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   BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvR 300/75   

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https://dejure.org/1975,870
BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvR 300/75 (https://dejure.org/1975,870)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.1975 - 2 BvR 300/75 (https://dejure.org/1975,870)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 1975 - 2 BvR 300/75 (https://dejure.org/1975,870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Verteidigung auch bei einem in Strafhaft befindlichen Beschuldigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitwirkung eines Verteidigers - Strafhaft - Änderung der Strafprozeßordnung - Gerichtsverfassungsgesetz - Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 1
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1953 - GSSt 1/53

    "Haft" im Sinne des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO als Untersuchungshaft in dem

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvR 300/75
    Nach dem Beschluß des Bundesgerichtshofs - Großer Senat für Strafsachen - vom 24. Juni 1953 bedeutete "Haft" in diesem Zusammenhang nur Untersuchungshaft in dem Verfahren, für das die Bestellung eines Verteidigers beantragt wurde (BGHSt 4, 308).

    Mit der gesetzlichen Klarstellung, daß auch Untersuchungshaft in anderer Sache die Notwendigkeit der Verteidigung begründe, war insbesondere jener Auffassung der Boden entzogen, die den Grundgedanken der Regelung darin erblickt hatte, daß die Dauer der Freiheitsentziehung ein unwiderlegliches Anzeichen für die Bedeutung der Sache sei (BGHSt 4, 308); denn es versteht sich von selbst, daß Untersuchungshaft in anderer Sache kein Indiz dafür zu liefern vermag, ob die zu verhandelnde Strafsache eine solche Bedeutung hat, daß die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint.

  • BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70

    Formerfordernisse bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Teilweise

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvR 300/75
    Erstattungspflichtig ist die Bundesrepublik Deutschland, weil die erfolgreich gerügte Grundrechtsverletzung auf einem verfassungswidrigen Gesetz des Bundes beruht (BVerfGE 32, 365 (373); 38, 187 (206)).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvR 300/75
    Erstattungspflichtig ist die Bundesrepublik Deutschland, weil die erfolgreich gerügte Grundrechtsverletzung auf einem verfassungswidrigen Gesetz des Bundes beruht (BVerfGE 32, 365 (373); 38, 187 (206)).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Die Kosten sind gemäß § 34 a Abs. 2 BVerfGG der Bundesrepublik Deutschland aufzuerlegen, da die Gerichtsentscheidungen auf einer verfassungswidrigen Rechtsnorm des Bundes beruhen (vgl. BVerfGE 40, 1 ; 99, 202 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    Die Kosten sind gemäß § 34 a Abs. 2 BVerfGG der Bundesrepublik Deutschland aufzuerlegen, da die Gerichtsentscheidungen auf einer verfassungswidrigen Rechtsnorm des Bundes beruhen (vgl. BVerfGE 40, 1 [6]).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Anrechnung von Schmerzensgeld auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    Die Kosten sind gemäß § 34 a Abs. 2 BVerfGG der Bundesrepublik Deutschland aufzuerlegen, da die Gerichtsentscheidungen auf einer verfassungswidrigen Rechtsnorm des Bundes beruhen (vgl. BVerfGE 40, 1 [6]; - 99, 202 [216]).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber nach einhelliger Meinung wegen der prozeßrechtlich gebotenen Klarheit über das Bestehen oder Nichtbestehen der Rechtshängigkeit (vgl. §§ 81 Abs. 1 Satz 1, 90 Abs. 1 VwGO) unabdingbares Zulässigkeitserfordernis ist des weiteren, daß die Klageerhebung als die das gerichtliche Verfahren einleitende Prozeßhandlung bedingungs- und vorbehaltlos erklärt wird (vgl. Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 [BVerwG 17.01.1980 - 5 C 32/79]; Beschluß vom 23. Juli 1975 - I WB 2.75, 3.75 - BVerwGE 53, 62 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1975 - 2 BvR 630/73 - BVerfGE 40, 2 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvR 300/75] und vom 17. Oktober 1984 - 1 BvR 620/78 und 363/80 - BVerfGE 68, 132 m.weit.Nachw.; BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - IX ZR 11/86 - BGHZ 99, 274 [BGH 18.12.1986 - IX ZR 11/86] und vom 19. Januar 1989 - IX ZR 83/88 - MDR 1989, 539; BFH, Urteil vom 28. März 1979 - I R 58.59/78 - BFHE 128, 135; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl. 1990, § 253 Anm. 1 A m.weit.Nachw.; Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 82 Rdnr. 8 m.weit.Nachw.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1318/81

    Anwendung einfachen vom Bundesverfassungsgericht für nichtigen Rechts

    Erstattungspflichtig ist die Bundesrepublik Deutschland, weil die Grundrechtsverletzung auf eine verfassungswidrige Rechtsnorm des Bundes zurückgeht (BVerfGE 40, 1 [6]; 58, 283 [300]).
  • BVerfG, 16.06.1975 - 2 BvR 310/75

    Notwendige Verteidigung auch bei einem iu Strafhaft befindlichen Beschuldigten

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvR 300/75 - festgestellt und des näheren ausgeführt hat, läßt sich für diese verschiedene Behandlung ein sachlich einleuchtender Grund nicht finden.
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