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   BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88   

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https://dejure.org/1989,539
BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 (https://dejure.org/1989,539)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 (https://dejure.org/1989,539)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 (https://dejure.org/1989,539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in Schleswig-Holstein

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Indexierung der Zweitwohnungsteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zweitwohnungsteuer der Stadt Westerland nicht verfassungswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1472 (Ls.)
  • MDR 1990, 410
  • NVwZ 1990, 356
  • WM 1990, 287
  • DB 1990, 969
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Diese Zweitwohnungsteuer erfüllt im Hinblick auf den Steuergegenstand die Anforderungen, die das BVerfG für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 65, 325 >343 ff.<).

    Örtliche Steuern sind Abgaben, die an örtliche Gegebenheiten, insbesondere an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen und wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen können (BVerfGE 65, 325 >349<; 16, 306 >327<) .

    Aufwandsteuern erfassen die aufgrund der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vermutete besondere Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfGE 16, 64 >74<; 49, 343 >354<; 65, 325 >346 f.<).

    Ob dieser Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (BVerfGE 65, 325 >348<).

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Im System einer modernen Volkswirtschaft, die notwendig eine Geldwirtschaft ist, stellt das Nominalwertprinzip ein tragendes Ordnungsprinzip der geltenden Währungsordnung und Wirtschaftspolitik dar (BVerfGE 50, 57 >92< m.w.N.).

    Die Grundsätze des Rechtsstaates erfordern, daß die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzbar ist, so daß die Steuerlast meßbar und für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 50, 57 >93<; 13, 153 >160<).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Die Auslegung und Anwendung dieser währungsrechtlichen Vorschriften durch die Gerichte unterliegt im übrigen nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (BVerfGE 18, 85 >92 f.<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Die Grundsätze des Rechtsstaates erfordern, daß die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzbar ist, so daß die Steuerlast meßbar und für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 50, 57 >93<; 13, 153 >160<).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Örtliche Steuern sind Abgaben, die an örtliche Gegebenheiten, insbesondere an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen und wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen können (BVerfGE 65, 325 >349<; 16, 306 >327<) .
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Aufwandsteuern erfassen die aufgrund der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vermutete besondere Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfGE 16, 64 >74<; 49, 343 >354<; 65, 325 >346 f.<).
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Beide Gesetzgeber (Bund und Land) müssen denselben Gegenstand, dieselbe Rechtsfrage geregelt haben (BVerfGE 26, 116 >135<; 36, 342 >363<) .
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66

    Besoldungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Beide Gesetzgeber (Bund und Land) müssen denselben Gegenstand, dieselbe Rechtsfrage geregelt haben (BVerfGE 26, 116 >135<; 36, 342 >363<) .
  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61

    Einwohnersteuer

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
    Aufwandsteuern erfassen die aufgrund der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vermutete besondere Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfGE 16, 64 >74<; 49, 343 >354<; 65, 325 >346 f.<).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

    Dieser Zweitwohnungssteuermaßstab ist vom Senat, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht als grundsätzlich geeignet angesehen worden, den mit der Nutzung einer Wohnung typischerweise betriebenen Aufwand entsprechend ihrem Nutzwert generalisierend, aber dennoch hinreichend realitätsnah darzustellen (vgl. Urteile des Senats vom 8. März 2018 - 2 LB 97/17 -, juris, Rn. 73; vom 18. Oktober 2000 - 2 L 67/99 -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 2 LA 82/16 - n.v.; BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003, a. a. O., Rn. 23; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, juris, Rn. 11).

    Durch die - grundsätzlich zulässige (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, juris, Rn. 12ff.) - Hochrechnung anhand der in § 4 Abs. 2 Satz 2 ZwWStS genannten Preisindizes wird zwar die auf den Zeitpunkt 1. Januar 1964 festgestellte oder geschätzte Jahresrohmiete nicht unverändert für die Steuerbemessung übernommen; die oben (siehe 2.) beschriebene Gleichbehandlung von ungleichen Sachverhalten erfolgt jedoch bereits - vor der Hochrechnung - bei der Ermittlung der Jahresrohmiete.

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von

    Gegen die Anknüpfung der Zweitwohnungsteuer an die statistische Preissteigerung der Wohnungsmieten (sog. Indexierung) ist hingegen aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts zu erinnern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, S. 356 ).

    Weder die degressive Ausgestaltung des Steuersatzes noch die Anknüpfung an den Maßstab der Jahresrohmiete lassen den Charakter der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer entfallen (vgl. BVerfGE 135, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, S. 356 f.).

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Eine Indexierung im Steuerrecht sei insbesondere mit der Gefahr verbunden, dass die Indexklausel auf andere Rechtsgebiete übergreifen und die Inflationsbekämpfung erschweren könnte (BVerfG-Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1989  2 BvR 436/88, Der Betrieb --DB-- 1990, 969).
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