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   BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08   

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BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08 (https://dejure.org/2010,5642)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08 (https://dejure.org/2010,5642)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08 (https://dejure.org/2010,5642)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; § 55 Abs. 1 StPO
    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare); Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen (Grundsätzlich nur Verweigerung der Beantwortung einzelner Fragen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zu Umfang und Grenzen des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Strafprozess (§ 55 StPO) im Hinblick auf die Reichweite seiner Selbstbelastungsfreiheit aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 152 Abs 2 StPO, § 55 Abs 1 StPO
    Nichtannahmebeschluss: Zu Umfang und Grenzen des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Strafprozess (§ 55 StPO) im Hinblick auf die Reichweite seiner Selbstbelastungsfreiheit aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht bei parallelem Tatvorwurf hinsichtlich der Gefahr einer eigenen Verurteilung im eigenen Strafverfahren bei noch aufzuklärendem Verhältnis zum Angeklagten; Auskunftsverweigerungsrecht bei Verneinung eines Anfangsverdachts gegen den ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu Umfang und Grenzen des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Strafprozess (§ 55 StPO) im Hinblick auf die Reichweite seiner Selbstbelastungsfreiheit aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu Umfang und Grenzen des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Strafprozess (§ 55 StPO) im Hinblick auf die Reichweite seiner Selbstbelastungsfreiheit aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht bei parallelem Tatvorwurf hinsichtlich der Gefahr einer eigenen Verurteilung im eigenen Strafverfahren bei noch aufzuklärendem Verhältnis zum Angeklagten; Auskunftsverweigerungsrecht bei Verneinung eines Anfangsverdachts gegen den ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu Umfang und Grenzen des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Strafprozess (§ 55 StPO) im Hinblick auf die Reichweite seiner Selbstbelastungsfreiheit aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO (StA Dr. Marcus Marlie; ZIS 2017, 230)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
    Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BVerfG-K NJW 1999, S. 779; StV 2001, S. 257 f.; NJW 2002, S. 1411).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; BVerfG-K StV 2001, 257 ; NJW 2002, S. 1411 ).

    Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die wahrheitsgemäße Beantwortung einer Frage zwar allein eine Strafverfolgung nicht auslösen könnte, jedoch "als Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude" zu einer Belastung des Zeugen beitragen könnte (vgl. BVerfG-K, NJW 2002, S. 1411 ; BGH, NJW 1999, S. 1413).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
    Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BVerfG-K NJW 1999, S. 779; StV 2001, S. 257 f.; NJW 2002, S. 1411).

    a) Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten (nemo tenetur se ipsum accusare), gehört zu den anerkannten Prinzipien des deutschen Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BGHSt 14, 358 ; 38, 214 mit weiteren Nachweisen).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; BVerfG-K StV 2001, 257 ; NJW 2002, S. 1411 ).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
    Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BVerfG-K NJW 1999, S. 779; StV 2001, S. 257 f.; NJW 2002, S. 1411).

    a) Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten (nemo tenetur se ipsum accusare), gehört zu den anerkannten Prinzipien des deutschen Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BGHSt 14, 358 ; 38, 214 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

    Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
    Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BVerfG-K NJW 1999, S. 779; StV 2001, S. 257 f.; NJW 2002, S. 1411).

    Ob eine Verfolgungsgefahr besteht, unterliegt der tatsächlichen Beurteilung durch den Tatrichter, dem insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BVerfG-K, NJW 1999, S. 779; BGH, Beschluss vom 6. August 2002 - 5 StR 314/02 - juris).

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
    Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BVerfG-K NJW 1999, S. 779; StV 2001, S. 257 f.; NJW 2002, S. 1411).

    a) Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten (nemo tenetur se ipsum accusare), gehört zu den anerkannten Prinzipien des deutschen Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BGHSt 14, 358 ; 38, 214 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 und Art 104 Abs 1 S 1 durch Anordnung von

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
    Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BVerfG-K NJW 1999, S. 779; StV 2001, S. 257 f.; NJW 2002, S. 1411).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; BVerfG-K StV 2001, 257 ; NJW 2002, S. 1411 ).

  • BGH, 01.06.1994 - StB 10/94

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts und Anforderungen an die Annahme

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
    Für die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung muss es konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BGH NJW 1994, S. 2839 ; BGH NStZ 1999, S. 415 ).
  • BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01

    Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
    Nur ausnahmsweise ist er zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (vgl. BGH, NStZ 2002, S. 607; NStZ-RR 2005, S. 316).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
    a) Der Grundsatz, dass niemand gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten (nemo tenetur se ipsum accusare), gehört zu den anerkannten Prinzipien des deutschen Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BGHSt 14, 358 ; 38, 214 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.09.1998 - StB 10/98

    Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen nach rechtskräftiger Verurteilung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08
    Für die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung muss es konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BGH NJW 1994, S. 2839 ; BGH NStZ 1999, S. 415 ).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

  • BGH, 15.01.1957 - 5 StR 390/56

    Staatsanwaltschaft - Absehen von Verfolgung - Verbrauch der Strafklage -

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

  • BGH, 07.07.2005 - StB 12/05

    Freispruch von dem Vorwurf Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein;

  • BGH, 06.08.2002 - 5 StR 314/02

    Aufklärungspflicht; Auskunftsverweigerungsrecht (umfassendes;

  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 5 Ws 375/14

    Anordnung von Beugehaft gegen einen Zeugen, dem kein Auskunftsverweigerungsrecht

    In diesem Zusammenhang kann das Beschwerdegericht lediglich überprüfen, ob sich der Tatrichter innerhalb des ihm eröffneten Beurteilungsspielraums gehalten, den richtigen Entscheidungsmaßstab zu Grunde gelegt oder seine Entscheidung auf fehlerhaften Erwägungen gestützt hat (vgl. BVerfG (Kammer), wistra 2010, 299; OLG Celle, a.a.O.).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16

    Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die

    Zum anderen ist der Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; 95, 220 ; vgl. aus der Kammerrechtsprechung BVerfGK 4, 105 ; 15, 457 ; 16, 116 ; 17, 253 ; 18, 144 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 30 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08 -, juris, Rn. 17 f.).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 41/18

    Anordnung der Vorlage von Unterlagen gegenüber Dritten: Zeugnisverweigerungsrecht

    Die bloße vage Möglichkeit eines Schadens genügt aber nicht (vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O.; siehe zu § 55 StPO auch BVerfG, Beschlüsse vom 16.11.1998 - 2 BvR 510/96 -, juris Rn. 9; v. 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Die Beschwerde trägt unwidersprochen vor, dass in anderen Verfahren ähnliche Behauptungen in Bezug auf die weiteren herausverlangten Unterlagen aufgestellt werden (ergänzend zur Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts BGH NJW 1994, 197 f.; zu § 55 StPO BVerfG, Beschluss vom 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Für ein Zeugnisverweigerungsrecht genügt, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, auch nur mittelbar, gegebenenfalls auch nur als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" einen Tatverdacht begründen können und sich das Zeugnisverweigerungsrecht materiell daher auf solche Angaben erstreckt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19 und vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12 -, juris, Rn. 9 zu § 55 Abs. 1 StPO; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 -, juris, Rn. 139; jeweils m. w. N.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 384, Rn. 8; die insoweit zu § 55 StPO ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung gilt auch für § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO , vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 14 a. E.; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16).

    Eine Gefahr der Strafverfolgung besteht, wenn eine Ermittlungsbehörde aus einer wahrheitsgemäßen Aussage Tatsachen entnehmen könnte (nicht müsste), die sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder auch zur Aufrechterhaltung oder Verstärkung eines Tatverdachts veranlassen könnten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 20 und vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19; jeweils m. w. N. zum insofern wortgleichen § 55 Abs. 1 StPO ).

    Ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht liegt jedenfalls dann vor, wenn alle Umstände, die der Zeuge schildern würde, und alle Fragen, die an ihn gerichtet würden, selbst wenn sie nur das Randgeschehen beträfen, in einem unmittelbaren und untrennbaren Zusammenhang mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten stehen, sodass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte ( BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 13 W 58/15 -, juris, Rn. 44).

  • OLG Celle, 11.01.2016 - 13 W 58/15

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts gem. § 384 Nr. 2 ZPO

    Allein bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten, die jeder Tatsachengrundlage entbehren, reichen demgegenüber nicht aus (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/03, juris Tz. 19; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02, juris Tz. 9; OLG Hamburg, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 27/15, juris Tz. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - 5 Ws 375/14, juris Tz. 11 m. w. N.; Senge a. a. O.).

    17 Ausreichend ist insbesondere, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, bloß mittelbar einen Tatverdacht begründen oder verstärken, insbesondere dann, wenn sie als "Teilstück eines mosaikartigen Beweisgebäudes" zur Belastung des Zeugen beitragen könnten (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2010, a. a. O. Rdnr. 19; Beschluss vom 6. Februar 2002, a. a. O. Rdnr. 25; BGH, Beschluss vom 25. Februar 1998 - StB 2/98, juris Tz. 11; Urteil vom 9. Juli 1991 - StR 312/91, juris Tz. 3; OLG Celle, a. a. O. Rdnr. 16, 34).

    a) Grundsätzlich ist das Zeugnisverweigerungsrecht zwar nur auf die Beantwortung bestimmter Fragen beschränkt; diese sind dem Zeugen zunächst zu stellen, bevor im Einzelfall über die Berechtigung zur Zeugnisverweigerung entschieden werden kann (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08, juris Tz. 20, 28 f.; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1993 - II ZR 255/92, juris Tz. 9 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. August 2010 - 1 W 27/10, juris Tz. 9 f.; OLG Köln, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 19 W 19/08, juris Tz. 15; Ignor/Bertheau, a. a. O. Rdnr. 19; Ahrens, der Beweis im Zivilprozess, Kapitel 35 Rdnr. 2, 11).

    Insgesamt besteht ein weiter Beurteilungsspielraum des Tatrichters (BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06, juris Tz. 17; Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, juris Tz. 13; Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02, juris Tz. 8; BVerfG, Beschluss vom 21. April 2010, a. a. O. Tz. 19).

  • BGH, 27.03.2019 - 4 StR 541/18

    Auskunftsverweigerungsrecht (Anwendung bei im Ausland begangenen Taten;

    § 55 StPO ist Ausfluss der durch die Garantie der Menschenwürde und das Rechtsstaatsgebot verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfG, wistra 2010, 299 mwN; vgl. Maier in MüKo-StPO aaO Rn. 1).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18

    Anordnung der Vorlage von Unterlagen gegenüber Dritten: Zeugnisverweigerungsrecht

    Die bloße vage Möglichkeit eines Schadens genügt aber nicht (vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O.; siehe zu § 55 StPO auch BVerfG, Beschlüsse vom 16.11.1998 - 2 BvR 510/96 -, juris Rn. 9; v. 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 19 m.w.N.).

    Die Beschwerde trägt unwidersprochen vor, dass in anderen Verfahren ähnliche Behauptungen in Bezug auf die weiteren herausverlangten Unterlagen aufgestellt werden (ergänzend zur Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts BGH NJW 1994, 197 f.; zu § 55 StPO BVerfG, Beschluss vom 21.4.2010 - 2 BvR 504/08 und 1193/08 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

  • OLG Köln, 10.04.2019 - 13 U 231/17

    Zeugnisverweigerungsrecht im Verfahren um Übernahme der Postbank

    Eine Verfolgungsgefahr im Sinne des § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO ist anzunehmen, wenn eine Ermittlungsbehörde aus einer wahrheitsgemäßen Aussage des Zeugen Tatsachen entnehmen könnte, die sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (§ 152 StPO) oder auch zur Aufrechterhaltung oder Verstärkung eines Tatverdachts veranlassen könnte (BVerfG 2 BvR 504/08, wistra 2010, 299 ff; MüKoZPO/Damrau, 5. Aufl. 2016, ZPO § 384 Rn. 10; BeckOK ZPO/Scheuch, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 384 Rn. 8; Musielak/Voit/Huber, 15. Aufl. 2018, ZPO § 384 Rn. 4).

    Bloße, nicht durch konkrete Umstände belegte Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen hingegen nicht für einen prozessual ausreichenden Anfangsverdacht (BVerfG 2 BvR 504/08, wistra 2010, 299 ff).

  • OLG Hamburg, 10.02.2015 - 2 Ws 27/15

    Zeugenbeweis im Strafverfahren: Umfang und Grenzen des

    Allerdings muss es für die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung konkrete tatsächliche Anhaltspunkte geben; bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen nicht aus (BVerfG wistra 2010, 299 f.; BGH NJW 1994, 2839 f.; BGH NStZ 1999, 415 f.).
  • LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21

    Aussageverweigerungsrecht des Zeugen

    Der Anfangsverdacht eines straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verhaltens muss sich allerdings auf konkrete Tatsachen stützen, bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2017, 546 ff.; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 11; BGH NStZ 2010, 287; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 64. Auflage,§ 55 StPO Rn. 7).

    Die Verfolgungsgefahr kann schließlich auch bereits deutlich vor der Schwelle des § 152 Abs. 2 StPO liegen: Nämlich dann, wenn aus der Antwort bereits Rückschlüsse auf eine Tat möglich wären und die Antwort so - vergleichbar einem Mosaikstein - im Rahmen einer etwaigen Beweisführung für die Begründung oder Erhärtung eines Tatverdachtes bedeutsam werden könnte (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2010, 463; BGH NStZ-RR 2011, 316; BGH StV 2016, 774 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 20 A 746/13
  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13

    Strafverfahren: Ordnungsgeldverhängung bei unberechtigter Zeugnisverweigerung

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2013 - 1 RBs 46/13
  • LG Duisburg, 20.12.2017 - 33 Qs 38/17

    Ordnungsmittelbeschluss, Aussageverweigerung, Begründung

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