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   BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90   

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BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90 (https://dejure.org/1991,1996)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.1991 - 2 BvR 374/90 (https://dejure.org/1991,1996)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 (https://dejure.org/1991,1996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außenwirtschaft - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Ausfuhrbeschränkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2624
  • NVwZ 1992, 1084 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90
    Auch Rechtsverordnungen können Strafbestimmungen und deshalb auch Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten enthalten, wenn sie im Rahmen von Ermächtigungen ergangen sind, die Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügen (vgl. BVerfGE 22, 21 [25]; 38, 348 [371]).

    Allerdings verlangt das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG , daß der Bürger bereits aus der gesetzlichen Ermächtigung entnehmen kann, welches Verhalten verboten ist und welche Sanktion ihm für den Fall des Verstoßes gegen das Verbot droht (vgl. BVerfGE 14, 174 [185 f.]; 38, 348 [371 f.]).

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90
    a) Dadurch, daß es sich bei § 33 Abs. 1 AWG um ein Blankettbußgeldgesetz (vgl. BVerfGE 14, 245 [252]; 37, 201 [208]) handelt und der zu ahndende Bußgeldtatbestand sich im einzelnen erst aus der Verbindung des Blankettgesetzes mit Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung ergibt, wird Art. 103 Abs. 2 GG nicht verletzt.

    Unter solchen Umständen ist es gerechtfertigt, daß der Gesetzgeber die Spezifizierung des Bußgeldtatbestandes dem Verordnungsgeber überläßt (vgl. BVerfGE 14, 245 [251]).

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90
    Bei der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe kommt zwar der Bundesregierung eine Einschätzungsprärogative zu, dies ist aber von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, denn die auswärtigen Beziehungen gehören zu einem Bereich, in dem der Bundesregierung von Verfassungs wegen allgemein ein breiter Raum politischen Ermessens eingeräumt ist (vgl. BVerfGE 40, 141 [178]; 68, 1 [97 und 191]).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90
    Gesetz im Sinne von Art. 103 Abs. 2 GG ist nicht nur das förmliche Gesetz (vgl. BVerfGE 32, 346 [362]).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90
    Allerdings verlangt das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG , daß der Bürger bereits aus der gesetzlichen Ermächtigung entnehmen kann, welches Verhalten verboten ist und welche Sanktion ihm für den Fall des Verstoßes gegen das Verbot droht (vgl. BVerfGE 14, 174 [185 f.]; 38, 348 [371 f.]).
  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90
    Auch Rechtsverordnungen können Strafbestimmungen und deshalb auch Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten enthalten, wenn sie im Rahmen von Ermächtigungen ergangen sind, die Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügen (vgl. BVerfGE 22, 21 [25]; 38, 348 [371]).
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90
    a) Dadurch, daß es sich bei § 33 Abs. 1 AWG um ein Blankettbußgeldgesetz (vgl. BVerfGE 14, 245 [252]; 37, 201 [208]) handelt und der zu ahndende Bußgeldtatbestand sich im einzelnen erst aus der Verbindung des Blankettgesetzes mit Bestimmungen der Außenwirtschaftsverordnung ergibt, wird Art. 103 Abs. 2 GG nicht verletzt.
  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90
    Bei der Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe kommt zwar der Bundesregierung eine Einschätzungsprärogative zu, dies ist aber von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, denn die auswärtigen Beziehungen gehören zu einem Bereich, in dem der Bundesregierung von Verfassungs wegen allgemein ein breiter Raum politischen Ermessens eingeräumt ist (vgl. BVerfGE 40, 141 [178]; 68, 1 [97 und 191]).
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Auch Blankettordnungswidrigkeitsnormen genügen nur dann Art. 103 Abs. 2 GG, wenn die möglichen Fälle der Ordnungswidrigkeit schon aufgrund des Gesetzes vorausgesehen werden können und die Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit sowie Art und Maß der Sanktion im Gesetz selbst hinreichend deutlich umschrieben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 BvR 1290/05 -, juris Rn. 64; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 2 BvR 836/85 -, juris Rn. 36 ff. und Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, juris Rn. 7 f.).
  • VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 110/20

    Nichtigkeit einzelner Vorschriften der Thüringer

    Auch Blankettordnungswidrigkeitsnormen genügen nur dann Art. 103 Abs. 2 GG, wenn die möglichen Fälle der Ordnungswidrigkeit schon aufgrund des Gesetzes vorausgesehen werden können und die Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit sowie Art und Maß der Sanktion im Gesetz selbst hinreichend deutlich umschrieben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 BvR 1290/05 -, juris Rn. 64; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 2 BvR 836/85 -, juris Rn. 36 ff. und Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, juris Rn. 7 f.).".

    Auch Blankettordnungswidrigkeitsnormen genügen somit nur dann Art. 103 Abs. 2 GG, wenn die möglichen Fälle der Ordnungswidrigkeit schon aufgrund des Gesetzes vorausgesehen werden können und die Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit sowie Art und Maß der Sanktion im Gesetz selbst hinreichend deutlich umschrieben werden (ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2021 - VerfGH 18/20 -, juris Rn. 597; unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 BvR 1290/05 -, juris Rn. 64; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 2 BvR 836/85 -, juris Rn. 36 ff. und Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, juris Rn. 7 f.), wobei die Bestimmtheitsanforderungen nicht das Niveau des materiellen Strafrechts erreichen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, BVerfGE 159, 223 Rn. 159).

    Gesetze und sonstige Rechtsnormen müssen inhaltlich so klar und präzise formuliert sein, dass der betroffene Bürger erkennen kann, was von ihm gefordert wird, so dass das staatliche Verhalten voraussehbar und berechenbar ist und der Bürger sich darauf einstellen und entsprechend disponieren kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 -, BVerfGE 38, 348 [371 f.] = juris Rn. 70; Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, NJW 1992, 2624 = juris Rn. 7 f. m. w. N.).

  • VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20

    Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten

    Aus diesem Grund genügen auch Blankettordnungswidrigkeitsnormen nur dann Art. 103 Abs. 2 GG, wenn die möglichen Fälle der Ordnungswidrigkeit schon aufgrund des Gesetzes vorausgesehen werden können und die Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit sowie Art und Maß der Sanktion im Gesetz selbst hinreichend deutlich umschrieben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 BvR 1290/05 -, juris Rn. 64; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 2 BvR 836/85 -, juris Rn. 36 ff. und Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, juris Rn. 7 f.).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13

    Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel

    In keinem dieser Fälle ist bisher eine verfassungsrechtliche Beanstandung der Rechtsnorm wegen Unvereinbarkeit der Verweisungstechnik mit Art. 103 Abs. 2 GG durch die Rechtsprechung erfolgt (vgl. zum Blankettbußgeldtatbestand des § 33 Abs. 1 AWG mit einer entsprechenden Rückverweisungsklausel die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung durch BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90, NJW 1992, 2624; Beschluss vom 21. Juli 1992 - 2 BvR 858/92, NJW 1993, 1909, 1910).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92

    Umlaufverfahren

    Die Gültigkeit der Ermächtigungsnorm des § 7 AWG sei durch den Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 1991 (NJW 1992, S. 2624) bestätigt worden.
  • OLG Stuttgart, 21.04.2021 - 4 Rb 24 Ss 7/21

    Schutzmaßnahmen gegen Coronavirus in Baden-Württemberg: Verfassungsmäßigkeit der

    Auch Blankettordnungswidrigkeitsnormen genügen nur dann Art. 103 Abs. 2 GG, wenn die möglichen Fälle der Ordnungswidrigkeit schon aufgrund des Gesetzes vorausgesehen werden können und die Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit sowie Art und Maß der Sanktion im Gesetz selbst hinreichend deutlich umschrieben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 2007 - 1 BvR 1290/05, juris Rn. 64; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 2 BvR 836/85, juris Rn. 36 ff.; Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, juris Rn. 7 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19

    Zur Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer aufschiebenden Befristung

    Außenwirtschaftliche Entscheidungen sind daher nicht wegen der außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung dieses Teilbereichs des Regierungshandelns und der weitgefassten politischen Einschätzungsprärogative (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90, juris Rn. 11) der Begründungspflicht nach § 39 Abs. 2 VwVfG entzogen.
  • BGH, 23.04.2010 - AK 2/10

    Strafbarer Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Strafbarkeit des

    Das bedeutet, dass der Bürger aus der Verbindung der strafrechtlichen Blankettvorschrift des AWG und der sie ausfüllenden Regelung in der EG-Verordnung entnehmen können muss, welches Verhalten verboten ist und welche Sanktionen ihm für den Fall des Verstoßes gegen das Verbot drohen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2624).
  • BVerfG, 17.03.1999 - 2 BvR 1565/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski

    Der Export von militärischen oder militärisch nutzbaren Gütern ist nicht rechtlich ambivalent, sondern rechtfertigt im Hinblick auf den bezweckten Schutz des friedlichen Zusammenlebens der Völker und der Verhinderung von Störungen internationaler Beziehungen (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AWG) ein allgemeines sozialethisches Unwerturteil (vgl. BVerfGE 91, 148 ; NJW 1993, S. 1909, 1910; NJW 1992, S. 2624; Fuhrmann in: Erbs/Kohlhaas, AWG, § 7 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 233/19

    Vorsätzliches Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

    Die Verweisung auf die Bezugsliste ermöglicht eine regelmäßige Anpassung an den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse (vgl. BT-Drucks. 16/5526 S. 14 Fn. 1; Kügel/Müller/Hofmann/Nickel, AMG, 2. Aufl., § 6a Rn. 19; zur Unumgänglichkeit wechselnder Einzelregelungen bei ständigem Wandel allgemein BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90, NJW 1992, 2624).
  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

  • VG Frankfurt/Main, 23.06.2016 - 5 K 3718/15

    Auch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative und des

  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00

    Kein Verstoß gegen GG Art 103 Abs 2 - Bestimmtheitsgebot

  • VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18

    Zur Begründungspflicht bei außenwirtschaftsrechtlichen Entscheidungen.

  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 385.19

    Rüstungsexportpolitik gerichtlich nur begrenzt überprüfbar

  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das

  • VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14

    Lieferung eines Gefechtsübungszentrums an Russland auf Eis gelegt

  • VG Köln, 11.11.1999 - 1 K 6937/96

    Anspruch auf Schadensersatz nach einer Beschränkung von Rechtsgeschäften oder

  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2018 - 5 K 2253/16

    Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Ausfuhr der von der Klägerin

  • VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13
  • BGH, 20.08.1992 - 1 StR 229/92

    Täterschaft und Teilnahme bei der ungenehmigten Ausfuhr nach dem

  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
  • VG Frankfurt/Main, 14.05.2009 - 1 K 2533/08

    Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung

  • VG Frankfurt/Main, 08.05.2003 - 1 E 3273/02

    Ausfuhrgenehmigung für eine Koordinatenschleifmaschine nach Indien

  • VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12

    Wirtschaftsverfassungsrechts

  • KG, 22.07.2008 - 4 Ws 131/07

    Außenhandel: Strafbarkeit der Lieferung von Federelementen an ein iranisches

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