Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 10.02.1987 | BVerfG, 05.11.1987

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   BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397 - 399/82, 2 BvR 397/82, 2 BvR 398/82, 2 BvR 399/82   

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BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397 - 399/82, 2 BvR 397/82, 2 BvR 398/82, 2 BvR 399/82 (https://dejure.org/1985,35)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1985 - 2 BvR 397 - 399/82, 2 BvR 397/82, 2 BvR 398/82, 2 BvR 399/82 (https://dejure.org/1985,35)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - 2 BvR 397 - 399/82, 2 BvR 397/82, 2 BvR 398/82, 2 BvR 399/82 (https://dejure.org/1985,35)
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Hamburger Bebauungsplangesetze

§ 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB), Bebauungspläne, die als Gesetze im formellen Sinne erlassen werden, unterliegen der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle (erweiternde Auslegung von § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, einschränkende Auslegung von Art. 100 Abs. 1 GG), Art. 3 Abs. 1 GG;

§ 90 BVerfGG, Bebauungsplan schafft unmittelbares Betroffensein

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 35
  • NJW 1985, 2315
  • NVwZ 1985, 732 (Ls.)
  • DVBl 1985, 1126
  • DVBl 1985, 1129
  • BauR 1985, 531
 
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Wird zitiert von ... (171)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82
    Soweit der Entscheidung BVerfGE 31, 364 [368 f.] eine abweichende Rechtsansicht zugrunde liegt, hält der Senat daran nicht fest.
  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Eine derartige Abgrenzung mit der Folge, dass gegen Regelungen in ein und derselben Norm der Rechtsschutz gegen bestimmte Regelungen einfach und schnell eröffnet ist, gegen andere hingegen von der Aussetzung und Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG abhängt, erweist sich als im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG nicht sachgerecht (vgl. BVerfGE 70, 35 ).

    Staats- und Gerichtspraxis haben sich bei der Beurteilung von Rechtsverordnungen, die durch das Parlament im Gesetzgebungsverfahren beschlossen oder geändert werden, bislang - von vereinzelten problematischen, aber auf Besonderheiten der Regelungsmaterie zurückführbaren Ausnahmen abgesehen (vgl. BVerfGE 70, 35 mit abweichender Meinung Steinberger; BVerwGE 117, 313) - von dem Grundsatz leiten lassen, dass die vom Gesetzgeber erlassenen Normen Gesetze sind und es ihm verwehrt ist, Verordnungen zu erlassen (BVerfGE 22, 330 ).

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Ob es ausschlaggebend ist, bedarf in jedem Fall der Überprüfung anhand des Verfassungsprozessrechts (BVerfGE 70, 35 ; 73, 40 ).

    Auch wenn eine Rechtsnorm, obwohl sie vollzugsbedürftig ist, unabhängig davon schon die Rechtsposition des Betroffenen nachteilig verändert, kann die Unmittelbarkeit zu bejahen sein (BVerfGE 70, 35 ).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    bb) Wurden die §§ 1, 2 BauRegVO 1936 in nachkonstitutioneller Zeit genutzt, um Baustufenpläne zu erlassen, so wurde damit der Inhalt des Grundeigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG geregelt (BVerwG, Beschluß vom 15. Juni 1954 - BVerwG 1 B 260.53 - Buchholz 406.21 § 3 BauRegVO 1936 Nr. 1, zu § 3 BauRegVO 1936; insbesondere zu Gebietsfestsetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191 [194]; vgl. ferner BVerfGE 70, 35 [53]; 79, 174 [198]; 87, 114 [141]).
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   BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 397/82, 2 BvR 399/82   

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BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 397/82, 2 BvR 399/82 (https://dejure.org/1987,3144)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.1987 - 2 BvR 397/82, 2 BvR 399/82 (https://dejure.org/1987,3144)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 1987 - 2 BvR 397/82, 2 BvR 399/82 (https://dejure.org/1987,3144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslagenerstattung - Billigkeit - Anwendungsfragen - Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 218
  • NJW 1987, 2571
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1953/95

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Dies setzt aber besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 74, 218 ).

    Solche Gründe können gegeben sein, wenn die Verfassungsbeschwerde nur als Folge einer Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolglos geblieben ist, nach der bisherigen Rechtsprechung jedoch Erfolg gehabt hätte (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 218 ).

  • VG Sigmaringen, 13.12.2016 - A 4 K 2750/16

    Blutrache in Albanien als Verfolgungsgrund bzw. Abschiebungsverbot

    Im Übrigen wäre dies als Veränderung hinsichtlich eines Bruchteils des Kostenanteils von ¼ als geringfügig im Sinne des § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO anzusehen; besondere Billigkeitsgründe sind nicht ersichtlich, da bereits das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hätte erkennen können und wohl auch erkennen müssen, dass es sich beim Asylantrag des Klägers zu 4) nicht um einen Asylfolge-, sondern einen Asylerstantrag gehandelt haben dürfte (vgl. zur Geringfügigkeit eines Kostenteils BVerwG, Urteil vom 29.11.1988 - 1 C 75.86 -, NVwZ 1989, 765 ; HessVGH, Beschluss vom 03.02.1987 - Ga 42 G 7654/84 T -, DVBl. 956; siehe zu § 34a BVerfGG BVerfG, Beschluss vom 10.02.1987 - 2 BvR 397/82 u.a. -, NJW 1987, 2571).
  • BVerfG, 27.08.2021 - 1 BvR 1260/21

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung sowie Verwerfung eines Antrags auf

    Die für die Auslagenerstattung erforderlichen besonderen Billigkeitsgründe (vgl. BVerfGE 74, 218 ) sind jedoch weder dargelegt noch ersichtlich.
  • BVerfG, 19.06.2020 - 1 BvQ 41/20

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung bezüglich der Kosten des

    Eine solche Anordnung setzt besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 74, 218 ).
  • BVerfG, 05.10.2017 - 2 BvR 1903/15

    Ablehnung einer Kostenentscheidung

    Eine solche Anordnung setzt jedoch besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 36, 89 ; 74, 218 ).
  • BVerfG, 17.12.2018 - 2 BvR 2128/18

    Kammerbeschluss: Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer

    Dies setzt aber besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 74, 218 ).
  • BVerfG, 05.10.2017 - 2 BvR 194/16

    Ablehnung einer Kostenentscheidung

    Eine solche Anordnung setzt jedoch besondere Billigkeitsgründe voraus (vgl. BVerfGE 36, 89 ; 74, 218 ).
  • BVerfG, 21.04.2021 - 1 BvR 530/21

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde

    Die für eine Auslagenerstattung erforderlichen besonderen Billigkeitsgründe (vgl. BVerfGE 74, 218 ) sind jedoch weder dargelegt noch ersichtlich.
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   BVerfG, 05.11.1987 - 2 BvR 397/82   

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BVerfG, Entscheidung vom 05.11.1987 - 2 BvR 397/82 (https://dejure.org/1987,21144)
BVerfG, Entscheidung vom 05. November 1987 - 2 BvR 397/82 (https://dejure.org/1987,21144)
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