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   BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63, 2 BvR 478/63   

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https://dejure.org/1966,31
BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63, 2 BvR 478/63 (https://dejure.org/1966,31)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.1966 - 2 BvR 386/63, 2 BvR 478/63 (https://dejure.org/1966,31)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 1966 - 2 BvR 386/63, 2 BvR 478/63 (https://dejure.org/1966,31)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Radioaktive Salbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sind oder die radioaktive Stoffe enthalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 283
  • NJW 1967, 291
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
    Aus dem Gesetz selbst müssen sich Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung mit Deutlichkeit ergeben (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76 f.]; 8, 274 [307]; 10, 20 [51]).

    § 7 AMG bringt deutlich zum Ausdruck, welches "Programm" (BVerfGE 5, 71 [77]; 8, 274 [307]) durch die Verordnung verwirklicht werden soll, nämlich die Zulassung nur derjenigen Beimengungen und Behandlungsverfahren, deren Anwendung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft keine gesundheitlichen Gefährdungen nach sich ziehen kann, die über ein vertretbares Maß hinausgehen und nicht die Folge besonderer Umstände des Einzelfalles sind.

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
    Aus dem Gesetz selbst müssen sich Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung mit Deutlichkeit ergeben (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76 f.]; 8, 274 [307]; 10, 20 [51]).

    § 7 AMG bringt deutlich zum Ausdruck, welches "Programm" (BVerfGE 5, 71 [77]; 8, 274 [307]) durch die Verordnung verwirklicht werden soll, nämlich die Zulassung nur derjenigen Beimengungen und Behandlungsverfahren, deren Anwendung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft keine gesundheitlichen Gefährdungen nach sich ziehen kann, die über ein vertretbares Maß hinausgehen und nicht die Folge besonderer Umstände des Einzelfalles sind.

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
    Daß auch eine Kommanditgesellschaft sich hierauf berufen kann, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (vgl. z.B. BVerfGE 4, 7 [12]; 10, 89 ff.).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
    Maßgebend für ihre Auslegung ist aber wie für jedes Gesetz der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299 [312]; 10, 234 [244]; 11, 126 [130 f.]).
  • BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55

    Platow-Amnestie

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
    Maßgebend für ihre Auslegung ist aber wie für jedes Gesetz der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299 [312]; 10, 234 [244]; 11, 126 [130 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
    Aus dem Gesetz selbst müssen sich Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung mit Deutlichkeit ergeben (BVerfGE 2, 307 [334]; 5, 71 [76 f.]; 8, 274 [307]; 10, 20 [51]).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57

    Ladenschlußgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
    Gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG kann die Freiheit der Berufsausübung beschränkt werden, "soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen" (BVerfGE 7, 377 [405]; 13, 237 [239 f.]).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
    Daß auch eine Kommanditgesellschaft sich hierauf berufen kann, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden (vgl. z.B. BVerfGE 4, 7 [12]; 10, 89 ff.).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
    Maßgebend für ihre Auslegung ist aber wie für jedes Gesetz der in ihr zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299 [312]; 10, 234 [244]; 11, 126 [130 f.]).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
    Auch eine Rechtsnorm kann als Akt der öffentlichen Gewalt mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden, wenn der Beschwerdeführer durch die Norm gegenwärtig und unmittelbar und nicht erst mit Hilfe eines Vollziehungsaktes betroffen wird (BVerfGE 1, 97 [101]; 3,167 [171]; 6, 273 [277]).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Voraussetzung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ist die Behauptung, daß der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch das Gesetz und nicht erst mit Hilfe eines Vollzugsaktes in einem Grundrecht verletzt sei (BVerfGE 1, 97 (101 ff.); 20, 283 (290) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07

    Strafbarkeit des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten

    Eine unmittelbar aus dem Gesetz folgende Beschwer hat das Bundesverfassungsgericht unter anderem anerkannt, wenn das Gesetz den Betroffenen schon vor Erlass eines Vollzugsaktes zu entscheidenden Dispositionen veranlasst, die er nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr nachholen oder korrigieren könnte (vgl. BVerfGE 90, 128 ; 97, 157 ), und wenn er erst das Risiko eines Bußgeld- oder Strafverfahrens eingehen müsste, um Rechtsschutz vor den Fachgerichten erwirken zu können (vgl. BVerfGE 20, 283 ; 46, 246 ; 81, 70 ; 97, 157 ).
  • BFH, 19.01.2016 - XI R 38/12

    Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft: GmbH & Co. KG als

    So hat das BVerfG für Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) anerkannt, dass "juristische Personen" i.S. dieser Vorschrift auch Personengesellschaften sein können (ständige Rechtsprechung seit dem BVerfG-Urteil vom 20. Juli 1954  1 BvR 114/54, BVerfGE 4, 7, unter C.3.b, Rz 15 f.; vgl. BVerfG-Urteil vom 29. Juli 1959  1 BvR 394/58, BVerfGE 10, 89, unter C.I., Rz 40; BVerfG-Beschlüsse vom 11. Oktober 1966  2 BvR 477/64 u.a., BVerfGE 20, 257, unter B.I.2., Rz 27; vom 18. Oktober 1966  2 BvR 386/63, 2 BvR 478/63, BVerfGE 20, 283, unter B.II.2., Rz 47; vom 4. Dezember 1979  2 BvR 64/78, 2 BvR 460/79, BVerfGE 53, 1, unter B.I.1., Rz 55; s. auch BVerfG-Beschluss vom 2. September 2002  1 BvR 1103/02, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 3533, unter 2.a, Rz 6).
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