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   BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15   

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BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15 (https://dejure.org/2019,39648)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2019 - 2 BvR 498/15 (https://dejure.org/2019,39648)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/15 (https://dejure.org/2019,39648)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 170 Abs. 2 StPO; § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 174 LVwG SH
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags (Einstellung von Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen Mitwirkung an einer ärztlich für lebensnotwendig erachteten Fixierung; Anspruch auf Strafverfolgung Dritter nur in Ausnahmefällen; ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Begründung hinsichtlich einer Verletzung des Grundrechts auf effektive Strafverfolgung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 S 2 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags - hier: polizeiliche Maßnahmen im Vorfeld einer Unterbringung gem PsychKG zum Schutz der Beschwerdeführerin vor letaler Gesundheitsgefahr - Zur Frage der ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags - hier: polizeiliche Maßnahmen im Vorfeld einer Unterbringung gem PsychKG zum Schutz der Beschwerdeführerin vor letaler Gesundheitsgefahr - Zur Frage der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags - hier: polizeiliche Maßnahmen im Vorfeld einer Unterbringung gem PsychKG zum Schutz der Beschwerdeführerin vor letaler Gesundheitsgefahr - Zur Frage der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Klageerzwingungsverfahren: Kein Anspruch auf Strafverfolgung Dritter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maßnahmen im Vorfeld der Unterbringung nach dem PsychKG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anspruch auf effektive Strafverfolgung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren - und die Justizgewährungspflicht

Sonstiges

  • freiheitsgrundrechte.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Vorwurfs der Freiheitsberaubung, Nötigung und des versuchten Totschlags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 51
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15
    a) Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör steht in funktionalem Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates (vgl. BVerfGE 81, 123 ; BVerfGK 19, 377 ).

    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 3).

    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7; stRspr).

  • BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilprozessuale

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 3).

    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7; stRspr).

    Aus diesem Grunde ist der Substantiierungspflicht aus § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur genügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und welche Folgen sich daraus für die angegriffene Entscheidung ergeben hätten (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 72, 122 ; 91, 1 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7).

  • BVerfG, 02.07.2018 - 2 BvR 1550/17

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben des Einzelnen zu stellen und ihn vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, wo die Grundrechtsberechtigten selbst nicht dazu in der Lage sind (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 121, 317 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 38).

    In solchen Fällen kann ein Tätigwerden des Staates und seiner Organe auch mit den Mitteln des Strafrechts verlangt werden (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 49, 89 ; 53, 30 ; 77, 170 ; 88, 203 ; 90, 145 ; 92, 26 ; 97, 169 ; 109, 190 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 38).

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15
    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7; stRspr).

    Aus diesem Grunde ist der Substantiierungspflicht aus § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur genügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und welche Folgen sich daraus für die angegriffene Entscheidung ergeben hätten (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 72, 122 ; 91, 1 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7).

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15
    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet den Staat, sich dort schützend und fördernd vor das Leben des Einzelnen zu stellen und ihn vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren, wo die Grundrechtsberechtigten selbst nicht dazu in der Lage sind (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 121, 317 ; BVerfGK 17, 1 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 38).

    In solchen Fällen kann ein Tätigwerden des Staates und seiner Organe auch mit den Mitteln des Strafrechts verlangt werden (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 49, 89 ; 53, 30 ; 77, 170 ; 88, 203 ; 90, 145 ; 92, 26 ; 97, 169 ; 109, 190 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2018 - 2 BvR 1550/17 -, Rn. 38).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 3).

    Unabhängig davon, ob es sich bei dem Beschluss nach § 172 StPO um eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung handelt, die regelmäßig keiner Begründung bedarf (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ; 81, 97 ; 86, 133 ; 94, 166 ; 104, 1 ; 118, 212 ), was mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 6 EMRK zweifelhaft erscheint (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Juni 2015 - A 16/15 u.a. -, Rn. 41), hat das Oberlandesgericht seiner Begründungspflicht jedenfalls dadurch genügt, dass es sich alle Erwägungen der angegriffenen Entscheidungen zu eigen gemacht und zum Ausdruck gebracht hat, dass die Beschwerdebegründung keine neuen Aspekte enthalten habe (vgl. Mosbacher/Claus, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 3. Aufl. 2018, § 34 StPO Rn. 10).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15
    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7; stRspr).

    Aus diesem Grunde ist der Substantiierungspflicht aus § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur genügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und welche Folgen sich daraus für die angegriffene Entscheidung ergeben hätten (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 72, 122 ; 91, 1 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15
    Aus diesem Grunde ist der Substantiierungspflicht aus § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur genügt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte und welche Folgen sich daraus für die angegriffene Entscheidung ergeben hätten (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 72, 122 ; 91, 1 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15
    a) Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör steht in funktionalem Zusammenhang mit der Rechtsschutzgarantie und der Justizgewährungspflicht des Staates (vgl. BVerfGE 81, 123 ; BVerfGK 19, 377 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15
    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7; stRspr).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 2699/10

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Abschiebung nach Bulgarien

  • BVerfG, 23.03.2015 - 2 BvR 1304/12

    Klageerzwingungsverfahren (erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 04.02.2010 - 2 BvR 2307/06

    Klageerzwingungsverfahren (Wiederaufnahme der Ermittlungen); Recht auf Leben

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

  • BVerfG, 21.07.1964 - 2 BvR 223/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

  • BVerfG, 06.10.2014 - 2 BvR 1568/12

    Einstellung der Ermittlungen nach dem Tod einer Offiziersanwärterin auf der

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

  • BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 987/11

    Einstellung der Ermittlungen gegen Oberst und Hauptfeldwebel der Bundeswehr nach

  • BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 1763/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren zu

    Ein solcher Anspruch kann allerdings gerade bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Person in Betracht kommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 8 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, NJW 2015, S. 150 , Rn. 9 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 12 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 17; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/15 -, Rn. 13).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    c) Soweit das Landgericht gemeint haben sollte, dass den Angeklagten aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK ein Anspruch auf gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der von ihnen verabredeten Straftat erwachsen sein könnte, verkennt es, dass allenfalls das präsumtive Opfer eines Tötungsdelikts einen solchen subjektiven Anspruch auf Schutz seines Lebens haben kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Oktober 1977 - 1 BvQ 5/77, BVerfGE 46, 160, 164 f.; Beschlüsse vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/15, NStZ-RR 2020, 51; vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12, NJW 2015, 150; EGMR, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 37703/97, NJW 2003, 3259, 3260; v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl., Art. 1 Rn. 195 f., Art. 2 Rn. 208; HK-EMRK/Meyer-Ladewig/Huber, 4. Aufl., Art. 2 Rn. 13; vgl. zu den Grenzen präventiven Handelns aufgrund staatlicher Schutzpflichten EGMR, Urteil vom 28. Juni 2012 - 3300/10, JR 2013, 78, 82; siehe auch §§ 30, 33 ASOG Berlin zu den rechtlichen Grenzen einer präventiven Freiheitsentziehung).
  • BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20

    Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten

    aa) Etwas anderes gilt allerdings bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 8 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, Rn. 9 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 12 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 17 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/15 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 859/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

    Etwas anderes kann allerdings bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person in Betracht kommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 8 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, Rn. 9 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 12 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 17 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/15 -, Rn. 13).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    c) Soweit das Landgericht gemeint haben sollte, dass den Angeklagten aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK ein Anspruch auf gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zur Verhinderung der von ihnen verabredeten Straftat erwachsen sein könnte, verkennt es, dass allenfalls das präsumtive Opfer eines Tötungsdelikts einen solchen subjektiven Anspruch auf Schutz seines Lebens haben kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Oktober 1977 - 1 BvQ 5/77, BVerfGE 46, 160, 164 f.; Beschlüsse vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/15, NStZ-RR 2020, 51; vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12, NJW 2015, 150; EGMR, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 37703/97, NJW 2003, 3259, 3260; v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl., Art. 1 Rn. 195 f., Art. 2 Rn. 208; HKEMRK/Meyer-Ladewig/Huber, 4. Aufl., Art. 2 Rn. 13; vgl. zu den Grenzen präventiven Handelns aufgrund staatlicher Schutzpflichten EGMR, Urteil vom 28. Juni 2012 - 3300/10, JR 2013, 78, 82; siehe auch §§ 30, 33 ASOG Berlin zu den rechtlichen Grenzen einer präventiven Freiheitsentziehung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2019 - 4 LB 42/17

    Fesselung unter Zwang und Zwangsbehandlung mit Medikamenten im Krankenhaus

    Die im Anschluss daran erhobene Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/15 -).
  • BVerfG, 22.01.2021 - 2 BvR 757/17

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung nur bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 - 2 BvR 2699/10 -, Rn. 8 ff.; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Oktober 2014 - 2 BvR 1568/12 -, Rn. 9 ff. und vom 23. März 2015 - 2 BvR 1304/12 -, Rn. 12 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 987/11 -, Rn. 17 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2019 - 2 BvR 498/15 -, Rn. 13).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2021 - 1 Ws 76/20

    Unterbringung: Anweisung an die Staatsanwaltschaft zur Durchführung notwendiger

    Im Bereich von nicht nur unerheblichen Zwangsfixierungen, wie hier im Fall der 5-Punkt-Fixierung, hat das Bundesverfassungsgericht einen grundrechtlichen Anspruch auf effektive Strafverfolgung bejaht (vgl. BVerfG NJW 2020, 675; NStZ-RR 2020, 51; vgl. zum Ganzen Schemmel, NJW 2020, 651).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 48/20

    Verfassungsbeschwerde wegen eines erfolglosen Klageerzwingungsverfahrens

    In solchen Fällen kann ein Tätigwerden des Staates und seiner Organe auch mit den Mitteln des Strafrechts verlangt werden (vgl. zum Ganzen etwa BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2019- 2 BvR 498/15, NStZ-RR 2020, 51 = juris, Rn. 13 m. zahlr. w. N.).
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