens der Tat eine Aufarbeitung des Motivationsgefüges nicht ermöglicht und damit auch die Erstellung einer positiven Sozialprognose wesentlich erschwert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, 2 BvR 2484/13 - juris Rn. 36; Beschluss vom 8. November 2006 - 2 BvR 578/02, 2 BvR 796/02 - juris Rn. 107).

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 19 ZB 22.1538

    Bestätigung der Ausweisungsanordnung und Wiedereinreisesperre beim Handeltreiben

    Das Bundesverfassungsgericht habe eine Auslegung des § 57 Abs. 1 StGB dahingehend, dass "eine Entlassung (...) aufgrund des bei einem möglichen Rückfall bedrohten Rechtsguts nur in Betracht kommt, wenn eine künftige Straffreiheit aufgrund eindeutiger positiver Umstände erwartet werden kann" und es hierfür einer "tragfähige[n] Grundlage für die Erwartung künftiger Straffreiheit" bedürfe, ausdrücklich gebilligt (unter Verweis auf BVerfG, B.v. 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12, 2 BvR 2484/13 - Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2019 - 18 A 1127/16

    Ausweisung; Wiederholungsgefahr; Strafaussetzung zur Bewährung

    vgl. zu den Anforderungen an den Prüfungsumfang und die Begründungspflicht bei ablehnenden Aussetzungsentscheidungen nach § 57 StGB: BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12, 2 BvR 2484/13 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 09.10.2023 - 22 K 3801/23

    Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit, sexueller Missbrauch von

    Gleichwohl ist die Kammer aufgrund der bei der Prognoseentscheidung zu berücksichtigenden Tatmotivation des Klägers und seiner Persönlichkeitsstruktur, vgl. hinsichtlich der Entscheidung über die Strafrestaussetzung zur Bewährung BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12 -, juris, Rn. 35, davon überzeugt, dass die Begehung vergleichbarer - erheblicher - Straftaten durch den Kläger droht.
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 59-IV-19
    Die Vertretbarkeit des Restrisikos ist von den im Falle eines Rückfalls bedrohten Rechtsgütern und vom Grad der Wahrscheinlichkeit erneuter Straffälligkeit abhängig (BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12 - juris Rn. 28).
  • KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22

    Einschränkung der Erstverbüßerregel bei BtM-Handel

    Damit ist den Strafvollstreckungsrichtern eine prognostische Gesamtwürdigung abverlangt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12 + 2484/13 in juris).
  • BGH, 22.02.2022 - StB 1/22

    Erfolglose sofortige Beschwerde gegen die Aussetzung der Vollstreckung des

    Die Strafvollstreckungsgerichte müssen vielmehr eine Gesamtwürdigung vornehmen und ihre Prognoseentscheidung durch konkrete Tatsachen belegen, die das Risiko einer Strafaussetzung als vertretbar oder unvertretbar erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2961/12 u.a., juris Rn. 28).
  • LG Frankenthal, 21.07.2017 - 3 StVK 641/16
    Das Gebot einer zureichenden richterlichen Sachaufklärung verlangt, dass sich der Richter ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (vgl. BVerfG, 11.01.2016, 2 BvR 2961/12, OLG Zweibrücken, 27.06.2017, 1 Ws 160/17).
  • KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig

  • OLG München, 13.07.2022 - 6 St 3/22

    Freiheitsstrafe, Strafaussetzung, Untersuchungshaft, Krankheit, Arbeitgeber,

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