Rechtsprechung
BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in Schleswig-Holstein
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfassungsmäßigkeit der Indexierung der Zweitwohnungsteuer
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zweitwohnungsteuer der Stadt Westerland nicht verfassungswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuern - Kompetenz - Zweitwohnungssteuer
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1472 (Ls.)
- MDR 1990, 410
- NVwZ 1990, 356
- WM 1990, 287
- DB 1990, 969
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Diese Zweitwohnungsteuer erfüllt im Hinblick auf den Steuergegenstand die Anforderungen, die das BVerfG für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 65, 325 >343 ff.<).Örtliche Steuern sind Abgaben, die an örtliche Gegebenheiten, insbesondere an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen und wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen können (BVerfGE 65, 325 >349<; 16, 306 >327<) .
Aufwandsteuern erfassen die aufgrund der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vermutete besondere Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfGE 16, 64 >74<; 49, 343 >354<; 65, 325 >346 f.<).
Ob dieser Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (BVerfGE 65, 325 >348<).
- BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76
Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Im System einer modernen Volkswirtschaft, die notwendig eine Geldwirtschaft ist, stellt das Nominalwertprinzip ein tragendes Ordnungsprinzip der geltenden Währungsordnung und Wirtschaftspolitik dar (BVerfGE 50, 57 >92< m.w.N.).Die Grundsätze des Rechtsstaates erfordern, daß die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzbar ist, so daß die Steuerlast meßbar und für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 50, 57 >93<; 13, 153 >160<).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Die Auslegung und Anwendung dieser währungsrechtlichen Vorschriften durch die Gerichte unterliegt im übrigen nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (BVerfGE 18, 85 >92 f.<; st. Rspr.).
- BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Die Grundsätze des Rechtsstaates erfordern, daß die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzbar ist, so daß die Steuerlast meßbar und für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 50, 57 >93<; 13, 153 >160<). - BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61
Speiseeissteuer
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Örtliche Steuern sind Abgaben, die an örtliche Gegebenheiten, insbesondere an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen und wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen können (BVerfGE 65, 325 >349<; 16, 306 >327<) . - BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Aufwandsteuern erfassen die aufgrund der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vermutete besondere Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfGE 16, 64 >74<; 49, 343 >354<; 65, 325 >346 f.<). - BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Beide Gesetzgeber (Bund und Land) müssen denselben Gegenstand, dieselbe Rechtsfrage geregelt haben (BVerfGE 26, 116 >135<; 36, 342 >363<) . - BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
Besoldungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Beide Gesetzgeber (Bund und Land) müssen denselben Gegenstand, dieselbe Rechtsfrage geregelt haben (BVerfGE 26, 116 >135<; 36, 342 >363<) . - BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Einwohnersteuer
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Dieser Zweitwohnungssteuermaßstab ist vom Senat, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht als grundsätzlich geeignet angesehen worden, den mit der Nutzung einer Wohnung typischerweise betriebenen Aufwand entsprechend ihrem Nutzwert generalisierend, aber dennoch hinreichend realitätsnah darzustellen (…vgl. Urteile des Senats vom 8. März 2018 - 2 LB 97/17 -, juris, Rn. 73;… vom 18. Oktober 2000 - 2 L 67/99 -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 2 LA 82/16 - n.v.; BVerwG…, Urteil vom 29. Januar 2003, a. a. O., Rn. 23; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, juris, Rn. 11).Durch die - grundsätzlich zulässige (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, juris, Rn. 12ff.) - Hochrechnung anhand der in § 4 Abs. 2 Satz 2 ZwWStS genannten Preisindizes wird zwar die auf den Zeitpunkt 1. Januar 1964 festgestellte oder geschätzte Jahresrohmiete nicht unverändert für die Steuerbemessung übernommen; die oben (siehe 2.) beschriebene Gleichbehandlung von ungleichen Sachverhalten erfolgt jedoch bereits - vor der Hochrechnung - bei der Ermittlung der Jahresrohmiete.
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12
Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …
Gegen die Anknüpfung der Zweitwohnungsteuer an die statistische Preissteigerung der Wohnungsmieten (sog. Indexierung) ist hingegen aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts zu erinnern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, S. 356 ).Weder die degressive Ausgestaltung des Steuersatzes noch die Anknüpfung an den Maßstab der Jahresrohmiete lassen den Charakter der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer entfallen (vgl. BVerfGE 135, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, S. 356 f.).
- BFH, 19.01.2010 - X R 53/08
Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der …
Eine Indexierung im Steuerrecht sei insbesondere mit der Gefahr verbunden, dass die Indexklausel auf andere Rechtsgebiete übergreifen und die Inflationsbekämpfung erschweren könnte (BVerfG-Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1989 2 BvR 436/88, Der Betrieb --DB-- 1990, 969).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 92/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Dieser Zweitwohnungssteuermaßstab ist vom Senat, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht als grundsätzlich geeignet angesehen worden, den mit der Nutzung einer Wohnung typischerweise betriebenen Aufwand entsprechend ihrem Nutzwert generalisierend, aber dennoch hinreichend realitätsnah darzustellen (…vgl. Urteile des Senats vom 8. März 2018 - 2 LB 97/17 -, juris, Rn. 73;… vom 18. Oktober 2000 - 2 L 67/99 -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 2 LA 82/16 - n.v.; BVerwG…, Urteil vom 29. Januar 2003, a. a. O., Rn. 23; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, juris, Rn. 11).Durch die - grundsätzlich zulässige (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, juris, Rn. 12ff.) - Hochrechnung anhand der in § 4 Abs. 2 Satz 2 ZwStS genannten Preisindizes wird zwar die auf den Zeitpunkt 1. Januar 1964 festgestellte oder geschätzte Jahresrohmiete nicht unverändert für die Steuerbemessung übernommen; die oben (siehe 2.) beschriebene Gleichbehandlung von ungleichen Sachverhalten erfolgt jedoch bereits - vor der Hochrechnung - bei der Ermittlung der Jahresrohmiete.
- OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz …
Angesichts dessen ist die undifferenzierte Anwendung des Mietwerts auf Eigentümer und Mieter aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität sachlich gerechtfertigt (so BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989 - 8 B 144.89 - juris; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 - NVwZ 1990, 356 = juris Rn. 2 und 11).Vor diesem Hintergrund wird der Zweitwohnungsteuermaßstab einer ab dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 nach der Mietpreisentwicklung indexierten Jahresrohmiete seit jeher in ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung als zulässig angesehen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27.10.2003 - 9 B 102.03 - juris Rn. 6; Urteile vom 29.1.2003, a. a. O., Rn. 23 ff.; vom 6.12.1996 - 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 = juris Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 26.10.1989 - 8 B 36.89 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 5 = juris Rn. 16; vom 10.2.1988 - 8 B 162.87 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 3 = juris Rn. 2 ff., nachgehend BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989, a. a. O., Rn. 11 ff.; Senatsbeschlüsse vom 23.4.2018 - 9 LA 121/17 - vom 16.3.2010 - 9 LA 100/09 - juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Urteile vom 30.10.1986 - 13 A 1/85 - Wohnungseigentümer 1987, 60; vom 17.7.1985 - 13 A 167/84 - ZKF 1986, 134; vom 22.5.1985 - 13 C 2/84 - KStZ 1985, 230; BayVGH, Beschluss vom 16.9.2013, a. a. O., Rn. 12 ff.; OVG MV, Beschluss vom 21.2.2011 - 1 L 205/08 - juris Rn. 12 ff.; HessVGH, Urteil vom 23.11.2005 - UE 2557/04 - KStZ 2006, 112 = juris Rn. 24 ff.; OVG SH, Urteil vom 18.10.2000 - 2 L 67/99 - NVwZ-RR 2001, 532 = juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 23.4.1993 - 22 A 3850/92 - NVwZ-RR 1994, 43 = juris Rn. 36; siehe auch Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 58. Erg.
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 15. Dezember 1989 (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats - 2 BvR 436/88 - NVwZ 1990, 356) keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen eine mit dem hier in Streit stehenden § 3 Abs. 2 der Zweitwohnungssteuersatzung der Beklagten gleich lautende pauschalierende Regelung der Bemessungsgrundlage erhoben. - VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss auch nicht in jedem Einzelfall konkret festgestellt werden; denn ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird (…BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O. S. 347; vom 15.12.1989 NVwZ 1990, 356; BVerwG vom 17.8.2000 NVwZ-RR 2001, 682).Diese erfordern, dass die Norm, die die Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimm- und begrenzbar ist, so dass die Steuerlast für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfG vom 15.12.1989 NVwZ 1990, 356 m.w.N.).
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss auch nicht in jedem Einzelfall konkret festgestellt werden; denn ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird (…BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 347; B.v. 15.12.1989 - 2 BvR 436/88, NVwZ 1990, 356; BVerwG, B.v. 17.8.2000 - 11 B 43.00, NVwZ-RR 2001, 682).Rechtsstaatliche Grundsätze erfordern, dass die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzbar ist, so dass die Steuerlast messbar und für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfG, B.v. 15.12.1989 - 2 BvR 436/88, NVwZ 1990, 356 m.w.N.).
Er steht in einem sachlichen Bezug zu dem Aufwand des Steuerschuldners, der mit der Vorhaltung der Zweitwohnung für den persönlichen Bedarf getätigt wird, und vermag diesen realitätsnah abzubilden (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1989, a.a.O. S. 356; BVerwG, B.v. 26.10.1989 - 8 B 36.89, NVwZ 1990, 568/569; U.v. 29.1.2003 - 9 C 3.02, NVwZ 2003, 753 f.).
- FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94
Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 2557/04
Zweitwohnungssteuersatzung; Verweis auf Preisindex; Bestimmtheitsgrundsatz
Insoweit werde auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 (2 BvR 436/88) verwiesen, die sich mit einer Satzungsbestimmung zur Hochrechnung der Jahresrohmiete befasst habe, deren Regelung im Wesentlichen gleich und fast identisch mit der Regelung der Beklagten sei.Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 349, Kammerbeschlüsse vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, 356, und vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 und 2480/94 -, GemHH 1995, 237 = NVwZ 1996, 97) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, BVerwGE 99, 303, vom 6. Dezember 1996 - 8 C 49.95 -, NVwZ 1998, 178, vom 12. April 2000 - 11 C 12.99 -, BVerwGE 111, 122 und vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, BVerwGE 117, 345; Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - 8 B 36.89 -, NVwZ 1990, 568 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 5 und vom 27. Oktober 2003 - 9 B 102.03 -, Juris), dass eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz - GG - erhoben werden kann.
Diesen Anforderungen genügt jedoch grundsätzlich der Maßstab einer nach der Mietpreisentwicklung indexierten Jahresrohmiete (vgl. dazu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1989, a.a.O.;… BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 20, S. 24, vom 6. Dezember 1996 - 8 C 49.95 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12, S. 20).
Bedenken gegen eine derartige Regelung mit Blick auf § 3 Satz 2 Währungsgesetz als Ausdruck des Nominalwertprinzips, §§ 1 und 16 Abs. 1 Stabilitätsgesetz und das aus Art. 109 Abs. 2 GG folgende Gebot, die Belange des gemeinwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten, hat das Bundesverwaltungsgericht, bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht, zurückgewiesen (BVerwG…, Beschluss vom 10. Februar 1988 - 8 B 162.87 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 3, S. 1; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1989, a.a.O.).
Ein Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Bestimmtheitsgebot liegt nicht vor (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1989, a.a.O.).
- BFH, 04.02.2010 - X R 52/08
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten
- VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 1546/05
Zweitwohnungsteuersatzung mit Verweis auf Preisindex
- BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - …
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …
- OVG Niedersachsen, 24.05.2022 - 9 KN 6/18
Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …
- OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10
Verfassungswidrig hoher Zweitwohnungsteuersatz
- VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für …
- VG Arnsberg, 29.08.2019 - 5 K 4315/18
Verwaltungsgerichtliche Klage gegen die Steuer auf Geldspielgeräte in Meschede …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 208/16
Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; Bruttokasse; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - 14 A 3784/19
- VG München, 23.05.2019 - M 10 K 18.4551
Zweitwohnungsteuer, Bemessung nach der indexierten Jahresrohmiete, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17
Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 226/16
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufsteller; Aufwandsteuer; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - 14 A 2838/19
- VG Greifswald, 08.03.2022 - 2 A 2050/21
Klage gegen Zweitwohnungssteuer in Ostseebad
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
Pauschalierter Maßstab und Entstehungszeitpunkt der Zweitwohnungsteuer
- BVerwG, 27.10.2003 - 9 B 102.03
Entfallen des von Verfassungs wegen geforderten Örtlichkeitsbezugs der …
- BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung, …
- BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 2.96
Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge
- BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96
Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge
- VG Oldenburg, 08.06.2022 - 3 B 2301/21
Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; Vollstreckung; …
- VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00
Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung
- VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 179/14
Zweitwohnungssteuer für Mobilheime
- OVG Brandenburg, 16.04.2003 - 2 D 19/02
- BFH, 27.06.1996 - VIII B 102/95
Begründungsanforderungen an eine Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung
- FG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 K 184/14
Besteuerung der Versorgungsbezüge eines Tarifbeschäftigten bei einer gesetzlichen …
- OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99
Verwendung von Grundsteuerinformationen zur Festsetzung der Zweitwohnungsteuer
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
Staffelung der Zweitwohnungsteuer nach Mietaufwand
- VGH Baden-Württemberg, 28.12.1992 - 2 S 1557/90
Normenkontrolle einer Zweitwohnungssteuersatzung: Staffelung der Steuer nach dem …
- VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21
Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete; …
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.744
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.739
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG Stade, 03.09.2012 - 3 A 1525/11
Rechtmäßigkeit der Anknüpfung einer Zweitwohnungsteuer an die Jahresrohmiete; …
- VG Minden, 01.06.2005 - 11 K 2408/04
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer; …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - 2 L 45/96
Zweitwohnungssteuer; Jahresrohmiete; Indexierung; Preisindex
- VG Ansbach, 13.12.2011 - AN 11 K 11.00887
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- FG Hamburg, 28.04.2000 - II 769/99
Verfassungsmäßigkeit des Vorwegabzugs
- VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 20.2783
Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Sonthofen verstößt nicht gegen höherrangiges …
- VG Köln, 26.09.2014 - 19 K 4997/13
Erhebung nur eines Elternbeitrags bei einer gleichzeitigen Betreuung von …
- VG Oldenburg, 15.12.2022 - 3 B 2000/21
Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; subjektive …
- VG Gießen, 24.07.2013 - 8 K 4638/11
Zweitwohnungssteuer
- VG München, 15.09.2011 - M 10 K 10.6069
Zweitwohnungsteuer; Leerstand; Steuermaßstab: Jahresrohmiete
- VG Ansbach, 02.04.2009 - AN 11 K 09.00312
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- OVG Brandenburg, 16.04.2003 - 2 D 18/02
- VG München, 04.05.2016 - M 9 K 15.4615
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage im faktischen …
- VG München, 09.07.2014 - M 9 K 14.208
Werbeanlage; Nichtige Werbeanlagensatzung wegen Ausschluss jeglicher Fremdwerbung
- VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.00658
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.01127
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in Nürnberg im …
- VG Ansbach, 28.07.2010 - AN 11 K 10.01023
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 08.00573
Anknüpfung an die melderechtliche Situation zur Bestimmung der …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1990 - 13 A 1/88