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   BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13   

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BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13 (https://dejure.org/2013,37247)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.2013 - 2 BvR 389/13 (https://dejure.org/2013,37247)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 2 BvR 389/13 (https://dejure.org/2013,37247)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 152 Abs. 2 StPO; § 160 Abs. 1 StPO
    Durchsuchungsbeschluss (Anforderungen an den Tatverdacht: Anfangsverdacht und bloße Vermutungen; keine genaue Tatkonkretisierung erforderlich; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Erfolgsaussichten der Durchsuchung; kriminalistische Erfahrung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wohnungsdurchsuchung im Abstand von 18 Monaten nach Ende des Tatzeitraums nicht hinreichend begründet - Verletzung des Art 13 Abs 1 GG bei mangelnden Erfolgsaussichten der Durchsuchung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG 1981, § 102 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung im Abstand von 18 Monaten nach Ende des Tatzeitraums nicht hinreichend begründet - Verletzung des Art 13 Abs 1 GG bei mangelnden Erfolgsaussichten der Durchsuchung - hier: Durchsuchung wegen Verdachts des unerlaubten ...

  • Wolters Kluwer

    Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts des Erwerbs von Betäubungsmitteln (hier: Crystal-Speed)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung im Abstand von 18 Monaten nach Ende des Tatzeitraums nicht hinreichend begründet - Verletzung des Art 13 Abs 1 GG bei mangelnden Erfolgsaussichten der Durchsuchung - hier: Durchsuchung wegen Verdachts des unerlaubten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts des Erwerbs von Betäubungsmitteln (hier: Crystal-Speed)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung I: Verhältnismäßig - 18 Monate nach der Tat wohl kaum

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Durchsuchungsbeschluss 18 Monate nach Tatzeitraum zum Auffinden von BtM unverhältnismäßig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unverhältnismäßiger Durchsuchungsbeschluss zum Auffinden von BtM 18 Monate nach Tatzeitraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 388
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07

    Verletzung von Art 13 Abs 1 und Abs 2 GG durch Anordnung der Durchsuchung des

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13
    Andererseits muss sich aus den Umständen, die den Anfangsverdacht begründen, eine genaue Tatkonkretisierung nicht ergeben (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 19).

    Ob in jeder Hinsicht eine zutreffende Gewichtung vorgenommen wurde oder ob eine andere Beurteilung näher gelegen hätte, unterfällt nicht seiner Entscheidung (vgl. BVerfGE 95, 96 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 22).

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 20).

    Dass sich allein auf der Grundlage der genannten Anhaltspunkte die Vorwürfe nicht zwangsläufig nachweisen ließen, sondern sich aus ihnen nur die Möglichkeit einer entsprechenden Tatbegehung ergab, liegt in der Natur des Anfangsverdachts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 22).

    Zudem ist die Angemessenheit der Durchsuchung nicht tragfähig begründet; im Hinblick auf die Vagheit des Auffindeverdachts und die Schwere des mit der Durchsuchung der privaten Wohnung verbundenen Eingriffs hätte es einer eingehenden Begründung bedurft (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 23).

    Wenn sich aber aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles die Notwendigkeit der Erörterung eines offensichtlichen Problems aufdrängt, ist es verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, wenn eine Prüfung dieses Problems vollständig unterbleibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2009 - 2 BvR 1940/05 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 23).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an den Auffindeverdacht bei Durchsuchungen - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ) und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 13 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Andererseits muss sich aus den Umständen, die den Anfangsverdacht begründen, eine genaue Tatkonkretisierung nicht ergeben (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 19).

    Daneben muss die Durchsuchung im Blick auf den verfolgten gesetzlichen Zweck erfolgversprechend sein (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 56 ).

    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfGE 115, 166 ).

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13
    Daneben muss die Durchsuchung im Blick auf den verfolgten gesetzlichen Zweck erfolgversprechend sein (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 56 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 96, 44 ).

    (1) Dem aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden verfassungsrechtlichen Gebot hinreichender Erfolgsaussicht einer Durchsuchung (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfGK 5, 56 ) ist genügt, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung dafür besteht, dass die gesuchten Beweismittel aufgefunden werden können (vgl. Wohlers, in: Systematischer Kommentar zur StPO, Bd. II, 4. Aufl. 2010, § 102 Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 1873/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsanordnung (Begründung mit schon

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13
    (3) Dem steht nicht entgegen, dass im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität der Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses noch in Betracht kommen kann, wenn seit Bekanntwerden der den Anfangsverdacht begründeten Tatsachen ein längerer, wenngleich noch überschaubarer Zeitraum wie etwa der von neun Monaten vergangen ist (vgl. BVerfGK 4, 303 f.).

    Daher ist die Entscheidung, dass Durchsuchungen auch geraume Zeit nach der ersten Kenntniserlangung von den verdachtsbegründeten Tatsachen zur Auffindung von Beweismitteln führen können, sachlich nachvollziehbar (vgl. BVerfGK 4, 303 ).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 1467/04

    Aussetzung einer Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13
    Daneben muss die Durchsuchung im Blick auf den verfolgten gesetzlichen Zweck erfolgversprechend sein (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 56 ).

    (1) Dem aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden verfassungsrechtlichen Gebot hinreichender Erfolgsaussicht einer Durchsuchung (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfGK 5, 56 ) ist genügt, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung dafür besteht, dass die gesuchten Beweismittel aufgefunden werden können (vgl. Wohlers, in: Systematischer Kommentar zur StPO, Bd. II, 4. Aufl. 2010, § 102 Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an den Auffindeverdacht bei Durchsuchungen - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ) und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 13 Abs. 1 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Im Einzelfall können die Geringfügigkeit der zu ermittelnden Straftat, eine geringe Beweisbedeutung der zu beschlagnahmenden Gegenstände sowie die Vagheit des Auffindeverdachts der Durchsuchung entgegenstehen (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 20).

  • LG Koblenz, 28.11.2008 - 9 Qs 76/08
    Auszug aus BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13
    Einer Durchsuchung, die auf dem Verdacht beruht, dass der Beschuldigte vor erheblicher Zeit Drogen zum Eigenkonsum erworben oder besessen haben soll, kann es daher an der notwendigen Erfolgsaussicht fehlen (vgl. LG Koblenz, Beschluss vom 28. November 2008 - 9 Qs 76/08 -, juris, Rn. 32 ; LG Oldenburg, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 2 Qs 103/08 -, juris, Rn. 8 ; LG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juni 1990 - 1 Qs 105/90 -, NJW 1990, S. 2760 ; Wohlers, a.a.O., Rn. 22; vgl. auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 102 Rn. 15a; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, Bd. 2, 25. Aufl. 2004, § 102 Rn. 12).
  • LG Oldenburg, 26.05.2008 - 2 Qs 103/08

    Anordnung einer Durchsuchung und Beschlagnahme bei Verdacht der Beschaffung von

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13
    Einer Durchsuchung, die auf dem Verdacht beruht, dass der Beschuldigte vor erheblicher Zeit Drogen zum Eigenkonsum erworben oder besessen haben soll, kann es daher an der notwendigen Erfolgsaussicht fehlen (vgl. LG Koblenz, Beschluss vom 28. November 2008 - 9 Qs 76/08 -, juris, Rn. 32 ; LG Oldenburg, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 2 Qs 103/08 -, juris, Rn. 8 ; LG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juni 1990 - 1 Qs 105/90 -, NJW 1990, S. 2760 ; Wohlers, a.a.O., Rn. 22; vgl. auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 102 Rn. 15a; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, Bd. 2, 25. Aufl. 2004, § 102 Rn. 12).
  • LG Zweibrücken, 11.06.1990 - 1 Qs 105/90
    Auszug aus BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13
    Einer Durchsuchung, die auf dem Verdacht beruht, dass der Beschuldigte vor erheblicher Zeit Drogen zum Eigenkonsum erworben oder besessen haben soll, kann es daher an der notwendigen Erfolgsaussicht fehlen (vgl. LG Koblenz, Beschluss vom 28. November 2008 - 9 Qs 76/08 -, juris, Rn. 32 ; LG Oldenburg, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 2 Qs 103/08 -, juris, Rn. 8 ; LG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juni 1990 - 1 Qs 105/90 -, NJW 1990, S. 2760 ; Wohlers, a.a.O., Rn. 22; vgl. auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 102 Rn. 15a; Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, Bd. 2, 25. Aufl. 2004, § 102 Rn. 12).
  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13
    Wenn sich aber aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles die Notwendigkeit der Erörterung eines offensichtlichen Problems aufdrängt, ist es verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar, wenn eine Prüfung dieses Problems vollständig unterbleibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2009 - 2 BvR 1940/05 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 2008 - 2 BvR 1800/07 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63

    Mikrozensus

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfGE 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2013 - 2 BvR 389/13 -, Rn. 17).
  • LG Detmold, 11.04.2022 - 23 Qs 27/22

    Durchsuchung, KiPo-Verfahren, Anfangsverdacht, Verhältnismäßigkeit

    Die Maßnahme muss geeignet im Hinblick auf den verfolgten Zweck sein, sie muss erforderlich in dem Sinne sein, dass weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen, und schließlich muss sie in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - 2 BvR 389/13).
  • OLG Braunschweig, 11.04.2020 - 3 W 30/20

    Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer von einer Ausländerbehörde veranlassten

    Aus diesem folgt, dass der mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundene Eingriff in das Grundrecht des Art. 13 Abs. 1 GG in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen muss (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - 2 BvR 389/13 -, juris-Rn. 16).
  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19

    Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht

    Dem aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgenden verfassungsrechtlichen Gebot hinreichender Erfolgsaussicht einer Durchsuchung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1997, BVerfGE 96, 44 [51]) ist genügt, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung dafür besteht, dass die gesuchten Beweismittel aufgefunden werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - 2 BvR 389/13 - juris Rn. 22).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2014 - 11 Wx 6/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr: Sicherstellung der von einem

    Daneben muss die Durchsuchung mit Blick auf den verfolgten gesetzlichen Zweck Erfolg versprechend sein und hierzu in einem angemessenen Verhältnis stehen (vg. BVerfG, StraFo 2014, 67; ständige Rechtsprechung).
  • LG Koblenz, 26.01.2023 - 1 Qs 45/22
    Darüber hinaus muss die Durchsuchung im Hinblick auf den verfolgten gesetzlichen Zweck auch erfolgversprechend sein und in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.10.2013, Az.: 2 BvR 389/13, StraFo 2014, 67, m. w. N.).

    Diesem Erfordernis ist Genüge getan, wenn aufgrund kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung dafür besteht, dass die gesuchten Beweismittel aufgefunden werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.10.2013, Az.: 2 BvR 389/13 in: StraFo 2014, 67).

  • LG Trier, 05.01.2016 - 5 Qs 90/15

    Durchsuchung, Anordnungsvoraussetzung, Anfangsverdacht

    Gleichwohl darf ohne nähere Anhaltspunkte, insbesondere bei dem hier in Rede stehenden Eigenkonsum, auch bei einer Betäubungsmittelvergangenheit nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, der Beschuldigte konsumiere wieder und weiterhin regelmäßig solche (vgl. bei einem konkreten Tatzeitraum BVerfG, Beschl. v. 29.10.2013, Az. 2 BvR 389/13, BeckRS 2013, 59957).
  • LG Hof, 28.05.2014 - 4 Qs 80/14

    Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede: Durchsuchung einer

    Es entspricht zudem ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass die Durchsuchung vor allem in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen muss (vgl. BVerfGE 20, 162; 59, 95; 96, 44; BVerfG NJW 2005, 1917; BVerfG NJW 2006, 976; BVerfG StraFo 2014, 67).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2014 - 11 Wx 8/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr nach brandenburgischem Polizeirecht:

    Daneben muss die Durchsuchung im Blick auf den verfolgten gesetzlichen Zweck Erfolg versprechend sein und hierzu in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. BVerfG StraFo 2014, 67; stRspr.).
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