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   BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09   

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BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09 (https://dejure.org/2010,5756)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09 (https://dejure.org/2010,5756)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 3044/09 (https://dejure.org/2010,5756)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art 13. Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG
    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsanordnung (Tatverdacht; bloße Mutmaßungen; nachträgliche verdachtsbegründende Tatsachen); Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 13 Abs 1 GG bei Wohnungsdurchsuchung ohne hinreichenden Tatverdacht - iÜ Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung und unzureichender Substantiierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 Halbs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG bei Wohnungsdurchsuchung ohne hinreichenden Tatverdacht - iÜ Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung und unzureichender Substantiierung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung wegen des Verdachts eines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln; Annahme eines ausreichenden Tatverdachts gegen den Beifahrer eines PKW bei Auffinden von Betäubungsmitteln sowie positivem ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG bei Wohnungsdurchsuchung ohne hinreichenden Tatverdacht - iÜ Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung und unzureichender Substantiierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG bei Wohnungsdurchsuchung ohne hinreichenden Tatverdacht - iÜ Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung und unzureichender Substantiierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 102; GG Art. 13 Abs. 1; GG Art. 13 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit einer Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung wegen des Verdachts eines unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln; Annahme eines ausreichenden Tatverdachts gegen den Beifahrer eines PKW bei Auffinden von Betäubungsmitteln sowie positivem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Durchsuchungsanordnung setzt Anfangsverdacht voraus, sie soll/darf nicht erst den Anfangsverdacht ergeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 350
  • StV 2010, 665
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 115, 166 ; 117, 244 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09
    Der Beschwerdeführer hat nicht dargelegt, dass er im fachgerichtlichen Verfahren diese Rüge bereits vorgetragen hat (vgl. BVerfGE 81, 97 ; 104, 65 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 115, 166 ; 117, 244 ).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 59, 95 ; 115, 166 ; 117, 244 ).
  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09
    Der Beschwerdeführer hat nicht dargelegt, dass er im fachgerichtlichen Verfahren diese Rüge bereits vorgetragen hat (vgl. BVerfGE 81, 97 ; 104, 65 ; 112, 50 ).
  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 683/08

    Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren gegen eine

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09
    Daran ändert auch die Einlassung des Beschwerdeführers auf die Mitteilung der Durchsuchungsanordnung hin nichts, weil für das Vorliegen eines Tatverdachts hier auf den Zeitpunkt der Anordnung abzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2008 - 2 BvR 683/08 -, ZIP 2008, S. 2027 ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 3044/09
    Der Beschwerdeführer hat nicht dargelegt, dass er im fachgerichtlichen Verfahren diese Rüge bereits vorgetragen hat (vgl. BVerfGE 81, 97 ; 104, 65 ; 112, 50 ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 - 18 Qs 49/23

    Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem als Basis einer Durchsuchungsanordnung

    Eine "Ausforschungsdurchsuchung" ist unzulässig: Die Durchsuchung darf "nicht der Ermittlung von Tatsachen" dienen, die zur "Begründung eines Verdachts erforderlich sind" (vgl. BVerfg, Beschluss vom 11.06.2020 - 2 BvR 3044/09; LG Offenburg, Beschluss vom 20.01.2023 - 3 Qs 129/22; LG Bonn, Beschluss vom 02.09.2010 - 27 Qs-B 7-34/10 Bundeskartellamt-22/10).
  • LG Bonn, 02.09.2010 - 27 Qs-B 7/10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Anfangsverdacht einer

    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).

    Nicht ausreichend sind dagegen Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen nicht hinausreichen und keine sachlich plausiblen Gründe für eine Durchsuchung darstellen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09).

    Insbesondere darf eine Durchsuchung nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Tatverdachts erst erforderlich sind; eine solche Ausforschungsdurchsuchung ist unzulässig (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2 mwN).

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20

    Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer

    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. November 2017 - 2 BvR 1775/16; Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 3044/09 - juris Rn. 15).
  • LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16

    Durchsuchung beim Insolvenzverwalter, Verhältnismäßigkeit

    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfG StV 2010, 665 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.03.2021 - 2 BvR 2668/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die richterliche Anordnung einer

    Soweit sich der Beschwerdeführer darüber hinaus durch die einstweilige Beschlagnahme von Zufallsfunden in seinen Grundrechten verletzt sieht, genügt die Verfassungsbeschwerde nicht dem Gebot der Rechtswegerschöpfung (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG), da der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde schon keinen fachgerichtlichen Antrag auf richterliche Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO gestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 3044/09 -, Rn. 13).
  • LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen

    Hierfür müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2010 - Az. 2 BvR 3044/09; BVerfG NJW 2007, 2749, 2751; BGH NStZ-RR 2009, 142, 143; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl., § 102 Rz. 2; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 102 Rz. 1).
  • LG Bonn, 18.12.2018 - 27 Qs 5/18
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfG StV 2010, 665 m.w.N.).
  • AG Meißen, 14.07.2010 - 13 OWi 705 Js 36235/09

    Gewinnung eines Anfangsverdachts durch eine auf visuelle Verkehrsbeobachtung

    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ), vgl. BVerfG, 2 BvR 3044/09 vom 11.06.2010.
  • LG Bad Kreuznach, 10.12.2014 - 2 Qs 134/14

    Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer anonymen Anzeige

    Vage Anhaltspunkte oder bloße Vermutungen genügen nicht (BVerfG StV 10, 665; NJW 2011, 291).
  • LG Mannheim, 24.06.2013 - 6 Qs 23/13

    Verhältnismäßigkeit einer Dursuchungsanordnung; Beschränkung des Anfangsverdachts

    Dies ist jedoch nicht Sinn und Zweck einer Durchsuchung und rechtfertigt nicht den Eingriff in den von Art. 13 GG geschützten Kernbereich privater Lebensführung (vgl. BVerfG, StV 2010, 665 ).
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