Rechtsprechung
BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die steuerrechtliche Nichtanerkennung eines zwischen Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnisses - Anerkennung des an Arbeitnehmerehegatten gezahlten Entgelts als Betriebsausgaben - Erfordernis eines eindeutigen und ernstlich vereinbarten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4 § 12; GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 6
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Erneute Entscheidung des BVerfG zum Oderkonto bei Ehegattenarbeitsverhältnissen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Wichtiges Urteil zum Ehegattenarbeitsverhältnis
Verfahrensgang
- BFH, 30.11.1990 - III R 37/87
- BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1531
- WM 1996, 2174
- DB 1996, 2470
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (15)
- BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88
Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …
Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Dies habe der Große Senat des Bundesfinanzhofs durch Beschluß vom 27. November 1989 (BFHE 158, 563 = BStBl II 1990 S. 160) entschieden.Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen bei Überweisung des Arbeitslohns auf ein sog. "Oderkonto" findet im Beschluß des Großen Senats vom 27. November 1989 (GrS 1/88, BFHE 158, 563) ihren vorläufigen Abschluß.
Ob eine Vermögenszuwendung zwischen Ehegatten auf einem Leistungsaustauschverhältnis und damit auf betrieblicher Veranlassung beruht, oder ob diese in familiären Beziehungen ihren Grund hat, ist, wie der Bundesfinanzhof zu Recht bemerkt (BFH, Beschluß vom 27. November 1989 - GrS 1/88 -, BFHE 158, 563 unter C.III.2.), als innere Tatsache häufig nicht zweifelsfrei feststellbar; dies rechtfertigt es, "äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien)" (…BFH, a.a.O., C.III.3.) heranzuziehen.
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht
Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Diese Auslegung und Anwendung des § 4 Abs. 4 und des § 12 EStG verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 86, 59 ).Diese Auslegung und Anwendung der §§ 4 Abs. 4 und 12 EStG genügen nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 86, 59 ) an die Gesetzesbindung der Rechtsprechung stellt.
- BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87
Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …
Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Diese Auslegung und Anwendung des § 4 Abs. 4 und des § 12 EStG verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 86, 59 ).Diese Auslegung und Anwendung der §§ 4 Abs. 4 und 12 EStG genügen nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 86, 59 ) an die Gesetzesbindung der Rechtsprechung stellt.
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 9, 237 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 13, 290 [BVerfG 23.01.1962 - 2 BvR 293/61]; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 18, 257 ).Dies gilt nicht nur für vom Gesetzgeber zu normierende Tatbestände sondern auch für ihre Auslegung und Anwendung durch die Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvR 232/60]).
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Das Bundesverfassungsgericht habe auch ausdrücklich einen Fremdvergleich für sachgemäß erachtet (vgl. BVerfGE 13, 290 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]).Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 9, 237 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 13, 290 [BVerfG 23.01.1962 - 2 BvR 293/61]; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 18, 257 ).
- BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von …
Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Der Antrag auf Zulassung des Steuerberaters M. als Beistand war zurückzuweisen, da dies nicht sachdienlich erschien; denn im Anschluß an die bereits ergangenen Beschlüsse zu der Frage der steuerlichen Anerkennung eines zwischen Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnisses anläßlich der Überweisung der Gehaltszahlung auf ein "Oderkonto" (2 BvR 802/90; 2 BvR 1293/90; u.a.) wirft die vorliegende Verfassungsbeschwerde keine Fragen mehr auf, die eine Beiordnung eines Steuerberaters erforderte. - BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Der Antrag auf Zulassung des Steuerberaters M. als Beistand war zurückzuweisen, da dies nicht sachdienlich erschien; denn im Anschluß an die bereits ergangenen Beschlüsse zu der Frage der steuerlichen Anerkennung eines zwischen Ehegatten bestehenden Arbeitsverhältnisses anläßlich der Überweisung der Gehaltszahlung auf ein "Oderkonto" (2 BvR 802/90; 2 BvR 1293/90; u.a.) wirft die vorliegende Verfassungsbeschwerde keine Fragen mehr auf, die eine Beiordnung eines Steuerberaters erforderte. - BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57
Ehegatten-Mitwirkungsverträge
Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 9, 237 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 13, 290 [BVerfG 23.01.1962 - 2 BvR 293/61]; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 18, 257 ). - BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 9, 237 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 13, 290 [BVerfG 23.01.1962 - 2 BvR 293/61]; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 18, 257 ). - BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62
Sozialversicherung
Auszug aus BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]; 9, 237 [BVerfG 03.04.1959 - 1 BvR 346/56]; 13, 290 [BVerfG 23.01.1962 - 2 BvR 293/61]; 13, 318 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 18, 257 ). - BFH, 15.03.1993 - V R 109/89
Umsatzsteuerliche Anerkennung einer Bürovermietung zwischen Ehegatten bei …
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
- BVerfG, 23.01.1962 - 2 BvR 293/61
Keine Nichterhebung der verhängten Mißbrauchsgebühr
- BFH, 30.11.1990 - III R 37/87
Voraussetzungen hinsichtlich einer einkommenssteuerrechtlichen Berücksichtigung …
- BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56
Anspruch auf rechtliches Gehör beivorgeschriebener mündlicher Verhandlung
- BFH, 27.02.2019 - I R 73/16
Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk
Nach der zu Verträgen zwischen Angehörigen ergangenen Rechtsprechung ist die Abgrenzung zwischen privater und betrieblicher Veranlassung im Anschluss an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34, unter B.I.2.) und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95 anhand der Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten mit der Maßgabe vorzunehmen, dass nicht jede Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Fremdüblichen im Sinne eines absolut wirkenden Tatbestandsmerkmals die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt. - BFH, 29.10.1997 - I R 24/97
VGA bei Darlehensverträgen
Der erkennende Senat hat seit seinem Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95 (BFHE 181, 328) seine Rechtsprechung zur vGA gegenüber beherrschenden Gesellschaftern und ihnen nahestehenden Personen in Anlehnung an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34) und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95 (Der Betrieb 1996, 2470) fortentwickelt. - BFH, 13.01.2022 - I R 15/21
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer …
Hierbei ist nach der zu Verträgen zwischen Angehörigen ergangenen Rechtsprechung die Abgrenzung zwischen privater und betrieblicher Veranlassung im Anschluss an die BVerfG-Beschlüsse vom 07.11.1995 - 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34, unter B.I.2.) und vom 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95 (Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1996, 2174) anhand der Gesamtheit der objektiven Verhältnisse mit der Maßgabe vorzunehmen, dass nicht jede Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Fremdüblichen im Sinne eines absolut wirkenden Tatbestandsmerkmals die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt.
- BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97
Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen
Dabei kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß der BFH die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten (vgl. Beschlüsse vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470) zum Anlaß genommen hat, seine Rechtsprechung zur steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen insgesamt fortzuentwickeln. - FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10
Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen …
Dabei kann einzelnen Beweisanzeichen ein unterschiedliches Gewicht beigemessen werden; seit den Kammerbeschlüssen des BVerfG zum sog. Oder-Konto von Ehegatten (vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470) ist in der Rechtsprechung des BFH wiederholt zum Ausdruck gebracht worden, dass nicht jede geringfügige Abweichung vom Üblichen ohne weiteres die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt (…vgl. z. B. BFH-Urteile vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, und in BFH/NV 2002, 334). - BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01
Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid - …
Dabei kann einzelnen Beweisanzeichen ein unterschiedliches Gewicht beigemessen werden; seit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum sog. Oder-Konto von Ehegatten (vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34; vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, Der Betrieb --DB-- 1996, 2470) ist in der Rechtsprechung des BFH wiederholt zum Ausdruck gebracht worden, dass nicht jede geringfügige Abweichung vom Üblichen ohne weiteres die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573, 575; vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386). - FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 1405/03
Verdeckte Gewinnausschüttung durch private PKW-Nutzung des GmbH-Geschäftsführers …
Der I. Senat des BFH hat mit Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 71/95, BStBl. II 1999, 35 seine Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung gegenüber beherrschenden Gesellschaftern und ihnen nahe stehenden Personen in Anlehnung an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995, 2 BvR 802/90, BStBl. II 1996, 34 undvom 15. August 1996, 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470 fortentwickelt.Denn sie steht in Widerspruch zu der Rechtsprechung in der Folge der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995, 2 BvR 802/90, BStBl. II 1996, 34 undvom 15. August 1996, 2 BvR 3027/95, DB 1996, 2470, wonach die einzelnen Kriterien, auf die zur Annahme der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung abgestellt wird, nicht im Sinne von absoluten Tatbestandsvoraussetzungen verstanden werden können.
- FG Hamburg, 31.10.2011 - 6 K 179/10
Verdeckte Gewinnausschüttung wegen Nichteinhaltung formaler Anforderungen: …
Sie sind vielmehr indiziell dahin gehend zu würdigen, ob sie den Rückschluss zulassen, dass die betreffenden Leistungen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 29.10.1997 I R 24/97, BStBl. II 1998, 573 = BFHE 184, 482, unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.1995 2 BvR 802/90, BStBl. II 1996, 34, und vom 15.08.1996 2 BvR 3027/95, DStR 1997, 53). - BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02
Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten
Im Hinblick auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34) und vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 53) hätte das FG die Ablehnung des Ehegattenarbeitsverhältnisses aber nicht allein auf dieses Indiz stützen dürfen; vielmehr hätte es einer Gesamtschau und Gesamtwürdigung aller Indizien bedurft. - BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten
Konnte die Klägerin nicht über das Gehalt verfügen, ist auch nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluß vom 15. August 1996 2 BvR 3027/95, Der Betrieb 1996, 2470) kein Arbeitslohn geflossen (…vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1997 X R 145/94, BFH/NV 1997, 347). - BFH, 18.04.2000 - VIII R 74/96
Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen
- BFH, 19.08.2002 - II B 177/01
GrESt; Verhältnis der Erwerbstatbestände des § 1 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 GrEStG
- FG Thüringen, 16.01.1997 - II 104/95
Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen
- FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 1208/03
Zu vGA im Rahmen der Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers; zur …
- FG Hamburg, 18.11.1998 - II 135/96
Nur-Gewinntantieme bei besonderen Umständen keine vGA
- FG Hamburg, 28.11.2003 - III 78/01
Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei nicht zeitgerecht …
- BFH, 08.04.1997 - I R 39/96
Subunternehmertätigkeit des Geschäftsführers als vGA
- BVerwG, 12.10.2009 - 5 B 55.09
Zulässigkeit eines Abstellens auf den Anschaffungszeitpunkt i.R.e. Bewertung der …
- BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94
Unrechte einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung …
- FG Düsseldorf, 06.05.2004 - 11 K 3047/00
Entnahme aus dem Betriebsvermögen zu betriebsfremden Zwecken durch …
- FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99
Bilanzberichtigung und verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 KStG, § 4 Abs. …
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 157/02
Änderung der Festsetzung einer Eigenheimzulage nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
- FG Düsseldorf, 02.10.2002 - 16 K 2493/00
Vermietung und Verpachtung; Miteigentumsanteil; Ehegatten; Vermögenstrennung; …
- FG Saarland, 27.09.2006 - 1 K 11/03
Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bei Zahlung eines Festgehaltes und …
- BFH, 10.12.1997 - VIII B 7/97
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung …
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 215/00
Unentgeltliche Grundstücksübertragung trotz vorheriger Bauaufwendungen des …
- FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
Nachweis der Entgeltlichkeit eines innerfamiliären Wohnungskaufvertrages/Umbau …
- BFH, 05.02.1997 - X R 145/94
Gehaltszahlung auf Arbeitgeber-Konto bei Ehegatten-Arbeitsverhältnis
- FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 284/02
Steuerrechtliche Anerkennung eines mit einem Darlehensvertrag wirtschaftlich …
- FG Saarland, 21.05.2001 - 1 K 326/97
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Buchungsfehler und Geschäftsführergehalt?
- FG Niedersachsen, 02.11.2004 - 11 K 181/02
Bestimmung der Höhe einer Eigenheimzulage; Voraussetzung der Aufwendungen in Form …
- FG Saarland, 26.03.2003 - 1 K 275/99
Finanzamtliche Nachweispflicht für eine zu gewerblichen Einkünften führende …
- FG Düsseldorf, 02.10.2002 - 16 K 6580/00
Vermietung und Verpachtung; Miteigentumsanteil; Ehegatten; Vermögenstrennung; …
- FG München, 11.09.1997 - 15 K 3257/90
Aufgabe eines Gewerbebetrieb mit der Folge der Steuerpflicht für den …
- FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
Einkommensteuer: Angehörigendarlehen
- FG Saarland, 26.07.2002 - 1 K 129/99
Angemessenes Prokuristengehalt und Vorteilsausgleich (§ 8 Abs. 3 KStG)
- FG Saarland, 08.11.2005 - 1 V 260/05
Abzug von Unfallkosten bei Einrichtung einer Fahrgemeinschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 …
- FG Saarland, 30.06.2005 - 1 K 386/03
Gehaltszahlungen, Zinsen auf dem Verrechnungskonto und Sachentnahmen als …
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 158/02
Keine Begünstigung eines kontenmäßig nicht belegten Wohnungserwerbs unter nahen …
- FG Saarland, 05.06.2002 - 1 K 94/99
Maßgebender Zeitpunkt für die Entgeltlichkeit des Erwerbs einer eigen-genutzten …
- FG Saarland, 13.12.2001 - 1 K 56/98
Verdeckte Gewinnausschüttungen durch Gehaltszahlungen an …
- FG Thüringen, 03.02.2000 - II 326/98
Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Eltern und Tochter mit …
- FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 337/99
Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Ehegatten; …
- FG München, 10.12.2002 - 2 K 2802/01
Darlehen zwischen Angehörigen
- FG Baden-Württemberg, 06.12.2010 - 6 K 2894/07
Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Eltern und Kindern - Gesamtheit …
- FG Saarland, 22.05.2001 - 1 K 151/97
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gesellschaftsdarlehn und Tantiemenvereinbarung
- FG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 8 K 419/98
Einkommensteuer 1992 und 1993
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.1998 - 2 K 2653/97
Einkommensteuer; zur steuerlichen Anerkennung eines Ehegattendarlehens
- FG Rheinland-Pfalz, 21.04.1998 - 2 K 2151/96
Einkommensteuer; zur steuerlichen Anerkennung eines Ehegattendarlehens
- FG Saarland, 13.09.1999 - 1 V 224/99
- FG Thüringen, 25.11.1999 - II 217/98
Steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages mit der Mutter über die Vermietung …